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Als Beiblätter: 1. JllustrirteS Sonntagsblatt (Wöchentlich); 2. Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Abonnements - Breis: Vierteljahr!. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Blatt Amts und des Stadtrathes des Königs Amtsgerichts Z» Wulsnitz. Inserate) sind bis Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Geschäftsstellen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-BureauS von Haasen stein L Vogler, Jnvalidendank. Rudolph Mosse und G. L Daube L Comp. o ch en 5/«, ^fiir Pulsnitz, 4 L-mgsdnick, Badeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend, Erscheint: Mittwoch und Sonnabend., Ler ntwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. Kechsundvisrzigster Jahrgang 8. September 1884. Sonnabend. Nach Z 30 des Gesetzes vom 19. Mai 1886, die Bildung von Zuchtgenossenschaften und die Körung von Zuchtbullen betreffend, haben die Ortsbehörden derjenigen Gemeinden, in denen Zucht- oder Bullenhaltungsgenoffenschaften bestehen, und solcher Orte, in welchen Altgemeinden gemeinschaftlich Bullen halten, alljährlich im Monat September an die Königliche Amtshauptmannschaft Bericht über die von den Genoffenschaften oder Altgemeinden verwendeten Zuchtbullen zu erstatten. Diese Berichte sind für das laufende Jahr unter Benutzung des in der Kamenzer Wochenschrift Nr. 80 vom Donnerstag, den 4. Oktober 1888 (s. auch Seite 93 der Osterland'schen Verordnungssammluug von 1888) abgedruckten Schema's bis ZUM 15. dieses Monats hierher zu erstatten. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 3. September 1894. - von Erdmannsdorff. Freiwillige Versteigerung. Das zum Völkel'schen Nachlaß gehörige Hufengut in Wachau, Fol. 10 des Grund- und Hyp.-Buchs, Nr. 12 des BrandcatasterS, Nr. 29, 60, 247, 261, 267, 764, 765 792, 798 des Flurbuchs, ortsgerichtlich gewürvert auf 29,850 Mark, soll an unterfertigter Gerichtsstelle am 17. September 1894, Vormittags 10 Uhr mit der gesummten Ernte und sämmtlichem Inventar auszugs- und herbergsfrei freiwillig versteigert werden. Königliches Amtsgerichts Radeberg, am 3. September 1894. Beck. , Bekanntmachung. Es wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß aller Abraum und Unrath von Gräbern und Grüften des hiesigen Gottesackers nur auf dem dazu bestimmten Platze neben der Leichenhalle niederzulegen ist. V Der Kirchenvorstand. Jüdisch - demokratische Unverschämtheit. Die „Deutsche Wacht" schreibt: „Ueberall in deutschen Landen, wo noch warm und unverfälscht em pfindende Herzen schlagen in Treue zu Kaiser und Reich, zu König und Vaterland, überall, wo man stolz darauf ist, deutschen Geblütes zu sein, da hat man es sich nicht nehmen lassen, in dankbarer Freude und mit berechtigtem Nationalstolze den Tag von Sedan als Ehrentag unseres deutschen Volkes zu feiern. Wohl bedürfen all' die Wa ckeren, die der stille Hügel auf fremder Erde deckt, unserer Liebe und Verehrung nicht, wohl sind die Siegesthaten unserer Väter und Brüder und der verehrungswürdigen Führer aus jener großen Zeit für immer in die Tafeln der Geschichte eingegraben und erhaben über unser Lob: aber wir bedürfen mehr denn je der Weckung und Be lebung deutsch-nationaler Gesinnung. In zwei Jahr zehnten ist es durch die Planmäßig betriebene E n t deutsch- ungsarbeit der in jüdischem, internationalem Geiste ge schriebenen Zeitungen dahin gekommen, daß die Gemüther von Millionen Deutscher so verwirrt worden sind, daß sie nicht wagen, deutsche Gesinnung zu bekunden und sich im eigenen Vaterlande als Deutsche zu bekennen. Mit Spott und Hohn darf die jüdische demokratische Preßsippe alle aus deutschem Geiste hervorgegangenen Bestrebungen und Kundgebungen verfolgen und „deutsch" zu einer Art Schimpf- und Hohnwort stempeln. Man wird dereinst nicht begreifen, wie wir uns dieses Treiben so lange ge fallen lassen konnten, ohne von unserem deutschen Haus rechte gegen solch internationales Gesindel Gebrauch zu machen, das geflissentlich darauf ausgeht, sein eigentlich kleines Häuflein dadurch zu vermehren, daß es unseren deutschen Brüdern die Liebe zum Vaterlande aus dem Herzen reißt, um sie dann der Pein einer elenden, d. h. vaterlandslosen Gesinnung zu überlassen. In der „Volks zeitung", einem der vielen jüdisch - demokratischen Blätter Berlins, waren folgende undeutsche Worte, d. h. Juden worte, zu lesen: „Die Bestrebungen, mit Frankreich einen ehrlichen Frieden zu halten, können von Erfolg nicht ge krönt sein, so lange das deutsche Volk sich nicht entschließt, Von der Feier des 2. September abzuiehen, und wenn es denn ohne ein Nationalfest nicht gehen sollte, einen Festtag festzulegen, der eine friedliche Signatur trägt." Was in aller Welt geht denn dieser undeutschen Sippe unser Se danfest an. Sollen wir etwa, fragt die „Kreuzztg." mit bitterem Ernst, dafür ein Fest der Juven-Emanzipation feiern? Die Gesellschaft wäre dreist genug, den Vorschlag ernst zu nehmen und zu beweisen, daß dies der beste Weg zum Weltfrieden wäre, von dem sie faselt, um eine allge-I meine Wehrlosigkeit der Völker herbeizuführen, damit sie die losgelassenen Raubthiere nicht zuvor wieder in den Käfig nothwendiger Beschränkung stecken. Auch in unserem Sachsenlande hat das glücklicher weise einzige Blättchen jüdisch-demokratischen Schlages, die sogenannte „Zittauer Morgenzeitrmg", es gewagt, em Ver ¬ bot der Sevanfeier als Pflicht der Behörden zu bezeichnen. Sie suchte sogar die sächsischen Behörden in den schlechten Ruf zu bringen, als ob sie solchen undeutschen Einflüste rungen zugänglich wären. Das erhabene Vorbild der freisinnigen morgenländischen Zeitung in Zittau und selbst verständlich ein maßgebendes Blatt für die sozialdemokra tische Presse ist besonders die „Frankfurter Zeitung" des Juden Löb Sonnemann, das Blatt „von Frankreich für Frankreich", wie es Fürst Bismarck brandmarkte. Gegen die jüdische Demokratie und Socialdemoktatie Hilst eben nur eine wahrhaft nationale Partei, die frisch und lebenskräftig und freimüthig mitten aus dem Volke herausgewachsen, treu hält zu König und Vaterland." Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. Auf einem Geschäftswege nach Hein richsthal begriffen, wurde am Donnerstag, früh gegen 3 Uhr, der Fleischergeselle des Herrn Fleischermeister Hartmann, hier, von einem Strolche auf dem Eierberge angefallen, gepackt und zur Herausgabe von Uhr und Geld aufgefordert. Seiner Körperkraft und Gewandtheit hatte der Geselle es zu verdanken, daß er nach einiger Zeit des Herumbalgens, wobei sie mit dem Erdboden zu wiederholten Malen in Berührung kamen, sich des Räubers entledigen tonnte, der, nachdem er mit dem Stocke des Gesellen einige derbes Denkzettel erhalten, seitwärts in den Wald entfloh. Pulsnitz. Bei hiesiger Sparkasse wurden im Mo nate August 1894 340 Einzahlungen im Betrage von 27 381 M. 11 Pf. geleistet, dagegen erfolgten 110 Rück zahlungen im Betrage von 20752 M. 08 Pf. — Auf Ansuchen der Gewerbevereine von Großröhrs dorf und Kamenz läßt die König!. Generaldirektion der sächs. Staatsbahnen auf der Linie Arnsdorf - Kamenz in der Nacht vom 10. zum 11. September einen Extcazug verkehren. Dieser Zug ermöglicht den Besuch des für Montag Abend von der Internationalen Ausstellung in Aussicht genommenen großartigen Feuerwerkes, den Besuch von Theatern, Concerten rc. Nachts 12 Uhr 36 Min. wird der Sonderzug in Arnsdorf abgehen, an allen Sta tionen haltend, 1 Uhr 2 Min. in Pulsnitz eintreffen. — Zufolge der durch falsche Behandlung gefundener Sprengstoff-Patronen vorgekommener Unglücksfälle ist von sachverständiger Seite nachstehende Anweisung hierüber ergangen: Gefundene Patronen werden zunächst daraufhin untersucht, ob dieselben mit Zündhütchen oder Zündschnur versehen sind oder nicht. Im ersteren Falle ist das Zünd hütchen mit Vorsicht so zu entfernen, daß man dasselbe, nachdem es von etwaiger Befestigung an der Patrone be freit worden ist, vorsichtig und langsam aus der letzteren , herauszieht. Ist die Zündschnüre noch warm oder hegt ! man aus anderen Gründen den Verdacht, daß dieselbe vor . Kurzem gebrannt hat, so warte man, falls nicht zwingende l Gründe ein früheres Eingreifen erforderlich machen, eine l halbe Stunde, bis ein Wiederglimmen der Zündschnur vollständig ausgeschlossen erscheint. Sprenghütchen explo- i diren sowohl, wenn ein kleiner Funke den Knallsatz be rührt, als auch bei geringem Schlag und Stoß. Die meisten Sprengstoffe brennen, wenn angezündet, ruhig ab. Die Gefahr einer Explosion ist um so geringer, je loser die Sprengstoffmasse ausgebreitet ist und je mehr die Ent wickelung einer hohen Temperatur in dem abbrennenden Sprengstoff verhindert wird. Zwecks Vernichtung von Sprengstoffmasse empfiehlt es sich, immer nur kleine Men gen auf einmal, etwa bis zu 100 § zu verbrennen. Am besten häuft man Stroh, Sägespähne und dergl. leicht brennbare Materialien auf und streut die Sprengstoffmasse hinein. Das Anzünden kann mittelst Zündschnur oder direkt erfolgen. Der mit dem Abbrennen betraute Beamte muß für seine Person sich hinter eine Deckung zurückziehen. Zündhütchen werden nicht mit Zuverlässigkeit dadurch un schädlich gemacht, daß man sie kurze Zeit unter Wasser hält, wohl aber kann man sie als vernichtet anschen, wenn man sie einzeln in tieferes Wasser Wirft. Eine Entfernung des Knallsatzes ist sehr gefährlich. Man vernichtet Spreng hütchen am einfachsten, wenn man sie nicht ins Wasser werfen will, indem man sie in Erde eingegraben an einer Stille explodiren läßt, wo fortgeschleuderte Kupferstückchen keinen Schaden anrichten können. Abgebrannte Zünd schnur erkennt man daran, daß sie morsch und bröckelig l ist und bei Berührung leicht auseinandersällt. Gefrorene Dynamitpatronen sind gegen Schlag und Stoß empfind licher als aufgethaute, weiche Patronen und dürfen in ge frorenem Zustande nicht verbrannt werden. Das Auf- thauen geschieht am besten durch längeres Aufbewahren in Zimmertemperatur, nicht aber durch plötzliche Erwär mung auf dem Ofen oder dergl. Patronen sind als ganz aufgethaut zu betrachten, wenn sie durchweg weich und biegsam sind. Gefundene Sprengstoff - Patronen werden am besten für den Transport von der Fundstelle bis an den Ort, wo sie behördlich untersucht werden sollen, in reichlich bemessene Papierumschläge gewickelt. An der Un tersuchungsstelle öffnet der mit der Untersuchung betraute Beamte die Klappen der gefundenen Patronen an beiden Seiten und wickelt den Sprengstoff, ohne das Papier zu zerreißen, und ohne den Sprengstoff mit den Händen mehr zu berühren, als nöthig ist, sorgfältig aus seiner Papier umhüllung. Wenn sich an dem Papier Sprengstoffrester oder Nitroglycerin befindet, so muß dies ebenso vorsichtig, wie der Sprengstoff selbst behandelt werden. Man ver gewissere sich sodann, ob die Originalumhüllung aus der Herstellungsstätte noch vorhanden ist, indem man die Durch lochung in dem Patronenpapier sucht. Man lege das Schema der Nummerchiffre auf die Durchlochung, lese die Zahl ab und stelle die Jahreszahl und die Adresse der herstellenden Fabrik fest. Alsdann ist es ein Leichtes, mit Hilfe der nach 8 24 der Polizei - Verordnung, betreffend den Verkehr mit Sprengstoffen und gemäß 8 2, Abs. 2, des Reichsgesetzes vom 9. Juni 1884 geführten Register zu ermitteln, durch welche Hände das Dynamit gegangen und wo es hätte verbraucht werden sollen.