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Wochenblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Na-cbcrg, Nadcburg, Moritzburg und Umgegend. Amtsblatt -er Königlichen Verichlsbehör-en und -er städtischen Dehörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Mv. 4Ä. Sonnabend, den 4. Juni 18H4. Dieses Blatt erscheint Mittwochs und Sonnabends. —Preis vierteljährlich 1ü Ngr. - Zu beziehen durch alle Postanstalten. — Inserate rc., welche die gesoalrene Corous-Zcile, oder deren Raum, mit 1 Neugroschcn berechnet werden, sind in Pulsnitz spätestens bis Montags und Donnerstags Abends 8 Uhr einzusenden. — Erveditionen sind: In Pulsnitz beim Herausgeber, in Königsbrück bei Herrn Kaufmann Andreas Grahl, in Radeberg bei Henn Kausmann Friedrich Gärtner und in Radeburg bei Herrn Buchbindermcistcr Carl Günther. A mtlicher Thei l. Diebstahls-Bekanntmachung. Muthmaßlich in der Pfingstwoche dieses Jahres sind aus einem Stalle des LehngerichtS zu Großnaundorf zwei je 9 Wochen alle Läufer weiblichen Geschlechts, Bakonyraye, mehr grau von Farbe, gut 'rausgewachsen spurlos entwendet worden, was zur Ermittel ung der Thaterschaft und Wiedererlangung der gestohlenen Läufer hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird. Königliches GerichtSaml Pulßuitz, am l. Juni 1864. Fellmer. W. Subhastation. Seiten deö unterzeichneten königlichen Gerichtsamtes soll anderweit den 19. Juli 1864 das zu dem Schuldcnwesen der Caroline Ernestine verehelichten Görner in Rohna gehörige Bauergut Cat.-Nr. 15. daselbst und Nr. 7. des Grund und Hypothekenbuches für Rohna, welches am 3. November 1863 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 2750 Thlr. gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle -aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Königsbrück, am 22. April 1864. Königliches Gerichtsamt. Hartung. Aufruf. Die für die nachstehends bezeichneten in den betreffenden Grund- und Hypothekenbüchern bei deren Aufstellung nicht mit auf- genommencn Grundstücke nachträglich anzulegen gewesenen Folien, alS: Nr. 67 des Grund- und Hypothekenbuchs für Sella, betreffend das von Johann Gottlob Höntsch in Krakau hinterlassene und von dessen Erben, Friedrich Eduard Höntsch in Krakau und Johannen Christianen verehelichten Schwips gebornen Höntsch daselbst, zu gleichen Theilen ererbte Feld- und Wiesengrundstück, Sir. 387h und 388h des Flurbuchs von Sella, Nr. 70 des Grund- und Hypothekenbuchs für Zochau, betreffend die dem Gartennahrungsbesitzer Johann Gottfried Franze in Naundorf gehörige Kiefernhochwaldparzelle Nr. 382 des Flurbuchs von Zochau, Nr. 117 des Grund- und HypothckenbuchS für die Königsbrück-Meißnische Lehnsflnr, betreffend die zu der Standesherrschast Königsbrück gehörige Wiese Nr. deS Flurbuchs von Königsbrück, sind nunmehr den gesetzlichen Vorschriften gemäß vorbereitet und liegen für Alle, die daran ein Interesse haben, an hiesiger Amtsstelle zur Einsicht bereit. Diejenigen, welche gegen den Inhalt dieser Folien wegen ihnen an den fraglichen Grundstücken zustehender dinglicher Rechte Et was cinzuwenden haben könnten, werden hierdurch aufgcfordert, diese Einwendungen binnen einer Frist von sechs Monaten und längstens den 15. November dieses Jahres dem unterzeichneten GcricktSamtc anzuzcigen, unter der Verwarnung, daß sie außerdem solcher Einwendungen dergestalt verlustig gehen werben, daß denselben gegen dritte Besitzer und andere Realberechtigte, welche als solche auf diebezeichneten Folien eingetragen werden, keinerlei Wirkung beizulcgen ist. Königsbrück, am 16. April 1864. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Härtung. Eckner.