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L Redaktion, Druck und Derlag von Herrmann Starke in Großenhain. M L4« 18S4 Sonnabend, den 19. December Bockwitz. Wtzschl. r Stück fichtene Stämme, von 14—30 Centim. Mittenstärke, v in den Abtheilungen Wettenhundert hartes i „ w-ich°s j R-ch>», Zimmer Gras die Ueberzeugung gewonnen haben, daß sich Gras Arnim r r harte weiche 28 30 2 8 12 555 O,ro 14,40 Klöppel, - Stöcke, s Skonuement: Dierteljährlich 10 Ngr. Insertionsßeträge von au-wärtt sind in Post- marken beizufügen oder werden durch Postvorschuß erhöhen. 8 ( 's jungen geschlossen sind und die Publication des Erkenntnisses auf Sonnabend Nachmittag 4 Uhr festgesetzt ist, wollen wir trotz des interessanten criminalistischen Materials mit unserer Ansicht über Recht und Unrecht nicht vorgreifen. Aber die Bemerkung dürfen wir uns gestatten: es muß dem Reichskanzleramte sehr schwer geworden sein, in die In- scenirnng eines Processes zu willigen, der solches Material in die Oeffentlichkeit gelangen läßt. Allerdings ist nichts zur Sprache gekommen, was die Beziehungen Deutschlands zum Auslande gefährden könnte. Ein Theil der Depeschen wurde freilich dem geheimen Ver fahren Vorbehalten, jedoch ist wohl anzunehmen, daß in diesen sich ebensowenig etwas absolut Gefährliches befinden wird. Auch ist die geheime Sitzung keine genügende Bürg schaft für die Aufrechterhaltung des Geheimnisses, zumal in ihr eine große Zahl von Beamten, zum Theil unter geordneten Ranges, Kenntniß der Acten erhält. Noch weniger enthielten die Acten irgend etwas, was dem Reichskanzler oder der Staatsregierung überhaupt zur Unehre gereichte. Der bekannte Ausspruch BiSmarck's, daß wir durchaus reine Wäsche haben, bestätigt sich vollständig; und die Anerkennung, welche man dem klaren Blick und dem tüchtigen Urtheil zollt, hat sich noch bedeutend gesteigert, während Arnim zum mindesten mit Einbuße seines diplomatischen Rufes aus dem Processe hervorgeht. Glaubte er jemals, die Stelle des Fürsten Bismarck einnehmen zu können, so wird Jeder, einzeln und partienweise gegen sofort nach dem jedesmaligen Zuschläge zu leistende Be zahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunterzeichnetsn Revierverwalter zu Moritzburg zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannte Waldorte zu begeben. Königl. Forstrentamt Moritzburg und Königl. Revierverwaltnng daselbst, am 10. December 1874. 10, 11 (großer Försterberg), 23 (Kl. Försterberg), 24 (Kalkr. Straße), 27 (Ochsenbruch),. 28 (Hinterer Langen berg), ' " - , . --V In den Tagen vom 21. bis 23. December können BlanquetS für die beiden Loose auf unserem Bauamte erhoben, daselbst auch die speciellen ContractSbestimmüngen esti- gesehen werden. Die ausgefüllten BlanquetS wollen die Herren Bewerber bis zum 28. December in versiegeltem Couvert an Herrn Stadtbaumeister Linke gelangen lasten. Großenhain, am 14. December 1874. Der Rath. Ludwig-Wolf. In einer allhier gegen den Handarbeiter Friedrich Franz Fischer von hier und Genossen wegen Beleidigung und versuchter Nöthigung anhängigen Untersuchung ist dem Ersteren nach dem Schlüsse dieser Untersuchung ein Bescheid bekannt zu machen und es wird pp. Fischer, da sein dermaliger Aufenthaltsort nicht zu ermitteln gewesen ist, hiermit öffentlich vorgeladen, sich zu innengedachtem Zwecke den 31. December 1874 persönlich an hiesiger Amtsstelle einzufinden. Würde Fischer ausbleiben, so wird gegen ihn so verfahren werden, als wenn ihm der Bescheid bekannt gemacht worden wäre. Alle Behörden aber ersucht man, Fischern im BetretungSfalle auf diese Vorladung aufmerksam zu machen und ihn anher zu weisen. Großenhain, am 9. December 1874. denn doch etwas zuviel zugetraut hat. In der Beurtheilung der französischen Zustände, die ja sein eigentliches Arbeits gebiet war, steht er dem Fürsten Bismarck unendlich viel nach. Mit welchem Scharfblick weist der Letztere nach, daß die französische Republik für Deutschland — und darauf allein kommt es an — bei weitem günstiger ist als jede monarchische Restauration. In den Bismarck'schen Erlassen erkennt man in jeder Zeile den vorurtheilsfreien, weitblickenden und dabei sein Ziel scharf im Auge haltenden Staatsmann, während Arnim überall als Jntriguant erscheint, der nur darnach geizet, den kleinen Gernegroß zu spielen. Trotzdem muß der Reichsregierung der Entschluß schwer geworden sein, den übrigen Regierungen einen Einblick in ihre innerste Werkstatt zu eröffnen. Graf Arnim wußte recht gut, wie schwer ihr dieser Entschluß fallen würde; er hoffte, sie würde ihn nicht fassen. In seinem Calcül spielte zuversichtlich die Erwägung eine Rolle, daß man es auf einen Proceß nicht ankommen lassen werde, der die Noth wendigkeit herbeiführe, die öffentliche Gerichtsverhandlung mit dem diöcretesten diplomatischen Material auSzuWen. Einer seiner Vertheidiger sprach unverhohlen aus: „Wenn man die Aktenstücke nicht in öffentlicher Sitzung lesen will, soll man einen solchen Proceß nicht anstellen." Gerade die Thatsache, daß die Regierung genöthigt war, ein solches Ma terial der Oeffentlichkeit preiszugeben, stellt sie gegen den Vorwurf sicher, als habe sie den Proceß ohne die triftigsten Gründe begonnen. Mag nun der Spruch des Gerichts, welcher diesen Sonnabend Nachmittag publicirt wird, lauten wie er will, auf Die Stadtpolizeibehörde. Ludwig-Wolf. 2 Das Königliche Gerichtsamt Schröder. Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft macht andurch bekannt, daß bei der Wahl der Höchstbesteuerten zur Bezstrksverfammlung folgende Personen gewählt worden sind: Herr Rittergutsbesitzer Richter auf Baselitz, Herr Rentier Groos zu Großenhain, Herr Kammerherr von Erdmannsdorff, auf Schönfeld, Herr Baron von Milkau auf Skassa, Herr Vorwerksbesitzer Schönberg auf Pochra, Herr Fabrikbesitzer Hermann Bodemer,zu Naundorf, Herr General von Standfest zu Riesa, Herr Rittergutsbesitzer Roßberg auf Zschqiten und Herr Fabrikbesitzer Georg Zschille zu Großenhain. Großenhain, am 15. December 1874. Die Königliche AMtöhauptmannschaft. Pechmann. —— Der Proceß Arnim. Als im Jahre 1869 der damalige norddeutsche Reichstag den Wunsch äußerte, es möge ihm Einblick in das innere Getriebe der Diplomatie durch Einführung sogenannter Blaubücher gewährt werden, erklärte der Reichskanzler Bis marck: „Wenn die Herren auf ihrem Wunsche bestehen, so will ich versuchen, etwas Unschädliches zurecht zu machen." Es war dies ein unverhohlener Spott gegen eine Einrichtung, welche namentlich Graf Beust mit ganz besonderer Vorliebe pflegte. Denn in solch ein Buch, fügte der Reichskanzler hinzu, kommen nur zu diesem Zwecke angefertigte Depeschen, während man ernstere, wirklich diplomatische Schriftstücke hübsch geheim hält. Der Reichstag verspürte Nnen Appetit auf das Unschädliche und die Sache blieb deshalb auf sich beruhen. Durch den Proceß Arnim erhielten wir urplötzlich einen Einblick in die geheime politische Arbeit der Diplomatie und wir sind vollständig in der Ansicht bestärkt worden, daß man die Depeschen, welche in ein unschädliches Blaubuch ausge nommen worden wären, bedeutend anders zugestutzt hätte. Es ist vielleicht noch niemals einem Volke ein so unmittelbarer Einblick in das politische Getriebe der jüngsten Vergangen heit eröffnet worden, als gerade gegenwärtig durch denselben Staatsmann, welcher der entschiedenste Gegner solcher Pu- blicationen ist. In der That, die Blaubücher sind ein über wundener Standpunkt; in England, in Oesterreich, in Italien wird man den Wunsch hegen, daß auch dort etwa jährlich einem Botschafter der Criminalproceß gemacht werde. Die Briefe des Reichskanzlers über die Regierungsform in Frankreich gehören zu den Aktenstücken, welche der Regel Bekanntmachung. Im Adam'schen Gasthofe zu Eisenberg sollen den 31. December 1874, von Vormittags 9 Uhr an folgende im Moritzburger Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: Onseratengnnahme: Bi« Tag» vorher spätesten« früh S Uhr. Vergebung von Sandsteinarbeiten. Die bei dem Baue unseres Rathhauses erforderlich werdenden Sandsteinarbeiten sollen mit Ausschluß der Arbeiten für den Thurm, zwei Erker, den Hauptsims und acht Fa§aden- fenster, sei es in zwei Loosen, sei es ungetheilt, vergeben werden. Die beiden Loose umfassen: Loos 1. Fenster, Thüren und Thore der Straßen-, wie der Hoffa<?ade, des Parterre- geschoffes, des Mittelbaues und der beiden Flügelbauten. Loos U. Die Fries- und Gurtstmse nebst den Fenstern der l. Etage des Mittelbaues und.der beiden Flügelbauten, die Fenster der U. Etage der Flügelbauten, sowie die Stufen der in den Flügelbauten von der I. nach der II. Etage führenden Treppen. Die Vergebung erfolgt an den Mindestfordernden mit Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten. Amtsblatt dts Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain „ „ Stangen, von 13—15 Cent, unterer Stärke, Raumcubikmeter weiche Scheite, nach erst nach Jahrhunderten von einem Professor der Ge- I welcher die Bismarck'schen Erlasse und Antworten jetzt gelesen, schichte aus dem Staube der Archive ausgegraben werden. Wiederholt haben wir darauf hingewiesen, mit dem Ur theil über die Affaire Arnim zurückzuhalten, bis das Gericht seinen Spruch gefällt hat. Auch heute, wo die Verhand- Vergebung von Granitarbeiten. Die Granitarbeiten an Stufen, Flötzen und Friesstücken der Haupttreppen des Mittelbaues unseres Rathhausnenbaues, sowie der von dem Erdgeschoß nach der Etage führenden Treppen der Seitenflügel sollen in Concurrenz, mit Vorbehalt der Auswahl unter den Bewerbern, vergeben werden. In den Tagen vom 21. bis 23. December können Blanquets dazu auf unserem Bau amte erhoben, daselbst auch die speciellen Contractsbestimmpngen eingesehen werden. Die ausgefüttten Blanquets wollen die Herren Bewerber bis zum 28. December in versiegeltem Couvert an Herrn Stadtbaumeister Linke gelangen lassen. Großenhain, am 14. December 1874. Der Rath. Ludwig- Wolf. Bekanntmachung, die Realschule betreffend. Nachdem Seiten des vom Königl. CultuSministerium mit der Aufnahmeprüfung der Schüler für die zu gründende Realschule betrauten Herrn Prof. vr. Stößner in Dhbeln für diese Prüfung der 28. pnd 29. December a. e. angesetzt worden sind, ersuchen tpir alle Aeltern der Schüler hiesiger ersten Bürgerschule, welche die Meldung gemäß her bereits erlassenen Bekanntmachung noch nicht bewirkt haben, die Anmeldung ihrer Söhne bis längstens Sonnabend den 1S December bei Herrn Archidiaconus Weißbrenner bewirken zu wollen. Derselbe wird die Anmeldungen von heute ab alltäglich, und, zwar in der Stunde von 11—12 Uhr im DirectorialziMWr (Friedrichsgasse) schriftlich oder mündlich entgegennehmen. Großenhain, am 14. December 1874. Der Rath. —— Ludwig-Wolf, Brgrmstr. Bekanntmachung. In der Zeit vom 16. bis zum 17. vorigen Monats sind aus einer unverschlossenen Stube in hiesiger Stadt zwei Paar Stiefel, das eine Paar gallochirt, mit Saffianschäften, das andere Paar neu vorgeschuht, ein größerer und ein kleinerer schwarzer Tuchröck, ersterer mit Seitenklappen, sowie ein grauer Stoffrock spurlos entwendet worden, was wir zur Entdeckung des Diebes und möglichsten Wiedererlangung der gestohlenen Sachen hin durch bekannt machen. Großenhain, am 12. December 1874. Großenhainer