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A. auch mit der erstmaligen Beratung des ihm unmittelbar vor den Osterserien zu gegangenen Entwurfes eines Reichsseuchengesetzes be schäftigt. Diese gesetzgeberische Materie bildet an sich durchaus keinen neuen Arbeitsstoff für das Parlament, denn schon zweimal Hot sich dasselbe mit Vorlagen über die Reichsgesetzliche Bekämpfung der Seuchengefahr be schäftigt, aber beide Male sielen die betreffenden Ge setzentwürfe unter den Tisch, weil die Session ge schloffen wurde. Leider steht zu befürchten, daß auch der jetzige dritte Entwurf eines Reichsscuchengesetzes ein gleiches unrühmliches Schicksal finden wird,denndieReichs« lagssession ist auch diesmal wieder stark vorgeschritten, und derartig mit überwiegend recht wichtigem Beratungs material belastet, daß ein nochmaliges Scheitern der genannten Vorlage das Wahrscheinlichste bleibt. Es wäre dies zu bedauern, denn die zur Zeit in Deutsch land bestehenden Sicherheit-Maßregeln gegen verderbliche gemeingefährliche Krankheiten lassen noch viel zu wünschen übrig, und von einer Einheitlichkeit dieser Maßnahmen ist keine Rede, jeder Bundesstaat handhabt sie nach eigenem Gutdünken, sicherlich ist aber einem solchen Zustande der Dinge eine einheitliche Ausführung von Maßnahmen gegenüber epidemisch austretenden gefähr lichen Krankheiten unbedingt vorzuziehen. Aus dieser neuesten Vorlage, betr. reich-gesetzliche Maßnahmen gegen Menschenseuchen seien die fol genden hauptsächlichsten Punkte hervorgehoben: Es wird die Anzeigepflicht angeordnet für jeden Fall von Lepra, asiatischer Cholera, Flecktyphus, Blattern, Beulen pest und gelbem Fieber, und es werden die Ortspolizei behörden ermächtigt, kranke und krankheit-verdächtige Personen besagter Klaffen zu isolieren. ES dürfen in seuchenbefallenen Ortschaften zweckdienliche Verkehrs erschwerungen angeordnet, Märkte und Versammlungen verboten werden; Räume und Gegenstände, die mit Kranken in Berührung gekommen, müssen einer weit gehenden Desinfektion unterworfen werden. Für Gegenstände, die dadurch unbrauchbar werden, ist Ent schädigung zu leisten. Die Vorschriften sollen teils laut der Beschluß fassung des Bundesrates, teils auch nach dem Ermessen der einzelnen Landesbehörden zur Anwendung gelangen, io daß den Regierungen der Einzelstaaten noch genug Spielraum zur Bethätignng ihrer Hoheitsrechte auch auf diesem Gebiete übrig bleibt. Der Reichskanzler darf nur dann eingreifen, wenn Maßregeln zur Abwehr der Seuchengefahr erforderlich werden, welche das Terri torium mehrerer Bundesstaaten berühren; ebensowenig sollen die einzelnen Bundesregierungen an die Ansichten des neu zu gründenden Reichsgesundheitsrates irgendwie gebunden sein. Es wäre da wohl besser gewesen, die Zuständigkeit der Reichsregierung in der ganzen Sache mehr zu vertiefen, es könnten doch Fälle cintreten, in denen ein rasches Eingreifen der Zentralgewalt not wendig wäre. Allerdings treten die oben bezeichneten epidemischen Krankheiten, auf welche allein das geplante neue Reichsseuchengesetz Anwendung finden soll, bei uns in Deutschland glücklicherweise verhältnismäßig so selten auf, daß die Bedenken wegen der Unzulänglichkeit der Autorität der Reichsregierung bei der Bekämpfung der Seuchengefahr zunächst nicht so ins Gewicht fallen. Jedenfalls wäre immerhin schon manches gewonnen, wenn überhaupt nur erst eine reichsgesetzliche Regelung dieser nicht unwichtigen Frage ins Werk gesetzt werden konnte. Deutsches Reich. Der Reichskanzler Hohenlohe hat sich nach Paris zum Besuche der Weltausstellung begeben. Der Fürst gedenkt erst am 3. Mai wieder noch Berlin zurück- zukehren. Der Fürst von Schwarzburg-Ssnder-Ha usen glitt am Montag auf der Auerhahnjagd in Gehren aus und brach den linken Schenkel. Die Aerzte fürchten, daß die Freigabe de- medi zinischen Studium- an die Realgymnasial.Abi turienten den ohnehin großen Andrang zu ihrem Be rufe noch verstärken wird. Der Ausschuß der preußischen Aerztekammer ist in Berlin zusammengetreten, um eine Eingabe gegen diesen Beschluß zu beraten. Zur Enthüllung eines Kaiser Wilhelm-Denkmals an der Holtenauer Schleuse wird der Kaiser Einladungen an alle diejenigen Fürstlichkeiten ergehen lassen, die vor fünf Jahren an der Feier der Kanal-Eröffnung teil genommen haben. Der gemaßregelte Pfarrer Weingart ist nach der „Köln. Ztg." aufgefordert wotden, wieder in Osnabrück zu kandidieren, da seine Verurteilung auf ein Mißver ständnis hin erfolgt sei. Mtl einer illustrierten Sonntags- Vritagr. Diese» Blatt erscheint in Naunhof jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, Nachmittag 6 Uhr, mit dem Datum de» nachfolgenden Tages und kostet monatlich 35 Pfg., vierteljährlich 1 Marl. Für Inserate wird die gewöhnliche einspaltige Zeile oder deren Raum mit 8 Pfennigen, für solche außerhalb der Amtshauptmannschaft Grimma, sowie für Anzeigen am Kopse und im Reklameteile, mit 10 Pfennigen, berechnet, bei Wiederholungen tritt Preisermäßigung ein- Nr. 49. Freitag, den 27. April 1900. 11. Jahrgang. Bekanntmachung. In der Sitzung vom 20. diese- Monates ist folgendes verhandelt und be- schlossen worden: 1) . Die Schulgemeinde erhält zur Schulhauseinweihung eine Königsbüste in der Seffnerschen Ausführung für 25 Mk. geschenkt. 2) . Der Nachtschutzmann erhält einen neuen Dienstmantel. 3) . Von dem Gutachten des Rechtsanwaltes Häbler in Leipzig über den mut maßlichen Erfolg einer Berufung im Prozeß Wagner wird nachträglich Kenntnis genommen. 4) . Als stellvertretender Fleischbeschauer wird der Bäckermeister Lässig in Groß-Steinberg gewählt. 5) . In die wegen der Schlachtviehversicherung zu bildenden Schätzungskommission werden die Herren Bürgermeister Igel, Gutsbesitzer Moritz und Jahn, Tierarzt Reineck, als deren Stellvertreter die Herren Stadtrat Lerscht, Gutsbesitzer Mildner und Brommer, Tierarzt Linke gewählt. 6) . Von der Telephonanlagenerweiterung nach Ammelshain wird Kenntnis genommen. 7) . Auf ihr Ansuchen erhalten die RatSkopisten Falkner und Frohberg ein jährliches Taschengeld von 40 Mark. 8) . Frau verw. Hanke erhält auf ihr Gesuch wöchentlich 2 Mark Armen unterstützung. S). Das Rathausmobiliar wird um 1500 Mark höher versichert. 10) . Der Leichenhallenneubau wird Herrn Baumeister Herrfurth für 1034,13 M. übertragen. 11) . Von den Kostenanschlägen der Herre« Kuhnert in Brandis und Kluge in Naunhof sowie des Herrn Baumeister- Seiferth in Naunhof, die sämtlich den Einbau der Schulstraße und der Teilstrecke der Gartenstraße auf rund 6000 Mark veranschlagen, wird Kenntnis genommen, aber beschlossen den Straßenbau selbst aus- führen zu lassen. 12) . Gegen das Vorhaben des Herrn Bertraui, seine Straße einzubauen und zu beichleußen, bestehen keine Bedenken. 13) . Von der Ablehnung des Baugesuches des Herrn Malermeisters Voigt wird KenntmS genommen und im Anschluß hieran werden die Ortsbeschleußungs- pläne insbesondere mit Rücksicht auf den Kostenpunkt eingehend besprochen. 14) . Das Angebot des Herrn Kuley, die städtische, tiefer liegende Wiese für 5 Mark für den s^irr zu kaufen, wird abgelehnt und von der Klödenschen Rück trittserklärung von seinen Kausverhaudlungen mit der Stadtgemeinde wird Kenntnis genommen. 15) . Herr Mäusezahl erhält die Erdmannshainer Wiese auf 6 Jahre für je 26 Mark überlassen. Naunhof, den 26. April 1900. Der Stadtgemeinderat. Igel, Bürgermeister. Fortbildungsschule zu Naunhof. Die Aufnahme der Fortbildungsschulpflichtigen findet nächsten Sonntag, den LS. April, früh 7 Uhr bei dem Wiederbeginne des Unterrichts in der Fortbildungsschule statt. Naunhof, den 24. April 1900. Der Direktor. Im Reichsanzeiger wird das Gesetz über die Konsulargerichtsbarkeit sowie die Bestrafung der Entziehung elektrischer Arbeit amtlich veröffentlicht. Zur Großjährigkeits-Erklärung des preußischen Kronprinzen werden von deutschen Fürsten König Albert von Sachsen und Großherzog Friedrich von Baden in Berlin erwartet; ferner von fremden Fürsten auch der Kronprinz von Italien. Zwischen den Fürstentümern Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen ist ein Staatsver lrag über die Errichtung einer gemeinsamen Hand werkskammer mit dem Sitze in Arnstadt abgeschlossen worden. Die Zurückziehung des Fleischschaugesetzes durch die Reichsregierung war von der „Deutschen Tagesztg." angekündigt worden. Die „Post" erklärt diese Angabe für unrichtig. Kürzlich wurde in Berlin ein weiblicher Ge- werbeinspektor an gestellt. Jetzt ist dasselbe auch in M.-Gladbach geschehen und zwar, in dem Fräulein Therese Schlösser aus Ratingen das Amt einer Gc- werbeinspektionsassistentin übertragen worden ist. Im Reichstage haben am 25. d. M. die Kommissionen ihre Thätigkeit begonnen, und zwar die Budgetkommissionen mit der Fortsetzung der Beratung der Flottcnvorlage, die 21. Kommisfion mit der Novelle zur Bau- und Seeunfallversicherung, die 22. Kommission mit der Seemanns ordnung. Eine Marine-Ausstellung wird am 5. Mai in Stuttgart eröffnet werden. Ausland. Krieg iir Südafrika. London, 24. April. Aus Bloemfontein wird ge- meldet, daß die Rundle zu Hilfe gesandten Truppen, be stehend aus der 11. Division (3 Brigaden) und der ge samten Kavallerie bei Paardtkraal von starken Bureo- kommandos aus Sannaspost zurückgeworsen wurden. Rundles Rückzvgslinien sind bedroht. London, 24. April. Die „Times" berichten aus Lourenyo MarqueS unter dem 23. April: Ausländischen Artillcrtefachlcuten ist eS gelungen, in Pretoria eine Ge- schützgleßerei einzurichten, in der große Geschütze her- gestellt werden. Das erste davon ist jetzt nach dem Oranje-Freistaat abgegangen. London, 24. April. Feldmarschall Roberts meldet aus Bloemfontein von gestern: General Rundle berichtet,