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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharaud, NoMu, Gievenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Vierteljährlicher Pränumerationspreis 10 Ngr. — Jnsertionsgcbühren für den Raum einer gespaltenen Corpuszeile 8 Pf. — Annahme von Inseraten bis Montag resp. Donnerstag Mittag. — Etwaige Beiträge, welche der Tendenz des Blattes entsprechen, werden mit großem Danke angenommen, nach Befinden honorirt. 26. IreiLag, den 22. War 1868. Crlg ß an die Gemeinde-Obrigkeiten im Bezirke der Königlichen AmtshanptMlmM die Aufstellung der Gcburtslistcn für die künftigen Aushebungen betreffend. Nachdem den obengenannten Obrigkeiten die Dnickforinnlare zu der in ß. 10 der Ausführungs-Verordnung zur Allerhöchsten Ver ordnung vom 2. Januar dieses Jahres vorgeschricbenen Aufzeichnung der in den Jahren 1848, 1849, 1850 und 1851 in den Orten ihrer Verwaltungsbezirke geborncn Mannschaften, sowie die Titelbogen zu den für die nächste Aushebung aufzustellenden Ortsanmcldclisten von hier aus brovimanu zugesendet worden sind, werden dieselben unter Hinweis auf die Bestimmungen in U. 10 und 11 der gedachten Ver ordnung veranlaßt, die geistlichen Behörden ihrer Bezirke unter Zufertigung der erstgcdachten Formulare zu baldiger und spätestens bis zum 12. Juli dieses Jahres zu bewirkender Einreichung der -auf die obengedachten Geburtsjahre zu erstreckenden, jedoch für jedes Jahr getrennt zu haltenden Geburts listen anzuweisen, nach deren Eingang aber die nach K. 11 der «»gezogenen Ausführungs-Verordnung erforderlichen Erörterungen anzustellen und deren Ergebnisse bei Einreichung der Anmeldelisten anher anzuzeigen. Hiernächst wollen die Obrigkeiten Sorge tragen, das; in Gemäßheit der Bestimmung in ß. 1 der nurgcdacbtcn Ausführungsverord nung die sümmtlichen, in ihren Bezirken wohnhaften, Staaten des norddeutschen Bundes angehörigen militärpflichtigen Personen, welche entweder in diesem Jahre das 20. Lebensjahr vollenden, oder welcbe in früheren Jahren zurückgcstellt worden sind und nicht zu den Er satzreservisten gehören, an dem auf den 1. August dieses Jahres festgestellten Anmeldungstermin gehörig angemeldet und daß sodann die Ortslisten nebst Zubehör spätestens bis zum 15. August dieses Jahres hier eingereicht werden. Dresden, am 15. Mai 1868. onlg llche »mts Tagesgeschichte. Dresden. Die Erste Kammer hat am 19. dss. Mts. in einer Abendsitzung mit 22 gegen 15 Stimmen die Beibehaltung der Todesstrafe beschlossen. — Die Zweite Kammer ist bei Berathung der Differenzen, welche in den beiderseitigen Kammerbeschlüssen hinsichtlich der Wahlgesetz- Vorlage bestehen, in allen wesentlichen Punkten bei ihren Beschlüssen stehen geblieben. Die Sache gelangt nunmehr zum Vereinigungs verfahren. In Abgeordnetenkreisen werden Zweifel an dem Zustande kommen des neuen Wahlgesetzes laut. Das „Dr. I." verkündigt in seinem amtlichen Theil das Gesetz, den Wechselstempel betreffend, vom 11. Mai 1868: Alle Urkunden, welche als Wechsel oder Anweisungen zu betrachten sind, soweit aus denselben die Leistung nach einem Geldbeträge sofort erkennbar ist, unterliegen einer Stempelabgabe in der Art, daß von einer solchen Urkunde, welcbe auf die Summe von 100 Thlr. oder weniger lautet, der Stempel mit 1 Ngr., über 100 bis mit 200 Thlr. der Stempel mit 2 Ngr., über 200 Thlr. bis mit 300 Thlr. der Stempel mit 3 Ngr. und so fort von jeden! 100 Thlr. mehr 1 Ngr. mehr zu ent richten ist, dergestalt, daß jedes angefangene Hundert für voll ge rechnet wird. Jeder inländische Inhaber einer stempclpflichtigm und noch nicht mit dein Stenipel versehenen Urkunde ist verpflichtet, die Stempelsteuer für dieselbe zu entrichten. Nach Entrichtung der Steuer sind alle Uebertragungen des Eigenthums an der Urkunde durch Jn- dossircn (Giriren) stempelfrei. Der Termin, zu welchem das Gesetz in straft tritt, wird später bekannt gemacht werden. Das „Dr. I." berichtet: am vergangenen Sonntag mieteten sich vier junge Leute, darunter der Bäckergeselle und striegsreseivist strampc von Dresden, auf der Elbe einen Kahn, um damit eine Vergnügungs fahrt nach Loschwitz zu unternehmen. Diese Fahrt nahm aber sehr bald ein tragisches Ende; noch wahr der Kahn nicht lange in Be wegung gesetzt, als Krampe, der st v a u p t m a n n s ch a i ». Ludwig. Strom fiel und in den Fluthen verschwand, ohne daß es möglich war, denselben zu retten. Mit dein 16. d. M. endete die diesjährige Leipziger Ostermesse, und obwohl allgemein bei Beginn derselben vermutbet wurde, die selbe werde eine ganz befriedigende werden, so sind diese Hoffnungen und Erwartungen späterhin doch bedeutend geschmälert worden, da nur in einigen Artikeln sich ein guter und schneller Umsatz bemerkbar machte. Wenn auch die Meßsonntage und der in die Messe fallende preußische Bußtag große Massen von Menschen durch das anhaltend schöne Wetter herberlockte, so wurde wohl im Ganzen genommen viel von ihnen gekauft, jedoch bestand die Entnahme größtentheils in Kleinigkeiten, welche die Verkäufer keineswegs, ihren großen Unkosten gegenüber, befriedigen konnten. Von leinenen Waarcn, von denen sonst große Posten entnommen wurden, gingen nur kleine Partien zu gedrückten Preisen um, und läßt sich dasselbe ebenfalls von baum wollenen und wollenen Strumpfwaaren sagen. Böhmische Glaswaa- ren waren ganz vernachlässigt, zumal für Amerika sich diesmal fast gar kein Geschäft entfaltete und viele der Fabrikanten kaum auf ihre Spesen kamen. Fassen wir nun das ganze Meßgeschäft zusammen, so läßt sich die Messe als nur untermittel bezeichnen; doch hegt mau allgemein die Hoffnung, daß, wenn die Ernte gut ausfällt und die Getreidepreise mehr fallen, auch die Michaclismesse desto besser zu werden verspricht. (Dr. I.) Während der verflossenen Ostcrmesse sind in Leipzig beim Poli- zciamte 23,179 Fremde — 8006 aus Gast- und 15,173 aus Privat- häusern — «»gemeldet worden. In vorjähriger Ostermesse betrug die Zahl der Änmeldungen 850 weniger. Am 12. Mai, und zwar am Hellen Tage, ist eine Butterhändlerin auf der Chaussee zwischen Ottendorf und Mittweida im sogenannten Stiehler Grunde von zwei unbekannten Mannspersonen, anscheinend ! Handwerksburschcn, ungehalten worden und es haben ihr dieselben unter allerhand Drohungen ihre Baarschaft im Betrage von ungefähr 10 Thlr. gewaltsam abgenommen. Nach der Tbcst baben sich dje