Volltext Seite (XML)
Nummer 48. Freitag. 27. Abruar 1V14. 68. Jahrgang. er SälMHe LrMer Mschofswerdaer Tageblatt. 8 Mit de« wöchentliche« Beilagen: dienstags: Belletristische Beilage; Donnerstags: Der Sächsische Landwirt; Sonntags: Illustriertes Sonutagsblatt. Amtsblatt der Königlichen Amtshauptmannschast, der Königlichen Schulinspektion und des Königlichen Hauptzollamtes zu Bautzen, sowie des Königlichen Amtsgerichts.und des Stadtrates zu Bischofswerda, und der Gemeindeämter des Bezirks. Anzeigeblatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend, sowie für die angrenzenden Bezirke. Aelteste» Blatt im Bezirk. Erscheint seit sgisS. Telegr.-Adr.' Amtsblatt. Fernsprecher Nr. 22. Erscheint jeden Werktag abend» für den folgenden Tag. Der Be- «g»pr«t» tst einschließlich der 3 wöchentlichen Beilagen bei Abholung » der Expediton vierteljährlich 1 Mk. so Pfg., bei Zustellung in« Han» 1 Mk. 70 Pfg.; durch die Post frei ins Haus viertel« jährlich 1 Mk. c»2 Pfg., am Postschalter abgeholt 1 Mk. SO Pfg. Einzelne Nummern kosten 10 Pfg. Abonnements-Bestellungen werden angenommen in der Geschäfts« stelle Altmarkt 18, sowie bet den Zeitungsboten in Stadt und Land, ebenso auch bei allen Postanstalte». — Nummer der Zeitungsliste SS87. — Schluß der Geschäftsstelle abends 8 Uhr. Anzeigenpreis: Die Sgespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Pfg., für Inserate von außerhalb des Verbreitungsgebiete« 15 Pfg. Die Reklamezeile 30 Pfg. Geringster Inseratenbetrag 40 Pfg. Bei Wiederholungen Rabatt nach aufliegendem Taris. Erfüllungsort für beide Teile Bischofswerda. Festbestellte Inseraten« Aufträge können nicht zurückgezogen werden. Inserat- nnd Abonnements-BefteSnnge« nimmt entgegen in Bantze«: Meller'sche Buchhandlung, Schnlstratze «. Für ein Familienhaus der Train-Kaserne in Bischofswerda sollen am Freitag, den 13. Mür; 1S14. vormittags 10 Uhr Los IX — buchener Riemenfußboden — Los XVIII — Osenarbeiten — Kachelöfen — verdungen werden. Verdingungsunterlagen liegen im Militär-Bauamt Bautzen, Schloß Ortenburg, zur Einsicht aus. Verdingungsanschläge können, soweit der Vorrat reicht, daselbst gegen Erstattung der Selbstkosten entnommen werden. Angebote mit eigenhändiger Unterschrift sind versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen bis zu obengenanntem Termine portofrei an die unterzeichnete Stelle einzureichen, woselbst die Eröffnung in Gegenwart der anwesenden Bewerber oder deren Bevollmächtigten erfolgt. Zuschlagsfrist 4 Wochen. Königliches Militär-Bauamt Bautzen. Das Neueste vom Tage Im Reichstage ist der Entwurf eines Gesetzes betr. Bürgschaften des Reiches zur Förderung des Baues von Kleinwohnungen für Reichs- und Militär-Bedienstete ein gegangen, wie er vom Bundesrat beschlossen worden ist. Die Auflösung des schwedische» Reichstages wird senk für den 3. März angekündigt. Prinz Wilhelm zu Wied ist Mittwoch abend kurz nach II Uhr nach Petersburg abgereist. Die Abreise nach Triest, wo die Einschiffung nach Albanien erfolgt, ist auf den S. März festgesetzt. Zwei Schiffe, ein österreichisches und ei« englisches, sol le« infolge des Sturmes an der marokkanischen Küste ge strandet sein. Im Meerbusen von Biseaya ist ein dänischer Dampfer nntergegangcn, wobei 7 Mann und der Kapitän ertranken. Ein französischer Flieger erreichte mit vier Fluggäste» eine Höhe von 3150 Meter und stellte damit eine neue Höchstleistung auf. O In Valencia kam es wegen der Einführung neuer städtischer Steuern zu schweren Unruhen. (Weitere Nachrichten unter Letzte Depeschen.) Die Kraukeuverfichermrg der Landarbeiter. Bis zu Beginn dieses Jahres waren die land- und forst wirtschaftlichen Arbeiter von der Krankenversicherung be freit. Bedenkt man, daß gerade, da auf dem Lande das patriarchalische Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeit nehmer die Pflicht für jenen in sich schloß, in eintretenden Krankheitsfällen für seine Leute die Kosten der Behandlung und Pflege zu tragen, daß ferner die gesundheitlichen Ver hältnisse auf dem Lande Weik besser sind als die der Indu striearbeiter, und daß endlich nie Hausbehandlung dort, im Gegensätze zur Stadt mit ihrer Krankenhausbehandlung, dir Regel bildet, so wird man einsehen, daß auch vor Eintritt der Reichsversicherungsordnung im großen und ganzen schon für die Landarbeiter bei Erkrankungsfällen genügen- ge sorgt war. Seit dem I. Januar 1914 kommen nun von den in der Landwirtschaft beschäftigten Personen für eine Kran- kenversicherung in Frage: 1. Betriebsbeamte, Werkmeister und andere Ange stellte in ähnlich gehobener Stellung, wenn diese Beschäf tigung den Hauptberuf bildet und ihr Gehalt 2500 > nicht übersteigt, 2. Lehrer und Erzieher mit einem regelmäßigen Iah- resverdienst bis zu 2500 3. Wirtschaftselevcn, Volontäre, auch wenn sie mir freie Station erhallen. 4. Arbeiter, sowohl die mit Jahresvertrag angcstell- ten als auch die Lohnarbeiter und ihre zur Arbeit vcr- pflichteten Frauen. Auf diese Kreise wurde durch die ReichSverficherunas- vrdnung die Krankenversicherungspflicht auSa-d-f>"t. Auf die besonderen ländlichen Verhältnisse wurde versucht nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. In der Hauptsache sind es drei Punkte, in denen die Krankenversicherung der Landar beiter von der allgemeinen Krankenversicherung abweicht. Eininal sind die Landarbeiter von den gewerblichen Arbei tern getrennt in besonderen Landkrankenkasscn zusammen geschlossen, damit die Landarbeiter nicht etwa für daS größer Krankheitsrisiko der gewerblichen Arbeiter mit ani- zukommen haben. Ein zweiter Grund für die Errichtung dieser Landkrankenkassen war der, daß durch das Vorherr schen der Naturallöhnung sich der ortsübliche Tagelohn, der dem Krankengelde zugrunde zu legen ist, nur schwer un ungenau feststellen läßt. Um den Arbeitgeber auf dem Lande nicht allzusehr mit sozialen Lasten zu beschweren, hat man zwei weitere Erleich terungen eingeführt. So kann einmal — im Gegensatz zu den industriellen Betrieben, bei denen man die Errichtung von Betriebskrankenkassen möglichst erschweren wollte und sie an eine Mindestzahl von 105 Arbeitern knüpfte — dei ländlichen Betrieben schon mit 50 Arbeitern eine Betriebs krankenkasse gegrün-et werden. Weiter kann aber auch der Arbeitgeber die Befreiung seiner Arbeiter von der Versiche rung beantragen, wenn er ihnen bei Erkrankungen des Rechtsanspruch auf eine Unterstützung gewährt, die den Leistungen der zuständigen Krankenkasse gleichwertig ist. Daß der Arbeitgeber hier seinen Arbeitern die Höhe der An- teile ihrer Versicherungsbeiträge erspart, ist zwar für ihn eine Vermehrung des Risikos, für die Arbeiter aber eine nicht unbedeutende pekuniäre Entlastung. Tie verschiedenartigsten Verhältnisse, die gerade in der Landwirtschaft an der Tagesordnung sind, ergeben natürlich für die verschiedenen Landkrankenkasscn auch recht mannig fache Unterschiede. Den Vorwurf aber, der von sozialdemo kratischer Seite diesen Kassen gern gemacht wird, daß sie nur recht mäßige Leistungen im Gegensatz zu den allgemei nen Ortskrankenkassen gewähren, kann nian bei Berücksich tigung der speziellen ländlichen Verhältnisse nicht aufrecht erhalten. Außerdem muß man bedenken, daß den Segen -er landwirtschaftlichen Krankenversicherung seit der kurzen Zeit ihres Bestehens bereits 5 Millionen Arbeiter verspüren. Auf jeden Fall kann man dein Staatssekretär Dr. Delbrück Recht geben, wenn er am 20. Januar dieses Jahres im Reichstag sagte: „Mit der Verabschiedung der Reichsvcrsiche- rungsordnung sind wir in unserer sozialpolitischen Gesetz gebung zu einem gewissen Abschluß gelangt. Wir haben bei der Ausdehnung der Krankenversicherung annähernd die Grenze des Möglichen erreicht." Deutscher Reichstag Im Reichstage wurde am Mittwoch, obwohl die Be setzung des Hauses nach der zweitägigen Pause noch groß» Lücken aufwies, weil die süddeutschen Abgeordneten erst ge gen 5 Uhr einzutreffen pflegen, über die erste Rate des noch zum Etat für das Reichsamt des Innern gehörenden Neu baues fiir das zu errichtende Reichsarchiv abgestimmt oder vielmehr ohne besondere Abstimmung diese Position gemäß dem Vorschläge der Budgetkommission gestrichen und im Anschluß daran eine Reihe weiterer Petitionen zum gleichen Etat ohne Debatte nach den Kommissionsanträgen erledigt. Bei der dann folgenden Beratung des Etats für das Reichs eisenbahnamt hatte der nationalliberale Abgeordnete Prinz zu Schönaich-Carolath sich in den Jrrgängen des Etats ver- irrt und begann eine Rede über die Wcrkführer in den Werk stätten der Neichseisenbahnen, so daß ihn sein Fraktionsge- nosie Paasche als Vizepräsident erst darauf aufmerksam machen mußte, daß dieses Thema zur Verwaltung der Reichseisenbahncn gehört, worauf der Prinz seine Rede ab brach. Das ganze, nicht gerade sehr aufregende Thema fand im allgemeinen eine entsprechnde Aufnahme. Soziale Fra gen, allerlei Eisenbahnwünfche nnd Besserungsvorschläge wechselten in den Ausführungen bunt miteinander ab, ohne daß ein eigentlicher Parteistandpunkt hervortrat, wenngleich natürlich das soziale Element in den Ausführungen der So- zialdemokraten überwog. Auch der Gedanke, sämtliche Eisen bahnen auf das Reich zu übernehmen, wurde verschiedentlich, geäußert, so von einem sozialdemokratischen und einem frei sinnigen Render, während der nationalliberale Abgeordnete Schwabach den süddeutschen Eifenbahnverwaltungen emp fahl, sich dem preußischen Eisenbahnwesen anzuschließcn, be vor sie durch die Verschlechterung ihres BetriebsergebnisseS dazu gezwungen würden. Präsident Wackerzapp konnte in seiner Antwort darauf Hinweisen, daß die »leisten vorgc- brachten Wünsche bundesstaatliche Sache und nickst Reichs sache seicil. Im übrigen enthielten seine Ausführungen auch einige Mitteilungen tatsächlichen Charakters, so daß bez. der Haftung der Eisenbahnen bei Sachschäden bald eine Vor- läge an den Reichstag gelangen werde und daß die interna tionale Einführung einer selbsttätigen Sicherheitsbremse sick, ihrer Erledigung nähere. Zum Schluß betonte er, daß das Verhältnis der preußisch-hessischen Eisenbahnvcrwaltung ' iäcksisckien Eisenbahnverwaltung durchaus loyal sei und Di- ferenzen gütlich beigelegt würden, daß aber eine Dercinheit- lichnng angesichts der Haltung der meisten Bundesstaaten aussichtslos sei . Diese Feststellung löste bei dem Münchener Zentrnmsabgeordneten Spahn lebhafte Befriedigung aus. Sollte es zu einer preußisch-sächsischen Eiscnbahngeineinschaft kommen, so wünsche er nicht ihre Ausdehnung auf Süd deutschland. Politische Rundschau Novelle zwecks Sicherung des Grundkredits. Ter Entwurf eines Gesetzes — Novelle betreffen- Ab- än-erung der Paragraphen 1124 B.-G.-B. ruck» 57 Cw. V.-G. durch deren jetzige Fassung bekanntlich schwere Schäden für den Grundkrcdit herbeigeführt worden sind, ist jetzt vom Neichsjustizamt fertiggestellt worden; es sind nur noch einige redaktionelle Aenderungen erforderlich, so daß der Entwurf schon demnächst dem Bundesrat übergeben werden dürste. ^Zwischen dem Reichsjustizamt, den großen Jntercssenver- bändcn und den in Betracht kommenden Hypothekcninstitu- ten haben eingehende Verhandlungen vor der definitiven Fertigstellung der Gesetzesvorlage stattgefunden. Inhalt lich soll sie im Großen un- Ganzen die Gewähr bieten, daß wenigstens die schwersten Schäden, welche die jetzt zu Necktt bestehenden Bestimmungen zur Folge hatten, wenn nich. festigt, so dach erheblich gemildert werden. Insbesondere, soll dafür ^orge getroffen sein, daß dem Besitzer ei. s Grundstü : in welches wegen rückständiger Hypotheken-