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1887. 187. Dienstag, den 16. Augnst Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. Dreis vierteljährlich 1 Mark SV Pfennige. Herrmann. vr. Finck. Grünewalde geahndet werden. Die Polizeiverwaltung des Staatsforstreviers Sosa, am 12. August 1887. Höpfner. Mittwoch, den 17. August, Nachm. 4 Uhr sollen in Zelle, „Bahnhofs-Eiche", Wännchen künstliche Tafelbutter und Kübel I. Sennbutter gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Schneeberg, den 15. August 1887. Der Gerichtsvollzieher beim Königl. Amtsgericht. Mäder. Bekanntmachung, die Bildung einerZuchtbullengenossenschaft betr. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß demnächst eine Versamm lung sämmtlicher hiesiger Besitzer von Kühen und über ein Jahr alten Kalben behufs Be- rathung und Beschlußfassung über die Bildung einer Zuchtbullengenossenschaft abgehalten werden wird und daß das zu diesem Behuf« angefertigte Verzeichniß der vorbezeichneten Rindviehbesitzer an hiesiger Rathsstelle zu Jedermanns Einsicht ausgelegt ist. Aue, den 13. Augnst 1887. Bekanntmachung. Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung der Königlichen Oberforstmeisterei Schwarzenberg vom 1. August d. I. wird für das Staatsforstrevier Lauter das Ein» sammeln von Preißelbeeren vor dem 24. August verboten. Zuwiderhandelnde haben eine Strafe von 3 bis 15 Mark sowie Confiscation der Beeren und Gefäße zu gewärtigen. Lauter, den 14. August 1887. Die Polizeiverwaltung des Lauterer Staatsforstrevieres. Heidrich. 2) Freitag, den 1S. Anglist l. I von Vormittags 9 Uhr an Bekanntmachung. Auf Anordnung des Königlichen Finanzministeriums und unter Bezugnahme aus die Bekanntmachung der Königlichen Oberforstmeisterei Eibenstock vom 4. d. M. wird hier durch bekannt gemacht, daß auf dem Staatsforstreviere Schönheide vor dem 24. August Preißelbeeren nicht gesammelt werden dürfen, daß das Sammeln von Wald beeren überhaupt nur an den Wochentagen und zwar nur in der Zeit von Morgens 6 Uhr bis Abends 6 Uhr erfolgen darf und daß ein Handel mit denselben innerhalb des Waldes untersagt ist. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von 3 bis 1S Mark unnachsichtlich geahndet und haben sich die Betroffenen außerdem der Konfiskation der bereits gesammelten Preißelbeeren nebst Gefäßen zu gewärtigen. In eine gleiche Strafe verfallen diejenigen Personen, welche vor dem angegebenen Zeitpunkte im genannten Forstreviere außerhalb der öffentlichen Wege mit Preißelbeeren betroffen werden. Schönheide, am 9. August 1887. Die Polizeiverwaltung des Staatsforstrevieres daselbst. Francke. 2 Im Handelsregister des unterzeichneten Amtsgerichts ist am heutigen Tage auf j Folinm 154 die Firma: Berliner Papierlampenschirm-Fabrik Ebert u. Domcke, Lößnitz im sächs. Erzgeb., — welche, bisher auf Fol. 219 des Handelsregisters für das Königl. Amtsgericht Stollberg eingetragen, ihre Niederlassung von Stollberg nach Lößnitz verlegt hat — verlautbart, und weiter eingetragen worden, daß die Herren Paul Otto Ebert nnd Carl Louis Ebert, Kaufleute in Lößnitz, Inhaber dieser Firma sind. Lößnitz, am 13. August 1887. Das Königl. Amtsgericht. I. V.: Schube Ref. gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt gemacht werdenden Bedingungen ver steigert werden. Nähere Auskunft ertheilt Herr Revierförster C lemm. Lößnitz, am 11. August 1887. Der Kirchenvorstand. im Ficker'schen Gasthause zu Dreihansen die auf dem Schlage im oberen Abtheilung 24 und an den Schwalbenwiesen Abtheilung 10 ausbereiteten Hölzer, als: 57 Rm. Nadelholz-Stöcke, 1,i« Hundert birkenes Schlagreisig, 40,5 g - Nadelholz - und 3 buchene Klöppel von 38—45 Ctm. Oberst, und 0,^—1 Mtr. Länge Nutz- und Brennholz-Auction im Lößnitzer Kirchen- und Hospitalwald (Gottes- und Grünewald.) Im Rathhaus-Hotel zu Lößnitz sollen 1) Donnerstag, den 18. Augnst a. c. von Vormittags 9 Uhr an BekanntmachMg. Bezugnehmend auf die Bekanntmachung der Königl. Oberforstmeisterei Eibenstock vom 4. d. M. wird hiermit das Einsammeln von Preißelbeeren auf dem Sosaer Staatsforstrevier vor dem 1. September verboten und ist von diesem Tage an nur während der Zeit von Morgens 7 bis Abends 6 Uhr gestattet. Zuwiderhandlungen werden nach Befinden unter gleichzeitiger Confiscation der Gefäße und Beeren mit einer Geldstrafe von 3 bis 15 Mark Bekanntmachung Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der Königlichen Oberforstmeistexei Schwarzenberg vom 1. dieses Monats wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf dem Staatsforstreviere Raschau das Einsammeln von Preißelbeeren vor dem 24. August d. I. streng untersagt ist und auch von genanntem Tage ab nur in den Stunden von früh 6 Uhr bis Abends 6 Uhr erfolgen darf. Zuwiderhandlungen werden, nach Befinden unter gleichzeitiger Confiscation . der etwa bereits eingesammelten Beeren und der dabei benutzten Gefäße, mit einer Geldstrafe von mindestens 3M. — - unnachsichtlich geahndet werden. Raschau, am 13. August 1887. Die Polizeiverwaltung des Staatsforstrevieres Raschau. Schurigt. Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung der Königlichen Oberforstmeisterei vom 1. August d. Js., das Einsammeln der Preißelbeeren betr., wird das Betreten des Grünhainer Staatsforstreviers behufs des Einsammelns von Preißelbeeren vor dem 34. August d. I. für jeden einzelnen Fall mit einer Strafe von 5 M. — Pf. belegt. Die Polizeiverwaltung des Staatsforstreviers Grünhain, am 9. August 1887. Der Gutsvorsteher. Eras, k. Oberförster. die im Gottes- und Grünewalde in den Abtheilungen 1, 4, 9, 10, 11—14, 16—20, 21 und 22 aufbereiteten Nutzhölzer, als: 6 buchene Stämme von 10—14 Ctm. Mittenstärke, 10—15 Mtr. Länge, 2 s SS 19 s s 15u.16 s s 184 Nadelholz - - 10—15 s s 10—18 s s 127 s SS 16—22 s - 10—20 s L 22 s SS 23—29 s - 16—21 s s 3 s SS 30—36 - L 17-^22 1 buchener Klotz - 14 s Oberstärke 3,» s s 3 s SS 17—20 - s s L 2 s SS 27u.28 s s 3,z u. 4 s s 1 s SS 33 s s 3,« s s 1 s SS 42 s s 4 s s 41 Nadelholz - - 11—15 s s 3,5 s s 58 s SS 16—22 s s s - 49 s SS 23—29 - - s s s 15 s SS 30—36 s - s s s 4 s SS 37U.39 s s - s s 173 Nadelholz-Derbstangen - 10—12 s Unterstärke 7 u. 8 s s 56 s SS 13—15 s s 7 u. 10 s s 4290 - Reisigstangen - 1—3 s s 1 s - 2470 s SS 4—6 s s 2—4Z - - und 820 s SS 7 - s 5u.6 s s rUeoDolMM 11, Redaction, Verlag und Druck von C. M. Gärtner in Schneeberg. Tageblatt für Schwarzenberg und Umgegend. für die königlichen und städtischen Behörden in Ane, Grünhain, Harten stein, Johanngeorgenstadt, LStznitz» NenstSdtel, Schneeberg, Schwarzenberg nnd Wildenfels LagesgeWchte. Wochenschau. Deutschland. Kaiser Wilhelm verließ am vorigen Mittwoch Gastein. Ein kleiner unbedeutender Unfall hatte die Abreise allerdings um ein Geringes verschoben; im Uebri- gen ist die Fahrt programmäßig vor sich gegangen. Die Heilkraft des altberühmten Bades hat ihre wohlthätige Wir kung in diesem Jahre in ganz besonders hohem Grade an unserem greisen Heldenkaiser bewährt, so daß sich Se. Ma jestät gegenwärtig Wohler und rüstiger fühlten, als in frühe ren Jahren bei Beendigung der Badekur. Am Freitag traf der Kaiser in Potsdam ein, um sich sofort in gewohnter Weise wieder den RegierungSgeschäften zu widmen. Die von London aus verbreiteten, beunruhigenden Ge rüchte über den Gesundheitszustand des deutschen Kronprin zen entbehrten jeder ernsteren Begründung und lassen sich lediglich darauf zurückführen, daß nach dem, für den Anfang