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Auf die Reise Les österreichischen Kaiserpaares durch Un aarn dürfen wir uns Alle freuen. Hofrath Hackländer folgt dem Kaiser auf dem Fuße und schreibt Alles, was er hört und sieht, der Augsburgerin, und die Jllustrirte Zeitung hat für einen guten Zeichner gesorgt. An cigenthümlichen Zügen und Bildern wird's in Ungarn, unter einem reichen, stolzen und ori ginellen Volke sicher nicht fehlen. Aus Bern, 30 April, wird der ,,Köln. Ztg." Folgendes «ls getreue Uebersetzung des Wortlauts des Vertrages in Be treff ter ncuenburger Angelegenheit, wie solcher vom Bundes- mthe angenommen ist, mitgetheilt: Ihre Majestäten der Kaiser von Oesterreich, der Kaiser der Franzosen, die Königin des Vereinigten Königreichs von Groß britannien und Irland, der Kaiser aller Reussen, — von dem Wunsche beseelt, den allgemeinen Frieden vor jeder Veranlassung von Störnng zu bewahren, und in der Absicht, zu diesem Ende die internationale Lage des Fnrstcnthnms Neuenburg und der Grafschaft Valcngin mit dm Fcrderungcu der Ruhe Europas in Einklang zu bringen, haben, nachdem Sc. Majestät der König von Preußen, Fürst von Neuen burg und Gras von Valengin, die Absicht kund gegeben habe», zu dem vorbezeichneten Zwecke den Wünschen seiner Verbündeten nach- zngtbtn, den Schweizer Bund Ungeladen, sich mit Ihren Majestäten über die Bestimmungen zu verständigen, welche am geeignetsten seien zur Erreichung dieses Zieles. Demzufolge haben die genannten Majestäten und der Schweizer Bund zu ihren Bevollmächtigten ernannt . . . ., welche sich über folgende Punkte verständigt haben: Art. 1. Se. Majestät der König von Preußen willigt darein, ans immer für sich, seine Erben und seine Nachfolger aufdie Sonvcränetäts- nchtc zu verzichten, welche Art. 23 des zu Wien am !t. Juni 1815 abgeschlossenen Vertrages ihm über das Fürstemhum Neuenburg und die Grafschaft Valcngin verleiht. Art. 2. Der Hinfort selbstständig dastehende (relevant üösor- wais «le lui) Staat Neuenburg wird auch in Zukunft einen BcstanL- theil der Eidgenossenschaft bilden, in derselben Weise, wie die übrigen Camouc, und in Einklang mit Art. 75 des erwähnten Vertrages. Art. 3 Die Schweizer Eidgenossenschaft bestreitet alle durch die Ereiguiffe vom September 1856 vcrursachrcn Ausgaben. Der Canton Neuenburg kann nur in derselben Weise, wie jeder andere Canton und nach Maßgabe seines Gcldcontingents zu denselben hcrangczogen werden. Art. 4. Die dem Canton Neuenburg zur Last fallenden Aus gaben werden unter alle Bewohner nach dem Grundsätze einer strengen Vnhältnißmäßigkcit vertheilt werden, und zwar so, daß sie weder auf deck Wege einer Ausnahmcsteuer, noch auf irgend eine andere Weife ausschließlich oder vornehmlich einer einzelnen Klasse oder einer Kategorie von Familien oder Individuen aufgcbürdet werden können. Art. 5. Eine vollständige Amnestie soll für alle politischen und militärischen Vergehen und Ucbcrtrctungcn, welche in Beziehung mit den letzten Ereignissen stehen, und zu Gunsten aller Neuenburger, Schweizer oder Ausländer, und namentlich zu Gunsten aller Leute von der Miliz, die sich durch die Flucht ins Ausland der Verpflich tung, die Waffen zu ergreifen, entzogen haben, erlassen werden. Kein Proeeß, gleichviel, ob crimineller oder zuchtpolizeilichcr Art, oder auf Schadenersatz, soll weder durch dcu Canton Neuenburg noch durch irgend welche Corporation, noch durch eine Person gegen Diejenigen erhoben werden, welche mittelbar oder unmittelbar an den September- Ereignissen Theil genommen habe». Die Amnestie soll sich in gleicher Weise auf alle politischen und Prcßvergchcn vor den Ereignissen vom 3. September beziehen. Art. 6. Die schweizerische Eidgenossenschaft wird dem Könige von Preußen die Summe von einer Million Francs zahlen.:, Art. 7. Die Revenuen Ler Kirchengütcr, welche im Jahre 1848 mit der Staatsdomäne vereinigt wurden, sollen ihrer ursprünglichen Bestimmung nicht entfremdet werden können. Art. 8. Die Capitalien und Einkünfte der frommen Stiftungen, der gemeinnützigen Anstalten und das der Bourgeoisie von Neuen burg von dem Baron v. Purh vermachte Vermögen werden gewissen haft respcctirt. Sic werden in Einklang mit den Absichten der Stifter und den Stiftungsartm aufrecht erhalten und können ihrem Zwecke nie entfremdet werden. — Wie der „Bund" meldet, wird ein Protokoll nach folgenden Inhalts gleichzeitig mit dem Vertrage durch die fünf Mächte unterzeichnet: Was den Titel eines Fürsten von Neuenburg und Valengin be trifft, dessen Beibehaltung sich Se. Maj. der König von Preußen l für sich, seine Erben und Nachfolger rescrvirt hat, so können die Be- ! vollmächtigtcn von Oesterreich, Frankreich, Großbritannien und Ruß land sich nur auf die iin Protokoll Nr. .5 der gegenwärtigen Confe- renzcn niedergelcgte Erklärung berufen, welche Erklärung besagt: „Die Bevollmächtigten von Oesterreich, Frankreich, Großbritannien und Rußland sind der Meinung, haß dw Redaction des Art. 1 einfach und ohne Weiteres angenommen werden soll. Dieser Artikel lautet: „Die Könige von Preußen behalten auf ewige Zeiten den Titel eines Fürsten von Neuenburg und Valcngin." Sollte es jedoch Sc. Maj. der König von Preußen vorziehen, so würde man im Schlußprotokoll folgende Erklärung des Bevoll mächtigten von Preußen aufnehmen: „Se. Maj. der König von Preußen, indem er aus seine Souvcränctätsrechte auf das Fürstcnthum Neuenburg und Valengin verzichtet, thut cs in der Meinung, für sich, seine Erben und Nachfolger den Titel eines Fürsten von Neuenburg und Valcngin zu behalten." Seinerseits würde dann der schweizerische Bevollmächtigte folgende, ebenfalls in das Protokoll auszunehmcndc Erklärung abgcben: „Wenn Se. Maj. der König von Preußen den Titel eines Fürsten von Neuenburg und Valengin fortsührcn will, so muß dabei wohl ver standen sein, daß er daraus in keinem Falle irgend welche Rechte gegenüber der Schweiz oder dem Canton Neuenburg ableiten kann." Paris. Am 1. Mai Abends 5'/r Uhr traf der russische Großfürst Constantin hier ein und wurde vom Prinzen Napo leon, Marschall Magnan, dem Scinepräfcctcn, Polizeipräfecten rc. in dem mit grünem Laube und den russischen Nationalfar ben geschmackvoll auSgeschmückten Bahnhöfe empfangen. Drol lig nahmen sich die Tricolorc und Lie gelbe russische Fahne neben einander aus. Die beiden Adler schauten sich ganz ver wundert ob dieses gcmüthlichen Zusammenseins an, jedoch hatte der russische immer den Vortheil, gleichzeitig sich auch nach einer andern Seite umschcn zu können. Die Boulevards, namentlich die glänzenderen Theile derselben, waren mit verschiedenen Fah nen geschmückt: russische, französische, hin und wieder englische und amerikanische; jedoch waren sie nur von Restaurants, Kaf feehäusern und großen Magazinen ausgestcckt oder flatterten aus den Fenstern der Hotels, wo Bojaren wohnen oder Zim mer für Bojaren zu vermiethen sind. Man grüßte den Groß fürsten, der im Helm und weißem Federbnsch neben dem Prin zen Napoleon im Wagen saß, in höflicher Weise; man war neugierig, ihn zu sehen, aber nirgends ein Ruf, auch nicht ein mal ein bezahlter. Man benahm sich höchst verbindlich und anständig, ohne Programm und Hofeeremonienmeister, und das Pariser Publikum hat seinen hohen Gast in einer Weise em pfangen, die seiner Politesse, wie seinem Bonsens gleich viel Ehre macht. Gestern hat der Großfürst Konstantin verschiedene Kirchen besucht, Notredame und Lie Heilige Geistkapelle im Justizpalast,' und wohnte einem ihm zu Ehren in der griechischen Kapelle veranstalteten TeLcum bei. Daun besuchte er den Prin zen Jerome, von dem er noch im Laufe des Tags einen Ge genbesuch empfing. Die Minister und Großen der Krone machten dem erlauchten Gast gleichfalls, auf Ordre des Kaisers, ihre Aufwartung in den Tnilerien. Gestern Abend war großes Ballet in der Oper, welchem jetoch der Kaiser der Trauer um die verstorbene Herzogin von Gloucester wegen nicht beiwohnen konnte. Aus derselben Ursache mußte auch Lie große Soiree im Hotel de Ville, welche dem Programm gemäß am 4. Mal statthaben sollte, auf den 6. Mai verschoben werden. Die Rus sen sind natürlich in großer Z^l hier versammelt uttd g^n