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Mittwoch. Mite NusM. MeM k Uhr. S. Juli 18SI. Eetpzig. Dl» n. schUnt »glich z»u »«» »tr» «Igcgtbcn in »«tpgi, V»rmitt«g« l l Uhr, I Uhr; i» Vr«4d«« »bend» i Uhr, Vormittag- 8 Uhr, chret* für da« Vierteljahr 8 Thlr.; jede einzeln« Num mer I Ngr. —» 9!^. 348. E». Deutsche Mgeulkine Zeitung. «Wahrheit nub Recht, Freiheit uvd Gesetz!» Zu beziehen durch alle Post ämter de-Zn- und Au«l»nde-, sowie durch die Srpedittonen In «eip-ig «vaerstraße N«. ») und ivr«4do« (bei E. Höckner, Neustadt, An der Brücke, Nr. 8). gnsertionügetühr für den Raum einer Zelle 8 Ngr. De«tschka«d. Ein frankfurter Berichterstatter des. Nürnberger Correspondenten be richtet unterm 6. Juli: „Während man noch gestern fast daran verzwei felte, daß die Frage von der Beibehaltung der deutschen Nordsee- flotte in einer befriedigenden Weise werde entschieden werden, hat jetzt diese Angelegenheit eine sehr erfreuliche Wendung genommen. Von ver lässiger Seite vernehmen wir, daß aus Wien Mittheilungen hier ein getroffen sind, welche eine sichere Garantie für den Fortbestand dieser Flotte bieten. Daö österreichische Cabinet hat den Beschluß gefaßt, mit allem seinem Einflüsse dahin zu wirken, nicht nur daß die deutsche Nord seeflotte als Bundeöflotte fortbeftehe, sondern auch daß ihr noch weitere Ausdehnung gegeben werde. Da allen Anzeichen nach zu erwarten steht, daß Preußen und mehre andere Bundesstaaten die Ausschreibung neuer Matrieularbetträge für jene Flotte vorläufig noch beanstanden werden, unter Berufung darauf, daß mehre Bundesstaaten mit früher» Matri- cularbeiträgen noch im Rückstände und vor allem diese rückständigen Summen zu erheben seien, was nicht ohne langwierige Verhandlungen bewerkstelligt werden dürfte, so hat Fürsorge dafür getroffen werden müs sen, daß die Bedürfnisse und der Dienst der Flotte keine Beeinträchti gung erleiden. Die österreichische Regierung hat zu diesem Zwecke eine Summe von 3 Mill. Fl. angewiesen. Die darauf bezüglichen Erklä rungen werden sofort der Bundesversammlung eröffnet werden." ES ist abzuwarten, wie viel an dieser Nachricht wahr ist. ^Berlin, 8. Juli. Endlich, Gott sei Dank, nehmen die Dinge eine feste Gestalt an. Die Kreuzzeitungspartei muß allmälig alle ihre Trümpfe auSspielen. Das Spiel hinter den Coulissen muß ein Ende nehmen. Das Publicum, auch das fernstehende, sieht jetzt die Acteure. Hr. v. BiSmark-Schönhausen Bundestagsgesandter, Hr. v. Kleist-Re- tzow Oberpräsident der Rheinprovinz, Hr. v. Puttkammer Oberpräsi- dent in Posen, Hr. v. Lecoq UnterstaatSsecretair im auswärtigen Mi nisterium; nun fehlen nur noch dieHH. Stahl und v. Gerlach, und dis vii Ill»jor«8 der Neuen Preußischen Zeitung sind in der obersten Ver waltung vollzählig. Man braucht nicht Pessimist zu sein, um sich über dieses Resultat zu freuen. Die Centrumsmänner auS der Kammer kön nen jetzt nicht mehr ein KreuzzeitungSministerium als Knecht Ruprecht für die Opposition hinstellen. Alle sogenannten „Constitutionellen", die jetzt noch dxr Regierung dienen, müssen nun zeigen, ob ihr Constitutio- nalismuS vom Baume der Kreuzzeitung oder ob der Spott der Demo kratie ein ungerechter war. Die Zeit deS bequemen ZuwartenS und der diplomatischen Passivität ist vorbei. Sehr bald wird es sich entschei den, ob in der bisherigen constitutionellen Partei noch lebensfähige Ele mente enthalten seien. Den „Constitutionellen" ist der Weg jetzt genau vorgezeichnet; auf den Provinziallandtagen unter keinen Umständen er scheinen, jede Mitwirkung beider ständischen Restauration versagen: Das ist daS Geringste, was von ihnen verlangt wird. Ein ehrenvoller Rück zug von dem Schauplatze, aus dem sie Heilsames nicht zu Stande ge bracht haben, weiter bleibt ihnen jetzt nichts übrig. Dafür wollen wir nun die „Specifischen" am Ruder sehen. Es war sehr bequem und sicher, gegen die neuen Institutionen den kleinen und großen Krieg zu führen, ohne Verantwortlichkeit, im Verborgenen. Jetzt ist tabula rasa gemacht. Die Demokratie ist unterdrückt. Die Gothaer sind verbraucht, auS Aemtern und Würden verdrängt. Die alten Stände sind wieder auferweckt. Die „Charte Waldeck" schwebt nur noch auf einem schwa chen Gerüste. Ein leichter Ruck und sie stürzt zusammen, geräuschlos, kein Mensch wird den Versuch machen, sie wieder aufzurichten. Die Kreuzzeitung hat gesiegt, sie muß jetzt regieren. Was den Demokraten und Constitutionellen nicht gelungen ist, sie wird eS zu Stande bringen: Ruhe und Ordnung im Innern, Hebung des materiellen Wohlstan des, Handel und Gewerbe blühender als zuvor, Zufriedenheit in den untersten Volksschichten, Ansehen und Macht nach außen; das sollten ja die Folgen des entschiedenen Bruchs mit der Revolution sein. Und alle hiese schönen Sachen haben wir jetzt von der Regierung der Neuen Preußischen Zeitung zu erwarten. Ein zweites goldenes Zeitalter ist hereingebrochen. Ans Werk also, rufen wir den Rittern zu. — Was wir neulich über die Besorgnisse hiesiger strengkirchlicher Kreise in Betreff der trvingtanischen Agitation mitthMen, bestä tigt sich neuerdings durch die Thatsache, daß eine Anzahl polemischer Schriften gegen die Lehren jener Sekte unter dem Publicum verbreitet wird. Ein Schriftchen eines andern GektenstisterS, des Engländers Wil- liäm Darby, ist eigen» für den polemischen Zweck übersetzt worden. Eine ttzMser Broschüre enthaltene Aeußerung eines der angesehensten Theolo gen Berlins über die Jrvingianer: „Diese Leute pflücken uns die besten Blumen ab", ist ein sehr charakteristischer Ausdruck der Eifersucht, mit welcher die im Besitz befindliche Orthodorie auf die Fortschritte der sekti- rerischen Nebenbuhlerin blickt. Wahrscheinlich hat diese Eisersucht auch zu den mancherlei polizeilichen Verfolgungen, denen die Sekte sich aus gesetzt steht, Anlaß gegeben. Ihre Ausbreitung ist übrigens bisher nur sehr mäßig in Preußen. Am meisten schien sie durch die Thätigkeit deS „Evangelisten" Köppen in Schlesien Boden zu gewinnen, Köppen wurde jedoch durch Verfügung der Regierung zu Liegnitz genöthigt, die Gegend, in der er wirkte, zu verlassen. (Corr.-B.) — Der Schlossergeselle Beuther, der, wie wir berichtet, aus gewiesen und dann, da er von dem Wohnorte seines VaterS in der Nähe von Spandau hierher zurückkehrte, weil die dortige OrtSbehörde ihn auch nicht aufnehmen wollte, verhaftet wurde, ist jetzt, wie wir hören, von der Stadtvoigtei nach dem hiesigen ArbeitShause gebracht worden. Der Mann, der durch die gegen ihn angewendeten Maßrege lungen heimatlos geworden, hatte vorher hier sein gutes, ihn und seine Familie nährendes Brot. (Nat.-Z.) — Bei den Goldarbeitern HH. Schütz (früher Vorsitzender der Ver brüderung) und Kellinghausen fanden wiederum Haussuchungen statt, die, wie die frühern, erfolglos waren. (E. Z.) — Man schreibt der Kölnischen Zeitung vom Rhein über das Recht der Haussuchungen: Bei den vielen Haussuchungen, welche heutigen tags vorgenommen werden und deren verlautende geringe Resultate oft auf vage VerdachtSgründe schließen lassen, scheint eS angemessen, auf die dabei zur Anwendung kommenden Gesetze aufmerksam zu machen, damit nicht die gesetzlose Willkür mehr und mehr um sich greife. Der Art. 6 der Verfassung vom 31. Jan. 1850 lautet: „Die Wohnung ist unverletzlich. DaS Eindringen in dieselbe und Haussuchungen, sowie die Beschlagnahme von Briefen und Papieren, sind nur in den gesetz lich besiimmten Fällen und Formen gestattet." In Ausführung dieser Bestimmung verordnet daS Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit vom 12. Febr. 1850 im §.7: „In eine Wohnung darf wider den Wil len des Inhabers Niemand etndringen, außer auf Grund einer auS amtlicher Eigenschaft folgenden Befugntß, oder eines von einer gesetzlich dazu befugten Behörde ertheilten Auftrags." Die 88. 8, 9, 10 und 12 enthalten daS Verbot des Eindringens und der Haussuchungen zur Nacht zeit und dessen specielle Ausnahmen, und der 8.11 sagt sodann weiter: „Haussuchungen dürfen nur in den Fällen und nach den Formen deS Gesetzes unter Mitwirkung deS Richters, oder der gerichtlichen Polizei und, wo diese nicht eingeführt ist, der Polizeicommissarien oder der kom munal- oder der Ortspolizeibehörde geschehen. Sie müssen, soweit dieses geschehen kann, unter Zuziehung deS Angeschuldigten oder der Hausgenossen erfolgen." So lar und dehnbar eine solche Bestimmung, namentlich für diejenigen Provinzen auch scheint, wo die gerichtliche Polizei, welche den strafbaren Handlungen nachzuforschen, die Beweise zu sammeln und die Urheber den zu ihrer Bestrafung berufenen Gerichten zu überliefern hat, noch nicht eingeführt ist, so klar und bestimmt erscheint sie da, wo die ses die Interessen des StaatS wie der Bürger gleichmäßig sichernde In stitut gesetzlich besteht, also namentlich in der Rheinprovinz. Hier ist die Erforschung begangener Verbrechen und die daran für die derselben Beschuldigten geknüpften Folgen der polizeilichen Willkür entzogen, und unter Beobachtung gesetzlich vorgeschriebener Formen den gerichtlichen oder gerichtlich beaufsichtigten Behörden, von den Feld- und Forsthütern auf wärts zu den Polizeicommissaren, Bürgermeistern und Beigeordneten, Procurätoren, Oberprocuratoren, Generalprocuratoren und JnstructionS- richtern zugewiesen, und eS bedarf nur einer kurzen Einsicht in die Fälle und Formen, welche die Crimtnalproceßordnung aufstellt, um die Be fugnisse dieser Behörden und die entsprechenden Rechte des Bürgers über jeden Zweifel ins Klare zu stellen. Der Art. 16 der Criminalproceß- ordnung gibt in Beziehung auf die Haussuchungen den Feld- und Forst hütern für den Bezirk, wofür sie vereidet sink, das Recht, den Spu ren der aus dem Land- und Waldeigenthume entwendeten Sachen bis an den Ort, wohin sie gebracht sind, nachzugehen und sie zu sequestri- ren; beschränkt dasselbe aber in Beziehung auf das Eindringen in die Häuser und deren Zubehör dahin, daß solches nur im Beisein des Frie densrichters oder Ergänzungsrichters, oder deö Poltzeicommissars, oder deS Ortsbürgermeisters, oder dessen Beigeordneten geschehen darf. Der Art. 36 berechtigt in den Fällen der Entdeckung auf frischer That die königlichen Procurätoren, sich in die Wohnung deS Beschuldigten zu be geben und dort nach allen Gegenständen genaue Nachsuchung zu Hal-