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Schönburger TligehM «ch-etnt mit Auonoh«« der Tage nach Sonn- und Wkagen. «»nähme »an Inserate» bi, B-rmittag 1« Mr deaAuegabetaye,. Bezug,preis »iertels«hr«chZ.15 «A, monatlich 1.05 Mk. «in,eine Nummer 10 Pf,. SMeratenprei« 1 Zeil« 25 Pfg-, »on au-wärt, 30 Pf,., «rklamezeUenpreir 50 Pfg.. die »reigespaltene Zeile im «Echen TeUe 50 Pfg. Nachlatz nach fest«» Tarif. «r» Valienburger Anzeiger. Filialen: in Altstadt Waldenburg bei Herrn Otto För ster: in Callenberg bei Herrn Strumpfwirker Friedr. Hermann Richter; in Langenchursdorf bei Frau Emma »eno. Stiegler; in Penig bei Herrn Wilhelm Dahler; in Wollenburg bei Herrn Linus Friedemann und in Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirste». fei-aspreM«» — ß)oM<t>li«k»r»«N fle. ,. Amtsblatt für üss ^mtsgeriM und Sen Slaütrst zu Waldenburg. Ktgleich weit Verbreiter in den Ortschaften der StandeSamtsbejirte Altstadt Waldenburg, BräunSdsrf, Tallenberg, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungeil, Langenleub«- Mederhain, Langenleuba-Oberhain, LanqcnchurSdorf, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Reichenbach, Remse, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim m. "27. Souviag, den 2. Februar 1919. MsM, Amtlicher Teil zur Quark heute Sonnabend Nachmittag bei Börnige« und Schreck von jeder und e -r-erorouw-i . Der Anschluß Deutsch-Oesterreichs beschlossen ftiitzuugtll. von Lan- nach den Die letzten haben. «in Der ringen Wilson will in vierzehn Tagen ans A«erika «ach Paris zuriickkehre«. Das Repräsentantenhaus in Washington nah« ei»« Vorlage an, in der die Kredite von 15 Milliarde» Dollars für Heer und Flotte widerrufen werde«. 1 .) bei den Selbstversorgern 96 Pfund für den Kopf enteignet und den betreffenden BrdarfSge- meinden zur Einziehung überwiesen. 2 .) den auf Landeskartoffelkarte« mit 3 Zentner« eingedickten Personen 50 Pfund Kartoffeln ent eignet, wegen deren Abnahme noch besonders ver fügt werden wird. In Wilhelmshaven ist Ruhe eingetrete». In Kurland hat sich die Lage gebessert. I« Wien traf ein zweiter englischer Leveusmittelzug ein. Kaiser Karl will sich scheiden lasten. Ler Staatsrat für Leutsch-Leslerreich beschlotz den Anschluss an Deutschland. In Brünn wird eine tschechische Universität errichtet Die Alliierten haben der Schweiz wichtige Zusiche rungen gemacht. Die Rninen von Aper« sollen erhalten bleiben. Tie ukrainische Negierung richtete an die polnische ein Ultimatum. 8 » der Reichsverordnung über Beschäftigung Schwerbe schädigter für jeden einzelnen Fall mit einer Buße bis zu 10,000 Mk. belegt werden. Dresden, den 29. Januar 1818. Arbeits-Ministerium. Altstadt Waldenburg. Montag, den 3. Februar Nachmittags 3 Uhr findet im Zimmer I der hiesigen Schule die Anmeldung.der VlI. Diese Verordnung tritt am 15. Februar 1S1S in Kraft. Dresden, am 29. Januar 1919. Wirtschafts Ministerium, LandeSIebensmitlelamt. *Walde«b«r-, 1. Februar 1S1S. Der rsfische Bolschewismus hat sich zu einer Weltgesahr ausgewachsen und droht unser schwer geprüfte» Deutsche» Reich zu überfluten. Wa» wir bei einer derartige» Ueberflutung zu erwarten hätte«, zeigen die YerwüstungeH bei Beginn de» Weltkrieges in Ostpreußen. Seit Woche« spielt sich ein unerquicklicher Streit ab zwischen de» LMmdki ix IIichrfliitzWMt» können jeden Freitag 4—6 Uhr im Rathause bei AuS- schußmftgliedern persönlich angebracht werden.j Es wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Unterstützung entlassener Kriegsteilnehmer der Ort zuständig ist, in dem sie vor ihrer Einziehung zum Heere gewohnt haben. Vor aussetzung der Unterstützung ist, daß die Einnahme« de» zu Unterstützenden einschl. der Einnahmen der in seine« Haushalte lebenden Familienangehörigen infolge gänz licher oder teilweiser Erwerbslosigkeit derart zurückgegangen find, daß er nicht mehr imstande ist, damit den notwen digen Unterhalt zu bestreiten. Die Gemeinden find ver pflichtet, die Unterstützung zu verweigern oder zu ent ziehen, wenn der Erwerbslose sich weigert, eine nach gewiesene Arbeit anzunchmen, die auch außerhalb seine- Berufes und Wohnorles liegen darf und ihm nach seiner körperlichen Beschaffenheit zugemutet werden kann. Waldenburg, den 31. Januar 1819. Der Sta-trat. Glauchau, den 31. Januar 191S. Amtshauptmann Freiherr V. Wtlck VI. Die Kommunaloerbände erlösten die zur Ausführung dieser Verordnung, insbesondere zur Ueberwachung der Ab lieferung, erforderlichen Bestimmungen. Die können in Einzelfällen Ausnohmen »in den Vorschriften dieser Ver ordnung bewilligen und Ziegenhaltern, die ihre Abgaben Pflicht nicht erfüllen, die Ablieferung aller Ziegenmilch auf- Waldeuburg, den 1. Februar 1S1S. Der Stadtrat. jedoch hat alsdann eine entsprechende Einziehung dctsperrkartcn für Magermilch, Quark und Käse Vorschriften unter I einzutreten. III. Haushaltungen mit mehr al- 3 Ziegen haben An den beidr« letzten Woche» wvrden über 40,000 Ma«« Freiwillige angeworbrn. Die ReichSregierung plant die Schaffung eines neue« vrbeitSkammcrgesctzcs. Den Nusscu ist der Aufenthalt im Deutsche« Reich verboten. Auslührungs-Verorvaung Reichsverordnung über Beschäftigung Schwerbrschä- Vigter vom 9. Januar 1919 (RGBl. S. 28) vom 2». Januar 1919. r 1. V. In Milchüberschußgtmrinden dürfen di« adli«ferungS- pflichtigrn Ziegenhafter au- unentrahmter Milch hergestelltrn Ziegenkäse statt der Milch zur Ablieferung bringen. Dabei iß 1 Pfund Ziegenkäse — 5 Litern Ziegenmilch zu rechnen. Der Herstellelprei» für da» Pfund Ziege käse ist auf da- Nbgesehen »on der in tz 1 der Reich-verordnung vo« 9. Januar 1919 vorgesehenen Verpflichtung zur Beschäfti gung Schwerbeschädigter sollen in allen gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben, Bureau- und Verwaltungen alle für die Beschäftigung Lchwerbeschäd gier geeigneten Arbeitsplätze mit Schwerbeschädiglen besetzt werden, soweit sie nicht bereits von anderen Personen mit entsprechend be schränkter Erwerbsfähigkeit eingenommen werden. 8 -- Sechsfache des im Kommunaloerband geltenden Erzeuger preises für Ziegenmilch sesizufetzen. Der abgelicserte sowie aller von gewerblichen Ziegenhaltern, Molkerei.» oder Händlern verkaufte Ziegenkäse dars nur gegen Marken der LandeSsperlkarte für Magermilch, Quark und Käse a„ die Verbraucher abgegeben ne,den. Unterhaltung des deutschen Heeres soll in den 8 bis I" Wochen 13 Milliarden Mark gekostet Gesetzentwurf über Landslrdelung steht bevor. ftaniöMc Gcn.ralgonvrrn.nr j» Elsaff-Loth- v.rbot Vie -Auszahlung von «rbcitsloscnunter- «eitcren milchgebenden Ziege die Hälfte des MilchertragcS, mindestens aber 1 Liter Ziegenmilch täglich, an die örtliche Sammclsulle oder einen von der Gemeindebehörde zu be stimmenden Empfänger im Orte abzulwsern. Der Kommu nalverband kann staltdrsfen die Fvrlsetzung bestehender Zie genmilchlieserungen aä Molkereien, Mstchhändlcr und andere Stellen genehmigen oder solche Lieferungen selbst anordnen. Tie aus Grund dieser Bestimmung abzuliefernde, sowie alle von gewerblichen Ziegenhaltern, Molkereien oder Händ lern verkaufte Ziegenmilch darf ,.ur gegen Bvllmilchkarte an Uerbraucher abgegeben werden. IV. Als milchgebend ist jede Mutterzirge nach dem Nbsetzen de« Ziegenlammes, spätesten« aber drei Wochen nach dem Zickeln auzusehen. Wttterungsbericht ausgenommen am 1- Februar, Mittag 1 Uhr: Barometerstand 765 mm reduziert auf den Meeresspiegel. Thermometerstaub — 7° L (Morgens 8 Uhr — 8° L. Tiefste Nachttemperatur — 9,.* L.> LellchtißkeitSstehalt der Luft nach Lamprechts Polymeter 67 "/«. Taupunkt — 14". Windrichtung Ost. Rit-«rschlags«enge m den letzten 24 Stunden bi- früh 7 Uhr: 0,, mm. Daher Witter««gS»uSsichte« für den 2. Februar: Dunstig bedeckt bis halbheiter. lidenstellen bei Durchführung ihrer Ausgaben als Fürsorge» Ostern dieses Jahres schulpstichtig werdenden Kinder stellen in jeder Weise zu unterstützen. Sollt« ein Arbeit- statt. Auswärtsgeborn« haben außer dem Impfschein geder gleichwohl gegen die ihm obliegende Verpflichtung zur noch eine Geburts- und Taufbescheinigung vorzulegen. Beschäftigung Schwerbeschädigter verstoßen, so kann er nach Die Kinder find zur Anmeldung mitzubringen. Bezirksverband. K.-L.-Nr.: 50 a Ka. Kavtoffelenteignung. Infolge der Verkürzung der Tagesmenge des Selbstver sorgers »on 1^, aus 1 Pfund und Herabsetzung der Wochen- menge der versorgungsberechtigten von 7 auf 5 Pfund werden kMr mit Atitmilch mi> AtWW. Bei dem immer stärker werdenden Mangel an Kuhmilch ist es erforderlich, von dem beoo, stehenden Beginn der Zie- genmilchperiode an auch einen gewissen Teil der Ziegenmilch der öffentlichen Bewirtschaftung zuzuführen und dadurch der Allgemeinheit nutzbar zu machen. Hierzu wird folgendes be stimmt: Für die 1. bi» 3. milchgebende Ziege jeder Haushaltung ist je einem vollmilchversorgungsberechtigten HauShaltungr- angrhörigen die Bollmilchkarte zu entziehen. Soweit voll- milchversorgungsberechtigte nicht vorhanden sind, ist statt des sen für die 1. bit 3. milchgebende Ziege je 3 Houshaltungs «ngehörigcn keine Landessperrkarte sür Magermilch, Quark und Käse zu gewähren. Werden in einer Haushaltung neben Ziegen auch Kühe ««halten, so fällt für jede der ersten 3 milchgebcnden Ziegen die Selbstversorgerration an Kuhmilch für je drei Haushal tung-angehörige fort und da- Ablieferungssoll de- Kuhhal ters erhöht sich dementsprechend. II. Säuglingen oder Kranken in Haushaltungen mit milchge benden Ziegen dürfen auf ärztliches Zeugnis vom Kommu- »alverband Vollmilchkarten sür Kuhmilch bewilligt werden; Arten von Schwerverletzten (Arm, Bcin-Verlctzte usw.) diese Stellen geeignet erscheinen. 2. Als solche Stelle ist die Bezirks Jnvalidenstclle be-i zeichnet worden, die für jeden Bezirk eines Vereins Heimat dank von diesem allein oder gemeinsam mit benachbarten Vereinen Hcimatbank eingerichtet ist. 8 -- Die ArbeitSnachwelse haben den Bezirks Jnvalidenstcllen unverzüglich Mitteilung zu machen, sobald ihnen dar Frei werden von Arbeitsplätzen bekannt wird, die sür Schwer beschädigte geeignet find. ' , 8 4. Die Arbeitgeber haben aus Verlangen der BezirkS-Jnva- lidenstellen »der ihrer Beauftragten fGewerbe-Aufficht-- beamten) i« Einvernehmen mit dem Arbeiterautschuß Ver trauensleute au- d«n Kreisen der Angestellten oder Arbeiter zur Ausübung ständiger Fürsorge sür die Schwerbeschädigten de» Betrieb» zu bestellen. 8 b. Es wird erwartet, daß alle Arbeitgeber er 'als Ehren pflicht arischen, Schwerkriegsbeschädigten freiwillig nach Kräften Arbeit und Verdienst zu gewähren und die Bezirks Jnva- 1. Die hiernach zur Einstellung Schwerbeschädigter Ver- heute Sonnabend Nachmittag bei Börnigen und Schreck pflichteten haben jeweils unverzüglich der von der Stiftung auf Januar-Marke s an die Karteninhaber ab Nr. 7»6, Heimaldank al» Hauptsürsorgeorganisatum bezeichneten Stelle auf Januar Marke L an die Karteninhaber 1—43« jr anzumeldcn, wieviel noch nicht mit Schwerbeschädigten besetzte 75 Gramm, Pfund 1,04 Mk. Stellen mit solchen besetzt werden können und für welche