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Sonnabend. Nr. 59. 20. Mai 1882. Weißerih-Aeitrmg. Amts-Matt fiir die Königliche AmtsßaupLmarmschast Dippoldiswalde, sowie fiir die Königttchen Amtsgerichte und die Stadträthe zu Dippoldiswalde und Krauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Irhne in Dippoldi-wal-e. Dieser Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstag«, Donnerstags und Sonnabend«. — Zu beziehm durch alle Post» Anstalten und die Agenturen. — Prei« vierteljährlich 1 Mark LS Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage de« Blatte« eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Amtlicher Theis. Bekanntmachung. Nach einer Mittheilung des Königlichen Landstallamtes Moritzbura*findet Dienstag, den 23. dieses Monats, in der Stadt Dippoldiswalde die diesjährige Fohlenschau und Aufnahme noch nicht im Zuchtregister befindlicher Zuchtstuten statt. Indem dies andurch zur Kenntniß des Publikums gebracht wird, bemerkt man noch: Da in diesem Jahre vom 7. bis 13. September in Zwickau eine Landesausstellung statt findet und es sehr Wünschenswerth ist, daß dieselbe von hier gezogenen Pferden beschickt wird, so werden alle Diejenigen, welche 3- bis 7jährige gute selbstgezogene Pferde oder gute Stuten, welche 3 Fohlen brachten, ersucht, dieselben dem Landstallmeister bei Gelegenheit der Musterung vorzustellen, um mit ihm zu berathen, ob eine Beschickung der Ausstellung rathsam erscheint. Alle Stuten, welche im Zuchtregister ausgenommen sind und einen grünen Zuchtschein ausgestellt erhielten, sowie alle Fohlen, sind am Musterungstage vom Chaufseegeld befreit, wenn für erstere der grüne Zuchtschein und für letztere der Deckschein dem Zollerheber vorgezeigt wird. Königliche Amtshauptmannfchaft. Dippoldiswalde, am 13. Mai 1882. von Kessinger. Haucke. Bekanntmachung, das Ober-Ersatz Geschäft im Aushebungsbezirke Dippoldiswalde betreffend. Das Oberersatzgeschäft im hiesigen Aushebungsbezirke wird den 22. und 23. Juni d. I., Vormittag« S Uhr, allhier stattfinden. Indem dies in Gemäsheit der Bestimmung in § 68 Punkt 6 Absatz 3 der Ersatzordnung bekannt gemacht wird, werden die Ortsbehörden des hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirks veranlaßt, für unverzügliche Aushändigung der ihnen demnächst zugehenden, an die zur Gestellung vor der Königlichen Oberersatz-Kommission verpflichteten Mannschaften gerichteten Ordres Sorge zu tragen, übrigens aber auch sich selbst in den betreffenden Aushebungsterminen zum Zwecke etwaiger Auskunftsertheilung vertreten zu lassen. Diejenigen, Militärpflichtigen, welche inzwischen ihren Aufenthaltsort wechseln, haben dies sofort der Ortsbehörde sowohl ihres zeitherigen, als auch ihres künftigen Aufenthaltsorts zu melden und haben die Ortsbehörden solche Ab- und und Anmeldungen unverzüglich anher anzuzeigen. In den Vorjahren für tauglich befundene, infolge hoher Loosnummer aber überzählig gebliebene Mannschaften, welche zum nächsten allgemeinen Rekruteneinstellungstermine bestimmt mit eingestellt sein wollen, haben ihre darauf bezüg lichen Gesuche noch vor dem Aushebunastermine an den Unterzeichneten einzureichen. Dippoldiswalde, am 16. Mai 1882. Der Civil-Vorsitzende der Königlichen Ersatz-Kommission des AuShebungsbezirkü Dippoldiswalde. von Kessinger. Ludwig. Auf dem die Firma Werner Hf Kny in Kreischa betreffenden Folium 73 des Handelsregisters für das unterzeichnete Amtsgericht ist heute verlautbart worden, daß der Kaufmann Herr Johann Kny aus dieser Finna ausgeschieden ist. Königliches Amtsgericht das. Dippoldiswalde, den 16. Mai 1882. Aff. Schomburgk.