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Redaktion, Druck und Verlag von G. Pons»»g ia Rief«. MM «»Nchs aru- i, nach der estaud iesa in die gegen Mge keiherrl. v. gekommen. gräbnißtage Dank dem Worte am schmuck und igs 4 Uhr rliebteu" n kömen. Wie. . so . rum v-lfitz. zum mwU MM«. Amtsblatt der XaW. Imtshaoptmauaschaft Großenhai», der Löckgl. EerWMiter Weh» u«d Ärehla, sowie des Ätadtraths M lliesatlnd Lta-yemtiudtkiG» M Ärehl«. Bekanntmachung. Gegen Ende des Monats Mai dieses Wahres sind aus dem Waldgrundstücke des Gutsbesitzers Trapp inClantzschwitz (südwestlicher Theil derElantzsch- Witzer Zscherne) drei Stück mittlere Gichen, circa 5 Meter lang und am Stocke 7'/,, 9»/,, 12 Cm. Durchmesser, nach vorherigem Umsägen gestohlen worden, was Behufs Entdeckung des Thäters hiermit bekannt gemacht wird. , Strehla, am 8. Juni 1876. Das Königliche Gerichtsamt. Strauß. Bekanntmachung. Die Königliche Amtshauptmannschast Dresden hat für ihren Verwaltungsbezirk angeördnet, daß jedes von größeren Zugthieren gezogene Lastfuhrwerk in leicht erkennbarer Weise die Firma (Namen und Wohnort) seines Besitzers zu tragen hat und bestimmt, daß Zuwiderhandlungsfälle nach H 366,10 des Reichs-Strafgesetzbuchs werden bestraft werden. Um nun He im. hiesigen amtshauptmannschastlichcn Bezirke wohnhaften Geschirrführer, welche den Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschast Dresden zu passiven haben, vor unangenehmen Weiterungen und bez. Strafe zu bewahren, so wird diese Anordnung hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Großenhain, am 7. Juni 1876 Die Königliche Amtshauptmannschast. . t. v.: von Witzleben. " Bekanntmachung. " . - Bon dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte sollen den IL. Juli L8T«, von Vormittags 9 Uhr ap, m den an. den Bahnhöfen hier gelegenen Niederlagsräumen des Kaufmann Herrn Heinrich Ihle 11 Faß Soda, 3 Decimalwaagen, eme Anzahl Gewichte, 5 DmhtWe, 1 Haudschlitten, 2 Dütenpappmaschinen, 1 Papierpress«, i Papierschneidemaschine, 1 eiserner Kessel, 1 Waschmaschine, eine große Anzahl Säcke, «M Üafferlacke, 14 Sack Kaffee, 2 Handwagen, ca. 96 Ries graues Doppeldütenpapier, eine Parthie Düten, 1 Ladentreppe, 1 Packpreffe, 2 Doppelpulte, :i. Gtempelpresse- /L R-hmenuhr, 1 Spiegel, 1 Piauino und andere Gegenstände mehr gegen sofortige Baarzahlung öffentlich verauctionirt w^den,was hierdurch bekannt gemacht wird. Riesa, am iS. Juni 1876. Königliches Gerichtsamt i V , - Caspari. Eidam. K. ..... .. .. ..... . .— .... MchNo« in «irsa nMkntlt» »rrinial: Lleost««, Lonoer-o- und Go»»ad««d. Monytmeiuprr MMrdUionm in Mies« und Etrcbla, sowie alle Voten entgegen. — Inserat«, welch« bei dem «chge .»Mer vocpiittsge lv Uhr. — ynsertionsbetrüge von unbekannten auSwärttgen «usttaggebetn «erde», «es Die in der nächsten Zeit an den Trümmern der Riesaer Elbbrücke erforderlichen größeren Sprengungen werden nur in der Zeit von '/«9—°/«10Uhr MH, von 12—-F Uhr Mittags und bez. von 4—5 Uhr Nachmittags vorgenommen werden. Eine Viertelstunde vor jeder Sprengung werden an der Brücke 2 große rolhe Fahnen und an den am Ende und innerhalb des gebildeten Spreng- -stchons ausgestellten Anschlagesäulen kleine rothe Fahnen aufgezogen werden, ingleichen werden vor jeder Sprengung di« bisher schon üblichen militärisch«! Hornsignak-gegeben. Dpt Spreng-Rayon ist gezogen von C. F. Försters Grundstück in Riesa an über die Bahnhofstraße weg bis zum Gröba-Paufitzer Communications- weg und diese« entlang binter den Bahnhöfen und dem Gröbaer Eisenhüttenwerke weg bis ziemlich beim Rittergut Gröba an die Elbe. Wenn die rotheu Fchuen aufgezogen werden, darf Niemand den abgcstccklen Rayon betreten, die innerhalb desielben aber befindlichen Personen haben sich sofort in das nächst liegende Haus und zu ihrer eigenen Sicherung hinter die zweiten Mauern von der Brücke abgerechnet zu begeben. Die Fenster in den innerhalb des Rayons gelegenen Häuser sind von dem Augenblicke an, wo die Fahnen ausgezogen werden, zu öffnen und es darf vo» da an bis nach der Sprengung Niemand zum Fenster heraussehen. Den auMtelltrn Posten ist zu Vermeidung der Arretur unweigerlich Folge zu leisten und werden Zuwiderhandlungen gegen obige Bestimmungen 'Wit Geld bis 50 Mark bez. Haft bestraft. Großenhain, am 3. Juni 1876. Die Königliche Amtshauptmannschast. r. v.: von Witzleben. Sonnabend, den 17. Juni . . 18?6» Mm MI t M -WDiMK deiöWt», per Poswoffchuh «hoben. E-»«sMWMMWMWME^s1^.. 7- kV anberaumt: Uhr, .' idrr »eitzch M n 11 14 11 11 11 Um .7-^ 7^7 «»Wachs. '— '<0 gs.,1« MMttzM.pchg SkrNfichNtjm.-. «L ch«>nrr Sri.-r . , -arm rvurM otzu Wgtm HMliM» M», w«äal Mit'DAM , : Mch der Vorschrift in 8 12 der Ausführungsverordnung zum Reichsimpfgesetz werden die j Elter«, Pflegeeltern und Vormünder der impspsttch. M Kinser deS hiesigen Jmpfbezirks (Stadt und Rittergut Riesa mit Vorwerk Göhlis) hiermit aUsgesokdert, mit ihren Kindern in den nachstehmd an- Wlmttn Impf- und Revisionsterminen im Saale deS hiesige« Rathhauses behufs der Impfung und ihrer Controls zu erscheinen oder die Be- Mg von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen, welche im Impftermine aufzuwZsen find. 7 . ! - Jmfsspfllchttg find folMtde «tnder: s - - 1 . r.m -I. Mes Kind vor demEaufe des auf sein Geburtsjahr folgende» Kalenderjahres, sofern es nicht die natürlichen Blattern überstaMu hat. 2. alle Schüler und Schülerinnen dir hiesigen Schulen) welche in ditseM Jahre das 12. Ltbensstchr -urückgelegt haben oder zurücklegea, sofern fie i > ! .' nr 'MchtM den letzte« S Jähttzn die natürlichen Blattern überstünden hcSen oder in dÄt letzte«'S Äahvm nicht mit Erfolg geimpft worden find. ' W iAstchet, welche überhaupt nicht j oder nicht mit Erfolg geimpft worden find, und belwflchM Re If^fung nachgeholt oder wirdecholt wtrdm.soll. Impf- und Revisionstermine werden anberaumt: 7 1: s -chr LG. Imst sickfieS Aechres, Vormittags von 9 bis . r: c V,. . :r-,7 E Amt -u-.. ,.s- -. .> .A .')/! - v - S -- - 'S."-- UM« »S: Itt«