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31. Mäl, 1868. Dienstag, MchW DocheitmG: vierteljährlich 12'/>Rgr. Au Rnstalttk. Redigirt unter Verantwortlichkeit des Verlegers C. Heinrich. Abonnements Einladung Neustodt» Dresden, in der Expedi tion, kl. Meiß«. Gaffe Nr. S, zu Haden. beziehen durch e all« r-l. Poft. Ein unterhaltendes Blatt für den Bürger und Landmann. Erscheint jeden Dienstag und Freitag früh. Ans da-.mit nächster Nummer beginnende neue Quartal der Sächsischen Dorsjeitnng, „Drrihigstrr Jahrgang", nehmen alle König!. Postämter und Postexpeditionen gegen Borausbezahlung von 12^ Ngr. Bestellungen an; auch kann das Blatt, wenn es verlangt wird, den geehrten auswärtigen Abonnenten durch die betreffenden Postanstalten gegen Botenlohn von nur 2 Ngr. pro Quartal jeden Dienstag und Freitag pünktlich iu'S Hau- gesandt werden. Die Dresdner Pränumeranten, welche ihre Bestellungen direct bei uns (Neustadt, kl. Meißner Gaffe Nr. 3) machen, erhalten die Zeitung jeden Dienstag und Freitag ohne Preiserhöhung zugeschickt. * Dringend ersuchen wir aber, die Abonnements-Bestellungen gefälligst sofort machen zu wollen, indem wir bei späteren Aufträgen für die Nachlieferung der bereits erschienenen Nummern nicht einstehen können. Inserate finden bei der bedeutenden Auflage der „Sächsischen Dorfzeitung" durch dieselbe sowohl in Dresden dessen Umgegend, al- auch in der Provinz die ausgedehnteste Verbreitung. < Politische Weltschau. Deutschland. Der norddeutsche Reichstag hat seine Arbeiten begonnen. Selbst vorausgesetzt, daß man mit früherer Dampfkrast die Gesetzgebungsarbeiten erledigt, dürsten die Borlagen, die bis jetzt schon angemeldet sind, vor Ende Juni sich gar nicht bewältigen lassen, zumal Ostern und Pfingsten in die Session fallen und auch das Zollparlament mit seinen Be- rathungen eingeschoben werden soll. Um dem Uebelstande vorzu beugen, daß der Reichstag künftig sich nicht wieder in beschluß unfähiger Zahl versammele, soll ein Antrag eingebracht werden, damit das Tagen der Einzellandtage während der Session des Reichsraths vermieden werde. Ein anderer Antrag, vom Abg. Lasker gestellt, geht dahin, die Redefreiheit der Reichstagsabge ordneten von Bundes wegen auf die Abgeordneten der Einzel- landtage mrszudehnen. — Ueber das neue norddeutsche Gewerbe gesetz hört man nicht viel Erfreuliches. Es wird dem Reichs tage möglicherweise nur die Alternative bleiben, entweder dasselbe durch liberale Amendements zu verbessern, oder ganz abzulehnen^ — Was das neue Gesetz in Bezug auf Eheschließung betrifft, so lautet dasselbe in h 2: „Die polizeilichen Beschränkungen der Befugniß zur Eheschließung, welche in Ansehung der Ehen zwischen Juden und für die Angehörigen einzelner bürgerlichen Berufs stände bestehen, werden aufgehoben. Die Bestimmungen über die Genehmigung der Eheschließung der Militärpersonen, Beamten, Geistlichen und Lehrer durch die Vorgesetzten, werden hiervon nicht bettoffen." In den Motiven wird gesagt, daß die in der kurzen Zeit der Wirksamkeit des Freizügigkettsgesetzes vom 1. Nov. 1867 gemachten Erfahrungen bereits bewiesen haben, daß die durch dasselbe dargebotenen Wohlthaten nur - halb zur Verwirk^ lichung gelangen, wenn die blos persönliche Freizügigkeit nicht durch die Aufhebung der oben bezeichneten polizeilichen Be- > schränkungen der Befugniß zur Eheschließung ergänzt werden. — Durch das dem Reichstage vorgelegte Gesetz, betreffend die Ver waltung deSSchuldenwesens des norddeutschen Bund es Vreißigfler Jahrgang. I. Vuartal. soll unter dem Namen „Bundesschuldenverwaltuna" eine besondere, unter der oberen Leitung des Bundeskanzlers stehende Behörde niedergesetzt werden, welche die Verwaltung der Bundes- Anleihen zu fühten hat. Dieselbe besteht aus dem Direktor der preußischen Hauptverwaltung der Staatsschulden und aus drei vom Bundespräsidium zu ernennenden Mitgliedern. Die fort laufende Aufsicht über dieselbe soll durch eine Bundesschulden- Kommission geführt werden, welche aus drei Mitgliedern des Bundesraths, drei Mitgliedern des Reichstages und dem Präsi denten der Rechnungsbehörde des norddeutschen Bundes besteht. — Der Postvertrag zwischen Hem norddeutschen Bunde und den vereinigten Staaten von Nordamerika setzt das Porto für Briefe mittelst der direkt von Hamburg und Bremen ausgehenden Dampfschiffe für den einfachen Brief auf 4 Ngr. (via England 6 Ngr.) fest und soll nicht später als am 1. Jan. k. I. in Wirksamkeit treten und in Kraft bleiben, bis derselbe im gegenseitigen Einverständnisse aufgehoben wird, oder anderen falls bis nach Ablauf eines Jahres von dem Tage ab, wo eine Verwaltung der anderen, von ihrem Wunsche, denselben erloschen zu sehen, Nachricht gegeben haben wird. Was die Drucksachen angeht, so können auf den Wegen, sowohl über Bremen und Hamburg, als auch über England, Zeitungen und Brochüren in geschlossenen Briefpacketen gegen ermäßigtes Porto expedirt werden. Preußen. Der preußische „Staatsanzeiger" enthält fol gende Zurechtweisung: „Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" vom 25. d.. M. hat in einer Korrespondenz aus Chemnitz vom 22. an den Umstand, daß gerade an dem Tage der Eröffnung des Reichstags die zweite sächsische Kammer die Berathung eines wichtigen Gesetzes begonnen hat, die Vermuthung geknüpft, daß die sächsischen Landlagsabgeordneten, die zugleich Mitglieder des Reichstags sind, sich der Theilnahme an dem letztem zu dem Zwecke zu entziehen wünschten, um eine Demonstration gegen den norddeutschen Bund zu machen. Um die Grundlosigkeit dieser Andeutung zu kennzeichnen, genügt es, auf die Thatsache hinzu weisen, daß auch in Preußen die Gleichzeitigkeit der Provinzial» Ur