Volltext Seite (XML)
WeMM für Wlskliss Hstarandt, Aossen, Sieömleßn und die Amgegenden. Amtsblatt für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruffs sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttannrbcrg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswaloe, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neutannebrrg, Niederwartha, OberhermSdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Nothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtsbausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistrovp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk.54 Pf. Jnserare werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnserlionspreis 15 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile. Dnict und Verlag vvn Marrin Berqer in Wtlsdrun. — Beranlwonlich für die RsdaMon Mnrnn Berqer daselbst. No. 92. Sonnabend, den 9. August 1902. «1. Jahrg. Maffenfchüttungen unter Benutzung der Dampfwalze werden im Amtsstraßenmeisterbezirke Nossen aus -er Ressels-srs-Nsssener Strafe 4., 5., 6. und 7. dss. Mts. im Tännigt zwischen Deutschenbors und Tanneberg stallfinden. Königl. Amtshauptmannschaft Meißen, am 1. August 1902. 3664^. von Schroeter. E. Zum Geburtstage Ronigs Georg von Sachsen. 8. August !902. Ein Festtag ist für unser Sachsenland herangekommen; denn heute feiert König Georg seinen 70. Geburtstag. den ersten Geburtstag auf Sachsens Königsthron. Noch steht das sächsische Volk unter dem Drucke der Ereignisse des 19. Juni, dem Tage, an welchem der allgeliebte König Albert, der Vater seines Volkes in des Wortes vollster und tiefster Bedeutung, sein immer gütiges und mildes Auge zum ewigen Schlummer schloß, „ein Held, verwegen seiner strategischen Meisterschaft, wegen seines zielbewußten And erfolgreichen Eingreifens in den Gang der Schlachten der Weltgeschichie angchören wird, ein Landesvater, der ^ri^erzen seiner getreuen Unterthanen ein unaus löschliches Denkmal gesetzt hat" besser, als in Erz und Eisen gegossen, der letzte Paladin des greisen Kaisers Wilhelm des Großen, der väterliche Freund und Rathgeber Kaiser Wilhelm ll. Nicht nur das Sachsenvolk trauerte und trauert noch um den Tod des geliebten Fürsten, nein, ganz Deutschland stand im Geiste au der Bahre des viel geliebten Sachfenkönigs und begleitete ihn mit Wehmuth zu seiner letzten Ruhestätte, der Fürstengruft in der katho lischen Hofkirche zu Dresden. Wer jemals an der Bahre eines theuren, geliebten Heimgegangenen gestanden, kann den Schmerz ermessen, der sich unseres Sachscnvolkes be mächtigte bei der Verkündigung der Trauerbotschaft. Doch bei allem Schmerz und in aller Trauer ist uns rin süßer Trost geblieben: Der Geist des verewigten Fürsten lebt fort in seinem Sachsenlonde; denn die Zügel der Regierung hat der königliche Bruder des Verewigten er griffen, der in schlichten, aber zu Herzen gehenden Worten feierlich versprochen hat, im Sinn und Geiste seines ver. klärten Bruders zu regieren, ein König, der sein Volk ge beten hat, die Liebe, die sein königlicher Bruder vor ihm besessen, auch auf ihn zu übertragen. Und wir dürfen zuversichtlich und getrost den Bund zwischen dem Sachsen- Volke und seinem jetzigen Könige aus dem angestammten Fürstenhause Wettin erneuern; denn in König Georg hat das Land einen Regenten erhallen, dem eine reiche Lebens erfahrung zur Seite steht, der durch sein langjähriges Wirken als Mitglied der Ersten Ständekammer gezeigt hat, daß ihm das Wohl seines Volkes am Herzen liegt, der als Kommandeur des sächsischen Armeekorps, als Generalfeldmarschall des Deutschen Reiches und General inspekteur verschiedener Armeekorps „mit aller Strenge und größtem Ernste sein mächtiges Wort für Menschlich, keit und Gerechtigkeit eingelegt und die Interessen der feinem Befehl unterstellten, zum Dienst bei der Fahne ein- berufenen Leute nachdrücklich gewahrt hat." König Georgs Wirkungskreis im Dienste des Vaterlandes ist bisher ein Ungemein vielseitiger gewesen. „In Gottesfurcht und Gotteszuversicht, bei hohem Standesbewußtsein, umfassender Bildung, politischer Denkungsart, stark meist vollständiger Uebereinstimmung mit König Albert, in ausgeprägtem Willen und eigener fester Ueberzeugung, unterzog er sich der ihm gestellten Aufgabe" und zeigte sich als ein Muster strengster Pflichterfüllung. Für Kunst und Wissenschaft offenbarte er schon als funger Prinz eine besondere Vor liebe und bekundete eine solche auch im späteren Mannes alter. Und zu dieser Vorliebe gesellte sich die militärische Pflicht und Zucht und ein hervorragendes Feldherrntalent, das sich bereits 1849, 1866 und 1870/71 glänzend be währte. In Sachen der Religion hat er sich stets als Ehrist bewiesen, der auch Andersgläubige achtet und schätzt, b>as auch aus der Versicherung hervorgeht, die König Georg den Vertretern des evangelischen Landeskonsistoriums gegen-1 über anssprach, welche dahin ging, „daß es unter seiner Regierung die evangelische Kirche so haben solle, wie unter der des seligen Königs." Die besondere Erklärung: „Das sollen nicht bloß Worte, sondern auch Thaten sein —ver lassen Sie sich auf Mich!" Haven unter der evangelischen Bevölkerung überall freudige Genugthuung hervorgerufen, besonders in einer Zeit, wo die römische Hierarchie so gern bedeutenderen Einfluß gewinnen möchte. Ein ernster König, der des Lebens Schmerz an seinem eigenen Herzen erfahren hat, feiert heute seinen Geburtstag. Was bringt ihm das Sachsenvolk als Geburtstags- geschenkt Vertrauen, Liebe und Treue — die Grundfesten für einen Fürstenthron. Wie Sachsens Volk und Fürsten haus immerdar in Freud und Leid, in Liebe und Treue fest zu einander gestanden haben, so soll es auch ferner bleiben. Alle Alters- und Berufsklassen in unserem lieben Sachsenlande vereinigen sich in Herz und Hand zu dem Wunsche: „Den König segne Gott!" Zwei Amnestie-Erlasse König Georgs. Das Dresdener Regierungsblatt veröffentlicht folgende zwei Erlasse unseres Königs, die er am Tage vor seinem Geburtstage unterzeichnet hat. Der erste lautet: Verordnung, eine Amnestie wegen gewisser Uebertretungen betreffend, vom 7. August 1902. Wir, Georg, von Golles Gnaden König von Sachsen etc. etc. etc. wollen allen den Personen, gegen die in Un- seremLanbe wegen Ueberlretung auf Haft oder Geld strafe durch Slrafbefehl, polizeiliche Strafverfügung, Straf bescheid oder ein bei Unseren bürgerlichen Gerichten er gangenes Urtheil erkannt oder wegen einer Zuwiderhand lung gegen die von einer Verwaltungsbehörde unter Strafandrohung erlassene Anordnung eine Zwangsstrafe für verwirkt erklärt worden ist, diese Strafen in Gnaden erlassen, soweit die Strafen noch nicht vollstreckt worden sind und sofern die Entscheidung bis zum heutigen Tage durch Verkündung oder durch Zustellung bekannt gemacht ist. Wir befehlen demgemäß, daß die Vollstreckung der betroffenen Haftstrafen am 8. August 1902, Vormittags 10Uhr, aufgehoben werde. Unsere Gnadenerweisung soll auch Platz greifen, wenn die Entscheidung bis heute noch nicht rechtskräftig geworden ist; sie gilt aber nur für die Fälle, in denen die Rechtskraft längstens bis zum 14. August 1902, diesen Tag eingeschlossen, eintritt. Ist in einer Entscheidung eine Person wegen mehrerer strafbarer Handlungen verurtheilt (Strafgesetzbuch 88 77 bis 79), so sind nur die wegen Uebertretungen erkannten Strafen erlassen. Ausgeschlossen von Unseren Gnadenerweisung bleiben alle diejenigen Haftstrafen, welche nach den Vorschriften des § 361 Nr. 3 bis 8 des Strafgesetzbuchs verhängt worden sind. Wegen der unter Militärgerichts barkeit erkannten Strafen haben Wir einen entsprechenden Gnadenerlaß durch befondere Verfügung ergehen lassen. Gegeben zu Dresden, am 7. August 1902. Georg. Dr. Viktor Alexander Otto. Die in den Abschnitten 3 bis 8 des Paragraphen 361 des Strafgesetzbuches angedrohten Haftstrafen betreffen: Landstreicherei, Bettelei, Müßiggang, Unzucht, Arbeitsscheu, Umhertreiben ohne festen Wohnsitz. Die wegen dieser Delikte verfügten Strafen werden von der Amnestie nicht betroffen. Der zweite Amnestieerlaß für die Armee hat folgenden Wortlaut: Verordnung, eine Amnestie für die sächsische Armee betreffend, vom 7. August 1902. Wir, Georg, von Gottes Gnaden König von Sachsen etc. etc. etc. wollen, um der Armee eine« Gnadenbeweis zu Theil werden zu lassen, denjenigen Militärpersonen, gegen welche im Bereiche der sächsischen Militärverwaltung 1) Strafen im Discivlinarwege nach 8 1 Ziffer 1 der Disciplinarstrafordnung für das Heer vom 31. Oktober 1872 verhängt sind oder 2) durch Strafverfügung oder, durch Urtheil Unserer Mi- litärgerichte wegen Ueberlretung auf Haft oder Geld strafe erkannt worden ist, die Strafen in Gnaden erlassen, soweit die Strafen noch nicht vollstreckt worden siud und sofern die Entscheidung bis zum heutigen Tage durch Verkündung oder durch Zu stellung oder durch Eröffnung auf dem Dienstwege bekannt gemacht ist. Wir befehlen demgemäß, daß die Vollstreckung der betreffenden Disciplinar- und Haflstrafen am 8. August 1902, Vormittags 10 Uhr, aufgehoben werde. Unsere Gnadenerweisung soll auch Platz greifen, wenn die ge- richtUche Entscheidung bis heute noch nicht rechtskräftig geworden ist, sie gilt aber nur für die Fälle, in denen die Rechtskraft längstens bis zum 14. August 1902, diesen Tag eingeschlossen, eintritt. Ist einer Entscheidung eine Person wegen mehrerer strafbarer Handlungen verurtheilt (Reichsstrafgesetzbuch 88 77 bis 79), so sind nur die wegen Uebertretungen erkannten Strafen erlassen. Ist bei der Bestätigung des Urtheils die Strafe gemildert worden, so soll die Bestätigungsordre für die Anwendbarkeit dieses Gnadenerlasses maßgebend sein. Ausgeschlossen von Unserer Gnadenerweisung bleiben: 1) die nach der Disciplinarstrafordnung 8 3 unter L Ziffer 3 und 4 der verfügten Strafen, sowie 2) diejenigen Haftstrafen, welche nach den Vorschriften des §361 Nr. 3 bis 5 des Reichsstrafgesetzbuches verhängt worden sind. Dresden, den 7. August 1902. Georg. Dr. Viktor Alexander Otto. politische Rundschau. Die Kaiserbegegnung zu Reval bildete selbstver ständlich das bei Weitem hervorstehendste Ereigniß der abgelaufenen Woche, das für Deutschland wie überwiegend auch für das Ausland im Mittelpunkt des politischen Tagesinteresses stand. Fast allseitig erblickt man in dieser neuesten Begegnung Kaiser Wilhelms mit dem Czaren Nicolaus einen hochpolitischen Vorgang und kennzeichnet dessen Bedeutung dahin, daß er zunächst den ausgezeichneten Stand der deutsch-russischen Beziehungen zum Ausdruck bringe, sowie ein neues kräftiges Unterpfand für den all- gemeinen Frieden darstelle. Inwiefern die namentlich in der russischen Presse geäußerte Erwartung, daß der Reichs kanzler Graf Bülow und der russische Minister des Aus wärtigen Graf Lambsdorf, welche ja an der Seite ihrer erlauchten Souveräne in Reval weilen, in ihren gegen seitigen Aussprachen zu einer Verständigung über die Neuregelung des zoll- und handelspolitischen Verhältnisses zwischen Deutschland und Rußland gelangen würden, etwa in Erfüllung gehen wird, das muß zunächst dahingestellt bleiben. Im Uebrigen erfolgte die Ankunft Kaiser Wilhelms in Reval am Mittwoch Vormittag pünktlich zu der er warteten Stunde. Czar Nicolaus war mit einer kleinen Flotte von Jachten und Torpedobooten seinem kaiserlichen Gast entgegengefahren und war auf der Höhe von Reval