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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Sievenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. 71. Dienstag, den 14. September 1875. Bekanntmachung. Landtagswahl betr. Die Zusammenstellung des Ergebnisses der Bezirkswahlen für die am 14. dieses Mts. im 17. ländlichen Wahlkreise stattfindende Wahl eines Abgeordneten zur II. Kammer der Ständeversammlung beabsichtige ich Freitaj, den 17. dsS. Mts. Nachmittags 4 Uhr im Gasthofe zu Deeutfchenbora vorzunehmen. Den Stimmberechtigten steht frei dieser Wahlhandlung beizuwohnen. Hierbei werden die Herren Wahlvorsteher unter Hinweis auf 8 45 des Gesetzes, die Wahlen für den Landtag betr., vom 3. December 1868 zugleich veranlaßt, die über die Wahlen in den Bezirken aufgenommenen Protokolle nebst den Wahllisten und fonstigen Unterlagen -sofort nach beendigter Abstimmung dem Unterzeichneten Wahlcommissar zu übersenden. Nach Z 22 der Ausführungsverordnung zu nurgedachtem Gesetze muß dabei vom Wahlvorsteher zugleich bescheinigt werden, daß die in § 43 des gedachten Gesetzes vorgcschriebene Bekanntmachung erfolgt ist. Meißen, am 8. September 1875. Der Wahlcommissar für den 17. ländlichen Wahlkreis. Amtshauptmann Schmiedel. Dek«NtMKchrmH. Ungeachtet des unterm 2. Januar dieses Jahres erfolgten Hinweises auf die Verordnung des Königlichen Ministerium des Innern vom 24. März 1874 ist auch neuerlich wiederholt von den Viehbesitzern und von Schafhaltern der Ausbruch der Maul- und besonders Klauenseuche, unter ihrem Bieh verheimlicht oder doch erst verspätet zur Anzeige gebracht worden. Diesem Umstande ist es mit zuzuschreiben, daß die gedachte, vor Kurzem ganz erloschene Viehkrankheit neuerdings im hiesigen Bezirke wieder eine bedenkliche Verbreitung gefunden hat. Die Vorschrift obiger Verordnung, wonach jeder Besitzer von Klauenvieh, in dessen Viehbestände die Maul- und Klauenseuche aus bricht oder Erscheinungen zu Tage treten, welche dringenden Verdacht dieser Krankheit begründen, bei Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Dagen verbunden ist, das Auftreten der Seuche, beziehendlich der gedachten verdächtigen Erscheinungen sofort der Ortsobrigkeit anzuzcigen, wird daher zur strengen Befolgung von Neuem hierdurch in Erinnerung gebracht. Meißen, nur 6. September 1875. Die Königliche Amtshauptmannschast. Schmiedel- Erledigt hat sich die hinter dem Handarbeiter «Itolrrirrri aus Tscheschen in Schlesien erlassene Vor ¬ ladung Vom 1. Juni 1875 durch dessen Gestellung. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am 10. Septems In Jnterimsverwaltung: - - vr. Gangloff, Assessor. Bekanntmachung. Die königliche Polizeidirection sicht sich im Hinblick auf die stete Zunahme des Wagenverkehrs in hiesiger Stadt veran laßt, zur Vermeidung von Verkehrsstörungen, sowie von Gefährdungen und Belästigungen des Publkums hiermit anzuordnen: daß vom 1 Oktober -s. Ks. an, alle auf den Straßen und Chausseeen innerhalb der Grenzen des hiesigen Stadtgebiets verkehrenden, beladenen oder leergehenden zur Beförderung von Personen oder zum Transporte von Gütern und Lasten bestimmten, mit Pferden oder mit anderen großen Zugthieren bespannten Fuhrwerke vom Beginn -er öffentlichen Straßenbeleuchtung an mit ^rennenden Laternen und zwar die zur Beförderung von Personen dienenden Fuhrwerke je mit zwei, an beiden Seiten des Kutscher sitzes befestigten, die Lastfuhrwerke dagegen mit einer am Vordertheil des Wagens linkerseits angebrachten Laterne versehen sein müssen. Es wird dies zur Nachachtung für Alle, die es angeht, hierdurch mit dem Bemerken zur öffenklichen Kenntniß gebracht, daß wegen Uebertretungen dieser Bestimmung die Schuldigen auf Grund von § 366 unter 10 des Rcichsstrafgesetzbuches polizeilich mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft werden. Dresden, am 4. August 1875. Königliche Polizei-Direction. Asi Schwauß. Auctious - Anzeige. Montag, den 27. September foll, auf dem Pfarrgute zu Limbach wegen Pachtaufgabe sämmtliches Vieh, Schiff und Geschirr, Kühe, Pferde, Wagen, Ackergeräthe sowie Kraut, Rüben und Kartoffeln gegen gleich baare Zahlung öffentlich versteigert werden. Römer, Pfarrgutspachter.