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für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Mcbcnschn mid die Umgegenden. Amtselilit für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. ^7 7«. Freitag den 8. September 1871. Verordnung, die Anberaumung eines Präclusivtermins für die Giltigkeit der älteren, aus der Creirung vom Jahre 1855 herrührenden Königlich Sächsischen Cassenbillets betreffend, vom 30. August 1871. Zu weiterer Ausführung der Vorschriften in § l3 des Gesetzes vom 2. Mürz 1867 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1867, Seite 55) wird, wegen gänzlicher Einziehung und Vernichtung der älteren, nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 6. Septem ber 1855 ereilten Cassenbillets, für deren Umtausch gegen neue Cassenbillets der Creation vom Jahre 1867 durch die Verordnung vom 12. Juli 1870 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1870, Seite 240) bereits eine 12monatliche, mit dem 31. August gegenwärtigen Jahres zu Ende gehende Frist nachgelassen worden ist, hiermit Folgendes verordnet: Der Umtausch der vorgedächten älteren Cassenbillets der Creation vom Jahre 1855 bei der Finanz-Hauptkasse zu Dresden und der Lotterie-Darlehnskasse zu Leipzig bleibt nach Ablauf jener 12monatlichen Frist lediglich noch bis mit dem 30. Dccember 1871 gestattet. Von diesem Zeitpunkte ab sind alle bis dahin nicht umgctauschten derartigen Cassenbillets als gänzlich wertblos zu betrachten und cs kann weder eine nachträgliche Umtauschung derselben, noch die Berufung auf die RechtSwohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dagegen staltfinden. Dresden, am 30. August 1871. F i n a n z - M i n i st c r i u m. von Friesen. v. Brück. Bekmmtmachmlg. Das Königliche Ministerium des Innern hat nach einer von der Königlichen Kreis-Direktion erlassenen Generalver ordnung vom 15. vor. Mts. unter Hinweis darauf, daß die asiatische Cholera bereits die deutschen Grenzen überschritten und sich mehr und mehr nähert, angeordnet, daß die Medicinalbehörden jetzt schon das Erforderliche vorzubereitcn haben, um von dem Auftreten der Cholera innerhalb ihrer Bezirke, wenn es stattsinden sollte, nicht überrascht zu werden. Mit Bezug hieraus findet die unterzeichnete Medicinalbehördc sich veranlaßt, aus die Vorschriften, welche zu möglichster Entfernung einer solchen Gefahr wesentlich beizutragen haben, hinzuweisen und die gesetzlichen Vertretungen der rs8p>. Stadt- und Land gemeinden des Gerichtsamtsbezirks Wilsdruff hierdurch aufzufordern, in ihren Orten ungesäumt die Vornahme und fleißige Wiederholung der Desinfection sämmtlicher Aborte, insbesondere der Schulanstalten, Gasthöfe, Restaurationen und solcher Locale, wo ein zahlreiches Zusammenkommen von Menschen stattsindet, bei Vermeidung weiteren obrigkeitlichen Einschreitens anzuordnen und darüber, daß den diesfallsigcn Anordnungen gehörig nachgegangen werde, strenge Obsicht zu führen. Hierbei wird zugleich als Mittel der Desinfection eine Lösung von Eisenvitriol und Carbolsäure bezieh, carbolsaurem Kalk empfolcn und für den Fall, das; Symptome von Cholera-Erkrankungen in der Stadt Wilsdruff oder in den Dörfern des dasigen Amtsbezirks hervortreten sollten, die Ergreifung weiterer Maßregeln ausdrücklich Vorbehalten. Königl..Gerichts-Amt Wilsdruff und Königl. Bezirks-Arzt zu Tharandt, am 2. September 1871. Leonhardi, G.-Amtm. 2r. Mahnert. Am 13. September 1871 Vormittags 9 Uhr sollen im hiesigen Gerichts-Amtshause 3 Gcbett Betten, 1 Handwagen, 1 Drehbank, 1 Hobelbank, 1 Schleifstein und ver schiedene Mobilien und Handwerkszeuge gegen sofortige baare Bezahlung versteigert werden. Königl. Gerichtöamt Wilsdrnff, am 4. September 1371. Leonhardi. Tagcsgeschichte. Wilsdruff, am 6. September 1871. (Eingesandt.) Am Vergangenen Sonntag, den 3. September, feierte der hiesige Militärverein sein 9. Stiftungsfest und verband damit eine recht erhebende Friedensfcier zu Ehren seiner aus dem Felde heimgc- kehrten Vcrcinsmitglicder, sowie aller Krieger ans der Stadt und dem Amtsbezirk Wilsdruff, die an dem letzten Feldzuge Antheil ge habt, welche auch zum großen Theil erschienen waren/ Der Festtag wurde mit einer Revcille von Seiten des Stadtmusikchors cingcleitet, Nachmittags fand in dem reich und sinnig geschmückten Saale zum goldenen Löwen Conccrt statt und wurde mit dem „Pariser Einzugs marsch" eröffnet, worauf die Begrüßung der Festvcrsammlnng durch den Vorstand deS Vereins erfolgte, hieran schloß sich kurz darauf eine Ansprache an die Krieger, welche auf alle Anwesenden einen ergreifenden Eindruck machte; weiter wurde in warmen Worten Sr. Mas. des Königs Johann gedacht, woran sich die Sachsenhvmnc schloß und den ersten Theil deS ConcertS endete. Im zweiten Theile wurde der Festversammlung eine recht angenehme Ueberraschung da durch zu Theil, als aus einmal 4 ganz attcrthümlich gekleidete Mili- tairs in Begleitung von 10 Festjnngfranen erschienen, den jungen, braven Kameraden ihre Honneurs machten und ihnen von einem der alten Krieger der herzlichste Dank sür ihre Heldcnthaten im Namen ihrer Ahnen ausgesprochen wurde, worauf die Jungfrauen die Brust der jungen Krieger mit Blumen schmückten. Im weiteren Verlauf