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Rr. 173. Di« .Lautzr»«« ««chrtchten' ertq«i»k» sauter Sonu« u. g«Ii< taA täglich adrnd» , Uhr für den folgend«» Lag. Boran«. «UiNtrtcht«oder Adonu«. wentlprei« »t-rl«liäbrl. Jnstrttontbrtraä für „ NaumktnrrPrltl-Tha Itjrl l« I» Nachwrtlgedühr p. Jnlerat »0^ «rbllhr für driksl. ilu«. tunfttrrleilung 10U (undPorto). «kleiner«, bl« » Uhr etngehrnd« Jnfrrate finden ln dem abend« »»«jugedendcnBlalleilusnahme. Sonnabend, de« S«. Juli AMtzeilerMMmWen. 1884^ All« al« folld bekannten L»- »oncendureau« nehmen, ohn« Vrelreldöhung, Inserate für dl« .vauhrner Nachrichten' «ni- «genl dedgl.dieH«rrenIem»er in «auhrn (Lauengrb s, «nicke in Löbau, Lipoiüch »l Schirai»- wald«, B. Hilbrnj ln Weißen« bera, Döring in lkbertdach, Luhr i» »oniarhaln del Osiris, >>. M, Neuhner ln Lder-Uunncit- dorf, ü, v, Lindenau inPulknt» u. L U. Wiedemann in Reick«»« bach O,«L. BerorSuusgsvlatt der kreishauptmannschaft Bautzen zugleich als Konfistorialbehörde »er Overlaufitz. Amtsblatt der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und Ostritz, des Hauptsteueramtes Bautzen, ingleichen der Stadtrnte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Ostritz, Schirgiswalde und Weißenberg. Organ der Handels- und G e w e r b e k a m m e r zu Zittau. Bekanntmachung. Nach 8 44x. der revidirten Stäbteordnung vom 24, April 1873 find bei den Wablen der Stadt« verordneten von der Siimmderechiigung dlejmlgen Bürger ausgeschloffen, welche die Abentrichlung von StaatS« oder G-meindeabgaben, einschließlich der Abgaben ,u Schul« und Armenkassen, länger als zwei Jahre ganz oder theilw-ise im Rückstände gelassen haben. Unter «emgnabme hieraus wird nun an die Restanten derartiger StaatS- oder Gemeindeabgaben die Aussorbcrung gerichtet, diese Reste sofort und längstens bis Ende August diese- Jahres an unsere Stadlhauptcasse abzusübren, mit der Verwarnung, baß diejenigen Bürger, welche nach Ablaus dieser Frist noch »wei- oder mehrjährige Reste der gedachten Art schulden, in die Wahlliste zu den in diesem Jahre stattfindenden Stadtverordnelen-ErgänzungSwahlen nicht werden ausgenommen werden. Bautzen, den 23. Juli 1884. Der Stadtrath. Löür, Bürgermeister. Bekanntmachung, den diesjährigen Sommerkrammarkt betreffend. Die nachstehenden Bestimmungen der hiesigen Marktordnung vom 16. November 1877 werden hier durch zur Nachachtung in Erinnerung gebracht: 1. Der bevorstehende Jahrmarkt beginnt den 2. August dir. Js. und dauert bis Dienstag, den 5. August Mittags; während des in diese Zeit hineinsallenoen Sonnlags bars das AuSIegen der Lvaaren, Oeffnen der Buden, wie überhaupt der Handel und Jahrmarktsbetrieb erst nach 2Ubr Nachmittag« stattfinden. 2. Ausschank von Bier, Branntwein und anderen geistigen Getränken ist nur nach vorher ein- geholler Genehmigung des StadtratHS gestattet. 3. Caroussels und Schaubuden, ferner Schankbuden sowie Verkaufsstände und Buden ohne Ausnahme, find spätestens um 10 Uhr Abends gu schließen. 4. Jeder, welcher aus öffentlichen Siadtraume seil halten und daselbst sein Gewerbe betreiben will, bat sib vor Beginn des Marktes bei dem Marktmeister unler Angabe seines Geschäfts betriebes anzumelden und sich die Verkaufsstelle anwetsen zu lassen. Etwaige schriftliche Gesuche um Vermittelung einer Bude oder fonstigen Verkaufsstelle, sind spätestens 8 Tage vor Beginn eines Marktes an den Marktmeister mittels franktrten Brieses unter Ein legung einer Fraucomarke für die Rllckmtwort zu richten. 5 Jeder, welcher aus öffenilichem Stadtraume feil hält oder Schaustellungen darbietet, hat daS tarifmäßige Stättegeld an Vie mit Einholung desselben beanstragten städtischen Be amten unweigerlich zu entrichten. Ueder das entrichtete Stättegeld werden gedruckte Zettel ausg-hänbigt, welche bis zu der durch städtische Beamte vorzunehmende Re vision aufzubewahren und diesen auf Verlangen vorzulegen sind. Wer dieses nicht ver mag, gleichwohl aber die richtige Erlegung des Stättegeloes behauptet, bat diese Behauptung auf andere alaubwürdige Weise darzuthun; ist er dies nicht im Stande, so Hit er noch, malige Zahlung ,u leisten und die für Hinter,iehung des StältegeldeS angeordnete Strafe durch Erlegung des vinsachen Beilage« desselben zu bezahlen. 6. Es darf keine Bude über 1,75 Meter Tiefe haben, der Ladentisch, gleichviel ob derselbe an der Bude selbst befindlich oder besonder- angesetzt ist, darf nicht über 0,75 Meter über die Budenwand hervorgehen, ebenso darf eine Plane oder Budentuch nicht mehr als 2 Meter über die Budenwand vorragen. Der vor der Bude oder dem Stande befindliche Platz ist von dem Inhaber der Stelle rein zu halten unv vaher von ihm so ost als nöthig für Reinigung VeS Platzes zu sorgen. 7. Das Aushängen unv Auölegen von VerkaufSarttkeln an de« Stratzensetten der Geschäftsräume ist nur erlaubt, wenn das untere Ende des betreffenden Gegenstandes mindestens 2,25 Meier senkrecht von der Fußbahn entkernt bleibt. 8. Den Händlern mit Luftballons, Querpfeifen und anderen derartigen Gegenständen ist es untersagt, ihre Verkaufs irtikel im Umherjiehen auf den öffentlichen Straßen und Plätzen feil zu bieten. Dieselben haben sich vielmehr innerhalb der ihnen vom Marklmeifter, sowie von der städtischen Schutz, oder Wachmannschaft angewiesenen Plätze zu halten und daselbst auf ihren Plätzen Alles zu vermeiden, was eine Störung der Verkehrsordnung oder der öffentlichen Ruhe herbei,usüdren geeignet ist. Das laute AuSbteten und der Berkaus von Waaren im Wege des MtudergebotS ist nicht erlaubt und wird hiermit untersagt. 9 Wetter tst es verboten, Personen durch Anhalten, Anlassen oder Heranzirhe» nach den Berkaussftänden oder den Schaubude» zum kaufe bezirhendlich zum Besuche der Schaubuden zu veranlassen, auch ist das Auispelen von Waaren z. B. durch Würfeln oder vermittelst sogenannter Glücksräder, wie durch das Veranstallen von Spielen und Wetten um Geld, es mag dasselbe in irgend beliebiger Form erfolgen, untersagt. 10. Während der Rackst dürfen Stangen und andere Vorrichtungen, welche in die Straße oder nach den hinter den Buden liegenden Trottoirs und Fußwegen herauSragen, an Buden oder Verkaufsstellen nicht sticken, ingleichen Kisten, Wagen, Karren und sonstige, die Passage beeinträchtigende Gegenstände nicht stehen oder liegen gelassen werden. 11. In Bezug aus Bewachung des Markl-utes bewendet eS bei den seitherigen Bestimmungen und wird hierbei nur erinnert, daß für die von den Feilbaltenden als Wächter anzunehmenden Personen, welche dem Sladlrathe mit Namen anzuzeigen und über deren Verwendung für den Wachdienst dem Stadtrathe die Entschließung zusteht, aus der Polizei-Expedition Wächter« marken gegen Hinterlegung einer Caution von 1 zu lösen find. 17. Das Abbrechen Ver vuven hat sofort mit Beendig»«« des Jahrmarktes zu be ginnen unv mutz spätestens Mittwoch, Ven « August, Abends 10 Uhr, beendet sein. Zuwiderhandlungen g gen vorstehende Bestimmungen werden, dasern nicht nach dem Strasgesetzbuche höhere Strafen einzuireten haben, mit Geldstrafen bis zu 50 Mark, im UnvermögenSsalle aber mit Hast bi- zu 8 Tagen bestraft. Emzelne Exemplare der eingang-erwähnten Marktordnung, in welcher sich zugleich der Stättegeldtaris befindet, werben aus hiesiger RatbScanzlei gegen Erlegung von 20 H. käuflich abgelassen. Der Stadtrath ,u Bautzen, nm 23. Juli 1884. Heerklotz, Stadtrath Bekanntmachung. Der diesjährige Sommerkrammarkt hierselbjt beginnt Sonnabend, den 2. August d. IS, und wird an diesem Tage zugleich ein Btchmarkt abgehalten werden. Bautzen, den 24 Juli 1884. Der Stadtrath. Auf Fol. 97 des Handelsregisters für das unterzeichnete Amtsgericht ist heute die Firma O«k.*) Ullrich in WehrSdors und als deren Inhaber der Kaufmann Herr Emil Oskar Ullrich in Wehrsdorf ver- lautdart worden. Schirgiswalde, am 15. Juli 1884. Königliches Amtsgericht. In V-rtretung: Winkler, Ref. und R. Lsche. *) Nicht Oskar, wie in Nr. 167 irrthümlich gedruckt worden. Fiskalische Obst-Verpachtung. Die Verpachtung d-S diesjährigen Obstes an den Chausseen und Straßen des StraßenbauverwastungS- bezirks Löbau soll an uachgenannten Tagen an den Meistbietenden gegen sofortige Baarzahlung und unter den vor Beginn der Termine bekannt zu gebenden Bedingungen erfolgen, und zwar Montag, den 4. August d. I., Vormittags zlN Uhr, im Hötel zum „aoldenrn Schiff" in I.HI» »u, sür den 1. und 2. Amtssirahenmeisterdistrict und Dienstag, den 5. August d. I., Vormittags HII Uhr, tn der Restauration „zur Burg au» Bahnhöfe in sür den 3. und 4. AmtSstraßenmeifterdistrict. Löbau, am 18. Juli 1884. Königliche Straßen- und Wasserbau-Jnspeetion. Königliche Bauverwalterei. Schmidt. Friedrich Telegraphische Korrespondenz. Gastein, 24. Juli. Der deutsche Kaiser wohnte gestern einer größeren Soiree in der Villa des Grafen Lehn dorst bei. Heute vormittag machte Se. Majestät eine Pro menade. DaS Diner fand heute in Backstein statt, und nahmen unter andern Gästen auch die Gemahlin des Bot schafters Fürsten Hohenlohe und die Gräfin Lehndorff an demselben teil. Gegen Ende dieses Monats wird ^der Erz herzog Albrecht hier eintreffen, um dem Kaiser einen Besuch abzustatten, der Erzherzog wird in der Villa Meran einen zweitägigen Aufenthalt nehmen. Nach den bisherigen Dis positionen wird der Kaiser am 5. August sich von hier nach Salzburg begeben, am 6. August mit dem Kaiser von Österreich in Ischl zusammentreffen und am 7. August die Rückreise nach Berlin antreten. Rom, 23. Juli. Der „Stampa" zufolge steht die Ver öffentlichung der Note Spaniens bevor, durch welche der Pidalsche Zwischenfall seinen definitiven Abschluß erhielt. Brüssel, 23. Juli, abends. Der Senat hat den Baron Anethan zum Präsidenten und Merode-Westerloo und Köart zu Vicepräsidenten gewählt. Alle drei Gewählte gehören der Rechten an. Paris, 23. Juli, abends. Der „TempS" erfährt, der frühere portugiesische Minister des Auswärtigen, Serpa Pinto, sei mit einer vertraulichen Mission bei der franzö sischen und englischen Regierung in Angelegenheiten der Regelung der Kongofrage beauftragt. Das Blatt bezweifelt jedoch, daß die Kongofrage den Charakter einer Partikular- frage behalten könne, eS sei gegenwärtig sehr ernsthaft von der Einberufung einer internationalen Konferenz die Rede, in welcher der Antrag, die Internationale safrikanische Asso ziation als unabhängige Macht anzuerkennen, unterbreitet werden solle, wodurch die Internationale afrikanische Asso ziation verpflichtet werden würde, ihre Stationen dem freien Handel aller Nationen zu öffnen. In Toulon sind viele LebenSmittelläden geschloffen, die Bevölkerung beginnt an Nahrungsmitteln Not zu leiden, man verlangt von der Regierung Maßregeln zur Appro- visionierung der Stadt. — Eine Abordnung der Rouener Handelskammer verlangt vom Ministerium Prohibitiv zölle für ausländische Waren in Frankreichs ostasiatischen Neuerwerbungen, damit die französische Industrie aus ihren Eroberungen Vorteile ziehe. — Es verlautet, daß der Vice könig in Nankmg dem französischen Gesandten Patenvtre ein Anerbieten znr Zahlung einer Entschädigung von 60 Millionen übermittelte. Ferry lehnte die Vorschläge ab. Paris, 24. Juli, abends. In der Deputierten kammer interpellierte Bert die Regierung über die von ihr gegen die Cholera ergriffenen Maßregeln. Seitens der Re gierung wurde die Antwort erteilt, daß alle erforderlichen Maßregeln angewendet würden, um einer weiteren Aus breitung der Epidemie vorzubeugen. Hierauf wurde die ein fache Tagesordnung mit 297 gegen 62 Stimmen an genommen. — Der Senat begann die Beratung der Re- visionSoorlage. LOsn Say und Simon sprachen gegen die selbe. Fortsetzung morgen. Paris, 24. Juli. (Bankausweis.) Barvorrat in Gold 1044400000 Frcs. (Zun. 3700000), Barvorrat in Silber 1015800000 (Zun. 2 800 000), Portefeuille der Haupt bank und deren Filialen 909700000 >(Abn. 21400000), Notenumlauf 2903 100000 (Abn. 45 800000), lausende Rech nungen der Privaten 395800000 (Zun. 4700000), Gut haben des Staatsschatzes 169 700000 (Zun. 32000000), Gesamtvorschüsse 298700000 (Abn. 4700000), Zins- und Diskont-Erträgnisse 3300000 (Zun. 400000). Verhältnis des Notenumlaufs zum Barvorrat 70,95. London, 24. Juli. Der Kronprinz und die Kron prinzessin des Deutschen Reiches trafen heute früh mit den Prinzessinnen Victoria, Sophie und Margarethe auf der königlichen Jacht „Osborne" in Sheerneß ein und begaben sich sofort per Extrazug nach London, woselbst sie vormittags eintrafen und am Bahnhofe von dem Prinzen und der Prinzessin von Wales, sowie dem Prinzen und der Prinzessin Christian empfangen wurden. Vom Bahnhofe begaben sich die kronprinzlichen Herrschaften nach dem Buckinghampalaste, wo dieselben Wohnung nehmen. Die Delegierten zur Konferenz traten heute nach mittag zu einer Sitzung zusammen. Ein Telegramm aus Assuan von gestern meldet, Major Kitchener werde mit 40 Beduinen morgen von KoroSko nach Dongola abgehen, um über die wahre Lage der Dinge in Dongola Erkundigung einzuziehen. — Nach in Suakim umlaufenden Gerüchten fahren Kriegsdampfer Gordons fort, die Insurgenten zwischen Khartum und Berber zu beunruhigen. London, 24. Juli. (K. Ztg.) Die Mächte beant worteten das englische, gegen die Haltung der Finanzbeiräte gerichtete Rundschreiben mittelbar dadurch, daß sie die den Finanzbeiräien crttilten Weisungen unverändert beließen. England steht aus der Konserenz ganz allein ES wird bemerkt, daß Deutschland bei der französischen Diplomatie durch seine srcundliche Haltung auf der Kon ferenz große Sympathie gewinnt, besonders nach der Mäßig ung, mit welcher Bismarck den Vorfall auf der Place de la Concorde behandelt hat. London, 24. Juli. (Bankausweis.) Totalreserve 14561000 Pfd. Sterl. (Zunahme 250000), Notenumlauf 25745000 (Abnahme 269000), Barvorrat 24556000 (Ab nahme 19000), Portefeuille 22211000 (Abnahme 38000), Guthabender Privaten 26 634000 (Abn. 236000), Guthaben des Staates 5608000 (Zunahme 455 000), Notenreferve 13695000 (Zun. 265000), Rkgierungssicherheit 13 580000 (unverändert). Prozentverhältnis der Reserve zu den Passiven: 44Z gegen 44Z Z in voriger Woche. Clearing- Housc-Umsatz 93 Mill., gegen die entsprechende Woche des Vorjahres Abnahme 2 Millionen. Rew-Jork, 23. Juli, abds. (Schluß-Kurse.) Wechsel aus Berlin 94j. Wechsel auf London 4,83. Cable Transfer- 4,84?. Wechfel auf Paris 5,20^. 4fj fund. Anleihe von 1877 I20Z. Eriebahn-Altien 14(. New-Jork Centralbahn-Aktien 106. Chicago-North Western-Aktien 95j. Lake Shore-Aktien 76Z. Central Pacific-Aktien 38z. Central-Pacific-BondS 109^. Geld leicht, sür Regierungsbonds 2, für andere Sicherheiten 1 Prozent. — Waren - Bericht. Baum- molle in New-Jork 11. do in New-Orleans 10)^. Raffiniertes Petroleum 70 fj Abel Test in New - Jork 7^ Gd., do. do. in Philadelphia 7Z Gd., rohes Vetroleum in New-Jork 6z. do. Pipe lme Certificates 642 C Mehl 3 D. 50 C Roter Wintermeizen loko 97^ C„ pr. Juli nominell, do. pr. August 96 C., do. pr. September 97 C. * Leipziger Börse, 25. Juli. lTel.) Kömql. sächs. 3 °/« Rente 83,90 B. do. 3 > Anleihe v. 1855 93,60 G. do.4°/oAnl. große V.I8SL 102,G. do.4°/«Anl.kleme v. 18^ 102,90 G. do. 3'/»°/o Landrentenbr. 98 G do. 4 Landeskullurreni. 102,40 G. 1"/« unkdb. Laus. Psandbr. 102,75 G. DrcSdu-4'/«>Stadt-Anl. 103 B. Allg. deutsche Kreditanstalt 178,50 G. Sächsische Bank 121,25 G. Obcrlausitzer Bank 102 80 G. Osterr. Banknoten 167,90 G. Aus.'Tepl.4'/,°/oPr.I868 103,75 G. Galiz. K.-L-B. 4'/, °/»Pr. 1.83,50 G. London 3 Monat 20,33 G- Deutsches Reich. Bautzen, 25. Juli. Wie uns mitgeteilt wird, ist Re ferendar Drache in Dresden als Stadtfchreiber allhier gewählt worden. Dresden. Se. Majestät der König haben nachstehende Personal-Veränderungen in der Armee zu genehmigen geruht: L. Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen !c. Die Ver-