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ArMbirgWr MWmmd. Tage- und Ämtsksatt für die Gcrichtsüinter »u> Stadttäthe Grünhain, Johanngeorgenstadt, Schwarzenberg, Wildenfels, Aue, Elterlein, Hartenstein, Lößnitz, Neustädtcl und Zwönitz. Y2 Sonntag, den 23. April. >! 18«s. Prtzi- NierteljährliG M»MDr. — Jnserateu^Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bi» Vormittags 11 Uhr. - ' - . —7— V ' — — - E-i------- . » l zE n c t i o n. Im Gck-Hofe zM« Engel in Ane sollen Dienstag, - eW 2. Mai L 8 « S von Bormiltagö s Uhr ab, folgende im Lauterer Forstrevier aufbereitete Hölzer, und zwar: - 3 buchene Stämme von 9 bi» 19 Zoll Mittenstärke, 3994 Stück weiche StSmine von 4^ bi« 17 Zoll Mittenstürke, 9 Kirschbaum-Klötzer 6 bi» 13 Zoll oben stark und 3 bi» 6 Ellen lang, 1 üelliger buchener Klotz, 15 Zoll oben stark, 2153 Stück weiche Klützer 5 bi« 17 Zoll oben stark, 1 buchne Stange 5 Zoll mite» stark, 39 Schock weiche 1 bis Ijzollige Stangen (Zaunstängel), 43 „ „ 2zollige Stangen, 80< „ „ 2^ bi« 3zollige dergl. (Hopfenstangen), 118^^ „ „ 4 ,, 6 ,, ,, 4 Klftr. weiche Wellige Rutzscheite, i?; :: 64l " W Köppel, 63 j weiche R^ßWaftern, in den Bezirken „Brand, Morgenioithe, Sachsenstein, Hohertuth, ^unigszechen, Spänhübel, Habichtsleithe, Säulthüren, Kirchberg und Lumpbach, einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und UNtrr den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen öffentlich versteigert werden. Wer diese Höher-»mH« besehen will, hat M au den Herrn Forstinspvetör Täger in Lauter zu wenden oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. - Komgl. Forstvcrwaltunqsamt Schwarzenberg, am 21. Slpril 1865. Curtinö. Oeser. Tagesgefehiekte Die Elbherzogthümep können von Preußen nicht anneetirt werden! Diesen Satz weist ganz neuerdings ein tüchtiger deutscher Mann, Prof, vc Fricke in Kiel (der in diesen Tage» einem Ruf nach Leipzig als Geistlicher folge» wird) recht schlagend nach in einem Schriftchcn, das den Titel führt: „Zur Lage des Landes." Wir theileu in Folgendem unseren Lesern einige der Hauptstellen a»S dem eben genannten Schriftchcn mit. „Die Herzogthümer" sagt vr Fricke, „sind Preußen und Oesterreich zu unvergeßlichem Danke verpflichtet. Dieser Dank wird auch bcthätigt werden. Dennoch beweisen es die Acten, nnd wer eS mit durchlebte, weiß cs, daß die Seele der ganzen Bewegung, durch welche schließlich die Action hcrbcigeführt wurde, das RcchtSbewußtsein des Landes und fast ganz Deutschlands war, wie eS König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen selbst dem Lande nach auch seinerseits aussprach: „Die Herzogthümer sind selbstständige, untrcnnlichc Staaten, in denen der Mannsstamm herrscht," d. h. nach der Ueberzeugung der Rechtswissenschaft nnd des Landes (auch Friedrich Wilhelm'S IV.) „der Herzog von Augustenburg." -MZic sehr in den deutschen Großmächten selbst und im Dcntschen Bunde diese'Ueberzeugung lebendig mar, beweist klar die Motivirung des erste» Her vortritts ihrer Forderung einer völligen Trennung der Herzogthümer von Dä nemark auf der Londoner Confcrenz am 28. Mai 1864. Sie erklärten dort bekanntlich als ihr Ziel: „Die Vereinigung der Herzogthümer in einen Staat unter der Souverünetüt deS Erbprinzen von Schleöwig-Holstcin-Sonderburg- Augustcnburg, der nicht allein in den Angen Deutschlands die meiste» Rechte auf die Erbfolge in den genannten Hcrzogthümern geltend mache» kann u»d dessen Anerkennung durch den Bundestag demzufolge gesichert ist, sondern der auch die unzweifelhafte Zustimmung der großen Mehrheit der Bevölkerung dieser Länder für sich hat." — Das Recht des Herzogs also nnd die Aner kennung seiner Legitimität selten de« öffentlichen Gewissens in Schleswig-Hol stein und in Dcntschland war, wie hier officicll ausgesprochen ist, die Brücke zur Aufstellung der Absicht auf Abtrennung der Herzogthümer gegenüber Dä nemark und Europa! Uud daß noch nie behauptet worden ist, die Herzog thümer seien „eroberte", statt „befreite" Länder, hat ebenfalls nur Sinn, wenn anerkannt wird, daß die Herzogthümer überhaupt keine legitimen Bestandtheile des Königreichs Dänemark seit dem Tode König Friedrich'« VII. waren — denn dann Hütten sie nur Dänemark „aberobert" werden können — sondern legitim anderswohin gewiesen, d. h. »ach der Ueberzeugung des-Landes, Deutsch lands, der deutschen Rechtswissenschaft uud (zufolge des Obige») sogar der deutschen Großmächte selbst: an Herzog Friedrich VIII. von Schleswig-Hol stein." Weiter nach dem Schluß des Schriftchens hin, heißt es: „Schleswig- Holstein ist jetzt, und wahrlich ohne Reue, mit seinen Zusagen und Eiden unverbrüchlich an de» Herzog gebunden. Vor aller Welt und vor Mem vor Gott und seinem eigenen Gewissen würde es nichtswürdig dastehen, wenn eS jetzt, so gerettet, de» Herzog lassen und der Annexion sich zuwende» wollte. Nichts ist sicherer, als daß das Land der SchleSivig-Holstein-Treue vo» dieser Nichtswürdigkeit sich frei z» erhalten wissen wird. Selbst die Zumuthuna an den Herzog, freiwillig auf sein Recht zu verzichten und das Land seiner Ver pflichtung zu entbinden, wie eS auswärtige Zeitungen vor einiger Zeit gefor dert habe», wird keine irgend nennenSwerthc Partei des Landes auch nur auS- sprcchen wollen. Dazu fehlt die politische Grundlage im Lande selbst, sie fehlt in Preußen, in ganz Deutschland fehlt sie „Durch rechtlose Annexionen wird Deutschlands Einheit nicht gewonnen werden. Die Zeit der Annexion ohne Befragung der Bevölkerungen ist cul- turgcschichtlich vorbei, auch für Deutschland. Und auch äußerlich angesehen, dünkt es uns doch ein Anderes, wen» Friedrich der Große mit 5 Millionen Unterthanen in einem siebenjährigen Kriege fast ohne Bundesgenossen gegen halb Europa das großenthcils nicht widcrstrcbendcSchlcsicn sich zu eigen machte, und wiederum ei» Anderes, nach einem kurzen, wenngleich glorreichen Kampfe gegen ein kleines Volk, noch dazu im Bunde mit dem großen tapfer» Oesterreich, ein Land direct oder indi- rcct annectircn zn wollen, welches durch seine maritime Lage im Norden Deutsch lands trotz seiner Kleinheit ebenso viel werth sein mag, als Schlesien, — das frei verbunden schon für Preußen seiner maritimen Lage wegen unschätzbar ist, das zur Hälfte und vo» Rechtswegen schon frei war, ehe der Krieg begann, das den eigentlichen Grund zu seiner Befreiung durch blutigen, wirklich ge fährlichen Kampf mit eigenen Kräften längst gelegt hatte, das noch vollständig bewaffnet durch deutsche Gewalt dem nationalen Feinde auSgeliefert wurde und das Annexion nicht will. — weder directe, noch indirccte." Der Schlußsatz lautet endlich: „Schon jetzt ist Schleswig-Holstein im eigenen, wie deutschen Interesse zu jedem vertragsmäßigen Anschlusse an Deutschland durch Anschluß an Preußen bereit, der seine innere Selbstständigkeit, das Recht seine» Herzogs, einschließlich der dnrch Vertrag zu präcisirenden Kriegsherrlichkeit, und seine, Vertretung am Bunde aufrichtig unberührt läßt. Es wird mit seinem Herzog zu mehr noch bereit sein, wenn Preußen und Deutschland zu größerer Reife politischer Selbstzusammenfassung: zu einem deutschen Parlament mit deutsches Centralgewalt gediehen sind."