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Weitzeritz-Jeikmg Tageszeitung un- Anzeiger für DWolöiswal-e, Schmieöeberg «.L »4444444444444444444444444444444444444444444444»4444444»44»4-44 lNoriMenrait;' Vierteljährlich .JMK.ohneZ». tragen. — Einzelne Nummern 20 Pf. — Fernsprecher: Amt Dippoldiswalde Nr. 3. Gemeindeverbands-Gtwkonto Nr. 3. — Postscheck konto: Dresden 12548. Aelleste Ietlung -es Neztrks Dietes Blatt enlhütt -le amtlichen Bekanntmachungen -er Amtshauptmannschaft, -es Amlsgerichls un- -es Sta-trats zu Dippolviswalve Giqch»Me: » KOPjg^ auservaD o<U «MW» bauptmaimschaft 75 Pf», im amtliche« AM -Mk «m Behörden) die Zeile 200Pfg.- «»oetaadt «M Reklamen 200 Pf» 44eO»»»»»veee»eeeseeee e 44444O4444»e»eL->»-«»-«O------EG-VGG Nr. 122 Derankvorülcher Redakteur: Baal Sehne. — Druck und Verlag: Larl Sehne in Dkvvol-iswat-e. 87. Jahrgang Sonnabend den 28. Mai 1921 Maul- und Klauenseuche PL Vatter auszadraltat hat sich die Seuche unter den Klauenviehbeständen des Kaufmanns Emil Hille in Lltoudsrx, des Guts- bezw. Hausbesitzers Ernst Liebeheim, Hermann Hickmann's Erben, Martin Krönert, August Müller, Friedrich Thomas, Friedrich Schindler, Emil Kühnel, Hermann Klotz, Albin Eberth, Paul Eberth, Richard Thomas, Friedrich Petzold, Bruno Verger, Johann Junker, Naumann, Bruno Stephan, Otto Mende, Bruno Zimmerhäckel, Mar Anger mann, Alfred Eberth, Ernst Holzmüller, Hermann Potscher, Albin Steinigen, Ernst Jäpel, Wenzel Turber, Hermann Glauch, Richard Lehmann, Mar Geißler, Ott» Löhnert, Karl Stephan in Varl VLrooatatv Mar Burkhardt, Jungnickel, Friedrich Zimmermann, Selma Bobe, Paul Schwenke, Otto Loden, Paul Liebscher, Mar Schönberger, Karl Eßlinger in 8t»ckt LäroukitoM, Ferdinand Scheunert, Arthnr Schwenke, Emilie verw. Valtin in -Srookvu dol Luuuostvl» Die verseuchten und die an diese angrenzenden Grundstücke werden als Sperrgebiet er klärt. Abs. 4—7 der Bekanntmachung vom 3. 5. 192l — 579KO — (Weißeritz-Zeitung Nr. 104 vom 5. 5. 1921) — findet sinngemäß Anwendung. LrlosvUuu ist die Seuche bei Gutsbesitzer Otto Büttner, Wirtschaftsbesitzer Paul Grumbt und Hausbesitzer Moritz Schwenke in Lltoodsrg 605 c o Kmtrhsaptm«v08vk»tt Vtvpotckluwulcks, am 24. Mai 1921. Unter den Klaucnviehbeständen der Wirtschaftsbesitzer Hermann Braun und Elsa verw. Liebe in llüvLvdtvn ist die Msat- uvä LlL!i»v80vvds ausgebrochen. Als 8pvrrxvd1vt wird erklärt die Gemeinde Dönschten, als Ksvduodtuvzgxsdlvt die Gemeinde Falkenhain, als 8t.k»!rrsvv die Gemeinden Johnsbach, Schmiedeberg und Kipsdorf. Veltm vsrd vttor hat sich die Seuche unter den Klauenviehbeständen der Gutsbesitzer Mar Vogler, Emil Stephan, Otto Klotz in Dorf Bärenstein, des Hausbesitzers Vorig in Stadt Bärenstein. Abs. 4—9 der Bekanntmachung vom 3. Mai 1921 — 579KO — Weißeritz-Zeitung Nr. 104 vom 5. Mai 1921 — findet sinngemäß Anwendung. 680 O Lmtiduaptwuvouvdalt vlppoicktuvulü», am 27. Mai 1921. ß 8 Kleieverteil uug. Bei der in den nächsten Tagen stattfindenden Kleieverteilung werden wiederum 6 Pfund Kleie für jedes Stück Rindvieh, 2 „ „ „ „ Schwein, 2 „ „ „ jede Ziege zur Ausgabe gelangen. Anträge auf Zuteilung sind an die zuständige Kleieverteilungsstelle zu richten. Wegen des Preises wird auf die Bekanntmachung vom 25.4. 1921 verwiesen. Dippoldiswalde, am 26. 5.1921. Ms Lmt»dLvprm»oll,od»tt. Grietz-Berteilung. An die Nährmittelbezugsberechtigten des Bezirks werden demnächst ausgegeben: 750 g Grieß für Kinder im 1.-4. Lebensjahre, 125 „ „ „ Personen über 4 Jahr. Die Ausgabe erfolgt auf Abschnitt K7 der rosaen und grünen und f 7 der orange farbenen Nährmittelkarte. Der Kleinoerkaufspreis beträgt 1 M. 90 Pfg. für das Pfund. Verkaufstage bestimmen die Ortsbehörden. Nr. 161 c / 263s 8-. vor LomwnvLlrgrdsock Mppalcklsvalcka. am 24. Mai 1921. Die neue sächsische Gewerbesteuer. Zufolge des Drängens des sächsischen Gemeindetages wird die sächsische Regierung nunmehr in den nächsten Tagen dem Landtag den Entwurf zu einem Landes-Gewerbesteuer gesetz zugehen lassen. Sie hat einen Auszug aus dem Gesetz entwurf am Mittwoch dem Aeltestenausschuß des Landtages unterbreitet, weil sie wegen der großen Wichtigkeit, die dieser Gesetzentwurf für das ganze wirtschaftliche Leben Sachsens hat, vor der Einbringung mit dem Aeltestenaus- schuß Fühlung nehmen wollte. Es wurde der Regierung jedoch bedeutet, daß der Aeltestenausschuß nicht kompetent sei, in eine Einzelberatung des Gesetzentwurfes einzutreken, daß man aber damit einverstanden sei, daß die Vorlage schleunigst an den Landtag kommt, damit die Verabschiedung des Gesetzes noch vor den Sommerferien des Landtages möglich wird und die Gewerbesteuerveranlagung gemeinsam mit der zur Einkommensteuer vorgenommen werden kann. Zn dem Gesetzentwurf, den die Regierung vorher schon den maßgebenden wirtschaftspolitischen Körperschaften unter breitet hatte, sind u. a. folgende Bestimmungen enthalten: Der Gewerbesteuer sollen die in Sachsen betriebenen stehenden Gewerbe unterliegen. Gewerbliche Unter nehmungen, die außerhalb Sachsens ihren Sih haben, aber in Sachsen zur Ausführung des stehenden Gewerbes eine Betriebsstätte unterhalten, sind nur in Ansehung des inlän dischen Gewerbebetriebes der Steuer unterworfen. Als Ge werbebetrieb gilt jede fortgesetzt auf Gewinnerzielung ge richtete selbständige Tätigkeit. Als Gewerbebetrieb im Sinne des neuen Gesetzes gelten insbesondere auch: 1. Der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, die Jagd und Fischerei, der Obst-, Wein- und Gartenbau, der Bergbau, die Ausbeutung von Steinbrüchen und die Gewinnung und Verwertung sonstiger Bodenbestandteile. 2. Die Berufstätigkeit der Aerzte, Rechtsanwälte, Archi tekten, Ingenieure und die Ausübung anderer freier Berufe. 3. Die Ausübung einer sonstigen wirtschaftlichen, künst lerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erziehenden selbständigen Tätigkeit, soweit sie fortgesetzt auf Gewinn erzielung gerichtet ist. 4. Die Tätigkeit von Personcnvereinigungen, die die Befriedigung der eigenen Bedürfnisse ihrer Mitglieder zu wirtschaftlichen Gütern oder die Verwertung der eigenen Erzeunisse ihrer Mitglieder bezwecken, insbesondere der Ge schäftsbetriebe, der Erwerbs- und Wlrtschaftsgenossen- schaften und der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Von der Gewerbesteuer sind befreit: 1. das Reich, 2. der sächsische Staat, 3. die Reichsbank und deren Zweiganstallen, 4. die sächsischen Gemeinden und Gemeindeverbände, ein- ^hliehlich der Bezirks- und Kreisverbände. Den eigenen Unternehmungen des Reiches, des sächsischen Staates und der sächsischen Gemeinden und Gemeindeverbände stehen die ausschließlich für Rechnung dieser Körperschaften betriebenen gewerblichen Unternehmungen gleich. Die Besteuerung des Gewerbes erfolgt nach Maßgabe des Werkes des dem Unternehmen dienenden gewerblichen Anlage- und Betriebskapitals (Betriebsanlage) und nach Maßgabe der Ertragsfähigkeil des Unternehmens (ErtragS- anlage). DaS gewerbliche Anlage- und Betriebskapital umfaßt , sämtliche dem Gewerbebetriebe gewidmete Gegenstände mit Ausnahme der von der Grundsteuer betroffenen Bestandteile. Von den Aktivwerten des gewerblichen Anlage- und Betriebskapitals dürfen die aus der Znanspruchnahme vom , Warenbezugskredit oder Bankkredit, sowie alle sonstigen, ? unmittelbar aus dem laufenden Geschäftsbetriebe herrühren- den Schulden abgezogen werden. Hierzu gehören auch die Pfandbriefschulden der Pfandbriefanstalten, die solchen , Pfandbriefschulden gleichstehenden Verbindlichkeiten der j Darlehnskassen und Kreditinstitute, sowie die Prämien- ! reserven der Versicherungsanstalten. Zm übrigen ist ein , Schuldenabzug an dem Werte des gewerblichen Anlage- und . Betriebskapitals nicht gestattet. ! Die Ertragsfähigkeit eines Gewerbes bemißt sich nach sagenden Merkmalen: 1. dem im Gewerbebetrieb erzielten ' Ertrage, 2. dem Miekwerte der zum Gewerbebetriebe be- j nutzten Räume, 3. der Zahl der im Gewerbebetriebe ständig beschäftigten Hilfspersonen. Bei der Ermittlung des Ertrags im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 kommen alle Betriebskosten und die Abschreibungen, die einer angemessenen Berücksichtigung der Wertvermin derung entsprechen, in Abzug. Dem Ertrage sind anzu rechnen die aus den Betriebseinnahmen bestrittenen AuS- ! gaben für Verbesserungen und Geschäftserweiterungen, so wie für den Unterhalt des Unternehmers und seiner Ange hörigen. Nicht abzugsfähig sind Zinsen für das Anlage- und Betriebskapital, gleichviel ob es dem Unternehmer oder ! einem Dritten gehört, und für Schulden, die zum Erwerb ! oder zur Erweiterung des Unternehmens, zur Verstärkung f des Betriebskapitals oder zu sonstigen Verbesserungen auf- ! genommen sind. Von dem ermittelten Ertrag ist für den im eigenen Be triebe tätigen Unternehmer ein Betrag von 10 vom Hundert, jedoch mindestens 15 000 M. und nicht mehr als 50 000 M., als eigener Arbeitsverdienst (Unternehmerlohn) abzuziehen. Bei nur teilweiser Tätigkeit des Unternehmers im eigenen Betriebe findet eine entsprechende Herabminderung des Ab zugs statt. Die Gemeinden können Zuschläge zur Gewerbesteuer be- jchließen. Auf die Beschlüsse finden die Vorschriften in 8 31 des LandeSsteuergesehes Anwendung. Die Zuschläge dürfen nicht mehr als 25 vom Hundert der Gewerbesteuer I betragen. Sie müssen für alle Gewerbe gleichmäßig sein. Die Gewerbesteuer seht sich aus der Betriebsanlage und f der Ertragsanlage zusammen. Die Betriebsanlage beträgt 0,5 vom Hundert des Wertes des gewerblichen Anlage und ' Betriebskapitals, die Ertragsanlage beträgt 3 voin Hundert des abgabepflichtigen Ertrages. Hierzu tritt ein Zuschlag von 5 vom Hundert des Mletwertes der gewerblichen Räume und ein weiterer Zuschlag von je 5 M. für jede lm Gewerbe- , betriebe ständig beschäftigte gewerbliche Hilfsperson. Soweit der abgabepflichtige Betrag 20 vom Hundert des gewerblichen > Anlage- uud Mttrlebskapltals, mindestens aber 50 000 M. ! übersteigt, erhöht sich die auf den überschießenden Ertragsteil entfallende Ertragsanlage: für die ersten angefangenen oder vollen 50 000 M. des Mehrbetrages auf 4 vom Hundert, für die nächsten angesangcnen oder vollen 100 000 M. des Mehrbetrages aus 5 vom Hundert und auf die wetteren Beträge auf 6 vom Hundert. Oeffentliche Sitzung des SchulauSschufies zu Dippoldiswalde . am 26. Mai 1921. Anwesend die Herren Bürgermeister Herrmann, Stadtver ordnete Heeger, Heinrich und Schumann, Sanitätsrat Dr. Voigt, Schulleiter Schmidt, Lehrer Gast und Gruner und Werkmeister Schenzer. Es fehlen die Herren Stadtrat Halm, Stadtverordneter Schubert, Tierarzt Kettner und Tischler Seidel. l Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßt der Herr Vor sitzende den erstmalig an der Sitzung teilnehmenden Herrn Lehrer , Gruner. Letzterer tritt an die Stelle des Herrn Lehrer Michael, i der an die Gewerbeschule übertrat. Von dieser Aenderung nimmt der Ausschuß Kenntnis; ebenso von einer Niederschrift über die Verwendung der der Schule i zugewiesenen 16 Kisten amerikanische kondensierte Büchsenmilch. 270 Kinder erhielten 23 Tage lang täglich einen Driltel-Llter. 3m ganzen wurden 1724 Liter ausgegeben. Die Ausgabe selbst erfolgte durch die Lehrerschaft, sodaß seweils" in der 10-Minuten- Pause alles erledigt werden konnte. Die Vorbereitungen (Öffnen i und Entleeren der Büchsen, Verdünnen der Milch mit heißem i Wasser, Reinigen der Gefäße, die in dankenswerter Weise von Herrn Pfutz kostenlos zur Verfügung gestellt wurden) besorgten die HauSmannsleute, denen dafür 100 Äl. Entschädigung zuge- ! billigt werden. Von einer Seite wird angeregt, für letztere ! Arbeiten in Zukunft freiwillige Helferinnen heranzuziehen, um l diese 100 M. zu sparen. Gegebenenfalls soll auf diese Anregung i zurückgekommen werden. Weiter wird Kenntnis genommen von der Versäumnisliste j für April, die erfreulicherweise unentschuldigte Versäumnisse : nicht aufweist: von einer Verordnung des Kultusministeriums, - daß dieses die Bezahlung von Ueberstunden der Lehrer nicht in ' unbeschränkter Höhe übernimmt, sondern hierüber Grundsätze ! nufstellen wird, sowie davon, daß auf die Ausschreibung der bis- ! her von Herrn Michael innegehabten Lehrerstelle nur eine Be- - Werbung einglng (von Herrn Hilfslehrer Dietrich) und deshalb eine zweite Ausschreibung erfolgte. Beschlossen wird die Beschaffung von 45 Sesseln mit nied riger Lehne für den Zeichensaal. Die jetzt dort verwendeten Sitzgelegenheiten werden notwendig in anderen Klassen gebraucht, j Müssen doch fetzt Kinder während des Unterrichts stehen. In der Angelegenheit der Hilfsschule liegt ein Gutachten des Herrn Schulrat Sturm vor, das eingehend Notwendigkeit, Zweck, Kindermaterial der Hilfsschule im allgemeinen und sodann die Arbeit der hiesigen Hilfsschule im besonderen behandelt und ihre guten Erfolge hervorhebt. Die Herabsetzung der Klassenzahl von 3 auf 2 sei angängig, bis eine Verminderung der Kinderzahl cintrilt. Der Herr Schulleiter hält 2 Klassen überhaupt für ge nügend, wenn nur die Kinder hereingenommen werden, die her- eingehörcn. Die Lehrervertreter hatten drei Klassen für not wendig, da sonst zu viele Jahrgänge in einer Klasse vereinigt werden müssen, was die Lehrerarbelt erschwert, den Erfolg für öle Kinder aber sehr in Frage stellt. Man möge zunächst für das lausende Schuljahr die 3 Klasten, wie sie der Lehrplan vor sieht, bestehen lassen. Die zu erwartenden neuen Schulgesetze brächten für das kommende Schuljahr möglicherweise sowieso große Umwälzungen. Dieser Ansicht schließt sich der Schulleiter und schließlich auch die große Mehrheit des Ausschusses an. Zurzeit muß der Hilfsschulunterricht wegen Erkrankung eines AllsSschullehrers mit 2 Klassen auskommen. Und verschiedentlich kam anfangs die Meinung zum Ausdruck, es auch weiterhin da bei zu belasten. Das Gutachten des Ausschusses lautete aber schließlich, wie erwähnt, auf 3 Klassen. Bei den städtischen Kollegien ^legt es nun, ob diese ihren in der Sache ohne vor heriges Gehör des Ausschusses gefaßten Beschluß, nur noch zwei Klassen weiterzuführen, nunmehr wieder ausheven wollen oder i nicht. Schließlich gelangt noch der die Wahl des Elternrats be- , tressende Nachtrag zur Ortsschulordnung zum Vortrag, dem man zustimmt. ,, Hieraus nichtöffentliche Sitzung. j Fßnbm WlfMlkv ilckrt Kail