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hielt aus ver- Ge- >roße ctrag hier In > die einen oußte , die- z der mlen, rhaft echen zlich- g, voll altes. N'ockettblatt für Pulsnitz. Königsbrück. Radeberg. Radeburg. Moritzburg und Umgegend. Erscheint: Mittwochs u. Sonnabends früh 8 Uhr. Abonnementspreis: Vierteljährlich 12 s Ngr., auch bei Bestellungen durch die Post. Hnserate werden mit 1 Ngr. für den Raum einer gespaltenen Corpus-Zeile berechnet und sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags 10 Uhr hier aufzugeben. - Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. StchsundMMyigfler Jahrgang. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Geschäftssteli e u für Königsbrück: bei Herrn Kausm. M Tschersich. Dresden: Annoncen bureau von C. Graf und Haasen stein L Vogler. Leipzig: Bernhard Freyer, Rudolph Mosse, Haaseuitein L Vogler und Eugen Fort daselbst. A> lswärtige Amwncen-Aufttäge von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Lxp«tt. Sonnabend 95. 28. November 1874. ' —— V^laß, die regulativmaßigen Eanzverufiigungen betretend. Vorbehältlich der Aufstellung eines Tanzregulativs für den hiesigen Bezirk, findet sich die Königliche Amtshauptmannschaft veranlaßt, die Besitzer der zur Abhaltung öffentlicher Tanzbelnstigungen berechtigten Gasthäuser anzuweisen, dein Gemeindevorstande wenigstens 48 Stunden zuvor anzuzeigen, ob sic im einzelnen Falle von der re- gulativmäßigen Tanzerlaubniß Gebrauch machen wollen oder nicht. Kamenz, am 26. November 1874. König I. Amtshaupt in annschaft. Schäffer. Der Unterzeichnete hat laut Verordnung des Königlichen Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichtes die Herren Directoren und Lehrer seines Bezirkes, Welche seither die Einreichung der Confirmandenlisten an die Herren Geistlichen zu besorgen hatten, dahin zu bescheiden, daß Sie auch ferner zur rechtzeitigen Einreichung der nach dem sub O bcigegebeneu Formulare einzurichtenden Cvnficinandenlisten verpflichtet sind. Kamenz, den 24. November 1874. Der Könrgl. Bezirks-Schulinspector. O. Flade. S Fortlaufende Nr. N a m e der Kinder. Geburtstag derselben. Name, Stand und Wohnung der Eltern oder anderen Erzieher. Dauer des seitherigen Schulbesuchs der Kinder. Angabe des Geistlichen, welcher den Confirmandenunterricht ertheilen soll. Besondere Bemerkunge n. Bekanntmachung. Die Besorgung der öffentlichen Straßenbeleuchtung für hiesige Stadt auf das Jahr 1875, soll Freitag, den 4. Deeember r» Vormittags II tthr, im Sessivnszimmer des Rathhauses hier, unter den auf hiesiger Rathsexpedilion einzuschenden Bedingungen an den Mindestfordernden verdungen werden, und fordert män hierauf Reflcctircnde andurch auf, ini obgedachten Bietungstcrmine sich einzufindcn und ihre Gebote zu eröffnen. Die Auswahl unter den Licüauten bleibt Vorbehalten. Pulsnitz, am 24. November 1874. Der S t a d t r a t h. Lotze, Brgrmstr. Bekanntm ach n ng^ ftraßenpolizeiliche Beikimmunge« betreten-. Folgende bestehende polizeiliche Vorschriften werden andurch in Erinnerung gebracht: Jeder Haus- oder Grundstücksbesitzer hat seinem Hause oder Grundstück entlang, insoweit daselbst öffentliche Passage stattfindet — selbstverständlich auch vor Gärten oder Scheunen — 1) bei eintretender Glätte Sand, oder ein anderes, das Begehen der Straße erleichterndes Material in gehöriger Breite unaufgefordert steuern, 2) bei Schneewetter eine für das Begehen der Straßen hinreichend breite Bahn kehren, 3) bei eintretendem Thauwetter die Straße und Straßengcrinne aufeifen, Schnee und EiS aber auf feine poften aus der Stadt schaffen zu lassen. In Unterlassungsfällen werden nicht nur die geordneten Geldstrafen von —- 10 Ngr. —- bis 5 Thlr. —- —- eingezogen, sondern es wird auch das Erforderliche nach Befinden auf Kosten der Säumigen sofort von Polizeiwegen vorgenommeu werden. Bei nicht minderer Geldstrafe ist ferner verboten, Flüssigkeiten irgend welcher Art aus den Häusern auf die Straßen zu gießen, die Straßen in anderer Weise zu verunreinigen oder Schnee von Dächern, aus Dachrinnen oder aus den Gehöften auf die Straßen und Plätze der Stadt zu werfen. PulSnitz, am 26. November 1874. DerStadtrath. Lotze, Bürgermeister. Bekanntmachung. Der K i r ch e n v o r st a n d zu Hauswalde besteht zur Zeit aus folgenden Mitgliedern: Herrn Gemeindevorstand August Körner in Hauswalde, Herrn Hausbesitzer Gustav Koch in Hauswalde, Herrn Mühlenbesitzer August Simmgen in Hauswalde, Herrn Gemeindevorstand Ehregott Hartmann in Bretnig, Herrn Fabrikant Gotthold Petzold in Bretnig, Herrn Hausbesitzer und Kramer Gotthold Horu und dem Unterzeichneten. R Ludwig Köttfchau, Pfarrer in Hauswalde. Dresden. In der Frage, ob auf Grund der revi- Deutsches Reich. Dresden, 25. Novbr. Wie Lasker und Genossen' dirtcn Städteordnung totale Neuwahlen der Stadtver ¬ ordneten ohne Weiteres vorgenommcn werden können, oder ob dazu die Dispensation des Ministeriums erforderlich sei, hat sich das Leipziger Stadtverordnetencollegium in seiner letzten Sitzung der ersten Ansicht zugeneigt und demgemäß dem Rathe, welcher auf Grund desfallsiger Anweisung des Ministeriums die von letzterem verlangte Dispensation nachsuchen wollte, die Zustimmung hierzu versagt, indem es vielmehr verlangt, daß gegen die be- sich die Reichsbank denken, darüber giebt das Organ des Ersteren, die „B. A. C." etwas Aufklärung, indem es u. A. sagt: „Vielleicht verdient noch kurz angedeutet zu werden, daß vie Betheiligung von Prival-Capital bei der Reichsbank gleichfalls mit höchster Wahrscheinlichkeit zu den gesicherten Grundlagen der zukünftigen Centralbank gehört. Bei Allen, welche die Errichtung einer Ncichs- bank befürworten, galt es von vornherein für ausgc- , . . ,. macht, daß darunter nur die Umwandelung der Preußischen j treffende Ministerialvcrordnung rcmonstritt werde. Bank in eine Centralbank zu verstehen sei; zu den wich-s — Die „Sächs. Landwirthschaftliche Ztg." empfiehlt tigsten principiellen Voraussetzungen der Preußischen! für den Nothfall Fütterung mit Sägespäncu, aber nur Bank gehört aber die Betheiligung des Privatcapitals von im Winter gefälltem Holz, da nur dieses das nahr und demgemäß kann diese auch bei der zu errichtenden haste Stärkemehl enthalte. Rian erkennt sehr leicht, ob Reichsbank mit der höchsten Wahrscheinlichkeit als gesichert das Holz im Winter gefällt ist, da nur solches sich beim gelten." sAnfgießen einiger Tropfen Jvdtinctur schön blau färbt, infolge seines Stärkemehlaehaltes. Diese Probe ist wohl auch Zimmerleuten, Tischlern rc. zu empfehlen. Dresden. In einer alten Klosterchronik, deren Alter sich leider nicht mit Sicherheit constatiren läßt, da sie im Kampfe mit Staub und Motten das Titelblatt eingebüßt hat, das aber um deshalb ein ziemlich be deutendes sein muß, weil sich Eine Kaiserliche Hohe Privilcgirte Regierung noch bewogen fand, sich um Nandwirthschaftliche Calamitäten, hier speciell um Ver- jtilgung von Mäusen, die ja infolge der Trockenheit im 'Vogtlande überhand genommen haben sollen, lasen wir ^vor einiger Zeit ein so überaus einfaches Mittel, daß !wir nicht umhin könnten, dasselbe mit der Aufforderung i hier mitzutheilen, mit demselben Versuche anzustcllen. Mach demselben soll man Weizen oder Gerste in starke > Aschenlauge von Eichenholz so lange einweichen, bis di^ ! Körner ganz aufgeschwollcn sind, diese hierauf gut trocknen