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Wochenblatt für Reichenbmnd, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. 14 Sonnabend, den 5. April ISIS Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlicher: Kenntnis gebracht. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 2. April 1919. Die Gemeindevorstande. Auf Antrag der Friseur-Zwangsinnung in Chemnitz und nach Gehör sämtlicher Barbier-, Friseur- und Perückenmacher.Innungen des Regierungsbezirkes, sowie nach gutachtlicher Aussprache der Amts- hauptmannschasten und Stadträte werde die Arbeitszeiten an Sonn» und Feiertagen im Barbier- und Frifeurgewerbe gemäß 8 106e der Gewerbeordnung unter Aushebung der Bekanntmachung der Kreishauptmannschaft vom 28. Dezember 1916 (Nr. 302 der Sächsischen Staatszeitung vom 29. Dezember 1916) wie folgt festgesetzt. Im Barbier, und Frifeurgewerbe sind die gewöhnlichen Arbeiten an allen Sonn- und Fest tagen nur von 8 bis 12 Uhr vormittags gestattet. Die Amtshauptmannschaflen und Stadträte werden ermächtigt, je nach dem örtlichen Bedürfnis die Schlußzeit auf eine frühere Stunde zu verlegen. II. Ist durch Festsetzung der sonntäglichen Arbeitszeit der Besuch des Gottesdienstes unmöglich, so ist jedem Arbeitnehmer mindestens an jedem dritten Sonntage die zum Besuche des Gottesdienstes erforderliche Zeit freizugeben. III. An dem zweiten Feiertage der drei hohen Feste hat jede Arbeit zu ruhen. IV. Jedem Arbeitnehmer ist ein halber Wochentag freizugeben. V. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. April 1919 in Kraft 48b IV. Chemnitz, am 18. März 1919.Die Kreishauptmannschaft. Brennholz-Verkauf. Montag, den 7. April 1919 findet im hieslgen Ralhaushof der Verkauf von Brennholz statt. Preis: Vr Meter 13 Mark. Bestellungen werden gegen Bezahlung am Montag vormittag von 8—10 Uhr in der Ge- «eindekasse entgegengenommcn. Reichenbrand, am 3. April l919. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Demnächst soll mit der Neubeiegung des in Aussicht genommenen westlich von der Parentations» Halle gelegenen Gräberfeldes begonnen werden. Irgend welche Ansprüche an die bisher dort befindlichen alten Gräber sind, soweit dies nicht bereits geschehen ist, bis spätestens zum 20. April a. c. auf dem Pfarramt anzumelden. Reichenbrand, dm 5 April 1919.Der Kirchenvorstand, Nein, Pf Brandkaffen-Beiträge. Die am 1. d. M. fälligen Brandkassen-Beitrage sind bis längstens den 12. AxrU ISIS cyr unsere Sreuerkasfe abzusühren. Sieamar, den 4 April 1919. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Die Unterzeichnete Verwaltung hat die Geschäftszeit ab 15. April durchgehend auf 8 Uhr vor mittag bis 3 Uhr nachmittag festgelegt. Die Kassen einschl, Sparkasse sind an sämtlichen Geschäftstagen nur von 8 Uhr vormittag bis L Uhr nachmittag geöffnet. Siegmar, 6 Avril 1919. Der Gemeindevorstand. Brandversicherungsbeiträge. Am 1. April d. I. waren die Brandoersicherungsbeitrage auf den 1. Termin 1919 mit 1 Pfg. von jeder Veisicherungseinhett für die Gebäude sowie für Slückbeitrüge und mit I V» Pfg. für maschin^le Betriebsgegenstände fällig.^ ^ " s b Zi f" ' B Vor io. A^Mbm^labgabe sind bis spatestem, zrmr Kundenliste. Da das Geschäft des Herrn Fleischer Paul Hofmann, Limbacher Straße 42. noch nicht eröffnet wird, wollen die daselbst eingetragenen Kunden sich alsbald in die Liste eines anderen hiesigen Fleischers etntragen lassen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein. 4. April 1919 Bildung von Bauern- und Landarbeiterräten. Bauern- und Landarbetterräten betr., ist von den beteiligten Landwirten und Landarbeitern innerhalb der gesetzten Frist nur je rin Vorschlag eingegangen. Die in der vorerwähnten Bekanntmachung für den 6. April 1919 angeordnete Wahl hat sich fomlt erledigt und es gelten die in dem Vorschläge feder Gruppe Genannten und zwar: Gruppe 1 „Landwirte": Gutebesitzer Adolf Bonitz. Gutsbesitzer Otto Uhltch, Ok.-Rat Friedrich Schmidt, Gutspächter Arno Degen; Ersatzmänner: Gutspächter Arno Hofmann, Gutsbesitzer Otto Morgenstern. Gruppe 2 „Landarbeiter": Rittergutstnspektor Max Gerlach, Hofmeister Ernst Brüh, Kutscher Otto Geithner, Brenner Otto Claus; * Ersatzmänner: Kutscher Paul Pterschel, Kutscher Franz Wend als gewählt. Den Gewühlten sind Ausweise ausgestellt worden. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 5. April 1919. Frühgemnseanbau. Nach einer Verordnung des Wrrtschaftsministerrums werden diejenigen Stellen, die sich die Förderung der Bodenerzeugnisse zur Aufgabe gemacht haben, dringend auf die Wichtigkeit und Bedeutung des Frühgemüseanbaues hingewiesen, da die überaus schwierigen Ernährungsverhäitnisse merkliche Ent- spannung in den nächsten Monaten kaum erfahren werden. Es wird deshalb dringend gebeten, für die Vermehrung des Frühgemüseanbaues, auch des feld- mäßigen, mit allen Kräften und Mitteln einzutreten, zu fördern Helsen und denselben zu unterstützen. In Rücksicht auf die unzureichenden Kartofselvorräte kann eine reichliche Ernte von Frühgemüse erheblich zur Ernährung beitragen. Denn auf eine Einfuhr aus dem Auslände kann angesichts der zerrütteten Transportverhältnissc, des schlechten Standes unserer Valuta nicht gerechnet werden, fodaß wir noch auf eine reichliche Inlands- ernte angewiesen sind. Es muß daher alle landwirtschaftlich irgendwie nutzbare Fläche voll ausgenützt werden. Der Ortsausschuß zur Sicherung der Bolkseruährung Rabenstein, am 3 April 1919. Kohlen- rc. Preise für Rabenstein. Nach Verhandlung mit den Kohlenhändlern werden folgende Preise festgesetzt: Kohleu ab Bahnhof oder beim Händler ein Zentner 5,30 Mk. „ , die mit Geschirr vom Schacht geholt werden . 5.50 , BrikettS bei den direkten Händlern (Berthold, Kittel, Winkler) „ 3,10 » Linke, Kirchhof, Leutritz) „ 3,— , Rabenstein, am 3. April 1919.Der Arbeiterrat. Der Gemeindevorstand. Die Schlachtvieh- und Fleischbeschau in Rabenstein und Rottluff kann wegen nur vereinzelt vorkommenden Hausschlachtungen ab jetzt bis auf weiteres (außer in dringenden Notfällen) nur Montags und Sonnabends ausgeübt werden. Diejenigen, die Tiere ohne Grund noischlachten, haben die tierärztlichen Wegegebühren (10—12 Mark für den Fall) selbst zu tragen. Die Gemelndevorftande zu Rabenstein und Rottluff, am 2. April 1919. Die Ausgabe der Reichssleischkarten erfolgt Freitag, den 12. April 1919, von 5—6 Uhr nachmittags durch die Brotpfleger in den bekannten Ausgabelokalerr. Die Ausgabe der Bollmilchkarten erfolgt Freitag, den 11. April 1919, von 8—12 Uhr vormittags und 2—4 Uhr nachmittags im Rathause, Zimmer 5, in der üblichen Weise. An Ziegenhalter können keine Vollmilchkarten ausgegeben werden. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 3 April 1919. Versteigerung von Nachlatzgegenftanden am Sonntag, den 6. April 1919 vorm, pünktlich 11 Uhr in Rabenstein. Forststraße 14, im Hause von Louis Löschner, als Betten, Stühle, Tische. Küchengeräte, Sofa. Retsekorb u. a. m. gegen sofortige Barzahlung. Rabenstein. am 2. April 1919. Die Ortsgerichte. Abgabe von Abraum. Durch die Gemeinde Rabenstein wird am Bruch auf der Straße nach Bad Grüna lagernder, zum Bestreuen von Gartenwegen geeigneter Abraum unentgeltlich abgegeben. Abfuhr darf nur nach vorheriger Anweisung des damit von uns beauftragten Herrn Baugeschüftsinhaber Würker erfolgen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein. am 2. April 1919 Hansgrundstücks- und Felderverkauf. Das zum Rittergute Rtederrabenstein gehörige, sogenannte Forstgut soll aufgetetlt und sollen die Felder und Wiesen im einzelnen oder im Ganzen zum Verkauf gelangen. Als Termin wird Mon- tag, der 7. April 1919 vormittags 10 Uhr anberaumt. Treffpunkt Forstgüt, pünktlich 10 Uhr Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 3. April 1919. Schulgeld. In den nächsten Tagen werden die diesjährigen Schulgeldzettel zur Behändigung kommen. Das darauf ausgeschriebene Schulgeld für die Monate Januar bis mit März 1919 ist bis spätestens 15. April d. I. an die hiesige Schulkasse — Ortssteuercinnahme — abzuführen. Gegen Säumige wird nach Ablauf dieser Frist das Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahren eingelettec. Diejenigen Kriegsteilnehmer, die nach dem 31. Dezember 1918 aus dem Heeresdienst entlassen worden sind, wollen sich wegen Befreiung vom Schulgeld bis 15. d. M., unter Vorlegung des dlesfahrigen Schulgeldzettels, bei obengenannter Kassenstelle melden. Ntchtmeldung zieht Verlust der Schulgeldfreiheit nach sich. Rabenstein, am 4 April l919. Die Schulkassenverwaltung. Bekanntmachung. Die in den letzten Tagen ausfallend zugenommerren Diebstähle machen notwendig, durch verstärkte Nachtwachen unehrlichem Gesindel das Handwerk gründlich zu legen. Es ist vorgesehen, eine freiwillige Reihenwache einzurichten, an der sich möglichst zahlreich zu be- teiligen die Einwohner gebeten werden. Sonntag, den 6. April 1919 nachmittags Vs4 Uhr in Meiers Schankwirtschaft zu einer Besprechung pünktlich sich einsinden zu wollen. Rottluff, am 2. April 1919. Der Gemeindevorstand. Parochie Reicheubrand. Am Sonntag Judica, den 6. April, Dorm. 9 Uhr Predigt, gotterdienst: Plärrer Rein. Vorm. 11 Uhr Prüfung der Konfirmanden von Reichendrand: Derselbe. Nachm. 3 Uhr Prüfung der Konftr- manden von Siegmar: Hilfsgeistltcher Schwarze. Dienstag Abend 8 Uhr Jungfrauenoeretn. Donnerstag Nachm. 2 Uhr Großmütterchenverein. Parochie Rabenstein. Am Sonntag Judica, 6. April. Vorm. 9 Uhr PreRgtgottes. dienst mit Konfirmandenprüfung der Rabensteiner Knaben: Hilfs- geistlicher Letdhold. 11 Uhr Konfirmandenprüsung der Rabensteiner Mädchen und der Rottluffer Kinder: Pfarrer Ktrbach. Abends 8 Uhr Versammlung des eo. Jünglingsveretns mit Vor- trag des Herrn Kobay: .Erinnerungen an den Bosporus". Montag, 7. April, Abends 8 Uhr Bibelstunde der landeskirchl. Mittwoch, 9. April, Abends 8 Uhr Versammlung des eo. Jung, frauenvereins l. Abteilung. Freitag, 11. April, Abends 8 Uhr Betstunde mit Kommunion: Hilfsgeistltcher Letdhold. Wochenamt: 7.-8. April Pfarrer Kirbach, ab 9. April Hilfs- geistlicher Letdhold. Retchenbraud. Bei der hiesigen Gemeindesparkaffe erfolgten im März d. I. 250 Einzahlungen im Betrage von 102454 Mark 87 Pfg., 127 Rückzahlungen im Betrage von 49386 Mk. 58 Pfg. Die Gesamt- einnahme betrug 239017 Mk. 68 Pfg., die Gesamtausgabe 148933 Mk. 60 Pf. und der bare Kafsenbestand am Schluffe des Monats 90084 Mk. 08 Pfg. Der gesamte Geldumsatz im Atonal März beziffert sich auf 387951 Mk. 28 Pfg. Neustadt bet Chemnitz. Bei der hiesigen Sparkaffe erfolgter: im Monat März dieses Jahres 157 Einzahlungen im Bettage von 78332 Mk. 98 Pfg., dagegen wurden 92 Rückzahlungen im Bettage von 35457 Mk. 61 Pfg. geleistet. Eröffnet wurden 44 neue Konten. Die Gesamteinnahme betrug 86816 Mk. 36 Pfg., die Gesamtausgabe 186611 Mk. 16 Pfg. und der bare Kafsenbestand einschl. Giroguthaben am Schluffe des Monats 33641 Mk. 50 Pfg. Der gesamte Geld- Umsatz im Monat März bezifferte sich auf 272427 Mk. 51 Pfg. Verbandstoffe. Verbandwatte, Imprägnierte Walten, Mull und Mullbinden in allen Breiten. Irrigatoren, Inhalatoren, Bade- und Fieber-Thermometer, Damenbinden, Artikel zur Krankenpflege Drogerie Siegmar F-rnspr-ch-r IM, kil-ivil LvKlllL«. Neuer Ulster, für rnittl., starke Statur, billig zu verk. Rabenstein, Rittersttaße 2. ! Neue Militör-Reithose I(kl. Gr.) zu verkaufen. Näheres zu er- l fahren in der Geschäftsstelle d. 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