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Sonntag, dru 6. Mär; I8L1 Po'Ychecl.Konto Leipzig 87 369 Itthrg. 86. Mörser Grenzbote Hageölatt für Adorf und das oöere Dogtland. D» . ... enthält die amtlichen BekannMtachungen des Stadtrats zu Adorf. ikliuno in«und Feiertagen. Bv^uszub^ahlender B^ugspreis monatlich 4 Mark einlchli,blich 'r- r 5(?Äk N,-?Er M>um der ^valtenen Peittz^ bo dSsg berechnet, bei auswärtigen Anzeigen mit 75 Pfg-, die 3.gelpaltene Petit-Reklamezeile tbi.-t Ml. Bei Platzvorlchrilt 25 » Zuschlag. LEMaubender Satz nach erhöhtem Taris. Jnseratenaufgabe durch Femsprecher Ichlieht jedes Reklamation»«^ au». . M«»»«e».»»ett^E'aknunnabme bi« 10 Uhr früh; gröbere Inserate lags vorher erbeten. ^Fernsprecher Nr. 14 Verantwortlicher Schriftleiter, Drucker und Verleger: Otto Meyer w Adorf. Tel-Adr. Grenz do re 55. Gemeinde-Giro-Konto 118 IMilchhöchstpreise. Auf Grund der Verordnung de« Wirtschaftsministeriums vom 28. Februar 1921 gellen für den Bezirk der Amtshauptmennfchaft Oelsnitz i. V. mit Wirkung ab 7. März 1821 folgende Höchstpreise für Vollmilch, Mager- und Buttermilch: Vollmilch Mager- und Buttermilch Erzengerhöchstpreis, Lieferung Zone I Zone II das Liter Mk. Mk. Zone 1 das Mk. Zone II Liter Mk. an Händler 1. ab Stall: 1.45 1.65 —.60 —.70 2. frei Abgangsstation oder ohne Bahnbefölderung frei Verkaufeolt oder Sommelstelle: 1.55 1.75 -.70 -.80 S. Kleiuverkanfshöchttpreis, Abgabe an Verbraucher I. durch den Erzeuger 1. ab Stall Ls in der Stadt Oelsuitz 1.90 -.80 lr) in den übrigen Orten des Bestrks: 1.80 2.— -.70 -.80 2. ab Wage« oder frei Haus a) in der Stadt Oelsuitz i. B- 2- -.90 d) in den übrige» Orte» des Bezirkes 1.90 210 -.80 -.90 II. durch den Milchhäudler (Klcinoerkauf im Laden, ab Wagen oder frei Haus) a) in der Stadt Oelsuitz i. D. 2.20 1.— d) in den übrigen Orte» de» Bezirkes 2 — 2.20 -.90 1.— Zur Avne I gehören die Orte des Amtsgerichtsbezirkes Oelsnitz i V, Zur Zone II die Orte de» Amtsgerichtsbezirks Adorf, Mark«««» Kirche« und Schöaeck. Der Zuschlag zum Lrzeugerhöchstpre's für gekühlte Milch beträgt 15 Pfg. für das Liter. Die Höchstpreise dieser Bekanntmachung sind Höchstpreise im Sinne des Gesetze«, stressend Höchtpreise vom 4. August/17. Dezember 1914^samt Nachträgen und oer- «hm sich einschließlich Umsatzsteuer. Die Bekanntmachung des Kommunaloerbandes über Milchhöchstpreise vom 1. März ^20 wird mit Wirkung ab 7. März 1921 ausgehoben. Oelsnitz, den 4. März 1921. Der Kommunalverband. Höchstpreise für Landbutter und Quark. 1) Ab 7. Mär; 1921 gilt folgender Hersteller-Höchstpreis für Landbutter a) in Zone I (die Orte de« Amtrgerichtsbezirkes Oelsnitz i. V.) 15 Mark für dos Pfund, d) in Zone II (die Orte der vmtsgerichtsbezirke Ado?f, Markneukirchen, Schöneck 17 Marl für das Pfund, 2. Beim Verkauf durch die Sammelstellrn an die Versorgungsberechtigren darf auf diesen Preis 1 Mark zugeschlagen werden. Die Landbutter ist somit ab 7. März 1921 von den ländlichen Sam- melstkllen in Zone I zum Preise von 16 Mark für das Pfund und in Ione II ,, „ » 18 Alark „ „ „ an die im Sammrlstellenbezirke wohnenden Versorgungsberechtigten abzugebrn. 3. Sammelstellen erhalten für die an die Hauptsammelstrllen abgelieferte über schüssige Landbutter ebenfalls die unter Nr. 2 Absatz II festgesetzten Höchstpreise. 4. Für Landbutter, die in den städtischen Verteilungsstellen oerkatrft wird, gilt der jeweils für Kommunalbutter festgesetzte Verkaufspreis. Das gleicht gilt für Kommunalbutter, die in den Zuschußgemeinden verteilt wird. 8. Der Herstellerhöchstpreis für Speisequark mit höchstens 75°/, Wassergehalt be trägt ab 7. März 1921 in Zone I 2.40 Mk. und in Zone H 2.80 Mk. für das Pfund. 6. Die Höchstpreise dieser Bekanntmachung sind Höchstpreise im Sinne des Gesttze», betreffend Höchstpreise vom 4. August/17. Dezember 1914 samt Nachträgen und verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer. 7. Die Bikanntmachung des Kommunolverbandes über Höchstpreise für Landbuita und Quark vom 1. März 1920 tritt am 7. März 1921 außer Kraft. Oelsnitz i. B., am 4. März 192 t. Der Kommuualverbaud «Eil- im Einwohnermeldeamt. 8 9 10 11 Abteilung Vormittag Montag, d. 7. 3. 21, — 9 Uhr Nr. 1 — 200 — 10 „ „ 201 — 400 — 11 „ 401 — 600 — v,12 „ ,. 601 — Ende , nachm. Montag, d. 7.3.21 V,12 — V,1 Uhr Nr. 1 — 200 2 — 3 „ „ 201 - 400 3 - 4 „ „ 401 — 600 4 — 5 „ „ 601 — End« vorm. Dienstag, d. 8. 3. 21. 8 — 9 Uhr Nr. 1 — 200 9 — 10 „ „ 201 — 400 10 — 11 „ „ 401 — 600 11 — 12 „ „ 601 — Ende Sämtliche zur Ausgabe gelangenden Lebensmittelkarten sind im Einwohnermelde amt sofort nachzuzählen. Spätere Einwenoungen, daß zu wenig Karten aurgegeben worden sind, können nicht berücksichtigt werden. Adorf i. V.< den 5. März 19 2 l. Der Stadtrat. Stangen-Berkauf. Dienstag, den 8. d. M., von vorm. S Ahr an werden im Restaurant zur Hopfeabküte hier 1740 Reisstange« von 3 — 7 cm und 646 Derbftangen von 8 — 15 ein Untersiärke bedingungsweise meistbietend gegen sofortige Bezahlung versieigeit. Dir Stangen sind ousbereitet in den Abt. 22, 26, 28 beim Landhaus und 57 bei Kessel. Adorf i. V., am 4. März 1921. Der Stadtrat. WM WiWWU Montag,d?. März lstÄl, nachm S Uhr im Bürgermeisterzimmer. Adorf, den 4. März 1921. Bürgermeister Dönitz. Vorsitzender. gen- Aeberreichung des Mmalums. Die entscheidende Sitzung am Donnerstag. Donnerstag mittag 12 llhr fand im St. JameS- Palast in London die entscheidende Sitzung der Lon doner Konferenz statt, in der der deutschen Delegation die Antwort der Alliierten auf die deutschen Gegen vorschläge erteilt wurde. Gleich zu Beginn der Sit- Kmg ergriff Lloyd George das Wort. In längerer viede führte er aus, daß, die deutschen Vorschläge einen Angriff gegen den Grundgedanken des Versailler Frie densvertrages darstellten. ES läge durchaus nicht in der Absicht der Alliierten, Deutschland zu unterdrücken. 8m Gegenteil, diese seien davon überzeugt, daß ein freies, zufriedenes und blühendes Deutschland eine not wendige Vorbedingung für den Frieden und das Wohl- Ergehen Europas sei. Deutschland» Schmid am Kriege, die von der ganzen zivilisierten Welt und von Deutsch land selbst durch seine Unterschrift unter den Frie- densvertraa anerkannt sei, sei eine fest stehende Tat- fache, und diese Tatsache bilde di« Basis des ganzen vriedenSvertrageS, an der nicht gerüttelt werden vurfe. Auch der Frankfurter Friedensvertrag von 1871 war auf der Schuld Frankreichs aufgebaut gewesen. . bereits ein weitgehendes Entgegenkommen der Alliierten, daß sie im Gegensatz zu dem Frankfurter »rteden-vertraa auk den LrlaU -sämtlicher KriegSkoste^n verzichtet hätten (!!). Er sei der Meinung, daß das deutsche Volk noch nicht genügend den Umfang der Zerstörungen würdige, die durch den „von dem kaiserlichen Deutschland herausbeschworenen Krieg" verursacht seien. In längeren Ausführungen hierzu schilderte Lloyd George die Verwüstungen und -Zerstö rungen, die den alliierten Ländern, insbesondere in Frankreich, angerichtet seien, und die nur zum gerin gen Teile von kriegerischen Operationen herrührten (?). Die AMerten wären durchaus geneigt gewesen, die deut scherseits vorgebrachten Einwände gegen die Pariser Beschlüsse mit vollem Ernst zu prüfen. Wenn Deutsch land eine Verkürzung der Zahlungsfrist von 42 Jahren gefordert oder anstatt der 12 prozentigen Ausfuhrab gabe eine seinen Bedürfnissen entsprechendere gleich wertige Maßnahme vorgeschlagen hätte, so hätte hier über gesprochen werden können. Die Gegenvorschläge „völlig indiskutabel". Demgegenüber müsse er aber feststellen, daß die deutschen Gegenvorschläge als Grundlage einer Bespre chung oder Prüfung völlig ungeeignet seien, son dern im Gegenteil eine Beleidigung und Herausforde rung der Alliierten bildeten. Berücksichtigt man, daß Deutschland im übrigen schon in vielfacher Hinsicht den FriedenSvertrag von Versailles verletzt habe, so müsse man zu der Folgerung kommen, daß die deutsche Re- aieruns ihren .Verpflichtungen nickt nack< komm"en wolle öder, was noch schlimmer sei, dis Kraft nicht habe, ihren Willen durchzusetzen. Lie Galgenfrist bi» Montag. Angesichts dieser Sachlage habe er namens de« Alliierten die deutsche Regierung aufgefordert, bi» Montag Mitteilung zu machen, ob sie die Pa riser Beschlüsse annehme, oder Gegenvor schläge zu unterbreiten, die eine gleichwertige Ausführung der aus dem Friedensvertrage Deutsch land obliegenden Verplichtungen sicherstellten, andern falls würden 1. Duisburg, Ruhrort und Düsseldorf sofort be setzt werden, 2. die Alliierten von ihren Parlamenten die Ge nehmigung einholen, von jeder Zahlung für Waren au- deutschen Lieferungen einen Prozentualen Abzug für Reparationszwecke einzubehalten, 3. die an der Westgrenze eingehenden Zollein- nahmcn unter Aufrechterhaltung des deutschen Tarif beschlagnahmt und eine neue Zollgrenze am Rhein errichtet werden, an der nach den Festsetzungen der in teralliierten Rheinlandkommission Export- und Import zölle erhoben werden. _