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hrten "selbe Ge- jncn. ' ich. l. legen lum- yach- ttes. «m. Krad. t« K. 2.8» .svtt. ek. bahn. - Abd. 10,58 N,I3 11,22 11,27 11,36 11,42 m. «b. 6,30 6,48 ' 7A1 7,50 8,03 8,1S 8^5 8,32 8,44 6A3 9,02 9,07 I 9,15 ' 9,28 > 9,53 10,14 10,29 i U,V1 ! 11,40 n A»e chrende rh.9,26 9AS 9,46 9A2 10,02 10,18 :llung). u rh. Amts- M Anzchebllitt für den Abonnement oiertelj. t M. 20 Ps. einschlietzl. deS »Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage »Seifen blasen-' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. LS« SM des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. " 45. Jahrgang. ^,-in — — Donnerstag, den 17. November «rscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 10 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 25 Pf. L8«8 Oessentlichc Versammlung Sreilag, den 18. Mvemver 1888, Abend ',-9 Mr im Fcldschlöhchen. Redner: Herr »r. L!i>neli»ai>»-Plau«n. Gegenstand: 1) Das Reichsgesetz vom <>. Juli 1897, Jnnungswesen betreffend. 2) Diseusston eoent Beschlußfassung. Eibenstock, am 15. November 1898. Der Rath der Stadt. Hesse. Mü/lcr. Bekanntmachung, die diesjährige Stadtverordnctenwahl bctr. Mit Ende dieses Jahres scheiden aus dem Stadtverordneten-Collegium aus die Herren: Gärtnereibesitzer Bernhard Fritzsche, Kaufmann Hermann Keßler, . Bernhard Löscher, Schneidemühlenbesitzer Richard Möckel, Kaufmann Hermann Müller, „ Gustav Emil Tittel und » Otto Unger. Da von den im Amte verbleibenden 14 Stadtverordneten 8 ansässig und 6 unansässig sind, nach dem Ortsstatut für die Stadt Eibenstock dem Stadtverordneten-Collegium aber mindestens 11 ansässige und 6 unansässige Bürger anzugehören haben, so müssen von den zu wählenden Stadtverordneten mindestens 3 ansässig sein. Als Wahltag ist Wontag, der 5. Dezember 1898 bestimmt. Die stimmberechtigten Bürger hiesiger Stadt, welchen Stimmzettel einige Tage vor der Wahl zugehen werden, werden daher hiermit aufgcfordcrt, an diesem Tage von Bor mittags 8 Uhr ab bis Nachmittags 1 Uhr ihren Stimmzettel, auf welchem nach Vor stehendem die Namen von sieben wählbaren Bürgern, von denen mindestens 3 ansässig sein müssen, zu verzeichnen sind, im Rathhaussaale vor dem versammelten Wahlausschuß persönlich abzugeben. Die ausgestellte Liste der Stimmberechtigten und der Wählbaren liegt vom l8. No vember, diesen Tag eingerechnet, bis mit l. Dezember 1888 zur Einsicht an Rathsstelle aus und es stehl jedem Bethciligten frei, bis zum Ende des siebenten Tages nach Bekanntmachung und Beginn der Auslegung gegen die Wahlliste beim unterzeichneten Stadtrathe schriftlich oder mündlich Einspruch zu erheben. Eibcnstock, am 15. November 1898. Der Rath der Stadt. Hesse. Gnüchtel. Holz-Versteigerung. Forstrevier Auersberg. In Hendels Hotel in Schönheiderhammer sollen Dienstag, de« 22. November 1898, von Borm. ,9 Uhr an 2 buch. Äköher von 16u.35 cm Oberstärke, l j ausbereitet in den Abth. 3—10, 8903 w. " „ „ 7—15 „ „ l 3,s u. 4,» m l 15—21, 25—28, 31—33, 37, 2023 „ „ „ 16—22 » „ i lang i 44—54, 56—66, 69 und 71 2983 „ , „ 23-60 ' ' (Einzelhölzcr), sowie im Hotel „Stadt Leipzig" in Eibenstock Mittwoch, den 23. November >898, von Borm. 9 Uhr an 1 rm h., 149'/- rm weiche Areunscheitc, i . , ,,,, 378 „ , Äreunknüppek, daselbst, unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. König!. Forstrevierverwaltnng Auersberg zu Eibenstock und Königl. Forst- Lehmann. rentamt Eibenstock, am 15. November 1898. Herlach. offizieren, 950 Gemeinen und 250 Schiffsjungen. Im Reichs- marincamt wird eine eigene Elatsabthcilung gebildet und ein Dezernat für Kiautschou-Angelcgenheiten. Ferner ist die Verstärk ung der einzelnen Abheilungen des Rcichsmarineamt« vorgesehen. — Tsin tau fort, 14. November. Der heutige Jahres tag der Besitzergreifung von Kiautschou wurde durch Enthüllung eines Denksteines, der den "Namen „Dicdcrichsstein" erhielt, in Anwesenheit des Prinzen Heinrich von Preußen fest lich begangen. Die hier vor Anker liegende österreichisch-ungarische Korvette „Frundsberg" hatte zur Theilnahme an der Feier eine Abordnung entsandt. Nachmittag« fanden unter der Leitung des Prinzen Heinrich Turnspiele von Matrosen gegen Seesoldaten statt. Der Kreuzer „Kaiserin Augusta" ist hier eingctroffcn. — Frankreich. In dem Verfahren beim Pariser Kassa tionshof in Sachen Dreyfus ist ein wesentlicher Schritt nach vorwärts zu verzeichnen: es ist beschlossen worden, Dreyfu« in die schwebende Voruntcrsnchung zum eigentlichen Revisionsver fahren hineinzuziehen. Eine Drahtmeldnng aus Paris, 15. No vember, besagt: Eine Note der „Agence HavaS" meldet: Der Kassationshof, welcher seine Entscheidung dahin getroffen hatte, daß bis jetzt die Strafe, die Dreyfus verbüßt, keiner Aenderung zu unterziehen sei, hat soeben den Minister für Kolonien davon in Kenntniß gesetzt, daß er eine gerichtliche Verfügung erlassen hat, welche besagt, der Kassationshof habe beschlossen, daß Dreyfus auf schnellem Wege von der Revision seines Prozesses benachrichtigt und aufgcfordcrt werde, seine VertheidigungSmittel vorzubringcn. Die Fragen, welche Dreyfus Seiten« de« Kassa- tionshvfe« vorgelcgt werden sollen, werden ihm aus dem gewöhn lichen Wege zugehen, ebenso wie die diese Fragen betreffenden Schriftstücke. — Bekanntlich hatte die Regierung da« Gesuch der Frau Dreyfus, ihn von der früheren Entscheidung des Kassations hoses telegraphisch in Kenntniß setzen zu dürfen, abschlägig beant wortet. Frau Dreyfus hatte sich sodann an den Kassationshof gewandt, der daraufhin den obigen Beschluß gefaßt hat. Nach einem bei dem französischen Kolonialminister eingegangcncn Tele gramm ist Dreyfus bei guter Gesundheit. — Spanien. Die „Köln. Ztg." meldet au« Madrid, daß nach zuverlässigen dort eingctroffencn Londoner Nachrichten Lord Salisbury gewillt sei, auch in der Philippinen-Frage mit Amerika Hand in Hand zu gehen. Die Verstärkungen, die demiiächst nach Gibraltar abgingen, ließen die englische Politik in Madrid al« äußerst verdächtig erscheinen, weshalb der Regier ung angebotcn sei, sofort mit den Amerikanern Frieden zu schließen, bevor England Gelegenheit erhalte, sich einzumischen. — Madrid, 15. November. Nach offiziösen Mittheilungen werden die spanischen Kommissare der Friedenskonferenz ihre Stellungnahme in der Philippinenfrage aufrecht erhalten und sicherlich nicht die Bedingungen annehmcn, welche die Vereinigten Staaten ihnen aufzuzwingen wünschen. Sic sind entschlossen, wenn die Verhandlungen nicht wieder zurückgehen in die von dem Friedensprotokoll ausgestellten Grenzen, den Friedens vertrag nicht zu unterzeichnen, und sie werden einen Protest sor- mulircn. Zwischen der spanischen Regierung und den Kommissaren herrsche vollste Ucbercinstiminung. — Amerika, lieber Meutereien spanischer Sol daten auf Cuba wird berichtet: Nachrichten zufolge, welche au« Cuba in Key West eingelrofscn sind, ist unter 7000 Mann regu lären spanischen Truppen in Puerto Principe und Nuevita« eine Das Asylrecht. Der Prozeß Luccheni und die Konferenz für internationale Maßnahmen gegen die Anarchisten regen naturgemäß auch die Frage wegen der Auslieferung von Verbrechern an, eine Frage, die weit schwieriger ist, als die Einigung auf andern Gebieten, über die die römische Konferenz verhandeln soll. Häufig begegnet man der Ansicht, daß der Asylschutz, den vas moderne Völkerrecht politischen Verbrechern gewährt, ein alter, längst anerkannter Grundsatz sei, der al« so selbstverständlich betrachtet wird, baß an ihm zu rütteln vielfach ebenso undenkbar erscheint, wie an einer der Grundlagen de« heutigen Rechtsstaates, beispielsweise an der Glaubens- und Religionsfreiheit. Und doch ist gerade das Gegentheil der Fall. Die Nichtauslicfcrung po litischer Verbrecher ist noch keineswegs alt, noch nicht einmal zwei Menschenalter sind verstrichen, seitdem ein Auslieferungs vertrag diesen Gedanken in Form von positiver RcchtSsatzung ausgesprochen hat. Im vorigen Jahrhundert war die Ausliefer ung politischer Verbrecher nicht nur bekannt und al« statthaft anerkannt, sondern eS waren fast ausschließlich politische Ver brecher, deren Auslieferung bewilligt wurde. Hugo Grotius, den man mit einem gewissen Recht al« einen der Väter des Völkerrecht« bezeichnen kann, bezeugt, daß seit meh reren Jahrhunderten die Praxi« der Staaten sich dahin entwickelt habe, daß eigentlich nur Staatsverbrecher ausgeliescrt wurden, und noch in den zwanziger Jahren diese« Jahrhundert« wurden von mehreren Staaten Verträge abgeschlossen, in denen die Aus lieferung wegen Verbrechen gegen die Staatssicherheit ausdrück lich zugestanden wurde. Auch die Schwei; hat noch Ende der zwanziger Jahre einen solchen Vertrag mit Frankreich abgeschlossen und dies beweist, daß die in der Schweiz al« traditionell erachtete unbedingte Asylfrciheit keineswegs so alt ist, wie vielfach auch in dem Alpenlanbc selbst geglaubt wird. Der erste Vertrag, in welchem die NichtauSlicferung politi scher Verbrecher festgesetzt wurde, war wohl der zwischen Preußen und Belgien im Jahre 1836 vereinbarte und seitdem ist die Nicht auslieferung dieser Gesetzesverletzer von einen, Staatsvertrag in den andern übernommen worden. Es ist nur selbstverständlich, daß die Ausnahme de« politischen Delikt» von der Auslieferung zu einer gewissen Verherrlichung desselben und seiner schwersten Formen führen mußte und in der That zeigt die Berücksichtigung der liltcrarischen und parlamentarischen Erörterungen über die Nichtauslieferung politischer Verbrecher nicht selten, daß man ge radezu den politischen Mörder al» einen Helden, als einen Mär tyrer feierte, der nicht nur des Schutzes, sondern auch der wärm sten Sympathie würdig sei. Heute sind wir von dieser Verirrung der öffentlichen Meinung glücklicherweise zurückgekommen, welche nicht ohne den Hinweis auf eine gewisse GefühlSüberschwänglich- kcit zu erklären ist, die bedenklich nahe an die Billigung de» Mittel« um des Zweck« willen hcrankam. Der gesunde Rückschlag gegen diese krankhafte Beurthcilung des politischen Morde« ist schon in den fünfziger Jahren eingc- treten, sic hat aber erst in den siebziger und achtziger Jahren zu einem vollständigen Umschwung geführt und hierzu haben nicht am wenigsten die Verbrechen der Nihilisten und Anarchisten bei getragen. Trotzdem kann man noch nicht behaupten, wie e» in der letzten Zeit wiederholt geschehen ist, daß die Entwickelung in dieser Beziehung bereit» al« abgeschlossen zu betrachten sei; es ist die« um deswillen vor Allem irrig, weil es noch immer an einer allgemein anerkannten Formel fehlt, die einen Fingerzeig dafür giebt, in welchen Fällen das sogenannte gemischt-politische Delikt der Auslieferung unterliegen soll, in welchen nicht. Zwar dürfte darüber so ziemlich allenthalben Einvcrstänvniß bestehen, daß der versuchte und vollendete Mord, verübt an dem Oberhaupt eines Staates oder einem Mitglied dessen Familie, in keinem Kalle al« politisches Verbrechen zu betrachten ist, aber wenn man über diese Grenze hinauSgcht, so wimmelt cS geradezu von Zweifeln und Unsicherheiten. Die Schweiz, auf deren AuSliefcrungsgcsetz mehrfach als Muster hingewiesen wurde, hat die Formel ausgestellt, daß, wenn ein Delikt sowohl die Merkmale des gemeinen al« auch de« politischen aufwcist, die Auslieferung stattsinden soll, sofern die ersteren ganz überwiegen; ob dies der Fall ist, ent scheidet da« BundcSgcricht. Es ist nun zuzugcben, daß diese Formel mit die beste ist, welche bis jetzt empfohlen wurde, immer hin leidet sie an dem Mangel, daß bei ihrer Anwendung so ziem lich alles und damit auch natürlich der ganze Effekt de« Aus- liefcrungSvcrtrags von der Rechtsprechung abhängt; in Deutsch land wirken aber die Gerichte bei der Entscheidung über Aus- licferungsgesuche nicht mit. E« wäre im Interesse der Rechtssicherheit sehr zu wünschen, daß man sich auf der Konferenz über eine Formel einigte, die in höherem Maaßc befriedige al« diese, aber die dieser Lösung entgegenstehenden Schwierigkeiten sind so erheblich, daß cs nicht gerade wahrscheinlich ist, daß dies gelingen werde. In Ermangelung eine« Besseren dürste man sich mit diesem Aushilssmittel begnügen. Tagesgeschichte. — Deutschland. Da« Programm kür die Rückfahrt de» Kaiserpaares nach der Hcimath ist nunmehr festgestellt. Montag Morgen passirtc die „Hohcnzollern" Kanea; Dienstag traf sie in Malta ein, wo Kohlen eingenommen wurden. Am >7. d. wird in Cagliari angelegt zur Entgegennahme der Depeschen sendungen, am 18. in Port Mahon zu gleichem Zwecke, am 19. in Cartagena. Am 20. d. legt die „Hohcnzollern" in Cadiz an zur abermaligen Erneuerung der Kohlenvvrräthc. Die nächsten Stationen sind Vigo (22.), Dartmouth (24.), Portsmouth (24.) und Dover (2b.), wo überall Depeschen entgegcngenommcn wer den. Am 26. 'November 1 Uhr Mittag» trifft da« Kaiserpaar in Brunsbüttel ein. — Bezüglich der Beisetzung der sterblichen Hülle de« Fürsten Bismarck schreiben die „Hamb. Nachr." „In eini gen ScnsalionSblättern, die nicht abwarten können, bi« eine Nach richt verbürgt bekannt wird, ist aufs Geradewohl hin irgend ein Termin für die Beisetzung der Leiche de» Fürsten Bismarck, so kürzlich der 27. November, genannt worden. Wir haben uns in Fricdrichsruh darauf hin erkundigt und erfahren, daß die Arbei ten in der Gruftkapelle noch nicht weit genug vorgeschritten sind, nm jetzt überhaupt einen Termin festsetzcn zu können, daß aber in diesem Jahre die Beisetzung sicher nicht mehr erfolgen wird. Der Bau der Kapelle ist außen ziemlich fertig, bi» aus da« Dach, welche« eben gerichtet worden ist. Da« schlechte Wetter hat die Arbeiten verzögert." — Der neue Marincctat bringt eine Vermehrung von 48 Offizieren, io Marineärzten, 89 Deckoffiziercn, 398 Unter-