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75 ?) Sonnabends Sparcaffentag für die Spareaffe in Lößnitz. (3345) (3344) (3348) u wiederhol!, rd auf. et- den gegen vg. Die »nb ( beim König!. Bezirl mr gegen zeitig, bei iSfjeräthe rc. u- —- orgenstadt r-.'-iE "ü enthält die kl»1r. und Aeb- quSwärtige s efHerd^v.kZm^he sich dermalen sowohl ««.,wegen- PMsfteMd 1882. ! !!'!!-!>-. ^ v chn/ Bekamttmachung. Indem hiermit bekannt gemacht wird, daß die Genndemäkelrinur von Personen betrieben werden darf, welche von ihrer OrtSobrigkett ausdrückliche Erlaubniß hierzu erhalt?» haben,".werden zugleich die, Betheiligten angewiesen, die Vorschrif ten in Kß. 23—28 der Ausführungsverordnung vom" 10. JänNar l835 gthöng zu'beachten. Wildenfels, den 23. September 1862^,' "ru» ' . . ' D«S KSnigü Mrtchts-Amt das. vü^-u»!« k" «Lübeck. </t« /tönkAilc^en 6e^,e^t«ämte»' 6nün^a,n, ^o^annAeor»Fe»«taett, Ki>oLbe^A, §e^iva»'ren8sr'zs, «/usslrütttse^ //ar'tenster'n «m<t «m-re ^frir» etre ÄaeÜ^ät^e ^ue, LÜenter», 6^ün^<un, ^VerrottieÜ«/, , - . unck ^Kisnltr. - Sparcaffe zu Kirchberg: IedeU Donnerstag, von früh S bis Mittag 12 Uhr. Die Sparkasse zu Neu stabtet ist täglich Vorm- 9—12 und Nachm. 2—6 Uhr geöffnet. Allen Denen, welch^bei dem hiesigen vereinten Königlichen Rent- und Floßamte Gelder einzuzahlen, oder zu er bebe» haben, diene hiermit zUr" Nachricht, daß daselbst an den beiden nächsten, auf -e« LS. September (Montag) und den L Oetober (Mittwoch) fallenden Zahltagen Ein- und Auszahlungen stattfinden können. ., : i. , : ! Dagegen solle» für diesmal ausnahmsweise . ... - — dem L Dotober d I (Donnerstag) Gelder angenommen, und fällige Zahlungen geleistet ivierden. I , .- Schwarzenberg, den 24. September 1882. ' "' ' . Das vereinte Königliche Reut- und Zwickauer Muldenfloßamt. ' ' Stange. . , - - , - - . . üvkrmwtmLebanL- Das Rauchen auf den Tanzsälen während des Tanzes hat neurrdingö wieder zu Peschwerden Veranlassung gegeben. Diese für Gesundheit und Leben der Person und sonst äußerst gefährlich^ grobe HpM wird hiera)if..Meder- holt untersagt und werden die Dawiderhcmdelflden in-Gemäßheit^. 30 und ^7 der allgemeinen Dorffeuerorduung vom 18. Februar 1775 und 8- 1K- und 5 deS Geneütlr vom 21.°)uli 1804 das erste Waf um - 25 Ngr. das zweite Mal um 2 Thlr. 15 Ngr. —- und bei fernerem Ungehorsam mit 14 tägigem, nach Befinden noch höhere« GcMgniß bestraft werden. - - ü - .v i - !r r Die Localgerichten haben darüber streng« Obsicht zu führen, Zuwiderhandelnde aber sofort hier zur Anzeige zu bringen. - - , Königliches Gerichtsamt Kirchberg, am IS. September 1882. ' - Vii Zumpe. . . -Fischer. Sonnabend, den 27. September. -'N tir.,h^! .ir.'! ^5'j'Ui^li!''