Volltext Seite (XML)
802. Sonntag, den 29. December. 1878^ Hrzgeb.'HioLssrellnd. A m t S b l a t t für die königlichen und städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Preis vierteljährlich 1 Mark 80 Pfennige — InsertionSgcbührcn: die gespaltene Zeile 10 Pfennige, die zweispaltige Zeile amtlicher Inserate 25 Pfennige. — JnsertionSannahme für die «m Abende erscheinende Nummer bis Vormittag« 10 Uhr. Oelschlägel. St. und Scheffel Hafer spurlos gestohlen worden. rcpro- Stttck Butter, Stück Brote, leinene Buttertücher, Buttcrkorb die Unterstützung aber, die er nach jener Rede hoffte, nicht gefunden. Für den damals angeregten Weg, nach dem englischen Beispiel nur wenige ergiebige Finanzartikel als Grundlage zu nehmen, sei ihm die Unterstützung schon Tagesgeschichte. Deutschland. Berlin, 27. Dez. Ueber einen dem Kronprinzen am ersten Feiertag zngestoßcnen Unfall verlautet authen tisch, daß bei der Rückkehr von einer Spazierfahrt die Pferde vor dem Palais nicht zum Stehen zu bringen wa ren, der Wagen durch eine rasche Biegung ins Wanken gerieth und der Kronprinz mit seinem Adjutanten ans dem 13 4 3 1 Bekanntmachung. Erledigt hat sich die auf den 31. dieses Monats anberaumte Auktion in dem Hause des Herrn Fuhrwerksbesitzers Günther, cat. Nr. 138 hier. Königl. Gerichtsamt Schneeberg, den 27. December 1878. Bernhardi. ' Bekanntmachung, Stationirung der Bezirksstraßenwalze in Aue betr. Um die Straßenwalze des hiesigen BczirkSverbandeS an einem für die Mehr zahl der Wegcbaupflichtigen geeigneteren Orte zu stationiren, wird in Ausführung eines Beschlusses des Bezirksausschusses und nachdem die Stadtgemeinde Ane in bereitwilliger Weise als Standort den sogenannten » Land- daselbst unentgcldlich zur Verfügung gestellt hat, der Standort der Bezirksstraßenwalze von Neustädtel nach Aue verlegt. Den Wcgebaupflichtigen des Bezirks wird Solches zur Kenntniß gebracht. Königliche Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, am 24. December 1878. Frhr. von Wirsing. Bekanntmachung, die definitive Besetzung der Bezirksthierarzt stelle betr. Vom Königlichen Ministcrio des Innern ist dem Amtsthierarzte Max Albert Weiser zu Glauchau die von demselben beziehungsweise zcither schon interimistisch verwaltete Stelle des Bezirksthierarztes in dem Bezirke der Königlichen Amtshauptmann schaft zu Glauchau vom 1. Januar 1879 ab m9 dem Dienstprädicate als Bezirksthier arzt definitiv übertragen; es ist auch der Genannte hierzu eidlich verpflichtet und in das neue Amt eingewiesen worden, was zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Glauchau, den 27. December 1878. Königliche Amtshauptmannschaft. >. V. Seyfart, Regicrungsassessor. bei dem ersten Hauptartikel, dem Tabak, bei den Regie- auf einen oder anderen Wege vorwärts gethan, meroe im- rungen sowohl wie im Parlament versagt. Wenn der ' '' Tabak nur etwa 60 Millionen bringen solle, sei jener mer ein Gewinn für die nationale Wohlfahrt sein. Die Stimmen der Presse lassen sich bereits über die Revision des Zollbcrichtö vernehmen, und es dürfte das wohl auch in der Absicht des Reichskanzlers und der Regierung überhaupt liegen. Unter den vorläufig abge gebenen Urthcilen verzeichnen wir heute das der „Schles. Z.", welche sich folgendermaßen auöspricht: „Das Programm für unsere künftige Steuer- und Zollpolitik, welches der Reichskanzler dem BundcSrathe unter dem 15. d. M. unterbreitet hat, bringt endlich volle Klarheit über die Rcformpläne der Regierung. Durch die allgemeine Zollpolitik soll das in seinen großen Zügen bereits bekannte Steuerreformproject seine Ergänzung fin den. Die Frage, wie theilS zur Deckung unabweisbarer Staatsbedürfnisse, vornehmlich aber zur Reduction der directen Steuern, specicll der Communalsteuern, erforder lichen 200 Millionen Mark beschafft werden sollen, findet damit bereits eine sehr plausible Beantwortung. Auch wenn die aus dein Tabak zu erzielenden Erträge nur die Höhe von 70 Millionen erreichen sollten, würde sich unter Anrechnung der nach Bismarcks Plan aus allgemein« Wagen geschleudert wurde, glücklicherweise jedoch keinerlei Schaden nahm. Berlin, 27. Dez. Die „Prov.-Korresp." repro- duzirt ein Schreiben des Reichskanzlers über seine Ge sichtspunkte für die Revision des Zolltarifs. Der Reichs kanzler fügt hinzu, er habe in seiner Rede das von 1875 bezeichnete Ziel, die Deckung der StaatSbcdürfnisse vor nehmlich durch indirekte Steuern unverändert festgehalten, Bekanntmachung. Durch Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 21. No vember 1878 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1878 Seite 509) ist der Ge richtsamtsbezirk Lößnitz einschließlich der in den letzteren mittelst Verordnung des König lichen Ministeriums der Justiz vom 18. November laufenden Jahres einbezirkten Ort schaft Dittersdorf vom I. Januov an dem Verwaltungsbezirke der unterzeichneten Königlichen Amtöhauptmannschaft zuge- theilt worden. Diese Bezirksänderung wird auch hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die am Schluffe des Jahres 1878 innerhalb des anher zuge- cheilten GerichtSbczirkeS anhängigen von der eingctretcnen Competenzveränderung betrof fenen Verwaltungs- und Administrativ-Justizsachen vom 1. Januar 1879 an bei der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft fortzustellen sind, sowie daß für die Betheiligten die Ladungen, Auflagen und Erlasse der seither zuständigen Behörden ihre Geltung behalten und zwar bei Vermeidung derjenigen Nechtsnachtheile, welche ihnen in diesen Ladungen, Auflagen und Erlassen angedroht worden sind, oder welche unmit telbar Kraft der Gesetze eintreten. Schwarzenberg, am 24. December 1878. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. von Wirsing. englische Weg nicht gangbar. Die Hauptsache für den praktischen Politiker werde immer die Erreichung dieses Zieles ohne Rücksicht auf die theoretischen Modalitäten dieser oder jener Gangart sein. Außerdem schließe ein System das andere nicht aus. Gellnge eS, einige Artikel in einem ähnlich starken Maße wie in England und Ame rika heranznziehen, so stehe nichts im Wege, die Zahl der steuernden Artikel anch wieder zu vermindern, wenn ihre Ausdehnung praktisch lästig und nachtheilig befunden werde. Ebenso könne auf dem Wege künftiger Handels verträge auf manche Zölle verzichtet werden, die jetzt etwa aufgelegt würden. Der Reichskanzler habe das System der Kampfzölle schon früher empfohlen, aber um durch Konzessionen Gegcnkonzessionen erlangen zu können, dürfe man nicht in der Lage sein, Alles, was man konzcdiren könnte, vorher freiwillig verschenkt zu haben. Um auf l Zölle verzichten zu können, müsse man sie vorerst haben oder, wenn man sie nicht habe, einführen. Jeder Schritt ! zu dem vom Kanzler unablässig im Auge behaltenen Ziele, Bekanntmachung. In der Nacht vom 26.-27. November d. I. sind in Weißbach 1) aus einem Gute mittelst EinsteigenS 2 Stück Gänse, 2) aus einem anderen Gute, gleichfalls mittelst EinsteigenS Zur Ermittelung der Thäter und Wiedererlangung der gestohlenen Sachen wird solches andurch bekannt gemacht. Wildenfels, den 21. December 1878. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Geißler. Mertig, Rfdr.^ Bekanntmachung, die Führung von Arbeitsbüchern und Arbeitskarten betr. Vom 1. Januar 1879 an haben die aus der Volksschule entlassenen gewerb lichen Arbeiter beiderlei Geschlechts, im Alter unter 21 Jahren ein Arbeitsbuch zu füh ren, ebenso sind alle in Fabriken, Werkstätten, Gruben rc. beschäftigten Kinder im Alter zwischen zwölf und vierzehn Jahren mit einer Arbeitskarte zu versehen. Die erstmalige Ausstellung der Arbeitsbücher erfolgt unentgcldlich und hat auf i Antrag des Vaters oder Vormundes nach vorherigem Nachweis des Alters des bez. ! Arbeiters zu geschehen. Personen unter 21 Jahren dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie vorher dem Arbeitsgeber ein Arbeitsbuch cingehändigt haben und die Beschäftigung von Kindern im Alter zwischen zwölf und vierzehn Jahren ist nur gestattet, wenn dem Arbeitsgeber vorher für dieselbe Arbeitskarten eingehändigt worden sind. Die Arbeitsgeber haben vor dem Beginn der Beschäftigung jugendlicher Arbei ter hiervon der unterzeichneten Behörde eine schriftliche Anzeige zu machen, die ihnen eingehändigten Bücher und Karten auf die Dauer des ArbeitSverhältnisseS aufzubewah ren, auf amtliches Verlangen jederzeit vorzulegen und gleichzeitig dafür zu sorgen, daß in ihren Arbeitsräumen an einer in die Augen fallenden Stelle ein Verzeichniß der jugendlichen Arbeiter unter Angabe ihrer Arbeitstage, sowie des Beginnes und Ende ihrer Arbeitszeit und der Pausen eine Tafel, welche einen auö deutlicher Schrift bestehenden Auszug aus den Bestimmun gen über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter enthält auögchängt ist. Hinsichtlich der An- und Abmeldung der Arbeitsverhältnisse und Ausstellung der Anmeldescheine bewendet es bei den bisherigen Vorschriften. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 M. — - bez. mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. ; Lößnitz, am 20. December 1878. ! Der Rath der Stadt Lößnitz.. /In. Krauße.