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Amtsblatt K9. Jahrg »elprtt StkMWMW und Maschincnczewehr« in Stellung gebracht, wurde wir 4 Uhr Auf einen falschen Verdacht hin ermordet ? „Wolff? der der der ralen eine imte. ogar nmte chen. te der Eha- e n - richtiggestellt. Trugen Sonnabend rakter einer und er- nliw in Herr die ring. Die den ober und v>ier liä>. Wor! Friedrich Augusl-Brücke. Dort .Kriegsminister Neuring ichiießlich ofer', tzwa- >ürdc di« ter- ein- inter d für freiung von Gefangenen, Meuterei, Plünderung, Raub, Landfriedensbruch, Erpressung, Verleitung der Soldaten zur Untreue und die von mir besonders mit Strafen bedrohten Verfehlungen. 3. Haussuchungen und Verhaftungen können von den dazu berechtigten Behörden und Beamten zu jeder Zeit vorgenommen werden. 4. Die Polizeistunde feftzusetzen, bleibt bis aus weiteres den örtlichen Behörden über lassen. Sie darf aber nicht über 10 Uhr abends hinausgehen. s. Der Verkauf von Waffen, Muni» tion, Pulver und anderen Sprengmitteln ist verboten. Wer beim unberechtigten Tra gen von Waffen bet. offen wird, ist zu ent waffnen. 6 Das Erscheinen neuer Zeitungen unterliegt meiner Genehmigung. Es ist ver boten, in Zeitungen und Flugschriften zu Ge walttaten oder zu Streiks auszufordern, die das Wirtschaftsleben und die Ernährung des deutschen Volkes oder die schnelle Herbeifüh rung des Friedens gefährden können. Na»k«»»t»: THvNtttz» Es handelte sich uni ungefähr ein B a t a i l- o n G r e n z s ch u tz t r u p p e n mit Stahl- lelmen und Maschinengewehren ausgerüstet. waren die arbeitenden Für die Stadt Dresden hat der militärische Oberbefehlshaber im Zu sammenhang damit folgende Bestimmungen erlassen: Der Belagerungszustand tritt am 13. Avril 1919 in Kraft. Sämtliche Wirtehäuser sind «m 8 Uhr abends zu schlichen wälligt. Inzwischen der auch schließlich angetroffen wurde. Demonstromett entließen sämtliche noch fn Nämnen anwesenden Beamten, nahmen dagegen den Kriegsminisler in ihre Mitte führten ihn vor die Stufen des Gebäudes, versuchte Kriegsminisler Ncuring vergeb- vor der aufgeregten Menschenmenge da zu ergreifen. Er wurde sofort niederge- 7. Alle Versammlungen unter freiem Himmel sind verboten, alle öffentlichen Ver sammlungen in geschlossenen Räumen bedür fen meiner Genehmigung 8. Oeffentliche Aufzüge, sowie Ansamm lungen und Zusammenrottungen auf öffent lichen Straßen und Plätzen sind verboten. 9. Der Verkehr auf öffentlichen Stra ßen und Plätzen ist im Interesse der per sönlichen Sicherheit der Bevölkerung auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. 10. Die Befolgung vorstehender Anord nungen wird nötigenfalls mit Waffengewalt erzwungen. 11. Die Anwendung der bewaffneten Macht zur Unterdrückung etwa vorkommender Auf ruhrversuche erfolgt nach meinen Befehlen. 12 Die Truppm stehen während des Kriegszustandes unter den Kriegsgesetzen (K 9 Mil -Str.-G-B.). Dresden, den 13. April 1S19.' Ministerium für MilitürWesen: Der mit Wahrnehmung der Geschäfte Beauf tragte: Kirchhof. sächsischer Landesdienst" meldet nengewehre mit Munilronskästen nach dem Neu städter Markt tragen. Also, auch diese Trup pen hatten versagt und lieferten den Demon stranten ihre Wassen aus. Der Führer der Truppen, der sich widersetzte, wurde tätlich an gegriffen. Ein kleiner Teil hatte sich unter Führung eines Oberleutnants durch die Ritter- straße naw der Kasernenslraße zurückgezogen Dort kam es nach ergebnislosen Verhandlungen schließlich zum Fcuerbefehl. Nach wenigen Schüssen war aber auch diese kleine Schar über ¬ schrien. Nach lebhaften Auseinandersetzungen, wöbe» der .Kriegsminister mehrfach in der per schicdenarligsten Weise in ißhandelt wurde. reils Aui- min. i ei- cin die men rau- tark. und Ge- wir so gar Ali m.' sein al.i k u n d g e b u n g , die ihren Abschluß ge sunden zu haben schien, so erreichten sie in den späten Nachmittagsstunden mit schwere u F e u. e r g e f e ch t e n und L y n ch - j u st i z ihren Höhepunkt. Schon bei der Bekanntgabe des Vbrhandluugstzrgebnisses zeigte sich die tiefe Empörung gegen Minister N e u- ring, die noch gesteigert wurde, als vom Albertplatz her der Anmarsch einer Abteilung Schützen mit Maschinengewehren gemeldet wur de. Die erregten Massen stürmten ihr entge gen, und bald waren sie, ohne W i d e r- st a n d zu l e i st e n. entwaffnet. Im Triumph wurden drei Maschinengewehre nebst dazugehörigen Munitionskästen nach dem Neustädter Markt und dort hinter eine An schlagsäule am Denkmal Auaust des Starken in Stellung gebracht. Andere suchten ihrer Er- drängten ihn die Demonstranten nach Tacken der Maschinengewehre, die die Fenster reihen der Vorderfront des Ministeriums be strichen. Dann erscholl der Nuf: „Sicherhcits- truppen im Anmarsch!". und am Albertplatz konnte inan das Blinken aufgcpflanzter Seiten gewehre wahrnehmen. Nun schlossen auch die wenigen noch offengebliebenen Geschäfte. Wäh rend ' am Neustädter Markte die Maschinenge wehre in Richtung nach dem Albertplatz in Stel ling gebracht wurden rückten die Regie- r u n g s t r u p p en näher und näher. Dieser Vorgang machte aus die äußerst er regte Menschenmenge einen tiefen Eindruck. Abends in der sechsten Stunde stockte noch aller Verkehr. Die Brücke ist für jeden Verkehr ge sperrt Die zerschossenell Drähte der elektrischen Straßenbahn hängen am Neustädter Markt aus das Pflaster herab. Hin und wieder sollen noch vereinzelt Gewehrschüsse selbst in der weiteren Umgebung des Neustädter Marktplatzes, lieber Menschenvcrluste ist noch nichts bekannt, doch sah inan die Leiche eines Zivilisten weg- tragen Auch der Sekretär des Ministers A l i e r t soll getötet sein. WMWWWÜMMSlMW Nachdem das Gesamtministerium mit Be kanntmachung vom 13. April 1919 den Frei staat Sachsen in Belagerungszustand erklärt und die Anordnung und Ausführung aller die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicher heit bezweckenden und darauf Bezug habenden Maßregeln mir überlassen hat, verordne ich in Ausübung der mir zustehenden obersten militärischen Kommandogewalt hiermit was folgt: 1. Die Zivilbehörden bleiben in Tätig keit, haben aber meinen Anordnungen und Aufträgen Folge zu leisten. 2. Für die Zeit des Belagerungszustan des Proklamiere ich das Standrecht. Dem standrechtlichen Verfahren unterlie gen folgende von Zivilpersonen begangenen Verbrechen und Vergehen: , Hoch« rrat, Landesverrat, Mord. Tot schlag, Widerstund g»ge« du StuatSae- walt, Aufruhr, Auflauf, Brandstiftuna, Verursachung einer Ueberfchwemmung, Sie Ermordung Neurings. Die Ursache. Am Sonnabend vormittag fand auf dem Themer- platze «tue Demo n st ration der Lanttüts> personal» der Dresdener «arntson somie der tranken und verwundeten Soldaten statt, um gegen die von Berlin aut verfügte Herab setzung der Löhne zu protestieren. Ans dem Theater platze wurden oerfchtedene Ansprachen gehalten und cann zogen di« Demoastranlen, etwa 500 Personen, über die Friedrich Augvst drücke nach dem Mini stertum für Mtlttärwesen am NeuftSüter Markt, um ihre Forderungen dem Minister Reu ring persönlich vorzutragen. Ant dtrsin Lor- gärigen entw cketten sich dann die folgenschweren Ereignisse. Wie die Tat geschah. Wir geben zunächst eine Schilderung der Vorgänge, wie sie uns die „Tcle- gcaphen-Union" übermittelt. Durch die spätere regierungsseitige Darstellung des Verbrechens werden einzelne hier wiedergegebeue Momenle nachmittags vom 3. Neustädter Brückenpfeiler aus aus das starke Sandsieingeländer gehoben und irr die hochgehende Flut h i n a b g e- si o sz e n. Wie der Mitarbeiter des „Dresdner Anzeigers" berichtet, der Augenzeuge all dieser Vorgänge war, klammerte sich Minister Neu ring krampfhaii an die starke Sandsteinbrüstung au. konnte sich aber nicht hatten und stürzte vor den Augen vieler Tausender erregter Zuschauer in den Strom. Obgleich der Minister erheblich mißhandelt worden ist. vermochte er m-d doch schwimmend im Strome zu hatten. Sofort wurde aus zahlreichen Gewehren e i n l e b - baftes Feuer auf den mit dem Tode ringenden .Kriegsminister eröffnet, bis er schließ lich etwa 40 Meter unterhalb der Brücke, an scheinend dock, von einer G c w e h rkugel a e t r o f f e n. i n d e n F l u t e n v e r- sank. Der Leichnam ist vom Strome fort- getrieben worden die traurigen Ercignisje bis mittags 2 Uhr noch den etwas ausgearieterr Mass Zerstörung von Eisenbahnen, Lele-s Kraftwagen dürfen nur mit Genehmigung graphen- und Telephonleitungen, Be-j deS militärischen Oberbefehlshabers verkehren. gegen f^4 Uhr setzte vou neuem stürmi sches Trommelfeuer aus das M i n i sl e r i u m ein Ungefähr eine Viertelstunde wütete das Feuer säst ununter brochen Plötzlich eine Feuerpause Eine Ab teilung stürmte. Sie drang in das Gebäude ein, zerstörte die Telephonkettungen. warf die Akten auf du- Straße herunter und durchsuchte Isämtliche Räume nach dem Kriegsminister Neu- Ader schon stoppte ihre Vorwärtsbewegung, denn eine Abteilung Demonstranten war ihnen ent gegengezogen und hatte Waffenüber-i ^abe gefordert, und in wenigen Minuten sah man die ersten schweren Maschi-'amtlich; ASlW M Stütnt M WeM-WM Es GrMKwdKvMsEmsKs« SM ««MeKrMbnr «SrrwL fitr den kolarndr» «a- »rprs»xrrt» stet in» H-o» »dckl- AK" msnaüich ivL Pk«. Durch dir Post bei Mchoüm« «u? dem PostmsÄ Nkrkl- Mailich icwPsg., st-i in» Hm» »irrky»hrNch 0.S7 monaMÄL^VPfs-. E«"' mwrrlMgr »wrrsandkrr Dchriststück« »ird «inr -rrbkSlichSveS zlsrrnsMm-L »chulstraHrAr N Artest »ch«rkMMW; «i »!» Ermordung des Kriessmimsters Neuling in Dresden. Belagerungszustand und Standrecht über ganz Sachse«. * In Dresden ist am Sonnabend nachmittag im Verlaufe einer vollkommen ruhig begonnenen Demonstration ein fürchterliches Verbrechen verübt worden. Der Kriegsminister Nenring wurde vou einer aufgeregten Menge aus dem an der Friedrich August-Brücke gelegenen Blockhaus herausgeholt, nach der Brücke geschleppt und dort in die hochgehende« Unten der Elve gewötfe«. Der Unglück liche versuchte, sich bei seinem Wiederauftauchen durch Schwimmen ans Ufer zu retten, wurde aber durch Gewehrschüsse vollends getötet. Sein Leichnam wurde stromabwärts getrieben. Infolge dieser Ereignisse, an denen lediglich die Spartakisten die Schuld tragen, wurde über ganz Sachsen der Belagerung- znftand und das Standrecht verhängt. reguilg durch Zerschlagen der erbeuteten Ge wehre und Versenkung der Stücke in die Schleuse Ausdruck zu geben, während wieder- andere Gewehre und Seitengewehre wahllos an die Massen verteilten. Bald hörte inan das Ml M WMMMM. Wegert Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit wird der gesamte Freistaat Sachsen hierdurch in Belagerungszustand erklärt Zugleich werden die Bestimmungen der Gesetze über Gerichtsstand, Verhaftung, Haus fuchung, Briefgeheimnis, Presse, Vereins- und Versammlungdrecht bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Die Anordnung und Ausführung aller die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicher heit bezweckenden nnd darauf Bezug habenden Maßregeln wird ausschließend und unbedingt in das Ermessen des militärischen Ober befehlshabers gestellt, denl die Ausübung der Kommandogewalt übertragen worden ist. Jedermann hat den Anordnungen des Oberbefehlshabers bei Vermeidung der ange drohten Strafen unbedingt Folge zu leisten. Das Gcsamtministerium hat zum Ober befehlshaber Herrn Bruno Kirchhof, Dresden, bestimmt. Dresden, den 18. April 1919. DaS Äcsamtministcrium: gez. Dr. Gradnauer, Ministerpräsident, Buck, Dr. Harnisch, Heldt, Nitzsche, Schwarz, Uhlig. Dienstag, 15. April 1919. ... ..... t». Anzetger «ÄmBdorf, RÜUorf, SanLKÄrrs, MrisMssf, AaLen, Reichenbach, LangenchurShsrf^-> »Wx, »ES«- Lirschhetm, KuhM-sM' SL «Men, Wüsienbrand, «rüna, Mpmn«, lMchbrrs «Mach, PlM« und Rußdorf l 'E — —. ---s« War MqstHSRprrt» bestRsk in Srn Arben M St» irch»mlp»Uem (W PsS-, «umvLrt» »» M »eklamrtrU 7K Pf«, »ei «rjstmaltsem Abdruck Mechlast. »«zrisenHusoaSr durch Urrnsprrchrr lchtt-rr ftdr» A»sch»rrdrr»chk ««> -Wans«mtsrr «urtr,üus, z« Hpst»l,ms-d«r»» »«ck >U«S» »dV M iE »,trUS4 »nb«M^A ch«.chR^stnchs»e »«IM» Mbchr» i»,