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Keine Verständigung zwischen Reich und Preutzen. Die Konferenz bei Kinbenburg. Ueber den Empfang des preußischen Ministerpräsidenten beim Reichspräsidenten am Sonnabend mittag ist ein amtlicher Bericht ausgegeben worden, in dem es heißt: Der Reichspräsident führte einleitend aus, daß der Streit zwischen Reick und Preußen über die Verordnung vom 20. Juli durck das Urteil des Staatsgerichtshofes erledigt sei, und daß er und die Reichsregierung sich in jeder Beziehung auf den Boden des Urteils stellten, es müsse beiderseits der loyale Versuch gemacht werden, eine praktische Zusammenarbeit zu ermöglichen. Ministerpräsident Braun gab eine Darlegung seiner Auffassung von den Folgerungen, die aus dem Urteil zu ziehen seien. Das Staatsministerium müsse in die ihm zuer kannten Rechte wieder eingesetzt werden. Die Befugnisse des Reichskommissars sollten, wenn sie überhaupt noch nötig wären, auf solche Maßnahmen beschränkt werden, die zur Aufrecht- erhaltung der Ordnung notwendig seien. Mit den personellen Veränderungen solle aufgehört werden. Ueber die Verein fachung und Zusammenfassung der Verwaltungen in Reich und Preußen konnten dann Verhandlungen stattfinden. Reichskanzler von Papen betonte, daß der Reichs- kommissar sich nicht darauf beschränken könne, nur für den Schutz von Ruhe und Ordnung zu sorgen, sondern weiterhin die gesamte Exekutive einheitlich in der Hand behalten müsse. Daraus ergebe sich die Verpflichtung, die als notwendig er kannte Reform der preußischen Verwaltung durchzuführen und damit eine spätere endgültige Regelung dieser Frage durch die gesetzgebenden Körperschaften vorzubereiten. Der'Neichskom- missar werde Eingriffe in seine Amtsbefugnisse aber nicht dulden. Der preußische Ministerpräsident betonte, daß er demgegeüber auf seinem Standpunkte beharre und ins besondere der Durchführung der Verwaltungsreform ohne Ver- ständigung mit der Preußischen Staatsregierung widerspreche. Eine Einigung hierüber wurde nicht erzielt. Im Laufe der Besprechung hob der Reichspräsident nochmals hervor,-daß cs zur Wiederherstellung gefestigter Ver- hälinisse weiterhin notwendig sei, die staatlichen Machtmittel Preußens und des Reiches in einer Hand zu bebakten. Zum Schluß gab er der Hoffnung Ausdruck, daß über die Ausübung der Rechte, die der.Preußischen Staatsregicrung nach der Ent scheidung des Staatsgerichtshofes zuständcn, eine Verständi gung erzielt werden möge. Ueber den Verlauf der Unterredung wird von preußischer Seite noch mitgeteilt: Braun betonte am Anfang der Unter redung, daß er dem Reichspräsidenten die Bitterkeit, die er ihm persönlich gegenüber nach den Vorgängen des 20. Juli emp- finde, nicht zum Ausdruck bringen wolle. (II) Er betonte wei- ter, daß die Voraussetzungen für die Einsetzung eines Reichs- kommissars am 20. Juli unter keinen Umstänoen vorhanden gewesen seien. Jedenfalls müsse man doch zuaeben, daß heute für die Aufrechterhaltung des Nrichsksrmuissarlat« kein Grund mehr gegeben sei, die Notverordnung über die Einsetzung des Neichskommissars sei sofort aufzuhebcn. Die Beseitigung von Beamten könne nicht mit dem Ar tikel 48 begründet werden. Diese Maßnahmen lägen auch außerhalb der Neichsverfassung. Braun forderte, daß den preußischen Ministern der erforderliche Bcamtenapparat und das erforderliche Material unverzüglich zur Verfügung gestellt werde. Auch hier erhob der Reichskanzler von Papen Wider spruch, indem er darauf hinwies, daß die Exekutive einheitlich sein müsse. Wenn die Minister mit den Beamten verkehren wollten, dann müßten sie das auf dem Wege über ihn, den Neichskommissar tun. Ministerpräsident Braun lehnte diese Auffassung ab. * Entsprechend der Rechtsauffassung der Reichsregierung ist dann die Verordnung über die N e u o r ga n i s i e - rung der preußischen Zentralbehörden ergan- gen. Sie trägt den Namen einer „Zweiten Verordnung'zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung", stellt aber in Wahrheit einen politischen Akt von größter Tragweite dar. Sie soll der späteren Uebcrnahme von bisher preußischen Hoheitsverwaltungen durch das Reich vorarbeiten. Denn es ist nicht mit der Personalunion zwischen Neichskabinett und preußischem Kabinett, so wie sie hier angebahnt worden ist, getan. Der Ernennung der kommissarischen Leiter der preu ßischen Ministerien wird die organische Behördenreform in der Zentralinstanz, in der Mittelinstanz und in der unteren In stanz folgen. Vorarbeiten auf diesem Gebiet liegen in reich licher Menge vor. Der Abschluß ist nicht binnen weniger Mo nate zu erwarten. Denn hier handelt es sich um die tiefst- greifendc Umgestaltung eines Behördenapparates seit mehr als hundert Jahren. * * * * Was Braun plante. München, 31. Okt. Die Münchener „Telegrammzeitung" schreibt: Der preußische Ministerpräsident hat die Reform der Staatsorganisationen zur Zeit der Kanzlertätigkeit Brünings mit allen Kräften betrieben. Er wollte ohne jede vorherige Bekanntgabe seiner Absicht in der Oeffentlichkeit an einem be stimmten Tage den damaligen Reichsfinanzminister Dietrich zum preußischen Finanzminister ernennen. Diese Ernennung sollte die letzte Amtshandlung Otto Brauns sein. Er wollte dann sofort in den Landtag gehen, als Ministerpräsident zu- riicktreten und den bisherigen Reichskanzler Dr. Brüning zum preußischen Ministerpräsidenten wählen lassen. Dieses Ver fahren hatte Braun Ärüning schon vor der Landtagswahl vor geschlagen. Lediglich das Zögern Brünings, der sich in diesen wie in vielen anderen Dingen nicht zu raschem und und ener gischem Handeln entschließen konnte, bzw. der Regierungs- wechsel im Reich, haben die Durchführung des Draunschen Plans vereitelt. Die neue preußische kommissarische Reaierunq. Berlin, 31. Okt. In seiner Eigenschaft als Reichskom missar für das Land Preußen hat der Reichskanzler folgende Ernennungen vorgenommen: Zu seinem Stellvertreter für den Geschäftsbereich des Finanzministeriums hat er den Staatssekretär z. D. Professor Dr. Popitz ernannt; zu seinem Stellvertreter für den Ge schäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten den Reicksminister Freiberrn v. Braun; zu seinem St""n-rtreter für den Geschäftsbereich des Ministe- -iums fiir Wissenschaft, Kunst nnd Volksbildung den Universi tätsprofessor Dr. Kähler. In der kommissarischen Leitung der übrigen preußischen Ministerien tritt keine Veränderung ein. Der Reichspräsident hat den stellv. Reichskommissar fiir das Land Preußen, Staatssekretär z. D. Oberbürgermeister Dr. Bracht und den Stellvertreter des Reichskommissars fiir das preußische Finanzministerium, Staatssekretär z. D. Pro fessor Dr. Ponitz, für die Dauer ihrer Retrauung mit diesem Auftrag zu R^ichsminist-rn o^ne Besckäftiaung ernannt. In der kommissarischen Leitung der übrigen preußischen Minist"rien tritt keine Veränderung ein. Es bleiben also: Dr. Bracht kür Inneres, Stnntsseketär ^r. tzölscker für Justiz und Staatssekretär Dr. Ernst fiir Wirtschaft und Arbeit. * Reichsminister Dr. Iohannes Ponitz, der im 48. Lebensiahr steht, wurde in Leipzig geboren. Nack Vollendung der juristischen Studien wurde er 1910 preuß. Regierunasassessor und war von 1914 bis 1918 Hilfsarbeiter >m preußischen Ministerium des Innern, 1919 würde er Geh. Regicrunosrat und Vortragender Rat im Reichssinanzmini- sterium (Referent für die Umsatzsteuer) uüd 1921 Ministerial direktor und Leiter der Abteilung für Besitz- und Verkehrs steuern. 1925 wurde er zum Staatssekretär im Reichsfinanz. Ministerium ernannt, welches Amt er bis 1929 inne hatte. Seit 1929 lehrt Dr. Popitz als Honorarprofessor an der Universität Berlin. * O * Einberufung -es Reichsrales. Berlin, 31. Okt. Der Reichsminister des Innern hat den Neichsrat für den 10. November einberufen. IVV-MMonenkre-is für Preuhen. Berlin, 29. Okt. Wie WTB.-Handelsdienst erfährt, hak ein Konsortium Berliner Banken unter Führung der Preußi- Staatsbank (Seehandluna) Preußen einen kurzfristigen Kaffen kredit von 100 Mill. RM. eingeräumt. D'e Kontingentierung. Berlin, 31. Okt. Entgegen anderslautenden Nachrichten erfährt WTB.-Handelsdienst, daß die Regelung der Ein- fuhrkontingentieruna landwirtschaftlicher Erzeugnisse in allernächster Zeit durchgeführt werden wird. lend versteigert werden: Amtliche Anzeigen. Das im Grundbuche für Johanngeorgenstadt Matt 1313 auf den Namen Gesellschaft Himmelfahrt Fundgrube offen« Handelsgesellschaft Geschwister Blumenstein in Iohanngeorgen- stadt eingetragen« verliehene Bertzbaurecht soll am Freitag, de« 16. Dezember 1932, vorm. 1« Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Gru- benfeld Himmelfahrt Fundgrube liegt bei Steinbach im Jo- Hanngeorgenstädter und Sosaer Staatsforstrevier und umfaßt 181 Maßeinheiten oder 724 772 gw Fläche. Das Bergbau- recht erstreckt sich auf alle etwa darin vorhandenen verleihbaren metallischen Mineralien. Es ist einschließlich der Gebäude, Maschinen und Erzsubstanz, nach dem Derkehrswert auf 63 250 RM. geschätzt. Grundstücke gehören nicht dazu. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts und der übrigen das Bergbaurecht betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Bergbaurecht sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 26. September 1932 verlautbarten Dersteigerungsver- merks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Dersteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger wider- spricht, glaubhaft zu machen. Die Rechte sind sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht zu berücksichtigen und bei der Verteilung des Dersteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachzusetzen. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einst weilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigenfalls für das Recht der Dersteigerungserlös an die Stelle des ver- steigerten Gegenstandes tritt. , Za 6/32 Johanngeorgenstadt, den 27. Okt. 1932. Da» Amtsgericht. Donnerslaa» de« 17. »ovember 1932» ab vormittag >/,9 Ahr im Paul Reihig'schen Gasthof in Neudorf r rd. 200 ,m st. Brennschett«, rd. >20 cm st. Drenubnüppel» rd. 40 rm ft. Jacken» rd. 50 rm fi. «rennästr. Aufbereilet iF. Abt. 2S—27,38-45.107.109,11«, 128 (Stämme), 131. amtlichen Pekanntmackunaen sämtlicher Vekärden kSnnen tn den GelckiijlsMMn de» .LrzäebiräUckrn Volksireunds" in A»'e Lckneebera Läßnib und Schwarzenberg »inoeseben werden Vorm. 10 Uhr in Schwarzenberg 1 Rationalregistrierkaff«, 1 Wandbild, 1 Schreibmaschine, 1 Sofa, 1 Schreibtisch, 1 Meß- brücke, 1 Bücherschrank, 1 Scheibenbüchse, 1 Buch „Der Kampf «m das Reich", 2 Nachtschränkchen, 1 Möbelwagen, sowie «f« Posten Wein. Sammelort der Bieter: Hof des AmtsgerF> Borm. 10 Uhr in Raschau 1 Aavier. Sammeln-^ H B^irr^Rrst. züm M «Meta» Mittags 12 Uhr in Grünstädtel 1 Klavier. Sammelört Es sollen öffentlich gegen sofortige Barzahlung meistbie- der Bieter: Gasthof Grüne Wiese. Der Gertchtsvollzieber des Amtsgerichts Schwarzenberg. Mittwoch, den 2. November, vorm. 9 Uhr im gerichtlichen Derstelgerungsräum: 1 kl. Oelgemälde tu Rahme», 8 Strick jacke», 1 Schreibmaschine, Schuhcreme, 1 Schletswage«, 1 Truhe- wage». 1 Drogeuschrank. Am gleichen Tage, vorm. 10 Uhr im Tast Georgi in Löß nitz: 1 Posten Herreukrage», 1 Rasterstuhl, 1 Faß blaue Farbe. Donnerstag, den 3. November, nachm. 3 Uhr im Gasthaus „Reichsadler" in Bockau: Ren« Männer-, Bursche«. und Schlofferhosen, Schlofferjacken und Windjacke«, etwa ISO Pfund Angeltkawurzel. Der Gerichtsvollzieher de» Amtsgericht, Aue. Mittwoch, den 2. November 1932, sollen meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden: Vorm. 10 Uhr im Bersteigerungsraum 1 Posten Damen- kleider und -Mäntel, Charmeuse-Jacken, 1 Kostüm, 1 Sprech- apparat mit eingebautem Elektromotor und 2V Schallplatte«, 1 Patentpersonenwaag«, 1 Pianlno, 1 Dauerbra«dofe«, 1 Kia- derklappsportwagen, 1 Küchenbüfett mit Kühlvorrichtung. Nachm. 2 Uhr in Neustädtel: 3 RSHmaschtneu, 1 Poste« versch. Damenkletder- und Mantelstoff«, 1 Lhaiselonguedecke, 1 Tischdecke, 1 Wandschoner, 1 Personenkraftwagen (Opel, 6- Sitzer-Limoufine). Sammelort der Dieter: Gasthaus zur Bleibe, Neustädtel. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Schneeberg. Mittwoch, den 2. November 1932, sollen öffentlich meist- bietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Schneeberg. JmNovember19A2werimrM^ Am 1.: Hundesteuer 2. Termin 1932. » 6.: Äufwertungs-(Mietzins.)St«u«r für November 1932. . 7.: Mufiktnstrumentensteuer für November 1982. . 10. und 24.: BUrgersteuer 1932. - 15.: Kirchensteuer 8. Termin 1982. - 30.: Biersteuer für Nao. 1932 (äußerste gahlfrist 10.1.33). Zahlstelle: Stadtsteuerkasse, Zimmer 2. «affenpunden: Täglich X8—H1 Uhr. Rach Fristablauf muß das Mahn- und Beitreibungsver» fahren auf Kosten der Säumigen einqeleitet werden. Schneeberg, am 28. Oktober 1982. Der Stadtrat. — Steueramt. Kolzversteigerung. Oberwiesenthaler Slaatssorstrevier. a) Nutzholz: Mittwoch» de« 9. November 1932. ad normt»»» '/»I« Ah» 1» »er Bahnhofswirtschaft l» Annadrrgr rd. 2000 Eick. fi. Abschnitt« 1S/1S cm Obst. -- 220 km, rd. 1100 dal 2024 cm ---- 250 km, rd- 550 dgl. 25 29 cm » 150 km, rd. 200 dgl. 30/34 cm — 80 km, rd. SO dgl. 35/pp. cm -- SO km (3 bis 5 m lg.), rd. so Sick. fi. Stämme 10/29 cm Mst. --- so km. b) Brennholz: Nr. 2S7. Dienstag, den 1. November l93S. L« ,r«t» M U, St mm dnM I, Verlag S. «. «Srtner» Aue» Sachsa«. »«SlameMl« «o, ««»s«u 10», lvr u» so mm tr«L« 'S «mm,»' RN»«,«»!-. D^kch^amtt», m. irr«. u«. «>«41«. m. Tageblatt Schwa rzenverg mw soyanngeorgnmom, ver «lamra» m wrunyom, Lvtznltz, ««gaot« und Schneck«», dir gtaadztlmter i« Au« und Schwarzenberg. S, «rd« außerdem »erdfseatlichti Bedanntmachuageu d«r Stadträt« pl Au« «d Schwarzmderg.