Volltext Seite (XML)
königlich Sächsischem Staatsanzeigem. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 274. Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat Doenge-in Dresden. Donnerstag 25. November 1909. Be»ug»prei»: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße SO, sowie durch die deutschen Postanstalten L Mart vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Uvfcheiutr Werktag« nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 1SSS, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespalt. Ankündigungtseite L5 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Lextseite im amtl. Teile SO Pf., unter dem Revaktion-strich (Eingesandt) 75 Pf. Preisermäßtgg. auf Geschäft»anzeigen. — Schluß der Anmchm« »orm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den in den Ruhestand versetzten nachgenannten Beamten -er Staatseisenbahnverwaltung und zwar dem Kassen vorsteher Heber in Chemnitz das Berdienstkreuz, dem Stationsverwalter Riedrich in Lichtenberg, dem Boden meister Arnold in Dresden sowie den Oberschaffnern Damme in Dresden und Köhler in Zittau das Albrechts kreuz, ferner den Feuermännern I. Kl. Hentzschel und Wo Wischer! in Dresden sowie den Bahnwärtern Berthold in Stauchitz, Große in Haselbach, Richter in Memmendorf und Wunderlich in Remse das Ehren kreuz zu verleihen. Bekanntmachung, die künftige Einführung von Stempel« zur Herstellung der abgekürzten Ver säumnis- und Auerkenntnisurteile in Zivilprozeß sachen betreffend, vom 16. November 1909. Das Justizministerium beabsichtigt, vom l. April 1910 ab für sämtliche Gerichte erster Instanz einen Stempel folgenden Wortlauts einzuführen: Versäumnis «——r-n urteil. Anerkenntnis Es wird antragsgemäß erkannt. , den 19 , Das Königliche gericht. Ter Stempel soll nach dem Inkrafttreten der Zivilprozeßnovelle zur Herstellung der abgekürzten Ver säumnis- und Anerkenntnisurteile sowie der Ausfertigungen solcher Urteile verwendet werden (§ 313 Abs. 3, § 317 Abs. 4 der durch die Novelle vom 1. Juni 1909 ab geänderten ZPO., RGBl. S. 475 fg.). Auf den Gerichts formularen, die sich auf die Erhebung von Klagen zu Protokoll des Gerichtsschreibers beziehen, wird am Rande des Klagantrags ein gleicher Vordruck angebracht werden, so daß bei Klagen dieser Art zur Herstellung des ab gekürzten Versäumnis- und Anerkenntnisurteils nur der Vordruck ausgesüllt zu werden braucht. Diese kürzeste Form des Versäumnis- oder An erkenntnisurteils kann künftig gewählt werden und wird wohl fast ausnahmslos gewählt werden, wenn sich der im Verhandlungstermine gestellte Antrag mit dem in der Klagschrift enthaltenen völlig deckt, eine selbständig her- gestellte Utteilsformel daher nur den Wortlaut des in der Klagschrift enthaltenen Antrags wiederholen würde. Aber auch wenn der im Termine gestellte Antrag Er gänzungen oder Einschränkungen des in der Klagschrift enthaltenen Antrags aufweist, kann in zahlreichen Fällen der Stempelvordruck unter Beifügung kurzer hand schriftlicher Zusätze benutzt werden. Sind z. B. Zinsen vom Tage der Klagzustellung gefordert worden, hat sich der Kläger erboten, vor der Vollstreckung Sicherheit zu leisten (ZPO. 8 713), enthält die Klagschrift keinen Antrag wegen der Kosten oder in den Fällen des 8 708 der ZPO. keinen Antrag auf die vorläufige Vollstreckbar keit, oder ist der in der Klagschrift enthaltene Antrag in der Hauptsache oder hinsichtlich der Zinsen eingeschränkt worden usw., so wird es genügen, den Stempel auf dem dafür freigelassenen Platze durch Zusätze zu er- ganzen, z. B.: Tag der Klagzustellung: 1. Mai 1910. oder: Höhe der zu leistenden Sicherheit 500 M. (fünfhundert Mark). oder: Dem Beklagten werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. oder: Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. . oder: Dem Beklagten sind jedoch die am 1. Mai 1910 ge zahlten 100 M. (einhundert Mark) und zwar zu nächst auf die Zinsen und mit dem Reste auf die Hauptsumme gutzubringen. oder: jedach unter Beschränkung der Hauptsumme auf 200 M. ftwie der Zinsen auf 4 vom Hundert und auf die Zeit vom 1. Mai 1910 ab. Zusätze zu der im Stempel enthaltenen Formel werden nur dann ausgeschlossen sein, wenn durch sie Zweifel über den Inhalt des Urteils, namentlich für das Bollstreckungsverfahren entstehen könnten. In solchen Fällen wird nichts übrig bleiben, als die Worte „Es wird antragsgemäß erkannt" auszustreichen und durch die volle Utteilsformel zu ersetzen. Die kürzeste Form des Versäumnis- und Anerkenntnis urteils wird nicht nur viel Schreibarbeit ersparen, sondern auch zur Beschleunigung des weiteren Verfahrens bei tragen. Um ihr ein recht weites Anwendungsgebiet zu schaffen und Zusätze zu der Formel möglichst entbehrlich zu machen, werden die Gerichtsschreiber bei den Amts gerichten angewiesen werden, bei den zu ihrem Proto kolle gegebenen Klagen den Klaganttag künftig so zu förmeln, daß er den Wortlaut des zu erlassenden Urteils (in direkter Rede) wiedergibt und insbesondere das mit enthält, worauf auch ohne besonderen Antrag zu erkennen wäre (Auferlegung der Kosten, vorläufige Vollstreckbar keit des Urteils in den Fällen des 8 708 der ZPO.). In entsprechender Weise werden die Formulare, die für die Erhebung von Klagen zu Protokoll der Gerichts schreiber bei den Amtsgerichten eingeführt sind, ab geändert werden, so daß der Klagantrag z. B. lauten wird: Ich beantrage zu erkennen: „Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 100 M. (einhundert Mark) zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar". Aber auch das rcchtsuchende Publikum und dessen Vertreter, insonderheit die Rechtsanwälte werden Inter esse daran nehmen, daß in den von ihnen bei den Land gerichten und Amtsgerichten verhandelten Zivilprozeß sachen die neue kurze Form des Versäumnis- und An- erkenntnisutteils möglichst häufig angewendct werde, weil sie zugleich die schnellste Erledigung der Anträge auf Erteilung von Urteilsausfettigungen (ZPO. 8 317 Abs. 4) ermöglicht. Für jeden, der Klagen in größerer Zahl zu erheben hat, wird es sich daher empfehlen, vom 1. April 1910 ab in den üblichen Vordruckformu laren und in den sonstigen Klagschriften allgemein den Klagantrag so, daß er in der obigen Weise den genauen Wortlaut des zu erlassenden Urteils (in direkter Rede) wiedergibt, zu förmeln und am Rande des Klagantrags, der am besten stets auf die erste Seite der Klagschrift gefetzt wird, den mit dem künftigen Stempel gleich lautenden Vordruck des abgekürzten Versäumnis- und Anerkenntnisurteils aufzunehmen. Bei der Neubestellung gedruckter Klagformulare schon jetzt hierauf Bedacht zu nehmen, wird nichts im Wege stehen. 57871 Dresden, den 16. November 1909. 8135 Ministerium der Justiz. Die Lebens-, Pensions- und Leibrenten-Versicherungs- Gesellschaft a. G. ,Lduna" zu Halle a. S. hat als Haupt bevollmächtigten für den Bezirk der Kreishauptmann schaften Leipzig und Zwickau gemäß 8 115 Absatz 2 des Reichsgesetzes über die privaten Versicherungsunter nehmungen vom 12. Mai 1901 Herrn Generalagenten Wilhelm P fläging mit dem Wohnsitze in Leipzig bestellt. Dresden, am 20. November 1909. 69.IIIL. Ministerium des Innern, 8125 Abteilung für Ackerbau, Gewerbe und Handel. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. g« GefchLft-deretche ve» «wifterim»» de» Kwt«» »d öffentliche» Mit erricht». Zu besetzen: die Sirchschul stelle in Syhra b. Geithain. Koll.: dje oberste Schnlbchörke Neben Wohnung mit Garten 1500 M. vom Schuldienste, 100 M. Leitung. 50L M. vom Kirchendienste, S25 M. sür Fortbildungsschule und Sommerlurnen Bewerbungen bi» 7. De», an den K. Bezirk», schulinspektor in Borna. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Inseratenteile.) Nichtamtlicher Teil. Bom Königliche« Hof«. Dresden, 24. November. Bei Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Mathilde fand gestern ein größerer Nachmittagstee statt, zu dem Einladungen an mehrere Damen der Hofgesellschaft ergangen waren. Deutsches Reich. «u» »tm RNch»l>au«hatt«e!a» sür ww. Für Kiautschou einschließlich des ostasiatischen Marinedetachements wird bei einer eigenen Einnahme von 4 565206 M. (4-944 609 M.) und einem Restbestand aus dem Jahre 1907 von 19 662 M. ein Reichszuschuß von 8466594 M. (—764070 M) erforderlich. Boa der Gesamtausgabe in Höhe von 13051 462 M. (4-200201 M ) entfallen 11201297 M. (4-1031010 M.) auf fortdauernde, 1 850 165 M. (— 830 809 M.) auf einmalige Ausgaben. Der Etat für die Verwaltung der Kaiser!. Marine erfordert bei einer ordentlichen Einnahme von 1334727 M. (-fi 10 000 M.) insgesamt 434 088 233 M. Hiervon entfallen aus die fortdauernden Ausgaben im ordentlichen Etat 158052484 M. (4- 10991461 M.) ein schließlich 161699 M. (4- 5670 M.) für die Zentral- Verwaltung des Schutzgebietes Kiautschou, auf die ein maligen Ausgaben unter Abzug des Anleihezuschusses deS außerordentlichen Etats in Höhe von 92 590000 M., 163 299 280 M. (4- 14578 890 M.), auf die Ausgaben im außerordentlichen Etat einschließlich des obigen Anleihezuschusses zum ordentlichen Etat 112 736 469 M. (4-2 949924 M.). An der Steigerung der fortdauernden Ausgaben sind namentlich die Etatkapitel „Geld- Verpflegung der Marineteile" (4-2 264403 M.), „Jndienst- haltungen" (4-4403794 M.), „Jnstandhaltungder Flotte und der Werften" (4- 1812 644 M.) und „Waffenwesen und Befestigungen" (4- 1973741 M.) beteiligt. Bei den einmaligen Ausgaben sind für Schiffsbauten und Armierungen 243 550 000 M. (4- 23 790 000 M ) an gesetzt, darunter für Neubauten 154 390 000 M. (4- 14 450000 M). Im einzelnen werden verlangt: vierte und Schlußraten für die Linienschiffe Rhein land und Posen, sowie für den großen Kreuzer v. der Tann, dritte Raten für die Linienschiffe Ostfries land, Helgoland und Ersatz Beowulf, sowie den großen Kreuzer 6, dritte und Schlußraten für die kleinen Kreuzer „Köln" und „Augsburg" zweite Raten für die Linien schiffe Ersatz „Frithjof", Ersatz „Hildebrand" und Ersatz „Heimdall" und den großen Kreuzer „8", sowie für die kleinen Kreuzer Ersatz „Bussard" und Ersatz „Falke", die zweite und Schlußrate für einen Tender für das Torpedo versuchsschiff, erste Raten für die Linienschiffe Ersatz , Hagen", Ersatz „Aegir", Ersatz „Odin", für den großen Kreuzer für die kleinen Kreuzer Ersatz „Cormoran" und Ersatz „Condor". Außerdem erscheinen eine zweite und Schlußrate sür eine Torpedobootsflottille, eine erste Rate für eine Torpedobootsflottille und eine Forderung von 15000 000 M. (4- 5 000 000 M.) zur Beschaffung von weiteren Unterseebooten und zur Fortsetzung der Versuche mit denselben. Für artilleristische Armierungen werden 75 850 000 M. (4- 10 400 000 M.), für Torpedoarmierungen 9 080 000 M. (4- 810000 M), für Minenarmierungen 1000 000 M. (— 500000 M.) verlangt. Von den Aus- gaben zu Lasten des außerordentlichen Etats entfallen auf Bedürfnisse der Wersten 13 543 440 M. (1 761560 M ). Der Etat für das Reichskolonialamt führt an ordentlichen Einnahmen. 1067 280 M. (4-1038 500 M.) auf.' Darunter befindet sich zur Rückerstattung de-Reichs- Vorschusses für das Schutzgebiet Kamerun die Summe von 700 000 M. Ferner ist erstmals als einmaliger Beitrag der Schutzgebiete zu den Ausgaben des Reiches für koloniale Verwaltungszwecke eine Summe von 350 000 M. angesetzt. Die fortdauernden Ausgaben betragen 2 878666 M. (4- 132 022 M.). Darunter befinden sich für kartographische Arbeiten 136 000 M. (4- 66000 M.). Die einmaligen Ausgaben de- ordentlichen Etat«, die mrter anderem die Zuschüsse deS Reiches für Ostaftika, Kamerun, Südwestasrika und Neuguinea umfassen, be laufen sich auf 22 628 213 M. (— 2556 966 M). Der Hau-Haltsetat der Schutzgebiete schließt in Eiunabme und Au-gabe mit 109 351 238 M. (> 10358234 M.) ab. Die Summe der Einnahmen und Ausgaben sür ordentliche Zwecke beläuft sich auf 76 246 238 M. (^ 7 568 234 M). Es entfallen auf Ost- aftika 14 048420 M. (— 260217 «.), Kamerun 8550615 M. (4- 1367249 M), To« 2451350 M. (^ U6860M.), Südweftaftika 32300113M(> 4870297«.), Ne«g:tt»ea. einschließlich der Jnselbezitte der Südfee 2079965 M. (- 251768 M), Samoa 765 223 «.