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Verordnungsblatt der Kreishauptmanuschafl Bautzen zugleich als Koujistorialbehörde der Oberlaufitz. Amtsötatt der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und Ostri^ des Hauptstcueramts Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtaemeinderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg. Orga« der Handels» und Gewerbetammer zu Zittau. - Verantwortlicher Redakteur Georg G. Monse (Sprechstunden wochentags von 10 bis tt und von 3 bis 4 Uhr). — Fernsprechanschluß Nr. 51. »»— Die Bautzener Nacknicbicn enckeinen, mi> Ausnahme der Sonn und Festtag«, täglich abends Preis des vierteljährlichen Abonnement» 3» Jnlerlionsgebühr für den Raum einer Pettt- Gpaltzeiie gewöhnlichen Satzes IS'/, In geeigneten Fällen unter Gewährung von Rabatt; Mern-, Tabellen- und anderer schwieriger Satz entiprechcnd teurer. NachivtiSgebühr für jede Anzeige rurd Insertion 20 P,g.. für brirttichr Ausluntrgerleiluug 10 Psg. (und Porto». SV" Nur bis früh »0 Uhr eingehende Jnseraie finden noch tn dem abends erscheinenden Blatte Ausnahme Inserate nehmen die Äesäiäsissiell« des Blattes und die Annoneenbureaus an, desgleichen die Herren Walde in Löbau. Clauß in Weihender« Livpilsch tn Schirgiswalde, Gustav Kröttng in Bemsiadt. Bubr ln KöniSdaln be' Ofins Rcufiner in Ober-Cunnrrsdori und vsn Lindenau tn Bulsnth Nr. 63. Freit «I, den 18. März, abends. 1A98. Verorduuu g,' die Ausführung des Reichsgesetzes über das AuSwauderungSweseu vom 9. Juni 1897 betreffend; vom 15. März 1898. Zur Aussührung des ReichsgesetzeS über daS Auswanderungswesen vom 9. Juni 1897 (Reichs-Gesetz blatt ,E. 463) wird aus Grund des 8 49 des genannten Gesetzes Folgendes bestimmt: 8 1. Unter der Bezeichnung „Aufsichtsbehörde" ist das Ministerium des Innern zu verstehen. 8 2. Unter der Bezeichnung „höhere Verwaltungsbehörde" sind die Kreishauptmannschaften zu verstehen. § 3. Unter der Bezeichnung -Polizeibehörde" sind die Ortspolizeibehörden einschliesslich der Bürgermeister für mittlere und kleine Städte, der Gemeindevorstände und Gutsvorsteher zu verstehen. 8 4- Die gemäfi 8? 8, 7, 14 des Gesetzes zu bestellende Sicherheit ist bei der Kasse derjenigen Kreishauptmannschaft zu hinterlegen, in deren Bezirk sich die gewerbliche Niederlassung des Unternehmers bez. Agenten befindet. Bei den in 8 4 des Gesetzes be zeichneten Unternehmen tritt an die Stelle der gewerblichen Niederlassung der Wohnort deS Bevollmächtigten. 8 5. Alle älteren Vorschriften über das Answanderungswesen, insbesondere die Verordnungen, die gewerbs mäßige (Beförderung von Auswanderern betreffend, vom 3. Januar 1853 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 2), die Cautionen der Auswanderungsagenten betr., vom 6. Dezember 1853 (Gesetz- und Verordnungs blatt S. 275), die Bestimmung in 8 9 Absatz 2 der Verordnung, die Ausführung der Gewerbeordnung für bas Deutsche Reich betreffend, vom 28. März 1892 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 28) werden außer Wirksamkeit gesetzt, doch sind die von den bisherigen Auswanderungsagenten aus Grund dieser Vorschriften hinterlegten Cautionen, soweit sich nicht die gänzliche und theilweise Jnnebehaltung zur Deckung von An- Hnüchen oder Strafen nöthig macht, nicht vor dem 1. Oktober dieses Jahres zurückzugeben) Dresden, am 15. März 1898. Ministerium deS Innern. v. Metzsch. Gebhardt.. Bekanntmachung. Mit Allerhöchster Genehmigung ist von dem Königlichen Ministerium des Innern die Leitung der Geschäfte der Königlichen Kreishauptmannschaft hierselbst dem Unterzeichneten bis auf weiteres übertragen worden. Bautzen, am 15. März 1898. Bonitz, Gebeimer Regierungs-Nath. Bevordnung, die Beaufsichtigung des Religionsunterrichts in den Volksschulen betr. Die mit der Beaufsichtigung des Religionsunterrichts in den Volksschulen beauftragten evangelisch-lutherischen Geistlichen der Obcrlausitz werden angewiesen, den in 8 4 der Ver ordnung vom 12. Mai 1875 (Verordnungsblatt Nr. 1l4) vorgeschriebenen Belicht über die Ergebnisse ihrer Revisionen sämmtlicher Volksschulen ini Jahre 1897 baldigst und längstens bis zum 31. dieses Monats -mher zu erstatten. Von der Einreichung der Berichte über die Kaiechismusunteredungen ist bis aus weitere Anordnung abzusehen. Bautzen, am 17. März 1898. Die Königliche Kreishauptmannschaft als Consistorialbehörde. l)r. Bonitz Wegesperruug. Der von Neschwitz nach Puschwitz führende KommunicalionSweg wird wegen Baues in Flur Wetr» bis auf Weiteres gesperrt. Der Verkehr wird aus den durch Wetrv führenden Kommuntcationsweg gewiesen. Bautzen, am 17. März 1898. Königliche AmtSbauptmannschaft. 0r. Hempel. Wegesperrung. Der Kommnnicattonswcg von Grotzlritschcn nach Siöda wird wegen in Rittergutsslur Großseitsch« vorzunehmender Herstellungsarbeiten von Montag, den 21. dss. Mts., ab bis aus Weiteres gesperrt. Der Verlehr wird über Birkau und PreSke verwiesen. Bautzen, am 18. März 1898. Königliche Amtshauptmannschaft. Ur. Hempel. HPc Aus dem die Aktiengesellschalt in Firma: Waqenbauanstalt unö Waggonfabrik für elektrische Bahne» (VormalS W. L. F. Busch) zu Bautzen, Zweigniederlassung des in Hamburg bestehenden Hauptgeschäft-, betreffenden Folium No. 475 des hiesigen Handelsregisters ist heute verlautbart worden, dap die Einlage der Aktionäre nach Durchführung der beschlossenen Erhöhung nunmehr 1 500000 Mark, eingetheilt In 1500 Stück aus den Inhaber lautender Aktien zu je 1000 Mark beträgt und der 8 4 des Gesellschaftsvertrag- abgeändcrt worden ist. Bautzen, den 16. März 1898. Königliches Amtsgericht. Kuntze. HSser. Die aus Fol. 133 des hiesigen Handelsregisters eingetragene Firma Ernst Glatte in Steinigtwolms dorf ist heute gelöscht worden. Königliches Amtsgericht Schirgiswalde, am 16. März 1898. Seidler. Gl Zwangsversteigerung. Im Zwangsversteigerungsverfahren, betreffend die'- im Grundbuche auf den Namen Adolf Eduard Richter eingetragenen Grundstücke, No. 1308 des Brandcatasters, Parzellen No. 117, 1392», 1393, 1395», 1396, 1405, 1406», 1407», 1410r, 1413, 1418, 1424, 1424b, 1426 r, 1430, 1432, 1433 des Flurbuch« und Folien 395, 284, 285 und 286 des Grundbuchs für Weifa, bestehend aus einem Hausgrundstück nebst an gebauter Scheune, Feld, Wald und Wiese, enthaltend 200 Ar Fläche, belegt mit 59,19 Steuereinheiten, ortsgerichllich taxirt aus zusammen 4650 Mk., sind die am 29. März und 6. April 1898 anstehenden Termine aufgehoben worden. Als andcrwcitcr VerfteigerungStcrinin ist der 22. April 1898, Bormittags 9 Uhr, und als Termin zur Verkündung eines BerthcilungSplnuS der 3. Mai 1898, BormittagS 9 Uhr, anberauw.t worden. Die Termine werden an Gerichtsstellc abgehalten. Eine Uebersitu der aus den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres RangverüälMisses kann ix der Gerichtsjchreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Schirgiswalde, am 17. März 1898. Königliches Amtsgericht. Seidler. «> Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit! Das sind herrliche Dinge! Nur freilich: sie Herstellen unter allen Volksgenossen, das hieße nicht viel weniger, als den Himmel auf Erden schaffen. Denn wenn jeder mannunbedingt frei sein könnte und ohne jeden beengenden Zwang sich ausleden nach allen seinen Gaben, Kräften und Wünschen, — wenn wir alle gleichen Anteil haben könnten an Arbeit und Genuß, und aller Unterschied aufhörte an Rang, Stand, Besitz und Macht —, wenn endlich wir alle uns als Brüder fühlen könnten und uns ausnahmslos unter einander lieben lernten ohne Falsch und Arg, ohne Trug und Neid: Wahrlich! Das wäre der Himmel auf Erden! Nun ist aber bekanntlich der Himmel sehr hoch über der Erde, und ihn herunterholen, das wird kaum je ge lingen. Wenn daher eine politische Partei verspricht, durch politische Reformen uns den Himmel auf die Erde zu holen, dann heißt es, auf der Hut zu sein. Denn wer zu viel verspricht, wer vorgiebt, er habe das Mittel erfunden, aus der Erde ein Paradies zu machen, dem trauen wir nicht; der ist entweder betrogen oder ein Betrüger. Freiheit und Gleichheit! Wie schön spricht sich das zu sammen, und wie wenig reimt es sich zusammen! Ja, «an muß es leider aussprechen. Denn es ist wahr! Wo absolute Freiheit ist unter uns Menschen, da ist's mit der Gleichheit aus, und wo Gleichheit sein soll, da ist es um die Freiheit gethan. Das läßt sich leicht beweisen. Man höre: Wie nicht zwei Hunde oder zwei Pferde, nicht zwei Apfelbäume oder auch nur zwei Blätter eines Apfelbaumes einander völlig gleichen, so ist es auch mit uns Menschen. Wir find sehr verschieden an Gaben und Kräften des Leibes und des Geistes. Das steht jeder, der eine Familie hat an seinen eigenen Kindern, die doch alle sein Blut sind. ES wäre auch, wenn alle Menschen im wesentlichen einander gleich wären, wahrscheinlich verzweifelt langweilig auf dieser Erde. Läßt man nun allen Menschen die volle Freiheit tm Leben und Handeln, dann wird sogleich große Angleich tzeit heroortreten. Der Starke, Kluge, Fleißige wird sofort «ehr erwerben und bedeuten, als der Schwache, Unbegabte, Faule, und mit der Gleichheit wird es aus sein. Will man aber haben, daß in der Verteilnng der Güter des Lebens Gleichheit herrsche unter allen Volksgenossen, dann muß man dem Einzelnen die Freiheit nehmen, seine Kräfte zu bethätigen, wie und wo er will. Dann muß man von Ltaatswegen überall Schranken errichten und Grenzen stecken, damit nicht der Tüchtige sich hervorwage, sondern hübsch sich ducke; dann kann der Einzelne nicht mehr in seinem Hause König sein und für die Seinen nicht nach Kräften schaffen, sondern er muß sich von der L-taatsregier- ung als Glied in die große Staatsmaschine einsetzen lassen, wie es ihr gefällt, nicht wies es ihm gefällt. Also nicht Freiheit und Gleichheit heißt, wenn man genau zufieht, die Parole für den ernsten Politiker, sondern Freiheit oder Gleichheit! Niemand schwankt, welches von beiden Gütern er auf Kosten des anderen bevorzugen soll, ausgenommen bekanntlich die Socialdemokraten; die bilden sich ein, sie könnten die Menschheit dadurch gleich und glücklich machen, daß eine gewählte regierende Minder heit die große Masse der Volksgenossen mit ihrem großen Patent-Staatshobel glatt und breit hobelt, damit nur ja nirgends ein Spitzchen hervorrage, sondern alle gleich bleiben an Besitz und Macht. Wir aber wollen lieber frei bleiben, frei unter Gottes Gebot und unter dem Gesetz, und wollen leben, wie es uns paßt. Auch gleich sollen unsere Mitbürger mög lichst werden, nämlich so weit es die Freiheit zuläßt; gleich insbesondere vor dem Gesetz! Das ist die Haupt- fache. Keine Privilegien und Vorrechte! Bahn frei für jedermann im politischen und im wirtschaftlichen Leben, für den Aermsten und Geringsten, ebenso wie für den Reichsten und Höchsten! Das ist die Gleichheit, die wir glücklicher weise kaum mehr zu erstreben brauchen; denn wir haben sie schon. Und dann laßt die Brüderlichkeit hinzu kommen, auf daß der Starke dem Schwachen nach Kräften helfe und aus freier Liebe mit ihm teile ; dann wollen und können wir schon jetzt uns im Vaterlande recht leidlich wohl fühlen und fröhlich zusammen weiter arbeiten, daß es immer besser werde. Das ist aber nur möglich auf christlicher Grundlage: hier können rechte Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit zusammen bestehen, eine nicht zum Schaden, sondern zur Förderung der anderen. Aber von diesem einzigen Mittel mögen nun einmal die Social demokraten nichts wissen: darum bleibt der sonst so schöne Dreiklang: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit in ihre« Munde immer eine zwar aufreizende, aber hohle Phrase, k. 0. I,. Neueste Telegraphische Korrespondenz. Budapest, 17. März, abends. Im Abgeordneten hause erklärte Horansky (Nationalpartei), bei Fortführung der jetzigen Finanzwirtschaft gäbe es keinen anderen Aus- weg, als neue Steuern, sonst würde ein Deficit im Staats- haushalte, dessen Rahmen zu sehr ausgeweitet sei, ein- treten. Die ungarische Landwirtschaft habe bisher de» Preis für die österreichische Schutzzoll Politik bezahlt. Die Regierung müßte die auf dem Grundbesitz lastenden Schulde« unter staatlicher Teilnahme konvertieren; er lehne das Budget ab. Graf Stephan Tisza führte aus, die von Horansky bestrittene Expanfivkraft der Steuerfähigkeit äußere sich nicht in der Höhe der Steuer, sondern darin, daß bei unveränderten Steuersätzen das Einkommen deS Staates zugenommen habe. Dies dürfte man sagen, ohne der Feststellung der Quote beim Ausgleiche vorzugreifen. Havanna, 17. März, nachm. Die spanische« Truppen schlugen die Jnsurgentenschar des Maximo G omez. Reto-York, 16. März. abds. (Schluß-Kurse.) Anfang- fest und lebhaft, Schluß fest. Geld für RegierungSbondS. Prozent- fatz 1'/, do. für andere Sicherheiten do. 3'/, "/o- Wechsel aus London (60 Tage) 4BO'/,. Eabl« Transfer« 4,84'/«. Wechsel aus Sari- (60 Tage) 5,25, so. aus Berlin (60 Tage) 93'»/,,. Atchiso» kopeka und Santa Fo-Aktten 11. Tanadian-Pacific-Aktien 83. kentral- Pacific-Aktten 12. Chicago-, Milwaukee- u. St. Paul-Aktien 90'/» Denver t Rio Grande Preferred 45V«. Illinois Central-Aktien 99'/,. Lake Shore Share» 186. LouiSvtlle- und Nashville-Aktten 50. New-Vock Lake Erie Share? 12'/,. New-Nock Tentralbahn 110»/, Northern Pacific Preferred (neue Emifs.) 61'/,- Norfolk and Wester» Preferred (Interims-Anleihescheinen) 45. Philadelphia and Reading First Preferred 40. Litton - Pacific - Aktien 26'/,. 4°/„ «ev- etniate Staaten Bonds pr. 1925 123. Silber, Lommernal Bar» 55'/,. Teavruz für Geld: Leicht. — Warenbrricht. Bauma»ll«-P«t?.fil r?