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Auitsblatt -er Lönigl. Amtshanptmannschast Flöha, -es Lönial. Ämtsgerichts un- -es Sta-trats )« Frankenberg. A Ä M Bekanntmachung Von dem unterzeichneten Amtsgerichte soll den 1». August 1884 Frankenberg, am 21. Mai 1884. Königliches Sächsisches Amtsgericht. Wiegand. Müllet. »,'Ä Bekauntmachuna. Bon dem unterzeichneten Amtsgerichte soll . , . . den 14. Juli 1884 gehörige E des verstorbenen Webermeisters Robert Hermann Barthel zu- Hausg rund stück, ^^-67 des Katasters, Nr. 62 des Grund- und Hypothekenbuchs für Frankenberg, welches Grundstück am 30. März 1884 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf ... , 2480 Mark - Pf. gewurdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtstafel aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Frankenberg, am 1. April 1884. Königlich Sächs. Amtsgericht. Wiegand. Müller. mit s M. M d« -e^aNeit, »Äpu» «eil« Kr«t8t. «lkingtr Inserat«» b-trag «a Pfg. , "MI Sompiijtertklmdt«» /M t-llarifch« Jns«äw/ M nach 5rso»I>«r«i r«tf. . Jnskrat-n-Mma-i» ' Mr »k sew«^ HW ALtN».NUMMfl »» »onntttL,» lo Mt, Äirschenverpachtung. Die diesjährige Kirschennutzung an den Schönborner CommumcatwnSwegen soll Freitag, d. 4. Juli d. I., v. Nachmittags 5 Uhr an im Gasthofe zu Schönborn unter den im Termin bekannt zu gebenden Bedingungen meistbietend versteigert werden. Schönborn, d. 28. Juni 1884. . , Die Gemeindeverwaltung. , Bekanntmachung. ^m AAlsregister für den hiesigen Amtsgerichtsbezirk sind heute die Firmen: G. H. Friedrich m Frankenberg auf Folium 67, Hermann Fischer daselbst auf Folium 142 und Gustav Zweigniederlassung derselben Firma in Chemnitz, auf Fo- gelöscht worden. Königliches Amtsgericht Frankenberg, am 27. Juni 1884. Wiegmrd.Seidler. und Meyer-Halle (freis.) traten diesen Ausführungen entgegen, womit die Generaldiskussion schloß. In der Spezialdiskussion wurde das Gesetz ohne große Debatte wesentlich nach der zweiten Lesung angenommen, in den Preßparagraphen jedoch auf Anttag Reichenspergers das Wort „wissentlich" eingeschoben; er heißt also: „Wer in öffentlichen Bekanntmachungen wissentlich falsche That- sachen vorspiegelt, um zur Teilnahme an einem Aktien unternehmen zu bestimmen, wird bestraft rc." Ferner wurde auf Antrag Windthorsts ein Zusatz beschlossen, nach welchem, wenn die öffentliche Bekanntmachung im Inse ratenteil einer periodischen Druckschrift erfolgt und der Verfasser des Inserats nicht nur unter demselben ge nannt, sondern auch in dem Bereich der richterlichen Gewalt eines deutschen Bundesstaates ist, tz 20 des Preß gesetzes keine Anwendung finden soll, also der Redakteur der Druckschrift nicht verantwortlich ist, sondern der Ver fasser des Inserats. Ohne Debatte fanden hierauf in dritter Lesung Annahme: der Nachttagsetat bezüglich des Reichsversicherungsamts, die Litterarkonvention mit Italien, die Konvention mit Siam und der Handels vertrag mit Korea. Eine Resolution Kapps, daß den Deutschen nicht nur der Kauf, sondern auch der Verkauf von Grundstücken rc. in Korea gestattet sein soll, wurde angenommen und alsdann die Sitzung geschloffen. Nach kurzer Pause trat , das Haus zur Schlußsitzung zusammen, in welcher vorerst der Kabelverttag definitiv ohne Debatte genehmigt wurde. Dann erklärte in Be antwortung einer von Minnigerode in der ersten Sitzung bereits angekündigten Interpellation, welche Maßregeln gegen die Einschleppung der Cholera aus Toulon seitens der Reichsregierung getroffen seien, Staatssekretär v. Bötticher sofort: Die Reichsregierung habe unverzüglich, nachdem die ersten Nachrichten über den Ausbruch der Cholera in Toulon eingegangen waren, eine Erörterung darüber veranlaßt, erstens, wie es möglich sei, authen tische Nachrichten über den Charakter der Epidemie in Toulon zu erhalten, und zweitens eventuell, »yelche Maß regeln zu ergreifen sein möchten, um für den Fall der Einschleppung der asiatischen Cholera in das Reich vor beugend und abwehrend zu wirken. So seien die nötigen Erkundigungen bei der französischen Regierung sofort eingezogen worden; bei der Kürze der Zeit, während welcher die Epidemie herrscht, sei es aber noch nicht ge lungen, volle Klarheit darüber zu gewinnen, welchen i Charakter die Seuche habe. Die Aerzte in Toülvn nähryen an, daß es sich dabei um die asiaüsche Cholera handle, die amtlichen Erörterungen, weicht die ftknzöstsche Re gierung angestellt hak, sprächen dagegen dafür, daß es nicht die asiatische Cholera sei, sondern eine sporadisch in Toulon auftretende Krankheit, die voraussichtlich von sehr kurzer Dauer sein werde, und daß die Gefahr der Ueber- tragung nicht eine seht dringende sei. Vom Reichskanzler sei jedoch sofort die Einsetzung einer Kommission ange ordnet worden, welche sich mit dieser Frage der Abwehr« , maßregeln zu beschäftigen habe. Der Kommission ge- hörten u. a. Geh. Rat Koch und Prof. v. Pettenkofer an. Die Beratungen würden zu einem durchaus sach gemäßen und die Bevölkerung beruhigenden Resultat führen. Das Eine dürfe er darüber sagen, daß voraus- ' .1 sichtlich nicht dazu werde übergegangen werden, sine Grenzsperre vorzunehmen, denn es sprächen nicht allein die Erfahrungen, welche die Regierung bei früheren Sperrmaßregeln gemacht habe, dafür, daß solche Sperre doch nicht das Eindringen der Cholera hindere, sondern auch die Erfahrungen, welche 0r. Koch in Indien gewacht habe. Dann verlas der Redner aus einem Bericht des ' Geh. Rat Koch folgende Stelle: „Ich bin überzeugt, daß auf Grund der Resultate, welche die vom Reich auS- gesandte Choleraexpedition erzielt hat, sich Maßnahmen treffen lassen, welche der Ausbreitung der Krankheit im Inlands in wirksamster Weise entgegentteten können." — Prof. Virchow wünschte, daß auch die auswärtigen Mächte die Choleragefahr ernster beachten möchten, namentlich England. Ebenso hätte die französische Regierung nicht so leicht von sporadischer Cholera reden sollen. Sie hätte vor allem weitgehende Vorsichtsmaßregeln treffen müssen. — Staatssekretär v. Bötticher erwiderte, Frank reich habe alles gethan, der Seuche entgegenzutteten. Die französische Regierung treffe nicht der geringste Vor wurf. Was die Behandlung des Sanitätsdienstes in Aegypten anbetreffe, so werde die ReichSregierung nicht äumen, dahin zu wirken, daß eine Besserung emtrete. Die Frage der Entsendung einer Kommission nach Toulon ei erwogen, aber noch nicht zum Abschluß gelangt. Damit war der Gegenstand erledigt. Präsident v. Lewetzow gab den üblichen Geschäftsbericht über die verflossene Session, worauf Graf v. Moltke dem Präsidenten den Dank des Sauses für seine umsichtige und unparteiische Leitung dar- »rachte, den Präsident v. Lewetzow mit DankeSworten für das Wohlwollen des Hauses erwiderte. Staatssekretär v. Bötticher verlas älSdänn die kaiserliche, aus EmS vom 24. Juni datierte, die Schließung der Session des Reichs- tage« betreffende Ordre, worauf sich nach einem vom Präsidenten ausgebrachten dreimaligen Hoch auf Kaiser Wilhelm die Abgeordneten um 4^ Uhr Nennten. 151 «rsq-int »aNch, mit Auinahme der Sonn- und Festtage, «bcnd, für den fol- genden Tag. Prell dierlellLhrlich I M. bd Pfg., monatlich «o Pfg.. Sinzel-Nrn. s Pfg. Bestellungen nehmen alle Post- anstalten, Postboten und die ilutgabe- stellen de« Tage blatt«« an. «uh« der verlagSAtdiMm auch dem, ZeMmgib-tm, «wwllrtS sämtliche Büreau, und Mlialstellen der «nn-menexpwwonm: UMbend-nt - WA Motz, yaafmstem L Vogler — L. Daube L «o. »e. —; außerdem M AuerSwalde Hr. Gastwirt Anton Richt« (im Crbgericht), in Niederwiesa Hr. MaterialwarrnhiMdler Littmanu. Bom Reichstage. Mit noch 2 am 28. Ium abgehaltenen Sitzungen hat der Reichstag seine Session beendet. In der ersten Sitzung wurde zunächst der internationale Vertrag zum Schutze der unterseeischen Telegraphenkabel in erster und zweiter Lesung genehmigt, nachdem Staatssekretär vr. Stephan d,e Vorgeschichte des Vertrages erläutert und konstatiert hatte, daß die Länge der unterseeischen Tele graphenkabel 90000 Seemeilen, also das 4sache des Umfanges der Erde, und der Wert derselben mehrere Millionen M. beträgt, sowie daß Deutschland an dem Verkehr mit ca. 200 OM Telegrammen jährlich beteiligt ist. Es schloß sich die dritte Beratung des Militärrelik tengesetzes an, zu welchem v. Minnigerode (kons.) seinen Antrag aus der zweiten Lesung, den Beitrag der unver heirateten Offiziere auf 1 Prozent (statt 3 Proz) festzu setzen, wiederholt hatte, während Windthorst einen Bei trag von 1j Proz. beantragte. — Richter-Hagen (freis.) trat für die Gleichstellung der Offiziere mit den Zivil- beamten ein, die auch durch Windthorsts Kompromißan trag verletzt werde. Derselbe sei unannehmbar. Komme das Gesetz nicht zu stände, so trage die Regierung die Verantwortung, welche darauf bestehe, daß die Offiziere ein Privileg bekämen, wie es der letzte Landbriefträger nicht besitze. Dazu komme dann noch die ungünstige Finanzlage des Reiches. — Kriegsminister Bronsart v. Schellendörf bestritt, daß hier ein neues Privileg für die Offiziere geschaffen werden solle. (Gelächter links.) Es handele sich darum, den Offizieren keine Last aufzulegen, die sie nicht tragen könnten- Die verheirateten und die höheren Offiziere sollten von diesem Privilegium ja frei bleiben. Der Minister wiederholte, daß die Kömmis- fionsbeschlüsse für die Regierung unannehmbar seien, und lehnte die Verantwortung der verbündeten Regierungen für das Nichtzustandekommen des Gesetzes ab — Carolath (kons.) war für die KomMissionsbeschlM, die nach Ablehnung der Anträge Windthorst und Minnige- röde auch beibehalten wurden. Dann begann die dritte Beratung des Aktiengesetzes. — E'V d« MMmm, -1» kLLWMMW das dem Webermeister Ernst Adolf Berthold zugehörige HaaSgrundstück, 5 Nr. 90 des Katasters, Nr. 84 des Grund- und Hypothekenbuchs fitt Frankenberg, welches Grundstück am 17. Mai 1884 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 517S Mark — Pf. gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtstafel aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. - Dienstag, dm I M,