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Wochenblatt für Reichenvmnd, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Mgspreis: Vierteljährlich 30 Pf. — Anzeigen werden außer in der Geschäftsstelle (Reichenbrand, Nevoigtstratze 11) von Herrn Friseur Weber in Reichenbrand und von Herrn Kaufmann Emil Winter Rabenstein entgegengenommen und die Ispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 16 Pf. berechnet. Schluß der Anzeigen-Annayme Freitags nachmittag 2 Uhr. — Fernsprecher Amt Siegmar 244. Vereinsinserate können nicht durch Fernsprecher aufgegeben werden. M 34 Sonnabend, den 25. August 1317 Ziegenbock-Körung. I, Bei der heute stattgefundenen Ziegenbock-Körung sind die Böcke der Bockhalter Arthur Thiele, Mr, Weststratze 32 und Karl Hähle, hier, Rabensteiner Straße 25, zur Deckung der Ziegen angekört "°rden. , Nachdem die Gemeinde Reichenbrand dem Gesetze, betr. die Körung von Ziegenböcken vom p-Juli 1916 unterstellt ist, dürfen die Ziegenhalter ihre Ziegen nur bei den angekörten Böcken ^en lassen. Zuwiderhandlungen werden auf Grund des vorbezeichneten Gesetzes bestraft. l Reichenbrand, am 22. August 1917. Der Gemeindevorstand. 3. Termin Gemeinde-Einkommensteuer. L Am 15. dieses Monats war der 3. Termin Gemeinde-Einkommensteuer fällig Derselbe f bis 30. dieses Monats an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. l Siegmar, 16. August 1917. Der Gemeindevorstand. Am 15. d. M. ist der 3. Termin der Gemeindeeinkommensteuer fällig gewesen. Derselbe ' spätestens am 31. d. M. an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Neustadt, am 24. August 1917. Der Gemeindevorstand. Familien-Unterstützung. , Die Auszahlung der Reichsunterstützung an die Familien der zum Heeresdienst einberufenen Mannschaften für den Monat September 1917 soll Freitag, den 31. August d. I. von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhaber 1—260 und nachm. 2—5 Uhr für die Markeninhaber 261—Ende l im hiesigen Rathaus zwar genau der Markennummer nach erfolgen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 23. August 1917. Bekanntmachung. Am 1. September 19l7 wird der 3. Termin der diesjährigen Gemeindeanlagen und des Kaigeldes fällig. . Ls wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Anlagen und das Mlgeld zur Vermeidung des Zwangsoollstreckungsverfahrens bis zum 15. September 1917 an die ^ge Gemeindekasse abzuführen sind. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 23. August 1917. Schließung der Expeditionsräume. R Die Geschäftsräume der hiesigen Gemeindeverwaltung und des hiesigen König!. Standes- sMtrs bleiben wegen Aufräumungsarbeiten Montag, den 27. August d. I. Aden öffentlichen Verkehr geschlossen. In der Zeit von 11—12 Uhr vormittags werden jedoch ''NgUche Angelegenheiten erledigt, wie auch standesamtliche Anzeigen entgegengenommen. Rottluff, am 22. August 1917 Der Gemeindevorstand. Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenoffenschaft. Die Beitragsheberolle der landwirtschaftlichen Berufsgenossenfchaft für das Königreich "Am für das Jahr 1916 liegt vom 28. August bis mit 10. September 1917 zur Einsicht der fügten im Gemeindeamte — Kassenzimmer — aus. Etwaige Widersprüche der Unternehmer gegen ! Beitragsberechnung sind bis zum 24. September 1917 bei dem Genossenschaftsvorstande (Dresden-A., Mner Platz 1, II) zu erheben. ^Rottluff, am 18. August 1917. Der Gemeindevorstand. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 20. August 1917. ! Bekanntmachung über Lieferung von Hausbrandkohlen. I In Ausführung des 8 3 meiner Bekanntmachung über vorläufige Regelung der Brennstoff versorgung vom 20. Juli 1917 (Reichsanzeiger Nr. 174) habe ich den Kohlenhandel angewiesen, für die Zwecke der Haushaltungen, der Landwirtschaft und des Kleingewerbes (8 3 meiner Bekanntmachung über die Brennstoffversorgung der Haushaltungen, der Landwirtschaft und des Kleingewerbes vom 19. Juli 1917, Reichsanzeiger Nr. 174) sofort verstärkte Brennstofflieferungen zu leisten. Es wird daher auf Grund der 88 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats über Regelung des Verkehrs mit Kohle vom 24. Februar 1917 (R.-G.-Bl. S. 167) und der 88 1 und 7 der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Bestellung eines Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 28. Februar 1917 (R.-G.-Bl. S. 193) bestimmt. 8 1- Unter „Hausbrand" im Sinne dieser Bekanntmachung werden Brennstoffe (Steinkohlen, Anthrazit Steinkohlenbriketts alle;. Art, Braunkohlen, Braunkohlenpreßsteine, Braunkohlenbriketts aller Art und Koks jeder Art) verstanden, die zum Verbrauch in Haushaltungen, in der Landwirtschaft und im Klein gewerbe (vgl. 8 3 der oben angeführten Bekanntmachung vom 19. Juli 1917) bestimmt sind. Ausge schlossen sind die Kohlen, welche für die Landwirtschaft zum Dreschen, Pflügen, für Molkereien und zum Schmieden von den Kommunalverbänden bet der Reichsgetreidestelle angemeldet sind. 8 2. Besteller von Hausbrandlieferungen (Verbraucher, die ohne Vermittlung eines Platzhändlers beziehen, und Händler) haben bei der Bestellung anzugeben, daß die Lieferung für den Hausbrand bestimmt ist. 8 3- I. Wer Hausbrandlieferungen verfrachtet ist verpflichtet, den Frachtbrief bezw. Schiffspapier mit der Aufschrift (Aufdruck) Hausbrand zu versehen. II. Bei Schiffsladungen, die teils Hausbrandlieferungen, teils Lieferungen für gewerbliche Ver braucher enthalten, ist in dem Schiffspapier anzugeben, welche Menge für Hausbrandlieferungen bestimmt ist. III. Wird die Schiffsladung in Eisenbahnwagen umgeschlagen, so sind die Frachtbriefe über Haus brandsendungen von demjenigen, der das Umschlagen besorgt, mit der Aufschrift (Aufdruck) Hausbrand zu versehen. 8 4. Händler und Verfrachter haben buchmäßig den Nachweis über die ausgeführten Lieferungen-und Versendungen von Hausbrand zu führen. 8 5. I. Der Empfänger des Frachtbriefs oder Schiffspapiers hat dem Vorstand des Kommunalverbandes, in Gemeinden von mehr als 10000 Einwohnern dem Gemeindevorstand, sofort nach Ankunft des Eisen bahnwagens oder Schiffes Anzeige von dem Eingang einer Hausbrandlieferung unter Angabe von Menge und Sorte zu machen. II. Die Anzeige ist an denjenigen'Kommunalverbands- bezw. Gemeindevorstand zu richten, in dessen Bezirk der Brennstoff verbraucht werden soll. III. Ist der Inhalt eines Wagens oder Schiffes für Verbraucher verschiedener Kommunalverbände bezw. Gemeinden bestimmt, so ist die Anzeige an die Vorstände aller beteiligten Bezirke unter Angabe der auf den einzelnen Bezirk entfallenden Menge zu erstatten. IV. Im Falle des 8 3 Abs. in (Umschlag) hat der Empfänger des Eisenbahnfrachtbriefes die erforderliche Anzeige zu erstatten. 8 6. Die Abgabe und der Verbrauch von Hausbrandlieferungen zu anderen Zwecken als für Haus haltungen, Landwirtschaft und Kleingewerbe ist verboten. 8 7. Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Brennstoffe erkannt werden, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. 8 8- Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Reichsanzeiger in Kraft-. . Berlin, den 3. August 1917. Der Reichskommissar für Kohlenverteilung. Stutz. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. Am 12. Sonntag n. Trin., den 26. August, Vorm. Vs9 Uhr Agtgottesdienst: Hilfsgeistlicher Oehler. Dienstag Abend 8 Uhr Jungfrauenverein. Mittwoch Abend 8 Uhr Kriegsbetstunde: Hilfsgeistlicher Oehler. Amtswoche: Hilfsgeistlicher Oehler. Parochie Rabenstein. Am 12. Sonntag n. Trin., 26. August, Vorm. 9 Uhr Predtgt- ^sdienst. Abends 8 Uhr Versammlung des ev. Jünglingsvereins. Mittwoch, 29. August, Abends 8 Uhr Versammlung des ev. hgfrauenveretns. Donnerstag, 30. August, Abends 8 Uhr Kindergottesdienstvor- ^itung. Freitag, 31. August, Abends Vr9 Uhr Kriegsbetstunde. ^Rabenstein. Zur Verwaltung der hiesigen erledigten Nsgeistlichenstelle ist der Kandidat der Theologie Paul ^thur Leidhold vom ev.-luth. Landeskonsistorium bestimmt "°rden. Herr Hilfsgeistlicher Leidhold wird sein Amt am '' September antreten. k, Rabenstein. Den Herren Gemeindevorstand Ludwig Alsdorf und Oberlehrer und Kantor Alwin Schön er hier wurde vom Deutschen Kaiser und König von ^ußen für besondere Verdienste das Preußische Verdienst- euz für Kriegshilfe verliehen. >, Rabenstein. Wachsender Beliebtheit erfreuen sich die Frauen und Mädchen der Kirchgemeinde Rabensteiu- Mluff in einem Zimmer der alten Kirchschule abgehaltenen Me zur Herstellung von Hausschuhen. Montag, den ! - August, beginnt bereits der dritte auf 4 Nachmittage Rechnete Kursus, an dem sich jedesmal etwa 15 Frauen "er Mädchen beteiligen. Da die Zahl der sich Anmeldenden eine größere ist, als daß alle hätten berücksichtigt werden können, ist für die nächste Zeit eine wöchentliche Wieder holung der Kurse an 4 Nachmittagen geplant. Später sollen die Kurse an 5 Abenden gehalten werden. Das Unterrichts geld beträgt 2,50 Mark, wodurch die entstehenden Unkosten bestritten werden. Jede Kursusteilnehmerin fertigt für sich 3 Paar Hausschuhe an. Anmeldungen für den übernächsten Kursus am 3. September nimmt Frau Glöckner Helbig entgegen. Rabenstein. Nächsten Sonntag über 8 Tage, den 2. September, abends Punkt 8 Uhr soll im Gasthofe zum „Weißen Adler" ein kirchlicher Familienabend statt- finden. Unter anderem werden die Mitglieder des evang. Jungfrauenvereins ein fesselndes Reformationsstück: „Der Tag bricht an" zur Aufführung bringen. Außerdem wird Herr Pastor Buchwald aus Glauchau einen Lichtbilder vortrag über Luther halten, zu dem er in Gemeinschaft mit seinem Vater, dem als Lutherforscher rühmlichst bekannten Rochlitzer Superintendenten O. Buchwald, gegen 100 Bilder aus der Reformationsgeschichte zusammengestellt hat. Der Lichtbilderapparat ist in freundlicher Weise von der Kgl. Amtshauptmannschaft Chemnitz zur Verfügung gestellt worden. Musikalische und deklamatorische Darbietungen werden den übrigen Teil des Abends ausfüllen. Zur Deckung der un vermeidlichen Unkosten wird ein Eintrittsgeld von 30 Pf. erhoben. Zwei Krauen non Mdung. Roman von E. Willkomm. Fortsetzung. Nachdruck verboten. Adelheid wußte davon nichts und kümmerte sich auch dieses Mal nicht darum, als ihr Gatte für einige Tage von ihr zärtlich wie immer Abschied nahm und zu der Jagd reiste. Er versprach, pünktlich zu dem Feste zurück zu sein und damit war seine Gattin beruhigt; beruhigt auch schon deshalb, weil er ihr versichert hatte, es sei für alles gesorgt und sie sogar bat, sich ja zu schonen und nicht weiter um die Vorbereitungen zu dem Feste zu kümmern. Sie hielt es daher auch nicht für nötig, ihn von dem eigenen Unwohl sein in Kenntnis zu setzen, das doch nur ein vorübergehendes war, um seine Jagdsreude nicht zu stören. WffZwei Tage vor demZFeste kehrte Hanno v. Königsheim zurück. Seine Gattin empfing ihn wieder wohlauf, aber der Kammerherr schien sehr erschöpft zu sein. Seine Haltung war schlaff, sein Gang nicht elastisch wie sonst, sein Auge trübe. Seine Gattin beruhigte sich aber leicht wieder, da sie sonst keine Veränderung in seinem Wesen wahrnahm und ihn so liebenswürdig wie immer fand. Ganz angenehm war es ihr, zu hören, daß er mit freudiger Ungeduld dem Feste entgegensah. Er bat seine Gattin, ihn vorläufig zu entschuldigen, da er von der Reise ermüdet sei. Er begab sich auf sein Arbeits zimmer, wo er sich sofort mit einem dumpfen Aufschrei in einen der kostbaren Sessel warf und sich in größter Ver zweiflung durch das schon stark gelichtete Haar fuhr. Welch ein Jubel und Freude sollte in den nächsten Tagen in seinem Hause herrschen! Nur er, der vielbeneidete Kammerherr v. Königsheim fühlte trotz der gegenteiligen Worte seiner Gattin gegenüber nichts von freudiger Erregung in sich; ihm graute es vielmehr vor diesem Feste, welches wieder so große Summen kostete. Die Fieberglut auf seiner Stirne wechselt mit fahler Blässe — sind es Tränen oder ist es perlender Schweiß, was langsam über seine fahlen Wangen rinnt? Wo ist es nur hin, das schöne Vermögen und auch die Mitgift der Gattin! Dahin sind die Kapitalien, sein Stamm-