Volltext Seite (XML)
Zrankenberger Tageblatt Anzeiger Bezirks Mittwoch reo II. Dezem»« I»ir» «88 MMWWWWWWXMI 77. Jahrgang WSSSSSSSSSSSSS AmtÄlatt str die Amtshauptmanuschast Flöha und die Behörde» in Frankenberg Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frantenberg i. Sa. — Druck und Verlag von T. G. Roßberg kn Frankenbarg k. Sa. des Aussichtsrechtes der Alliierten vollkommene Verkehrs» freiheit zwischen den geräumten Gebieten und den übrigen Teilen Deutschlands gewährleistet ist. (gez.) Sols, Staatssekretär des Ausw. Amtes. Leifenson-erzuteilrrng. Nach der Bekanntmachung de» Staatssekretär« de» Reichrwirtichaftsamts über ein« ein malige Sonderzuteilung von K.-L-Seife vom 29. November 1918 dürfen über die an lich zu- lässige Menge binau« auf den Jam»«-S-schnttt der lavfenden Seisenkart« ekm»al SV Gram« K.-A.-Eeife abgegeben werden. Bekanntmnäpung. Bekanntmachung über bas staatliche Kohlenbergbaurecht. Am 28.Juni 1918 ist da» Gesetz über das staatliche Kohfenbergbaurecht vom 14.Juni 1918 <G. u. V-Bl. S. 183) in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz ist die Kohle <Steinkohle und Braunkohle) vom Berfügungsrecht des Grundeigentümers ausgeschlossen; soweit bereit» Kohlenbergbaurechte vom Grundeigentum ab getrennt sind, erlöschen sie. Das Gesetz nimm^ hiervon, unter gewissen, in 88 4 bi» 8 de» Gesetze» angegebenen Vorausletzungen die Grubenfelder derjenigen Kohlenbergwerke aus, welche bereit» am 18. Oktober 1918 betrieben wurden. Indes treten diele Ausnahmen nur dann ein, wenn ihr Bestehen von dem unterzeichneten Bergamt sestgestellt wird. Hierzu bedarf es eine» Antrages. Antragsberechtigt ist, wenn da» Kohlenbergbaurecht vom Grundeigentum abgetrennt ist, der Bergbauberechtigte, andernfalls der Eigentümer des Grundstücke». Ist da» Kohlenbergbau- recht oder, wenn ein solche» Recht vom Grundeigentum nicht abgetrennt ist, da« Grundstück mit dem Rechte eine« Dritten, z. B. einer Hypothek oder einem Zehntenrecht belastet, so kann auch der Dritte den Antrag stellen. Da« Gleiche gilt für Dritte, zu deren Gunsten am Kohlenberg- bgurecht ob« am Grundstück ein Recht dorgemerkt ist. Der Antrag ist bet dem unterzeichneten Bergamt zu stellen. Dies kann an sich bis zum Berkaus von nicbtbankwürbigem Nin-fleifeh Mittwoch, de« 11. d». Mi*., von nachmittag» S Mr ab ckn die Bewohner de« 4. Brotkartenbezirke» Nr. 429 di» 699 gegen Fletsch«? arten 8 di« 1 «eadtrat Srankomdeeg, den 19. Dezember 1918. Willem pw-ramm Genf, 10. 12. Einige Stunden nach der Abreise Wilsons von Newyork wurde vom Dampfer „George Washington" folgende Meldung der Berichterstattung der „Associated Preß" übermittelt: Der Präsident begibt sich nach Europa, um sie Ideale der Amerikaner zu verteidigen und für seine 14 Punkte zu kämpfen. Aus der Friedenskonferenz wird der Präsident auf der Freiheit der Meere und der allgemeinen Abrüstung bestehen. Auf das dreijährige Flottensystem gestützt, beab sichtig! er die Ankündigung, daß kein Volk die Vorherrschaft auf dem" Meere inne haben dürfe und daß, wenn andre Völker das Flottenprogramm nicht einschränken, die Verjüngten Staa ten das ihrige erhöhen müßten. Der Präsident geht von der Ansicht aus, daß die Meere von der ganzen Welt bewacht werden müßten. Diese Botschaft, die selbstverständlich nicht ohne Zustim mung des Präsidenten Wilson abgeschickt werden konnte, erregt in den Vereinigten Staaten sowohl als auch in England ungeheures Aufsehen. Roosevelt hat sich dadurch zu einer noch heftigeren Propaganda gegen die Freiheit der Meere und der 14 Punkte Wilsons veranlaßt gesehen. Er betonte, daß die 14 Punkte in Wirklichkeit weder von der Entente noch vom amerikanischen Volk angenommen wurden, lind daß England einen Anspruch darauf habe, die größte Flotte der Welt zu besitzen. Amerika müsse sich mit der zweiten Flotte begnügen, ebenso wie es nicht beanspruchen könne, eine ebenso große Armee zu unterhalten wie Frankreich. Vie „kinverltibimg" kli.-llsidr. Ourc» MMeicb Wie die Volksabstimmung vorbereitet wird In Glsaß-Lothringen ist die Stimmung, wie soeben aus Metz zurückgekehrte Persönlichkeiten berichten, keineswegs so M rosig, wie das tendenziös gefärbte Pressestimmen der Entente glauben machen wölben. Nach dem anfänglichen Freuden rausch über den Einzug der Alliierten hat sich der Bevölkerung eine tiefe Niedergeschlagenheit bemächtigt und bange Sorge um die Zukunft beherrscht die Gemüter. Der brutale Kamps der Franzosen gegen das Deutschtum, unter dem Tausende von Unschuldigen leiden und unzählige Existenzen vernichtet werden, trifft das gesamte Wirtschaftsleben empfindlich. Dies gilt namentlich für Lothringen, dessen industrielle Interessen stets auf das engste mit den deutschen verknüpft waren. Die französische Regierung macht bei diesem Vorgehen keinen Unterschied zwischen feit Jahrzehnten ansässigen Deutschen und fusch Erngewanderten. Außerdem trifft die französische Regierung jetzt schon umfassende Vorbereitungen, um. für alle Fälle bei einer Volksabstimmung sicher zu gehen. So sind alle Verordnungen, die seit 1'870 über die Regelung der Staatsangehörigkeit erlassen worden sind, aufgehoben worden. Sämtliche Naturalisationen, die während der deutschen Herr schaft ausgesprochen worden sind, sind ihrer Rechtskraft be- raubt worden. Als Elsaß-Lothringer werden nur die Be wohner betrachtet, die vor 1870 in Elsaß-Lothringen geboren oder eingewandert sind, und deren Abkömmlinge. Durch diese Maßnahmen sollen allein in Metz 40000 Einwohner als Nicht-ElsaßEothringer sestgestellt worden sein und nur 20000 Angehörigen der' städtischen Bevölkerung die teichsländische Staatsangehörigkeit zugesprochen worden sein. Die Erfolge einer Volksabstimmung ergeben sich hieraus ohne weiteres. Dies« zynische Auslegung des Selbstbestimmungsrechtes läßt deutlich genug erkennen, daß Frankeich noch vor der Frie- denskonfereyz sich Elsaß-Lothringen einverleiben will, unter Mißachtung der heilig styl Rechte seiner Bevölkerung, die, wie wir aus einer früheren Meldung wissen, die Trennung von Deutschland in ihrer überwältigenden Mehrheit aufs bittexste btklagt/Die Aufhebung det^ Naturalisationen, durch die «in großer Teil der stimmberechtigten Bevölkerung seine Stimmen verliert, kennzeichnet sich als eine dem bewährten sranzö,islhen System der „friedlichen Durchdringung" durch aus angepaßte empörende Vergewaltigung, dle niit den Grund sätzen, di« Wilson für die Behandlung dieser Frage in seinen 14 Punkte« aufftellte, auch nicht mehr das geringste zu tun hat. Man darf wirklich gespannt fein, ob Wilson es über stch gewinnen wird, diesen empörenden Raub an einem wehr- lopn Volke gutzuheißen. Berkaus vom RoMeis» 2. Brotkartenbezirke- Nr. 891 bi« SchW auf Leb«n,»tttel«arke Nr. 187) ferner: Donnerstag, den 12. -. M., vormittag« 9 bi» 1 Atz» an de» s. Brottartenbezirke» Nr. 1 »k LOO auf Leben-vttttekwarke Nr. 187. Die Au»wei»karte ist vorzulegen. Startritt Frmttenb«g, den 10. Dezember 1918. / v«. Milche Zomzt-g in kerli» Der vergangene Sonntag war für Berlin yn kritischer Tag erster Ordnung. Man sah den angekündigten Massen- Demonstrationen mit Besorgnis entgegen, da man Pro vokationen des Spartakusbundes befürchtete. Es ist aber, obwohl Hunderttausende auf den Beinen waren, bis auf einige leichte Verletzungen von Mannschaften der Eicherheitswache vor den» Reichskanzlerpalms alles srieolich zugegangen. Der Erfolg des Tages gehörte unstreitig den Mehrheitssozialiften, die in 14 großen Volksversammlungen zusammenkamen und Reden der Parteiführer mit der obligaten Entschließung ent gegennahmen. Welche Taten dir Regierung vorbereitet, um dem Heren- fabath in Berlin »in Ende zu machen, erfuhr man freilich 28. Juni 1919 lau-schließlich) geschehen; indes wirkt eine Zurückweisung de« Antrag« hinsichtlich de« Kohlenunterirdikchen, auf da» er sich bezieht, mag die vorbezeichnet« Frist verstrichen sein oder nicht, auch gegen Antrag-berechtigte, die den Antrag nicht gestellt hohen. Die Antrag»berech- tigten werden also gut tun, fall« st« von ihrem Rechte Gehrauch machen «ollen, di« Stellung des Anträge« nicht ohne zwingende Gründe hinauszuschieben. Da» Nähere über die Erfordernisse der Antrag« und die ihm betzufügenden Unterlagen ist au« den 88 1 bi» 4 der Verordnung zur Ausführung einiger Vorschriften de» Gesetze« üb« da» staatliche Kohlenbergbaurecht vom 14. Juni 1918; vom 24. Junk 1918 <G. u. B.-Bl. S. 177) zu «gehen. 2. Vom Grundeigentum abgetrennte Kohlenbergbaurechte, die durch da» Gesetz üb« da» staatliche Koblenbergbaurecht vom 14. Juni 1918 <G. u. V.-BI. S. 1S3) «losch«», werden, soweit nicht sestgestellt wird, daß insoweit da» Kohlen unterirdisch« vom staatlichen Kohlenbergbaurecht ausgenommen ist. im Grundbuch gelöscht. Nach 818 Abs. 4 d« Gesetzes rönnen die dem Grund» buchamt obliegenden Mitteilungen von diel« Eintragung unterbleiben, wenn sie untunlich sind. Deshalb kann ein Beteiligt« au» dem Nichtempfang ein« solchen Mitteilung nicht ohne weit«« schließen, daß eine Löschung de- Koblenbergbaurecht« nicht ftattaefunden habe. Entsprechende» gilt von den dem Grundbuchamt obliegenden Mitteilungen von der Ein- tragungnach 8 18 Abs. 1 de» Gesetz« und d« Löschung dies« Eintragung. Müssen Beteiligte mit d« Möglichkeit rechnen; daß ihnen Mitteilungen der obigen Art nicht zugegangen sind, weil sie untunlich waren, so wird ihnen anheimgegeben, sich mit dem Grundbuch in Verbindung zu letzen. Freiberg, am 14. August 1918. 'Bergamt. ' Trotz wiederholt« Mahnungen, Aufrufe, Rundchreihen usw. einesteils an sämtliche Arbeit geb« und zum anderen an die Kriegsaefangenen selbst, «achten es in der Mehrzahl die Arbeit geber nicht für notwendig, sich den Anordnungen des Kriegsgefangenenlagers Chemnitz hin sichtlich der bei ihnen beschäftigten Kriegsgefangenen zu fügen. , , E« komme» täglich Kriegsgefangene in« Lag« zurück, die entweder eigenmächtig ob« im 'Einvernehmen mit ihrem Arbätgeb« ihre bisherige Arbeitsstelle verlassen haben und nun Unter- bringung und Verpflegung vom bezw. im Lag« fordern. Die'en Anforderungen kann das Lager unter geordneten Verhältnissen nicht mehr nachkommem und « muß mit allen Mitteln und von allen beteiligten Stellen unbedingt gefordert werden, daß alle Kriegsgefangene ohne Ausnahme an ihren bisherig«» Arbeitsstellen, auch wenn unbeschäftigt, »«bleiben und »«pflegt ««den. E« «geht dah« an alle Arbeitgeber die dringende Anforderung, die jetzt bet ihnen befindlichen Kri«g»gefangenen bi» auf Abruf durch da» Kriegsgefangenenlager Chemnitz unt« allen Am- ltändsn zu behalten. Es wird beim bevorstehenden Abtransport kein Kriegsgefangen« zurück behalt«,. Die Kriegsgefangenen sind bereit» durch Rundschreiben in ihr« Mutt«sprache v«- find "in den letzten Tagen von den Kriegsgefangenen, die in» Lag« vom Arbeits- kommandv zurückgekommen sind, sogar Lebensmittel wie Brot, Getreide u w. durch da« Lag« beschlagnahmt worden. Die betreffenden Kriegsgefangenen behaupteten, die^e Lebensmittel von ihren Arbeitgebern od« sonstigen Personen durch Eintausch gegen Seife usw. «halten zu haben. Ein solch rücksichtslos«« Verfahren leiten« solch« Leute ist doch eine schwur Versündigung am eigenen deutschen Volke, und da« Krieasgefangenenlag« Chemnitz hat sich veranlaßt gesehen, den zuständigen Gerichten Anzeige zu erstatten. Arbeitgeber! Die Ihr Kriegsgefangene ohne Anweisung des Lagers zurückbringt od« nachlässigerweise entweichen laßt, mußt im Interesse unsetes eigenen Volkes ohne Ausnahme fettens der Lagers künftig gemaßregelt wuden. Diese Maßregelung wird, künftig rücksichtslos durchgesührt, und es muß dabei noch bemerkt werden, daß j«d« Kriegsgefangene, der seine Arbeitsstätte durch Flucht eigenmächtig »«WL ohne «eit««» seinem Kommando «red« zuaeführt, bestraft od« die Schuldfrage an d« Entlöschung in d« bisherigen Weise und die Schuldigen zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Da» Krieasgefangenenlag« Chemnitz rechnet bei den Arbeitgebern auf richtige« Verständnis diele» erneuten Ausrufes und nimmt an, tatkräftige Unterstützung durch peinlichste Beachtung d« ergangenen Anweisung zu finden. Soldateurat Kommandantur AriegsgefaWeneutager Kyemnih. des Kriegsgefangenenlagers Kyemnih. Kartoffel-Verkauf am Güterbahuhof Mittwoch, den 11. Dezbr., von vwm. V,9 Ahr ab an Haushaltung«» des 1. mrd 2. Brot- kartende,irke» gegen Marke s d« Landeskartoffelkarte. Preis : 9.S9 M. für den Zentner. — Bezahlung hat vorher im Rathaus, Zfmm« Nr. 2, zu «folgen. Lie Au-wei-lart» ist vorzulegen. Stad trat Fraukenberg, am 10. De,«mb« 1918. verkauf oou ^uark Mittwoch, den 11. d». Mt»., an die Bewohn« de» 2. Brotkartenbezlrke» Nr. 1 bis 800 bei Korber, Holle« und Schaarschmidt, S. , „ I , 699 , Herold gegen 1. Abschnitt für Dezember d« Landessperrkarte. — Die An»vei»karte ist vorzulegen. Stadtrat Srankeuberg. den 10. Dezembu 1918. 5cbark« Protest gegen Focdr Aonbriiebe Berlin, 9. 12. (Amtlich.) Die deutsche Regierung hat den gegnerischen Regierungen auf diplomatischem Wege fol gende Note übersandt: Marschall Foch hat am 6. Dezember der Waffenstill- standskommission eine Entscheidung zugehen lassen, wonach der Lebensmittcloerkehr der geräumten linksrheinischen Ge biete mit der neutralen Zone und dadurch mit dem übrigen Deutschland unterbrochen wird, da die Aufrechterhaltung der Blockade in dem Waffcystillstandsabkommen vorgesehen sei. Die deutsche Negierung ist verpflichtet, gegen diese An ordnungen schärfsten Protest zu erheben, weil diese einseitige Entscheidung mit dem klaren Wortlaut des Waffenstillstands abkommens in unlösbarem Widerspruch steht. Die ange kündigte und teilweise schon durchgeführte Maßnahme gibt der bisherigen Blockade eine Ausdehnung auf Sperrmaß nahmen M Lande, die mit dem Wesen der Blockade in Widerspruch stehe und allen Völkern seit den Zeiten der eng lischen Kontinentalsperre gegen Frankreich fremd ist. Die an geführten Bestimmungen des Waffenstillstandsabkommens über die Blockade finden sich daher auch sinngemäß im Ab schnitt clauses navales, und fordern nur die Aufrechterhaltung der Blockade im gegenwärtigen Umfang. In der getrof fenen Entscheidung liegt jedoch eine ganz erhebliche Ver schärfung und Ausdehnung der Blockade, unter welcher die deutsche Kinder- und Frauenwelt der rechtsrheinischen Gebiete besonders hart leidet. Diese ist" auf die Zufuhr von Milch und anderen unentbehrlichen, rasch verderblichen Lebensmitteln aus den geräumten Gebieten um so mehr angewiesen, als das deutsche Volk eine Versorgung von Lebensmitteln durch die Alliierten, wie sie in den erwähnten Blockadebestimmungen des Waffenstillstandes in Aussicht gestellt worden ist, über haupt nicht erhalten hat. Diese Entscheidung verletzt weiter die Vorschriften d§s letzten Absatzes des Artikels 6 des Waffenstillstandsabköm- mens, wonach keine allgemeinen oder staatlichen Maßnahmen ergriffen werden dürfen, dir «ine Entwertung der Industrie anlagen oder eine Verringerung gegenseitiger Zufuhr von Rohstoffen und Halbfabrikaten zur Aufrechterhaltung her in dustriellen Anlagen unmöglich macht, wodurch deren Entwer tung eintreten muß. Produktionsunmöglichkeit aber zwingt wiederum zur Verringerung des Personals; Arbeitslosigkeit und neues Elend in den willkürlich getrennten urdeutschen Gebieten sind die unabwendbare Folge. Die deutsche Regierung schlägt daher vor, diese Fragen bei den bevorstehenden Verhandlungen über die Verlänge rung des Waffenstillstände, dahin zu richten, daß unbeschadet