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für Sss Amtsgericht Mil »eil StMit zu Hohensteiu-SriWl. Orga« aller Gemeindeverwaltungen der umliegende« Ortschaften. Anzeiger ^für Hohenstein-Ernstthal mttHättengrund, Oberlungwitz, Ger»dorf,-ermsda^L Bernsdorf, NÜSdorf, Langenberg, Meinsdorf, Falken, Reichenbach, Langenchursdorf, Talle»- berg, Grumbach, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Wüstenbrand, Grllna, Mittelbach Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Pleißa und Rüßdorf. WM-Whckl WM Amtsblatt M, 106 Sonnabend, 8. Mai 1920 70. Jahrg. Reichslagswahl 1920 Ich fordere die Parteien de« 33 Reichstag»Wahlkreise« Themnitz Zw'ckau (3. Kreis di» Wahl kreUoerbandet Sachsev) auf, die Wahlvorschläge für die Reichetagswahl bis spätesten» Sanutag, de« 16 Mai 1926 in meiner Geschäft»st,lle, Chemnitz, Stadthaus, Poftftratze 47, III, ein,»reichen. Die Gahlvorschläge müssen son miudesteu« 50 Wählern dr» Wahlkreise» unterzeichnet sein. Die Nbmen der Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgrführt sein. Ja den Wahlvorschlag darf nur ausgenommen werden, wer seine Zustimmung dazu erklärt hat. Die Erklärungen stad glrtch. falls bi» spätesten» Sonntag, de« 16. Mat 1920 in meiner obenbezeichneten G schäft? stelle «inzureichen. Ja dem einzelnen Wahlkreis darf ein Bewerber nur einmal vmgesHlagen werden. In stürm KcnSw-Hloarschlag muß ein Betrruensmann und ein Stelloertreter bezeichnet werden, die zur Abgabe von Erklärungen mir und dem Wahlausschüsse gegen über broollmächtigt stob. Frhlt diese B zrichuuug, so gilt der erste Unterzeichner als Vertrauensmann, der zweite al» sets Stellvertreter. Jnuerhalb eine- WahlkreitverbandeS können mehrere «reiswahlvorschlüge mttetnander verbunden werden. Di- Verbindung ist nur dann wirksam, wenn diese KreiS- «mH Vorschläge derselben Reicht Wahlliste angeschloffen sind Dis Verbindung muß von den ans dr-r K^eiSpahlrorlchlägev bezeichneten Bestrauen SP rr- sonen oder deren Stellvertretern üü-reinst mme'-d späi-strnS um Sonntag, de« 23 Mai 1920 bei dem Letter des WahlkreisoerbanbeS — das ist H-rr Sladtrat Reichardt in Dresden — schriftlich erklärt wrrden. Für die KrriSwahlaocschläge kann erklärt werden, daß ihre Rrststimmen einem Reiche- wohlvorfchlage -n-ur-chnen find. Die Erklärung mvß ipötrstrn» Donnerstag, de« 27. Mat 1920 bet mir eingereicht sein, sonst scheiden dis R.ftftimme« des Wahlkreise« beim Zuteilung-verfahren für da« Reich auV. Eine telegraphische Erklärung güt al« sch iftkche Erilä u^g, wmn ste durch eine spätestens am 2. Lage nach Ablauf der «inzuhaltendm Fr st-n emgrgangeriS schriftliche Erklärung brstätigt wird. Zu Mitgliedern des nach Z 20 des ReiHSwahlgesetze« zu bildenden Wahlausschüsse«, der zur Prüfung der Wahlvocschläg; zuständig ist, hab« ich berufen die Herren P ofissor vr. Behre, Vtud-enrat P of vr. AttMMer, vez. Kuss. Schubert, Stadt se o d neten» vo cß eh er Straube; zu deren Stellvertretern die Herren Sladtrat vr. Ehilia», Lkh-«r Kretzschmar, E;pkd. Penzel. vuchdrulk-re .Bcs. RöhrtNg, sämtlich in Thrmuitz wohnhaft. Ehemnitz, den 7. Mat 1920. Der KretSwahUetter tm SS ReichstagSwahltretS Chemnitz-Zwickau, vr Härtwig, Smdtcat. X. I. Nr. 222 Ls. l" Knrtoffelversorguug. Infolge reichsges. tzlicher Fkstsetzung ist der zu d,n Eczeugrrhöchstpreisen hluzatreteude Preis zuschlag von 2,50 Mark für den Zertmr Kartnss-l^ ab 26. April 1920 auf 3 Mark erhöht worden. Mhrmittei. Für die nachstehende« Wochen sind zur Sbzabs auf Lebensmiltelk »rtr bezw. Kindrraäh^ vtiltellarte L bestimmt: 9.-1S. Mat 1920 t auf Mark« ^6 250 x ihafsrflocke« (1 Pid. --- 2,10 Mk.) 1 vom Landes. auf Mark« R5 der grauen und raren KmdecnLH miinlkarte L 250 x KekS / lebenSmtttelamt. 16.-22. Mat 1920r auf Mark- L6 250 x Erbse« (1 Psd. — 5 Mt) oom vezirksoeröaud. auf Mark« R 6 der graue» und rote» Ktndrruährm ttrikartr L 250 A i vom Landis« «inder-Sersteumehl / lebensmittelamt. 2». btS 29. Mat 1920 t aul Markt (7 6 250 8 Hasesflocke« (1 Pid. -- 3.75 Mt., r/,Pfd. 1,90 Mk.) vom B-z-Verband. auf Marks l-7 der grauen und rmen Kmdecnäh.mittrlkarre L 250 e l oom Lrndrs» Kinder «erftenmehl / lebenSmitlslamt. Bezirk-verband »la«cha«, den 7. Mat 1920. Ns. 452 vs. , Aretherr v. Welch, Nmishauptmarrn. Ueeer das vrrmözim des vormaligen Sa>». und Hiu»besttzer« Emtl vör«er in Ober- lURLwttz Nr. 364 8 wird heute am 7. Mai 1920 nUNagS 12 Uhr daS Ko«k«rSversahre« eröffnet. Dtr Rechisanwalt Stirl in Lichtenstein Eallnberg wild zum Konkursverwalter ernannt. KonkurSforderungea find bis zum 26. Mat 1920 bet dem Gericht anzumrlden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannte oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Best-llung eines SläubigerauSschusseS und eintretendenfalls über die im 8 132 der Konkorsorduung b z-icho-teo E-genstä-de — und zur P.üf ng der angemeldeteu Forderungen auf den 5. Juni 1920, vormittag- 10 Uhr — vsr dem unterzeichneten G-richle Termin anberaumt. Wer eine zur Konkursmasse grys-tgr Sache in Besitz hat oder zur Konkursmasse etwa« schuldig ist, dwf nichts an den Ermeinschuldner vrrabfolgrn ode> leisten, muß auch den Besitz der Sache und die Forderungen, für die er au« der Sache abgesonbe-te B.frtedkuug beansprucht, dem Konkmsoerwalter b » zum 26. Mat 1920 aazuzeigen. «mt»g«rtcht zu H-h-nftein Ernstthal. MlM ill hvWM-WW Montag und Dienstag, den 17. und 18. Mat 1920. Am Sonntag, -cn 16. Mai ist das Auspacken und der Warenverkauf von 11 Uhr vormittags an gestattet. Hohenstein-Ernstthal, am 28. April 1920. Der Stadtrat. Herr Ertch Schteche, womwaft hier, Alite-mraS« 5 und Herr Otto Böhme, wohnhaft OrttteU Hüttengruno 65, sind al« Rat-dote« v«d chilf-schntzlente in Pflicht genommen worden. Hohenstein-Ernstthal, am 8. Mai 1920., Drr Stadtrat. Nachstehender Nachtrag wird^hiermit zur öffentlichen Renntnis gebracht. Hohenstein-Ernstthal, am 6. Mai 1920 Der Stadtrat. X Nachtrag M SMllWMlMW U illk 5M SMlllkellllilllWl vom 2. November 1915, zugleich r. WlW zur UWslMMililils W sie MMW smMe SOliW-SlMlll vom 18. Juli 1916, und 1. MWH M WWelMms W -le MgerWe SMiite SoSeiislelii'kniWl vom 9 Mai 1916. 1- Zur Deckung des in der Stadtgemeinde Hohenstein-Ernstthal im 1- Vierteljahr 1920 durch Einkommensteuer für die bürgerliche, die Rirch- und die Schulgemeinde aufzubringenden Teiles de« Be darfs werden von den Steuerpflichtigen 50 v H des Einkommensteuerbetrags erhoben, den sie im Fahre 19s9 zu zahlen gehabt haben, 35 v H fließen in die Rasse der bürgerlichen Semeinde, 2,1 v. H. in die Rasse der Rirchgemeinde und 12,9 v. H in die Rasse der Schulgemeinde Die Lteuerbeträge sind auf volle Markbeträge nach unten abzurunden Erstreckte sich die Steuerpflicht nur auf einen Teil des Jahres 19s9, so ist der Bruchteil von der vollen Fahressteuer zu berechnen. 2. Ist jemand erst nach Ablauf des Fahre» 1919 in der Gemeinde steuerpflichtig geworden, oder besteht ihm gegenüber für das Fahr 19s9 ein Anspruch auf Nachzahlung — (Z 73 des Grmeindesteuer- gesetzes) — oder ist er im Fahre 1919 nach § 32 des Gemeindesteuergesetzes besteuert worden, so ist der Steuerpflichtige auf die Feit vom 1 Fanuar bis 3s Marz 1920 besonders einzufchätzen. Dabei findet Z 35 Absatz 3 des Semeindesteuergesetzts Anwendung. Von dem Fahresbetrage der Einkommen steuer, der sich bei der Einschätzung ergibt, ist der unter 1 festgesetzte Bruchteil zu erheben 3 Kindet bei einem in der Semeinde Steuerpflichtigen auf Trund von Z 9 des Gesetze» vom 20 Dezember 1919 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 267) eine Aachschätzung zur Staatseinkommen, steuer statt, so ist er auch bei der Semeinde dem veränderten Einkommen entsprechend heranzuziehen. Ziffer 2 Satz 3 findet Anwendung 4 Dieser Nachtrag tritt am Tage seiner Bekanntmachung mit Rückwirkung vom 1. Fanuar (920 an in Rrast. Hohenstst«.Ernstthal, am 31 März 1920. Der Stadtrat. Dt« Stadtverordnete«. (Stpl.) Dr. Patz, (Stpl) R. Wolf, Bürgermeister. Vorsteher. Genehmigt. Chemnitz, am 30. April 1920 Dte Kretöhanptmannfchaft. — (Stpl) Loffow. Reichstagswahr. Die für die Hauptwahlen zum Rüchstug auf^stelltea Wählerliste« liegen Vom 9. bts Mit 16. Mai 1920, und zwar an den Werktagen wäh «.aa dec üblichen Eeschäst«stuaden, an Sonn- und Festtagen von vormittags 11 bis nachmittags 1 Uhr tm Rrthau«, Zimmer Nc. 19, zu jedermanns Ein sich, aur. Einsprüche g«g«a die Wihlerl stm kö r :«» im kuslegnngscrum während der Arslegungsscist zu Protokoll oder schriftlich erklärt werden. Personen, dte in der Wählerliste nicht ver-etchnet stehen, können an der ReichStagswahl nicht teilnehmen Stadtrat Hohenstein-Srnstthal, am 7. Mai 1920 Lelrelen und Beschädigen der Anlage». Die öffentlichen Anlagen haben durch Dubstahl und groben Unfug stark zu ketden. Der Staötrai weist erneut darauf hin, daß «ach Z SO der Straken-Polizei-O.buung oom 17. Juni 4909 jedes unbefugte Betreten der Anlagen außerhalb der W.-g- und jede mutwillige Beschädig ung vtrboten ist. Ebenso distfea di« Kmver nicht mit dm Fügen auf den Bänken herumtreteu. Zuwiderhandlnnne» werd n mit Geld bi« zu 60 M oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet. Eltern wridrn für di« von ihren Kindern begangenen Uebert etungen überall dann verant wortlich gemacht, wenn ihnen ein Mrngrl an der ihnen obliegend-n Anssi HiSjühcung zur Last fällt. Die C mvohnerschüst wird gebeten, dte Schutzmannschaft bet der Beaufsichtigung zu unter stützen und strafbare Handlung«» zur Anzrige zu bringen. Bet Ermittelung grober Verstöße wird Be lohnung br» zu 20 M. zugesichert. Swdtrai Hohe«st«t«'Erttstth«l, am 6. Mü 1920. Dr. Patz, Bürgermeister. Wirkkursus für Erwachsene. Bersamml««- der aogemeldeten Herren: Mittwoch, den 12 ds«. abends 7 Uhr tm mittleren Schulgebäude (Schulst,aßk) 2 Treppen. Bekanntmachung. Zur Streckung der Kohlen ft-ht rtn kütner Posten Staubkohle zur Verfügung. Dieselbe ist markenfrei und kostet der Zentner 16.— Mk. Drr verkauf findet am Mon tag, den 10. dfö. im Rathaashof statt. Es kann nur eine Menge bis 1 Zeniner abgegeben werden. Karten sind im Laufe des Montag vormitta s im Rathaus, Zimmer Nc. 4, erhältlich. Reichstagöwahl. Die hiesige Wählerliste sü- di« am 6. Juni 1920 stattstadende Reichs- tagswahl liegt vom 9. diö Mit 16. Mai 1920 nnd zwar an Werktagen von oorm. 8—12 llhr mittag« und von 2—4 llhr nachm., an Soumagen nur vormittag» von 9—12 Uhr tm hiesigen Ge- metudramte zu jede mann» Einsicht au» Wer dte Wthlerl st- für unrichtig odir unoollstäadtg hält, kann dte» bi» -um 16. Mü abend» 6 Uhr bei d-.m Uuterjtichneten schriftlich anzetgen oder zu P.otokoll geben. Soweit die Richtigkeit semr vehanpiungm nicht offenkEtg ist, hu er für sie Beweismittel beizubringev. Oberlungwitz, am 8. Mai 1920. Der Semeinde-Aetteste.