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Wochenblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Sonnabend, den 9. Juli A8G4. Dieses Blatt erschein Mittwochs und Sonnabends.—Breis vicrtehährlich lü Ngr.—Zu beziehen durch alle Bostankalten. — Inserate rc., welche die qespauene Corpus»Zeile, oder deien Raum, mit l Neugrvschen berechnet werden, sind in Pulsnitz spätestens bis Montags und Donnerstags Abends 8 Uhr einzusende». — Expeditionen sind: In Pulsnm beim Herausgeber, in Königsbrück bei Herrn Kaufmann Andreas Grahl, in Radeberg bei Herrn Lausmann Friedrich Gärtner und in Radeburg bei Herrn Ruchbin-ermeister Carl Günther. Amtlicher T h^i l. Bekanntmachung, die Verlegung mehrerer Marktstellen bei hiesigen Jahrmärkten betr. Zur Erleichterung des Verkehrs während hiesiger Jahrmärkte haben wir beschlossen u, sämmtliche Kleinhändler mit unbedeckten Verkaufsstellen, als: Tüchel-, Baud-, Binden-, Brillen-, Zuckerwaaren-, Fruchthändler u. s. w. auf deu Obermarkt neben und vor die Marktstände der Tuchmacher, ferner I)., die Töpfer, Korbmacher, Bürstenbinder, Händler mit groben Holzwaaren und Kammmacher auf die Straße und Plätze „hin ter der Stadt" zu verweisen, und e., den bisher am Hause des Eisenhändler Herrn Moritz Hahn befindlichen Aufladeplatz auf die Töpfer gaffe in die Nähe der Scheunen zu verlegen. Wir bringen dieses zur öffentlichen Kenntniß und fordern zugleich auf, den etwaigen Anordnungen der Marktdeputirten, des Markt meisters, Budenmeistcrs und der hiesigen AufsichlSorzane bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu fünf Thalern unverzüglich Folge zu leisten. Pulsnitz, am 6. Juli 1864. D t k S t 6 d t t g t h. Heerklotz , s Aufruf. Die für die nachstehendS bezeichneten in den betreffenden Grund- und Hhpothekenbüchern bei deren Aufstellung nicht mit auf genommenen Grundstücke nachträglich anzulcgen gewesenen Folien, als: Nr. 67 des Grund- und HypothekeubuchS für Sella, betreffend das von Johann Gottlob Hönlsck in Krakau hinterlassene und von dessen Erben, Friedrich Eduard Höntsch in Krakau und Johannen Christianen verehelichten Schwips geborneu Höntsch daselbst, zu gleichen Theilen ererbte Feld- und Wicseugrundflück, Nr. 3876 und 388h des Flurbuchs von Sella, Nr. 70 des Grund- und HnpothckenbuchS für Zochau, betreffend die dem Gartennahrungsbesitzer Johann Gottfried Franze in Naundorf gehörige Kiefernhochwaldparzelle Nr. 382 des Flurbuchs von Zochau, Nr. 117 des Grund- und HhpothekenbuchS für die Königsbrück-Meißnische Lehnsflur, betreffend die zu der StandeSherrschaft Königsbrück gehörige Wiese Nr. des Flurbuchs von Königsbrück, sind nunmehr den gesetzlichen Vorschriften gemäß vorbereitet und liegen für Alle, die daran ein Interesse haben, an hiesiger Amtsstelle zur Einsicht bereit. Diejenigen, welche gegen den Inhalt dieser Folien wegen ihnen an den fraglichen Grundstücken zustehender dinglicher Rechte Et was einzuwendcn haben könnten, werden hierdurch aufgefordert, diese Eimocucungen binnen einer Frist von sechs Monaten und längstens den 15. November dieses Jahres dem unterzeichneten Gerichtöamtc anzuzeigen, unter der Verwarnung, daß sie außerdem solcher Einwendungen dergestalt verlustig gehen werden, daß denselben gegen dritte Besitzer und andere Rcalberechtigte, welche als solche auf diebezeichneten Folien eingetragen werden, keinerlei Wirkung beizulegen ist. . Königsbrück, am 16. April 1864. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Hartung. Eckner. Bekanntmachung. Die Verpachtung der diesjährigen Obslnutzung an Aepselu, Birnen und Pflaumen auf den innerhalb des Rcntamtsbezirks Ra deberg gelegenen fiScalischen Chausseen soll