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Erscheint»: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. Vierteljährliches Abonnement: am Schalter l M.» durch den Boten ins Haus t M. 25 Pf, durch die Post 1 M. 25 Ps., durch die Post frei'inS Haus t M. 50 Pf. GlHkNlMM Inserate für die am Abend vorher auSzugebende Nummer werden bi« früh 9 Uhr angenommen und Gebübren für solche von auswärts, wenn dies der Einsender nicht anders bestimmt, durch Post. Nachnahme erhoben. WMMWnMMblck. RmEatt ^ür äie kömg^m unä ^äätMen Sellördm zu ^ro^m^ain. Druck und Verlag von Herrmann Starke (Plasnick L Starke) in Großenhain. Für die Redaction verantwortlich: Herrmann Richard Starke.^ Nr. 25. Dienstag, den 28. Februar 1888 76. Jahrgang Bekanntmachung, das diesjährige Grsatzgeschäft betreffend. Die Musterung aller im Aushebungsbezirke Großenhain gestellpflichtkgen Militär pflichtigen der Altersclasse 1868/88 und früherer Jahrgänge — vergl. 8 24 Nr. 1 und 2 verbunden mit ß 23 der Ersatz-Ordnung (Gesetz- und Verordnungsblatt 1876 Seite 10) — wird I. Sonnabend, den 3. März, im Gasthofe zum Sächsischen Hofe zu Riesa für die Mannschaften aus den Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Riesa: Bobersen — Zschaiten; II Montag, den s. März, ebenfalls im Gasthofe „zum Sächsischen Hofe" in Riesa für die Mannschaften aus der Stadt Riesa; III. Dienstag, den 6. März, im Rathskeller zu Radeburg Vormittags Uhr für die Mannschaften aus den Ortschaften des Amtsgerichts- -ezirks Radeburg: Bärnsdorf — Niederrödern; IV. Mittwoch, den 7. März, im Rathskeller zu Radeburg und zwar s) Vormittags 7'/2 Uhr für die Mannschaften aus der Stadt Radeburg; d) Vormittags 8^ Uhr für die Mannschaften aus den Orten: Ober- und Mittelebersbach — Würschnitz; V. Donnerstag, den 8. März, im Hotel zum Gesellschaftshause in Großenhain für die Mannschaften aus den Orten des Amtsgerichtsbezirts Großenhain und zwar: s) Vormittags 7^ Uhr aus Adelsdorf, Altleis, Baßlitz b. Blätterst., Baßlitz b. G., Bauda, Biebrach, Blattersleben, Blochwitz, Böhla b. G., Böhla b. O., Brock witz, Brößnitz, Colmnitz, Dallwitz, Diesbar; b) Vormittags 8'/^ Uhr aus Döschütz, Folbern — Paulsmühle, Frauenhain — Lautenkorf, Gävernitz, Geißlitz, Göhra, Görzig, Göltzscha, Gröditz, Großraschütz, Hohndorf, Kallreuih, Kleinraschütz, Kleinthiemig, Kmehlen und Koselitz; VI. Feitag, den 9. März, ebenfalls im Hotel zum Gesellschaftshause in Großenhain und zwar 3) Vormittags 7 L2 Uhr für die Mannschaften aus: Kottewitz, Krau- schütz, Kraußnitz, Lampertswalde, Laubach, Leckwitz, Lenz, Liega, Linz, Meissen, Merschwitz, Mühlbach, Mülbitz, Nasseböhla, Nauleis, Naundörfchen, Naundorf b. Großenh., Naundorf b. O. b) Vormittags 8V2 Uhr aus: Nauwalde, Neuseußlitz, Niegerode, Oelsnitz, Peritz, Ponikau, Porschütz, Priestewitz, Pulsen, Quersa, Raden und Reinersdorf; VII. Sonnabend, den LV. März, ebenfalls im Hotel zum Gesellschaftshause in Großenhain und zwar s) Vormittags 7-/2 Uhr für die Mannschaften aus: Reppis, Roda, Rostig, Schönborn, Schönfeld, Schweinfurth, Seußlitz, Skäßchen, Skassa, L-kaup, Spansberg, Stauda, Strauch, Strießen — Kolkwitz; d) Vormittags 8'/^ Uhr aus: Thiendorf — Dammhein, Tiefenau, TreugeLöhla, Uebigau, Walda, Wantewitz —Piskowitz — Wüstauda, Weißig a. R., Weißig b. Sk., Weßnitz, Wildenhain, Wülknitz, Zabeltitz — Stroga, Zottewitz, Zschauitz und Zschieschen; VIII. Montag, den 12. März, Vormittags 7V2 Uhr ebenfalls im Hotel zum Gesellschaftshause in Großenhain für die Mannschaften der Stadt Großenhain abgehalten werden. Die vorgedachten Militärpflichtigen haben daher, soweit sie von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden beziehentlich nicht über das laufende Jahr hinaus zurückgestellt sind, zu Vermeidung der in § 24 Nr. 7, 61 Nr. 3 und 65 Nr. 3 der Ersatz ordnung angedrohten Strafen und Nachtheile zu den vorerwähnten Zeiten behufs ihrer ärzt lichen Untersuchung, die Altersquote 1868/88 mit Geburtsschein und die früheren Jahrgänge mit Loosungsschein versehen, Pünktlich vor der Ersatz-Commission in dem bestimmten Locale und zwar in nüchternem und reinlichem Zustande persönlich sich einzufinden. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine behindert ist, hat dies durch Beibringung eines ärztlichen, beziehentlich, wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, behördlich beglaubigten Ältestes nachzuweisen. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubwürdige Zeu gen zu stellen, welche an Eidesstatt versichern können, daß und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Zufälle an dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Militärpflichtige, sowie Ersatzreservisten l. Classe dürfen sich im Musterungstermine freiwillig zum 3 jährige« Dieuste melden. Diejenigen, welche sich zum vierjährigen aetiven Dieuste bei der Cavallerie ver pflichten, genießen, dafern sie dieser Verpflichtung nachkommen, nach 8 50 Nr. 3 des Neichs- militärgesetzes beziehentlich § 12 dir. 1 der Ersatz-Ordnung die Vergünstigung einer drei statt fünfjährigen Dienstzeit in der Landwehr und werden zu Reserveübungen in der Regel nicht einberufen. Dieselben haben aber zu der von ihnen einzugehenden Verpflichtung die väterliche be ziehentlich vormundschaftliche Genehmigung, sowie die obrigkeitliche Bescheinigung darüber bei zubringen, daß sie sich untadelhaft geführt haben — vergleiche § 83 2 der Ersatz-Ordnung. Ferner wird hierbei im Allgemeinen noch darauf hingewiesen, daß Gestellpfüchtige unter Verzicht auf das LooS im Musterungstermine den Truppentheil, bei welchem sie zu dienen wünschen, sich zwar auch wählen können, dies jedoch nur auf diejenigen Truppentheile be schränkt ist, für welche der hiesige Aushebungsbezirk Ersatz zu gestelleu hat. Militärpflichtige, welche daher bei einem anderen Regimente pp. des deutschen Reiches dienen möchten, erlangen diesen Vortheil lediglich durch die Anmeldung bei dem Commando des belrefsinden Regiments pp. mit dem in § 83 Absatz 2 der Ersatz-Ordnung bezeichneten Meldescheine vor Eintritt der Gestellpflicht im 20. Lebensjahre, resp. bei Zurückgestellten vor der alljährlichen Musterung. Die Loosung feiten der Militärpflichtigen des ganzen AußhebungSbezirks erfolgt Dienstag, den 13. März d. I., früh 8 Uhr im Hotel zum Gesellschaftshause zu Großenhain. Den Loosungsberechtigten — vergl. Z 65 Nr. 6, 7 und 12 der Ersatz-Ordnung — bleibt überlassen, in diesem Termine per sönlich zu erscheinen. Für die nicht Erschienenen wird durch ein Mitglied der verstärkten Ersatz-Commission geloost werden. Hiernächst wird bezüglich der nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften zulässigen Reelamatione« noch auf folgende Bestimmungen aufmerksam gemacht: Militärpflichtige oder deren Angehörige können unter den in 88 30 und 31 der Ersatz- Ordnung angegebenen Voraussetzungen um Zurückstellung oder Befreiung der Ersteren vom Militärdienste im Frieden in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse ansuchen und habe« die zur Begründung derartiger Vergünstigungen bestehenden Verhältnisse einige Zeit vor Beginn der Musterung und spätestens im Musterungstermine selbst anzubringen und ihre Anträge durch Vorlegung bezüglicher, von wirklich in Amt und Pflicht stehenden obrig keitlichen Personen ausgestellter, auf eigener genauer Kenntniß der Verhältnisse des Nach suchenden beziehentlich auf das Resultat sorgfältig eingezogener Erkundigung darüber sich gründender Atteste oder ihre Gesuche durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen ge hörig zu unterstützen und zu bescheinigen, indem auf die Verheißung nachträglich zu führen den Beweises keine Rücksicht genommen werden kann. Wenn die diesbezüglichen Gesuche nicht im Musterungstermine der verstärkten Ersatz- Commission zur Beschlußfassung vorgelegen haben, so werden dieselben von der Königliche» Ober-Ersatz-Commission auch später, beziehentlich bei der Aushebung nicht weiter berück sichtigt, außer wenn der Zurückstellungsgrund etwa erst nach dem Musterungstermine ein getreten sein sollte. Wünschenswerth ist es, daß — wenn Gesuche um Zurückstellung als Ernährer angebracht werden — die Eltern der betreffenden Militärpflichtigen vor der Commission sich mit ein finden, da behauptete Erwerbsunfähigkeit vorerst durch ärztliche Untersuchung im Musterungs termine bestätigt werden muß Die Entscheidungen der Ersatz-Commission auf Reclamationen werden, auch wenn der Reclamant zu deren Anhörung sich nicht eingefunden hat, den dritten Tag nach dem be treffenden Musterungstermine Mittags 12 Uhr als bekannt gemacht angesehen. Recurse gegen diese Entscheidungen müssen bei Verlust des Rechts ihrer Einwendung binnen LV Tagen von dem vorgedachten Zeitpunkte ab gerechnet und zwar spätestens bis 5 Uhr Nachmittags des 10. Tages bei der Ersatz-Commission unter Beibringung der nöthi- gen Beweise und Bescheinigungen angebracht werden. Ueberdies werden die mit der Führung der Reerutiruugsstammrolleu beauftragten Stadträthe und Gemeiudevorstäude hiermit veranlaßt, die in ihren Orten aufhältlichen gesteUpflichtigen Mannschaften durch Znfertigung besonderer Ordres zum pünktlichen El scheinen im Musterungslocale — stehe oben — rechtzeitig einzeln vorzuladen, sowie der Musterung selbst beizuwohnen, um die Gestellpflichtigen nöthigenfalls zu recognosciren resp. über ihre Verhältnisse Auskunft ertheilen zu können. — Ueber Zugang und Abgang Gestellpflichtiger ist sofort Anzeige anher zu erstatten. — Reservisten und Landwehrlente, sowie Ersatz »Reservisten I. Classe, ingleiche« diejenigen Gestellpfl-chtigen, welche im dritten Militärpflichrjahre stehen, bei der diesjährigen Musterung aber von der Ersatz-Commission zur Ersatz-Reserve I. Classe defignirt werde«, haben, dafern sie auf Zurückstellung für den Fall der Einberufung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse auf Grund von § 64 und 69 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 verbunden mit 88 17 und 18, sowie §8 13 Nr. 3 und 15 Nr. 2 der Control-Ordnung Anspruch machen zu können glauben, ihre diesfallsigen Gesuche vor Be« ginn der Musterung bei dem betreffenden Stadtrathe beziehentlich Gemeindevorstande an zubringen. Dieser hat die angebrachten Gesuche zu prüfen und darüber eine an die unterzeichnete Amtshauptmannschaft einzureichende Nachweisung (Zurückstellungsformular) aufzustellen, auS der nicht nur die militärischen, bürgerlichen, Familien- und Vermögensverhältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände ersichtlich sind, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann. Ueber die eingehenden Gesuche wird die Königliche Ersatz-Commission, gemäß 8 30 Nr. 4 des angezogenen Gesetzes zusammengesetzt Dienstag, den 13. Marz dieses Jahres, Vormittags SV2 Uhr im Hotel zum Gesellschaftshause in Großenhain Entschließung fassen, und haben sich behufs Erlhellung etwaiger Auskunft und zur Entgegen nahme der Entscheidungen die Reclamanten in Person zu diesem Termine einzufinden. Großenhain, am 6. Februar 1888. Die Königliche Amtshauptmannschast. v. 203. vr. Waemig. Tn. Erlaß an die Schulvorstände im anttshauptmannschaftlichen Bezirke Grotzenhaiu. In allernächster Zeit, dem Vernehmen nach im Monat April dieses Jahres, steht eine neue Ausgabe des Handbuchs der Schulstatistik für das Königreich Sachsen durch die Ram- ming'sche Buchdruckerei in Dresden bevor. Die Königliche Bezirköschulinspcction will nicht unterlassen, auf das Erscheinen dieses für die Geschäftsbehandlung im Bereiche des Schulwesens seiner Uebersichtlichkeit und Voll ständigkeit halber sehr zweckmäßigen, in mannigfacher Beziehung nicht leicht entbehrlichen Werkes, dessen SubscriptionSpreiö 7 Mark beträgt, die obengenannten Schulvorstände hier mit aufmerksam zu machen und wollen diese die neue Ausgabe gedachten Handbuchs auf Kosten der Schulkasse als Inventar der Schulstelle anschaffen, bezügliche Anmeldungen aber an den mitunterzeichneten Königlichen Bezirksschulinspector spätestens bis zum 1S März 1888 gelangen lassen. Großenhain, am 21. Februar 1888. Die Königliche Bezirksschulinspection. i. V.: '-ritze, Reg.-Ass. Wigand.