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Oberst., 3 «. » - - Unterstärke, Raummeter weiche Nutzknüppel, harte Brennscheite, 438 In Vertretung: Stenzel, B.-Aff. Glier. Derbstangen Reisstangen 167 17 1350 2000 3100 2300 70 19500 8100 46 5 129 17 24 33 10 44 72 3„ w Länge, Länge, u. 4 w Länge, von 12—29 - 18-51 - 8—15 . 16—22 - 23—71 - 8u. 9 - 10-15 - 3 u. 4 - 5—7 weiche, weiche Brennknüppel, 1 Freitag, 5. Januar 1894. weiche Stämme buchene Klötzer weiche vr. von Woydt. M. § 9. Die Feuerwehrdienstpflicht beginnt mit dem Kalenderjahre, in dem der Dienstpflichtige das 22. Lebensjahr vollend t und dauert bis zum Schlüsse des Kalender jahres, in welcher der Dienstpflichtige das 40. Lebensjahr vollendet hat. Betanmmackm^. Die Dienstpflicht bei der Bürgerst verwehr betr. Unter Bezugnahme auf 8 9 der Feuerpolizei- und Feuerlöschordnung hiesiger Stadt werden diejenigen männlichen Einwohner hier, welche im Jahre 1872 geboren sind und nicht einer der beiden freiwilligen Feuerwehren oder dem feuerwehrdienstthuenden Schützenzug« angehören oder beim Bergbau beschäftigt sind, hierdurch bei Vermeidung von Geld- beziehentlich Haftsttafe aufgefordert, sich zur Stammliste der dienstpflichtigen Feuerwehr bis zum 15. Januar 1894 mündlich oder schriftlich in der Rathsexpedition anzumelden. Schneeberg, den 13. Dezember 1893. Der R-th der Stadt, vr. Kretzschmar. 3»» Die bei de» unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte in Pflicht stehenden Bor- «ünder werden hierdurch aufgefordert, die alljährlich auf Grund vorheriger eigener ge- wissenhafter Erkundigung anzufertigenden Berichte über Erziehung und Aufführung ihrer Pflegebefohlenen bis zum LI. Januar 18S4 bei Vermeidung von Strafauflagen anher einzureichen. Formulare zu den Erziehungsberichten können a« hiesiger Amtsstelle und Bet den Herre« Ortsrichter» in Empfang genommen werde». Lößnitz, am 2. Januar 1894. Königliches Amtsgericht. Lechla. 3'2-2». p; x» VS 2. 3 L* Holz-Versteigerung auf Antousthaler Staatssorstrevier m2.! wercye) haL l Aeste, weiche / ' fichtenes Schichtnutz- (Deck-) Reisig in Erscheint iägiH «N Ausnahme der Sonn- Md Festtage. Preis vierteljährlich l Mart 80 Pfennig«. die Anzahl ihrer Hunde hier anzuzeigm und die Steuermarkt» für das laufend« Iahe gegen sofortige Erlegung drS Betrags von 6 Mark für einen Hund entgegen zu nehme», andernfalls sie die Bestrafung wegen Steuerhinterziehung mit de» dreifache» Bettage des Steuersatzes zu gewärtigen haben. Aue, am 3. Januar 1894. Bekanntmachung. In Gemäßheit der Gesetzes, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer be treffend, vom 18. August 1868 und der Ausführungsverordnung hierzu, bat alljährlich im Monat Januar eine Consignation sämmtlicher in hiesiger Stadt befindliche« Hmede stattzufinden. ES ergeht daher an alle Einwohner, welche sich Hunde halt«», die Auffordenlug, ««gesäumt ««d lS»gste«S bis zum 1S Januar 18V4 In Schmiedel s Restaurat on in Antonsthal Freitag, den 12 Januar 18S4, von Vormittags 1 9 Uhr an, Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Ramen Emilie Therese verehel. Schnei der geb. HauSmau« eingetragene Grundstück, brauberechtigtes Wohnhaus mit Stall gebäude, Schuppen und Garten, Folium 73 des Grundbuchs, Nr. 73 des Brandcatasters, Mr 7» », 73b, 294», 294 b des Flurbuchs für Schneeberg, auf 15445 M. geschätzt, soll a« hiesiger Serichtsstelle zwangsweise versteigert werde« und es ist der 17. Januar 1894, Vormittags 10 Uhr al» Versteigerungstermi«, der 31. Januar 1894, vormittags 10 Uhr M AuMi» zu Verkündung des VertheilungsplauS a»berau»t worde». Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastende« Ansprüche «nd ihre» Rang- Verhältnisse» kann m der Gerichtsschreiberei de» unterzeichneten Amtsgerichts eiugesehe» werde«. Schneeberg, am 24. November 18S8. Königliches Amtsgericht Müller. Bekanntmachung. Der Zwickauer Vieh- «ud Schlachthof wird am Dienstag, den 9. Januar dem Betriebe übergeben. An diesem Tage findet in genannter Anlage von früh 8 Uhr ab der erste Biehmarkt für Schlachtvieh statt. Nach dieser Zeit^werden allwöchentlich, an jedem Montage und Donnerstage, Biehmärkte das lbst abgehalten. Zwickau, den 3. Januar 1894. Der Rath der Stadt Zwickau. JAAZ den Abth. 31 (SchieferbaG u. 38 (Jägerhaus) und weiche Stöcke in den Abheilungen 22 (Bernecker) u. 43 (Jägerhaus) einzeln und partteenweise, soweit die gestellte« Kautionen «icht ausreiche«, nur gegen sofortige Bezahlung und unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werde«. Auskunft über diese Hölzer ertheilt auf Befragen der unterzeichnete Oberförster. Königlich- Hülstleoierverwaliung Antonsthal und Königliches Aorftrentamt Schwarzenberg, am 2. Januar 1894. Bekanntmachung. Alle Enewohner des hiesigen ArmenversorgungSbezirkS werden auf Grund des Gesetze» vom 18. August 1868, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer bett., a«f- geforoert, die am 10. Januar d. I. in ihrem Besitz befindlichen Hunde bis längste«» de« LS. dieses Monats bei Vermeidung der in dem erwähnten Gesetze angedrohten Strafe, schriftlich anher anzuzeigen und die Steuer für jeden Hund bis zum Schluß dieses Monats au die hie- sige Armencaffe zu entrichten. Wildenfels, am 2. Januar 1894. Der Stadtgemeiuderath. Junghänel. Bekanntmachung die Anmeldung für die Rekrutirungs Stammrolle betr. Alle dauernd hier aufhältlichen bez. hier wohnhaften dem Deutschen Reiche ange hörige« Militärpflichtigen, welche im Jahre 1894 das zwanzigste Lebensjahr vollenden, über ihre Dienstpflicht von den Ersatz Behörden eine endgültige Entscheidung nicht erhalten haben oder zur Zeit auf Reisen oder sonst nur zeitig von hier abwesend sind, werde« hierdurch noch besonders aufmerksam gemacht, in der Zeit vom IS. Januar bis I. Februar I8S4 ihre Anmeldung zur Rekrutirungsstammrolle zu bewirken und sich zu dem Zwecke wäh rend der gewöhnlichen Expeditionsstunden an hiesiger Polizeiexpeditionsstelle unter Ab gabe ihrer Ausweise — Geburts- event. Loosungs-Scheme — einzufinden. Hierbei wird bemerkt, daß zeitig abwesende Militärpflichtige durch ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren vorschriftsmäßig zur Stammrolle anzu melde« sind und daß Unterlassung der Meldung zur Stammrolle oder zu deren Berichtig ung »it Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft wird. Lößnitz, am 3. Januar 1894. Der Rath der Stadt. Zieger, Brgrm. Hßlr^, Durch Beschluß der Kgl. Brandversicherungskammer ist der Stadt- gemeinde Lößnitz auf die Zeit vom I. Januar I8S4 a«dte Erhöhung deS Beitrags zur Feuerlöschgeräthcasse auf fünf vom Hundert der von der Stadtgemeinde gezahlten Brandversicherungs Beiträge bewilligt worden, was zu, Nachachtung hiermit bekannt gemacht wnd. Lößnitz, am 2. Januar 1894. Der Rath der Stadt. Zieger, Brgrm.