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Dnburger Tageblatt 1918 Freitag, de» IS. Februar Riederschlugsmeuge in den letzten 24 Stunden bis früh 7 Uhr: 2, mm. Kl -M W«W Waldenburg, den 12. Februar 1918. Der Tta-trat. v. Broizem. v. Schweinitz. »«lde«, Vorsitzender. 0r. Henbner, Syndikus. Witteruugsbericht, ausgenommen am 14. Februar, Mittag 1 Uhr Thrrmometerstand -f- 1* L. (Morgens 8 Uhr -s- 2,»° L. Tiefste Nachttemperatu: -4- 2,»* L.) Feuchtigkeitsgehalt der Luft nach Lamprechts Polymeter 65 '/». Taupunkt — 5^*. Amtsblatt für das Königllcke ttmlsgerlckl und üen Staütrat zu Mtlüenburg. Zugleich weit verbreitet in den Ortschaften der StandeSamtSbezirke Altstadt Waldenburg, BrLunSdorf, Callenberg, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenleuba- Niederhain, Langenleuba-Oberhain, LangenchurSdorf, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Reichenbach, Remse, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. . ''!"'l.-ch- l . , »> > i > " » « D Nachstehende Bekanntmachung wird auf Ersuchen des Königlichen Krieg-Ministerium« hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß, soweit nicht «ach den allge meinen Strafgesetzen höhere Sirafen »erwirkt sind, jede Zuwiderhandlung nach 8 6 der Bekannt machung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf in der Fassung vom 26. April 1817 (ReichS-Acsetzbl. S. 378*) bestraft wird. Auch kann der Betrieb de« Handelsgewerbe» gemäß der Bekanvtmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Neich Gesetzbl. S. 603) untersag« werden. 8 1 von der Bekanntmachung betroffene Gegenstände. Bon dieser Bekanntmachung werde« be;raffen: alle Weiden und Weidenstöcke (aus dem Stock umgeschnitten), Wcidenschiene«, sowie Weidenrinden. § 2 Beschlagnahme. Die im 8 1 bezeichneten Geoexstände werden hi rmit beschlagnahmt. 8 3 Wirk««- der Beschlagnahme. Dje Beschlagnahme hat die Wirkung, daß die Vornahme »on Veränderungen an den von >hr berührten Gegenständen «erboten ist und rechte geschäftliche Verfügungen über sie nichtig sind. Den rech««geschäftlichen Verfügungen stehen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Anestoollziehung erfolgen. Trotz der Beschlagnahme ist da» Ernten unter sachgemäßer Schonung aller Anpflanzungen, sowie das Trocknen, Schälen, Spalten und Sortieren erlaubt. 8 9 Inkrafttreten. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 10. Ok ober 1917 in Kraft. Gleichzeitig werden dir vor dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung «»geordneten Einzel« beschlagnahmen über Vorräte der im § 1 bezeichneten Gegenstände ausgehoben. Dresden, Leipzig, 10. Oktober 1917. Stellv, Generalkommando XII. «nd XIX. die komma»dtere«de« Generale Filialen: in Altstadt Waldenburg bei Her.» Otto Förster; in Callenberg bei Hrn. Strumpfwirker Fr. Hermann Richter; in Langenchursdorf bei? Herrn Heinrich Stiegler; in Penig bei Herrn Wilhelm Dahler; in Wollenburg bei Herrn Linus Friede mann, in Ziegelheim bei Herrn Eduard' Kirsten. Gemeiudcverbands. Giro-Ko»t» Nr. 16 Weidenkätzchen. Mit Rücksicht auf die Bienenzucht und die Voiksernährung müssen die Weidenkätzchen, die den Bienen im Frühjahr fast die einzige Nahrung geben, unbedingt geschont werden. E» wird deshalb darauf hingcwiesen, daß da« unbefugte Abreißen solcher Kätzchen schon nach 8 7 deS Sächsischen Forst- und Feldstrafgesetze» mit Geldstrafe bi» zu 300 Mark oder ent- der endlich, nach 3 V» Jahren furchtbaren Ringens, zustande gekommen ist, begrüßt daS ganze deutsche Volk in stolzer Zuversicht als daS Morgenrot besserer Tage. Und wieder gedenken wir in der Heimat des siegreichen Heere- draußen, de» wir diesen Erfolg in erster Linie verdanken, wir denken der Angehörigen deS Heeres, die im Kampf an der Front Leben oder Gesundheit geopfert haben. Wie können wir ihnen den Dank der Heimat Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Festtagen. Annahme von Inseraten für die nächsterscheinende Nummer bis Vormittag 10 Uhr. Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 2.4V Mt., sw: den 2. und 3. Monat 1.60 ML, sür den 3. Monat 8S Pf. Einzeln» Nr. 10 Pf. Inserate 1 Zelle 16 Pf-, von auswärts 20 Pfg., Reklamen 30 Pf., im amtlichen Telle die zweigespaltene Zell« 40 Pf. M 39 —— und Valtzenburzer Anzeiger. bringen? Niemand besinne sich! Tretet dem > , „Heimatdank" bei, der mit gesammelten Mitteln den Zurückkehrenden helfen will, zu befrie digender Arbeit zurückzukehren, Lebensmut und Selbstvertrauen wiederzugewinnen, der auch bei den Witwen und Waisen da mit eingreifen will, wo die staatliche Hilfe nicht auSreicht. Und sind die eignen Sorgen noch so schwer, in diesen Tagen können und sollen wir sie zurückstellen. Ein Werbetag für den „Heimatdank" soll die Reihen der Mitglieder füllen, damit wir den großen Aufgaben, die uns bevorstehen, gewachsen sind. Amin AmMM AaiOll-8M Amtshauptmann Freiherr von Welck. Hausarbeitgesetz. Di« 88 3 und 4 des HauSarbeitgesetze» vom 20. Dezember 1911 (ReichSgrsetzblatt 976), — betreffend die Auslegung von Lshnverzeichnifsen usw. und die Aushändigung von Lohnbüchern oder ArbeitSz-tteln — sowie die dazu erlaßenen Ausführung?« und Ausnahme bestimmungen vom 27. Tepiember 1917 (Reichtgesetztlatt Seile 867), sind am 1. Ja««ar 1818 in Kraft getreten. Wegen Zuwiderhandlungen wird auf 88 28—32 des HauSarbeitgesetze« Bezug genommen. Waldenburg, den 12. Februar 1918. Der Stadtrat. Daher Witterungsaasfichten für den 1b. Februar: Meist dunstig bedeckt. sprechender Hafistrafe geahndet wird. Da nach der Bekanntmachung der König!, stellt. General kommandos XII und XIX vom 10. Oktober 1917 alle Weiden mit Stock «nd Rinde beschlag» nahmt find, fetzen sich alle diejenigen, die sich nicht an diese Verfügung halten »nd ««b«f«-t Weidenkätzchen abreißen, veräußern oder erwerben, außerdem noch strenger Bestrafung ?nach § 6 der Verordnung über die Siche,st.llung von Kriegsbedarf vom 26. April 1917^au». AnordnungSgemäß werden die cinschlagenden Bestimmungen hiermit nachstehend unter (7) im AuSzuge nochmal« bekannt gemacht mit dem Bemerken, daß die Polizeibcawten zur strengste« Durchführung dieser Bestimmungen angewiesen worden find. ') Mit Gefängnis bis zu eine« Jahre oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird, sofern nicht nach allgemeinen Strafgesetze« höhere Strafen verwirkt sind, bestraft: 2. wer unbefugt einen beschlagnahmten Gegenstand beiseiteschafft, beschädigt oder zerstört, verwendet, verkauft oder kauft oder ein andere» Veräußerung;- -oder Lrwerbsgeschäst über ihn abschließt. 3. wer der Verpflichtung, die beschlagnahmten Gegenständ» zu verwahren und pfleglich §u behandel», zuwiderhandelt; 4. wer den erlassenen Aurführungsbestimmungen zuwiderhandelt. Heute Freitag von 8 — 12 Uhr Vormittags Verkauf von Kablia« und Merlan, Pfund 1 Mk. 60 Pf, in beliebiger Menge, solange der Vorrat reicht. Waldenburg, den 15. Februar 1918. Dee Stadtrat. Bekanntmachung. Bon der Handelskammer z» Chemnitz wird hierdurch für das Jahr 1818 zur Erhebung mit dem II. Eintommensteuertermin ein Stenerznschlag -«r Einkommen« fft«er von 3 für die Mark desjenigen Steuerbetrugs ausgeschrieben, welcher auf die in Spalte ck des Einkommensteuerkatafler» (für Handel «nd Gewerbe) ein gestellten Beträge entfällt. Chemnitz, den 12. Februar 1918. Die Handelskammer. Die Bolschewisten eine Weltgefahr. Unsere Uboote habe« weitere 83,888 ranne« Schiffsraum vernichtet DaS polnische Mtnisteri«m ist zurückgetreten. Radoslawow ist in Berlin «tngetroffen. Er hat fich einem Presseoertreter über die Lage ausgesprochen. Ans der Pariser Konferenz «nrde der Londoner Ber. «rag in eine neue Fassung gebracht. England erkennt de« Friede» mit der Ukraine nicht a«. Die schwedtschr« Arbeiter protestieren gege« eine Eta, misch««» Schweden» in Finnland. Die Schrechenstzerrschast der Rote» «arde i» Fin» laad hält a». I Die Bolschewiki betrachte» de» Krieg für beettdet. Trotzki liest die Mitglieder der sibirische» provisori, scheu Regier»- »nd der D»ma »erhaste«. Die ukrainische Rada hat ihre» Sitz »ach Schttomi» oerlegt »ad die direkte Berbt»d««g mit Oesterreich her gestellt.