Volltext Seite (XML)
Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rmgegend Blatt Amts und des SLadLraLhes des Königs. Amtsgerichts Preis für die einspaltige Cor- Puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Abonnements - Preis: Vierteljahr!. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Als Beiblätter: 1. Jllustrirtes Sonntagsblatt (wöchentlich); 2. Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. KefcHLftsstollen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-Bureaus von Haasen stein L Vogler, Jnvalidendank. Rudolph Mosse und G. L Daube L Comp. Druck und ^ag^on^L. Försters Erben AgAsundViöHigßbr HahUgaNg. Verantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. 7. Juli 1884. SonuabcnS. Belauntmachung. Nachdem am heutigen Tage der Niemermeister ui.d Hausbesitzer Herr August Reinhold Gu-e, hier als Gerichtsschöppe sür die Stadt Pulsnitz von dem unterzeichneten Amtsgericht bestellt und in Pflicht genommen worden ist, wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Pulsnitz, am 30. Juni 1894. Das Königliche Amtsgericht. Weise. Auf Fol. 218 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts, die Firma Aug. Nummer, gun. in Pulsnitz betreffend, wurde heute verlautbart, daß Herr Johann Friedrich August Rammer in Pulsnitz als Inhaber (durch Tod) ausgeschieden und daß Frau Amalie Bertha verw. Rammer daselbst Inhaberin der Firma ist. Pulsnitz, am 4. Juli 1894. Königliches Amtsgericht. Weise. Gerichtshof nur den Passus von dem Kanarienvogel als eine Beleidigung, als eure Lächerlichmachung des Grafen Caprivi an. In dem zweiten Artikel hat der Gerichts hof nur den Passus, wo von dem hilflosen Umhertaumeln und der „Unfähigkeit des Grafen Caprivi" die Rede ist, als beleidigend erachtet. Wegen der hiernach übrig blei benden 2 Beleidigungen hat der Gerichtshof den Angeklagten, dein der Schutz des Z 193 nicht zugebllligt wurde, zu Der Hardensche Caprivi-Beleidignngs- Prozch. Gegen den Redakteur Maximilian Harden fand dieser Tage eine von vielen Seiten mit Spannung erwartete Gerichtsverhandlung statt. Nach der Verlesung der beiden Artikel erklärt der Angeklagte, daß er nicht beabsichtigt habe, die persönliche Ehre des Reichskanzlers zu beleidigen. Der Artikel „Das Caprivi - Denkmal" sei eins Saiyre, Welche derjenigen Presse gelte, die sich eifrigst bemühe, den jetzigen Reichskanzler auf Kosten des Fürsten Biemarck zu verherrlichen. Alle möglichen Witzblätter in allen Ländern pflegen durch Karrikaturen die ersten Staatsbe amten vorzuführen, um eine Saiyre daran zu knüpfen. Er sei kein Zeichner, sein Blatt erscheine ohne Illustrationen und er habe die Kunstform der Saiyre nur so vorführen können, wie er es gethan: durch das geschriebene Wort. Nach geschlossener Beweisaufnahme begründet Erster Staatsanwalt Lademann die Anklage. Ec ist der Mei nung, daß auch in der im ersten Artikel gewählt m saiy- rischeu Form die Grenzen des Erlaubten überschritten seien. Man dürfe bei dieser Sachlage wohl behaupten, daß der Angeklagte bei seinen scharfen persönlichen Angriffen an dere Zwecke verfolgt hat, als die er hier angegeben, daß er darüber hinausgegangen ist und sich der Beleidigung bewußt sein mußte. Das Gesetz stelle für Beleidigungen Geldstrafe, Haft oder Gefängnißstrafe zur Verfügung. In letzter Zeit sei in der Presse vielfach die Frage erörtert worden, ob es überhaupt angebracht erscheine, bei Belei digungen durch die Presse in dieser Klimax die schwere Form in Anwendung zu bringen. Im Allgemeinen dürf- ten die Zeitungen nicht darthun können, warum ein Re dakteur nicht unter denselben gesetzlichen Bestimmungen beurtheilt werden sollte, wie jeder andere Angeklagte. Es wäre vielleicht möglich zu erörtern, ob ein solcher Redak teur nicht etwa härter zu bestrafen sei, denn eine in vielen Tausenden von Exemplaren verbreitete geschriebene Beleidigung wiege doch unendlich schwerer, als ein belei digendes Wort. Auf der andern Seite könne es auch darauf ankommen, daß demjenigen, der als Thater für Preßbcleidigungen anzusehen sei, die Strafe so zugemessen Werde, daß er sie empfindet. Bei einer Geldstrafe werde dies oft zweifelhaft sein. Es würde sich nicht rechtfertigen, einem Redakteur unter allen Umständen eine mildere Auf fassung entgegen zu bringen. Ein gebildeter Mann müsse, schon vom ethischen Standpunkte aus, bemüht sein, die gebotenen Grenzen inne zu halten. Der Staatsanwalt kommt zu dem Schluß, daß in düsem Falle nicht eine Geldstrafe, sondern eine Gefängnißstrafe am Platze sei, und er beantragt 7 Monate Gefängniß. Rechtsanwalt vr. Friedmann Plaidirt in längerer Rede, unter eingehender Charakteristik der Persönlichkeit des Angeklagten, seiner Schreibweise und des von ihm herausgegebenen Blattes auf Freisprechung eventuell auf Verurtheilung zu einer Geldstrafe. Nach längerer Berathung verkündet der Vorsitzende das Urtheil dahin: Der Gerichtshof ist in vielen Bezie hungen anderer Ansicht gewesen, als der erste Richter. Manche Stellen, die als beleidigend angesehen worden sind, müssen, nachdem der Gerichtshof heute die Ausfüh rungen des Angeklagten gehört, ausfallsn, so namentlich die Stellen, wo von dem Ententeich als Platz und von dem „leuchtenden Gips" als Material des Caprivi-Denk mals gesprochen wird, ferner die Anwendung des Aus drucks „Uriasbrief." In tum ersten Artikel sieht der 300 Geldstrafe event. zwanzig Tagen Gefängniß ver- urtheilt und dem Reichskanzler die Publikationsbefugniß zugesprochen. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Beiträge für diesen Theil werden gegen Vergütung dankend angenommen. Pulsnitz. Es wird beabsichtigt, zum Besuch der Gewerbe-Ausstellung in Freiberg für die Ortschaften Kamenz, Pulsnitz, Großröhrsdorf und deren Umgebung einen Extrazug zu veranstalten. Derselbe soll in ca. 14 Tagen abgelassen werden. Voraussichtlich dürfte der Preis des Billets für Hin- und Rückfahrt, je nach der Theilnehmerzahl, 2 bis 3 Mark betragen. Wenn das Unternehmen Perfekt werden sollte, würde den Bewohnern unserer Stadt eine sehr günstige, nie wiederkehrende Ge legenheit geboten sein, für einen billigen Preis genannte Ausstellung zu besichtigen. Es spricht außerdem sür die Benutzung eines Extrazuges ein Hauptvortheil mit, näm lich: die Theilnehmer desselben treffen früher in Freiberg ein und können später abfahren, als dies bei Lokalzügen der Fall ist. Pulsnitz. Nächsten Sonntag, den 8. ds. M. finden mehrere größere Festlichkeiten statt, die, wenn günstiges Welter eintritt, eine größere Zahl der Bewohner unserer Stadt ihrem Heim entführen werden. Unserer Stadt zunächst findet m Ohorn das 8. Gauturnfest des nördlichen Obcrlausitzgaues statt, inBrettnig hält die Gruppe Radeberg des Elbgausängerbundes ein Grup- penconcert ab (betheiligt sind hierbei aus unserer Stadt: der Männergesangverem, der Sängerbund und der Mili- tärgesangverein), und ferner vereinigen sich in Panjchwitz die Sänger des 6. Kreiß s des Oberlausitzer Sängerbundes zu einem Kreissängerfeste (Mannergesangverein „Lieder- kranz" Pulsnitz M. S., 48 Mann in 3 Omnibussen). — Aus Ohorn ist uns folgendes Schreiben zu gegangen : Freundliche Sonnenstrahlen, welche die trüben Regenwolken zu verscheuchen suchen, sie ermahnen an all' das Muntere, an all' das Fröhliche, an all' die Arbeiten, welche durch die fortwährenden Regenschauer unterblieben sind. Es ist dies Wohl in erster Linie die Heuernte, d>e ihrer Erledigung wartet. Geschäftig, ja fleißig regen sich die Hände Aller bls in die Nacht hinein. Aber es sind die Arbeiten freundlicher Leser wohl nicht alle dieser Ernte gewidmet, nein, ein großes Fest steht uns bevor, ein Fest, welches von solcher Bedeutung unser Ort noch nie gefeiert hat: das 8. Gauturnfest. Nur noch wenige Stunden trennen uns von demselben, und wenn man jetzt als stiller Beobachter des Abends bei Familien Zutritt nimmt, so bemerkt man, wie geschäftig sich weibliche Hände mit Anfertigen von Kränzen und Guirlanden beschäftigen, um daS Fest zu einem würdigen gestalten zu helfen. Zu diesem Feste soll wiederum bezeugt werden, wie weit sich die Söhne unserer Nördlichen Oberlausitz an Körper und Geist herangebildet haben, wie sie zu einer echten deutschen Manneskrast herangewachsen sind. Darum auf am 8. Juli nach Ohorn, zu der Wiege, wo vor nunmehr 16 Jahren der Turnsache wohlgesinnte Männer zusammentraten, um den Nördlichen Oberlausitz - Tnrngau zu gründen. Seid uns daher Alle willkommen im Thal, wie auf den aus sichtsreichen Bergen, in Ohorn. Gut Heil! — Das Bekleidungsamt des XII. (königl. sächsischen) Armeekorps beabsichtigt die Anfertigung einer größeren Anzahl von Bekleidungsstücken zu verdingen. Die zuge- jchnittenen Theile und das zugehörige Material werden Unternehmern geliefert. Unternehmer wollen sich unter Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit bis 8. Juli d. I. beim genannten Amte — Dresden Albertstadt — melden, wo sie das Nähere erfahren. — Die Beschädigung von Wegweisern, über welche besonders in Tounstengegenden vielfach geklagt wird, be urtheilt das Reichsgericht als Sachbeschädigung, worauf unter Umständen Gefängniß steht. Wie die „Harzer Monatshefte" berichten, hatte letzten Sommer ein junger Mann in der „Sächsischen Schweiz" einen Wegweiser abgerissen und diesen an dem dazu gehörigen Pfahle so wieder angebracht, daß der Pfeil nach dem Erdboden zeigte. Der junge Mann wurde als der Thäter ermittelt und von dem zuständigen Gerichte mit acht Tagen Ge- sängniß wegen Sachbeschädigung bestraft, obgleich die Vertheidigung die Sache als groben Unfug hinzustellen bemüht war. Der Angeklagte legte Revision ein und beantragte auch event. Umwandlung der Gefängnißstrafe in eine Geldstrafe. Das Reichsgericht in Leipzig, als letzte Instanz, hat nunmehr eine Entscheidung dahin ge troffen, daß das Vergehen nicht als grober Unfug, sondern als Sachbeschädigung aufzusassen sei und es bei dem ersten Urtheil verbleiben müsse. — In Jägerkreisen hört man die Ansicht aussprechen, daß im nächsten Herbst die Rebhühnerjagd sehr wenig ergiebig sein wird. Denn die jungen Küchlein, welche jetzt 8 bis 14 Tage alt sind, können ihr Leben bei dieser nassen Witterung nicht fristen, da alle Vertiefungen, die ihnen als Unterschlupf dienen, mit Wasser angefüllt sind. Die Hasenjagd dagegen verspricht sehr ergiebig zu werden, denn der erste Nachwuchs, welcher noch in diesem Som mer Junge wirft, ist vorzüglich gediehen. Großröhrsdorf, 2. Juli. Letztvergangenen Freitag, Sonnabend und Sonntag war das neue fertiggestellte hiesige Krankenhaus, welches den Namen „Karl Groß- mann-Stift" trägt, weil es von dem größten Theile der vom verstorbenen Fabrikanten Herrn Karl Großmann dazu geschenkten 100,000 Mark erbaut wurde, dem Be suche des Publikums geöffnet. Allgemein ist das Lob über die äußerst praktische Einrichtung in allen Räumen des genannten Hauses. Die Badeeinrichtung im Keller, die Krankenstuben mit ihrer äußerst zweckmäßigen Hei zungsanlage und den Praktischen Bettstellen, das Arbeits zimmer des Arztes, die elektrische Kiingelvorrichtung und so manches andere mehr zeugen von dem Bestreben des Erbauers und des Bauleiters, der Herren Baurath Hof mann - Dresdeil und Baumeister Nitsche hier, etwas Mustergiltiges zu schaffen, was ihnen auch voll und ganz gelungen ist. — Se. Majestät der König ist am Mittwoch, Vor mittags gegen >/z 11 Uhr, von Darmstadt nach Friedrichshof gereist, um Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Friedrich einen Besuch abzustatten. Se. Majestät der König verblieb bis zum Abend in Friedrichshof und übernachtete auf dem Bahnhofe zu Frankfurt a. M. Gestern früh hatte Se. Majestät sich über Eisenach nach