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Tageblatt für die Sächsische Schweiz Bad Schandau, Freitag, den 43. Luli 1934 7lr. 161 ngland, Zwangsclea- Schulden an Zuhilfenahme von rechtlichen Scheingründen nach wie vor meistert, die im deutschen Besitz befindliche Saloniki-Mona- stir-Anleihe. die sogenannten Mazedonier (etwa 12 Millio nen NM). zu bedienen Die Sächsische Elbzcitung erscheint an jedem Wochemag nachmittags 4 Ubr Bezugspreis: monatlich frei Haus 1,85 RM, (cinschl. Botengeld), für Selbst, abholer monatlich 1.65 RM., durch die Post 2.06 RM. zuzügl. Bestellgeld. Einzcl- nummcr 10 RPf., mit Illustrierter 15 RPf. Nichterscheinen einzelner Nummern und Beilagen infolge höherer Gewalt, Betriebsstörung usw. berechtigt die Bezieher nicht zur Kürzung des Bezugspreises oder zum Anspruch aus Lieferung der Zeitung. Anzeigenpreise: Der Raum von 1 mm Höhe und 46 mm Breite kostet 7 RPf., im Tcxttcil l nun Höhe »ud 00 mm Breite 22,5 RPf. Ermäßiglc Grundpreise, Nach lässe und Bcilagcngebührcn lt. Anzcigcupreisliste. Erfüllungsort: Bad Schandau. tue Sächsische Elbzcitung enthält d>. amtlichen Bekanntmachungen des Sladk- ratS zu Bad Schaudau, des Haupizollamts Bad Schandau und des Finanzamts Sebnitz. H e' m a t z e i t u n g für Bad Schandan und die Landgemeinden Altendorf, Gosjdors m Kohlmühlc, Kleingießhübel, Krippen, Lichtcnhain, Mittclndorf, Ostrau, Porsch, dorf, Postelwitz, Prossen, Rathmannsdorf mit Plan, Rcinhardtsdors, Schmilka, Schöna, Waltersdorf, Wendischfährc. Druck uud Verlag: Sächsische Elbzcitung, Alma Hickc, Inh. Walter Hieke, Bad Schandau, Zaukenstr. 134. Fernsprecher 22. Postscheckkonto: Dresden Nr. 33 327. Bcmeindcgirvkonw: Bad Schandau Nr. 12. Geschäftszeit: wochentags !^8—18 Uhr. Erste Durchführungsverordnung zur Lleberleitung des Korst- und Jagdwesens auf das Reich Garantien und Gewaltandrohung Feuerlrenzler und Saarabstimmung - Siandiae Wochenbeilaaen: "Unterhaltung und Missen", „Bas Llttterhaltungsblatt", „Die Frau „Oas Leben im Bild" undihreWelt", „Neue deutscheIugend", Illustrierte Sonntagsbeilage: Und weiter denke man daran, daß z. B. E das sich die gesetzliche Ermächtigung für ein Z ring geben lieh, für seine eigenen politischen Schulden Amerika nicht einmal mehr die bisher geleisteten Anerkennt 18. Jahrgang niszahlungen aufbringen will. Sehen wir uns einmal an, mit wieviel Geduld die internationalen Gläubigermächte und wir selbst die Transfer-Beschränkungen anderer Natio nen jn Kauf genommen haben. Jugoslawien, wohin ebenfalls Barthou seine I Freundschaft trug, gelang es im Juli 1933, mit seinen Freunden in Paris ein Abkommen zu treffen, wonach es für den ihm obliegenden Anleihedienst überhaupt nur 10 Prozent in bar transferiert und im übrigen Sprozentige Fundings oder Sperrdinare anbietet, nachdem es leit Okto ber 1932 jeglichen Transfer eingestellt und schon seit dem Juli des gleichen Jahres keinerlei Zahlungen an die Caisse Commune in Paris geleistet hatte. Auch hat es bis heute j noch nicht seinen Anteil an der türkischen Vorkriegsschuld und an einer Reihe österreichischer Eisenbahnanleihen der Vorkriegszeit, wie z. B. der Kronprinz-Rudolf-Silberan- leihe usw., bezahlt, vielmehr allen Aufforderungen die kalte Schulter gezeigt. Besonders hart betroffen sind die deutschen Inhaber der serbischen und bosnischen Vorkriegsanleihen, deren Besitz auf 178 Millionen Mark nom. zu schätzen ist. Sie haben bisher nicht einen einzigen Dinar von Jugosla wien erhalten und sind gelegentlich des im Mai d. I. er folgten Abschlusses eines neuen Handelsabkommens mit Ju goslawien mit leeren Worten abgespeist worden. Und dies alles ebenfalls bei einer Notendeckung von 35 Prozent und einer aktiven Handelsbilanz von 495 Millionen Dinar für 1933! Ein anderer Fall ist Ungarn. Es erließ sein erstes Transfer-Moratorium Ende 1931, nahm jedoch die Völker bundsanleihe von 1924 aus und versprach nach „Möglich keit" die Durchführung für die Caisse Commune-Verpflich- tungen aufrechtzuerhalten. Aber schon im Juli 1932 erfolgte die völlige Einstellung des Transfers, nachdem bereits seit dem Januar keinerlei Zahlungen an die Caisse Communc geleistet waren. Wenn auch der Finanzausschuß des Völ kerbundes sein „Befremden" ausdrückle, so war doch nir gends von einer wirklichen Empörung der Gläubiger, wie wir sie jetzt erfahren müssen, etwas zu merken, vielmehr wurde das Transfer-Moratorium bis zum Dezember 1934 wiederum verlängert. Und was geschah mit O e st e r r e i ch? Als die Oester- reichische Nationalbank nur noch über einen geborgten Gold- und Devisenbestand verfügte, erhielten die Oesterrei cher eine internationale Anleihe von 238 Millionen Schil ling, die es ihnen ermöglichte, die Transfersperre am 1. Ja nuar 1933 außer Kraft zu setzen und aus deren Mitteln die Völkerbundsanleihe und die Bundesanleihe von 1930 zu verzinsen und zu tilgen. Diese valutarische Hilfe ermög lichte der Oesterreichischen Nationalbank eine starke Locke rung der Deoisen-Zwangswirtschaft. indem sic den Privat- clearingoerkehr offiziell zulieb. Jn diesem Kranz der Schuldner wollen wir nicht Griechenland vergessen, das sich bezüglich des Zinsen dienstes seiner Auslandsschuld an die vornehmlich interes sierten französischen und englischen Gläubiger im vergan genen Jahre auf eine mit 27 Prozent des Zinsnominals be messene Transferquote geeinigt hat, während es sich unter Die vorstehenden Zusammenstellungen sollten jeder mann, der guten Willens und objektiv ift, davon überzeu gen, daß die Haltung der Deutschen Reichsbnnk mehr als berechtigt ist. Dr. R. M. Irmsmiöte der anderen Das aus der Aufzehrung unserer Deckungsmittel unum gänglich gewordene Gebot einer völligen Transfer-Einstel lung hat bei unseren Gläubigern teilweise einen Sturm der Entrüstung entfacht. Einzelne Regierungen haben uns Maßnahmen eines verstärkten Wirtschaftskrieges in Aus sicht gestellt. Ohne Zweifel — auch wir haben Verständnis für das Gefühl einer gewissen Verärgerung der davon be troffenen Kreise, aber was wir nicht begreifen, ist das zwei erlei Maß, womit wir auf der einen Seite ob unseres Un vermögens verdammt werden, während man zu gleicher Zeit anderen Schuldnern freundliche Worte schenkt oder zum mindesten deren wirtschaftlichen Schwierigkeiten in weitem Maße Rechnung trägt. Man denke nur daran, daß der sraiizösische Außen minister sich in Bukarest zum Ehrenbürger Rumäniens unter Versicherung seiner unumstößlichen Freundschaft fast an dem gleichen Tage hat ausrufen lassen, an dem in Paris die rumänische Abordnung eine neuerliche wesentliche Schuldverminderung gegenüber den französischen, englischen und sonstigen ausländischen Besitzern der rumänischen An leihen durchsetzen konnte und somit einen Bedienungssatz von nur 10,75 Prozent des Vorkriegszinssatzes erwirkte. Und dies bei einer Golddeckung der Rumänischen Nationalbank von 35 Prozent und einer aktiv gebliebenen Handelsbilanz! Die deutschen Besitzer haben wegen der im Berliner Abkom men geregelten rumänischen Rente den Anschluß an vorge nannte Regelung abgelehnt. führenden Landesbchörden Weisungen geben. Bis zum Erlaß eines Rcichsforstgcsetzes bleiben die Vorschriften der Landcsgesctze über den Umfang nnd die Art der Staatsaufsicht unberührt. 8 3 Die Anstellung, Versetzung uud Beförderung von Beamten der Landcsforstvcrwaltnngcn bedarf der Zustimmung des Ncichs- forstmcisters in dem von ihm zn bestimmenden Umfänge. Dieser bestimmt auch, im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern, inwieweit die Anstellung leitender Forstbcamter von Körperschaften des öffentlichen Rechtes seiner Bestätigung bedarf. 8 4 Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Wert der deutschen Walder Auf Grund des am 3. Juli vom Reichskabinett verab schiedeten Gesetzes zur lleberleitung des Forst- und Jagd wesens auf das Reich hatte der Reichsforstmeistec Göring die Chefs der deutschen Länderfvrstverwaltungen nach Ber lin einbcrufcn zur Besprechung über die wichtigsten forstwirt schaftlichen Augenblicks- und Zukunftsfragen. Reichsforstmeister Göring verlas die Erste Durch führungsverordnung zur lleberleitung des Forst- und Jagd wesens von den Ländern auf das Reich und erklärte, daß im Saargebiet liegenden französischen Truppe. Durch diese Tatsachen erhält die Drohung der französischen Feuerkreuz ler erst die schwerwiegende Bedeutung. Stellt sie doch nichts anderes dar als eine Vorwegnahme der schwersten Ver letzung aller Garantien; es muß als sehr bezeichnend an- gemerkt werden, daß die hohen Schirmherren der Associa tion Francaise diese Drohung hingenommen haben. Herr Barthou ist erst von seiner Reise nach London zurückgekehrt. ' auf der bei mehr als einer Gelegenheit sehr viel von Ga ¬ rantien die Rede war. Und es muß auch an seine An sprache in Genf vor der Annahme der Garantieformel durch den Völkerbundsrat erinnert werden, in der er der Hoff nung Ausdruck gab, daß „durch die Garantien die Ruhe und Ordnung im Saargebict vollständig wiederhergestelll werde". Wir sind der Ansicht, daß Herr Barthou in die sem Falle die beste Gelegenheit hätte, dies zu beweisen und die Drohung der Feuerkreuzler als schwerste Verletzung der Garantien zu brandmarken. Weitere Maßnahmen zur Erdrosselung des memelliinvischen Deutschtums. Kowno. Das litauische Gesetz über den Staatsschutz (Gesetz über den Kriegszustand, der in Litauen schon seit Beginn der Unabhängigkeit und im Memelgcbict seit 1926 ununterbrochen besteht) ist in Bezug auf das Passive Wahlrecht und die Zugehörig keit zu ösfciitlichcn Körperschaften außerordentlich verschärft wor den. Eine jetzt erlassene Ergänzung zum Paragraphen 10 dieses Gesetzes sicht folgendes vor: Personen, die einer die Staatssicher heit gefährdenden und deshalb verbotenen oder suspendierten Organisation angchörten und sechs Monate vor dem Verbot der Organisation nicht ansgcscyicdcn waren, verlieren das Recht, in den litauischen nnd mcmclländischcn Landtag, in die Organisa tionen der Selbstverwaltung nnd sonstige Körperschaften, oie Landwirtschafts- und Handelskammern, die Genossenschaften usw. gewählt zu werden. Darüber hinaus dürfen solche Personen auch keiner öffentlichen Körperschaft, Genossenschaft usw. als Mitglie der angchören. * Damit soll anscheinend erreicht werden, daß die gesamten mcmelländischen Organisationen, insbesondere anch die wirt schaftlichen, durch litauische ersetzt werden, zugleich aber soll auch für die kommenden Neuwahlen eine ganz andere Basis geschaffen werden. Denn cs gibt kaum einen Mann im Mcmclland, oer nicht den verbotenen Parteien angehört hat, außer vielleicht eini gen von der Bevölkerung als rückständig abgclchnten Mitgliedern der alten mcmclländischcn Volkspartei oder auch der Laudwirt schaftspartei. Die Litauer würden damit nach der Entlassung der Beamten das Uebcrgcwicht der dentschstämmigen Bevölkerung vollkommen erdrosseln. Berlin. Auf Gruud des Paragraphen 3 des Gesetzes zur lleberleitung des Forst, nnd Jagdgesetzes ans das Reich vom 3. Juli 1934 (RGBl. I, S. 534) und des Artikels 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reiches vom 30. Januar 1934 (RÄBl. 1, S. 75) wird verordnet: 8 1 1. Auf das Rcichsforstamt gehen die bisher im Reichsministc- rinm für Ernährung nnd Landwirtschaft bearbeiteten Angelegen heiten des Forst- nnd Jagdwesens über. Die Zuständigkeit des Rcichsministcriums für Ernährung nnd Landwirtschaft ans den, Gebiete der Holzwirtschaft sowie des Wildbrcthandels einschließ lich der Ein- und Ausfuhr von lebendigem Wild bleibt unberührt. An der Bearbeitung dieser Angelegenheit ist das Rcichsforstamt zu beteiligen. 2. Der Rcichsforstmcistcr hat als Leiter des Neichsforstamtcs die Stellung und Befugnisse eines Reichsministers. 8 2 1. Der Rcichsforstmeistcr kann für die Führung der Forst wirtschaften in Forsten, die im Eigentum öffentlich-rechtlicher Körperschaften stehen, Weisungen an die Forstverwaltungsbehör- dcn erteilen. Soweit cs sich um Gemeinde- oder Anstaltsforsten handelt, ergehen die Weisungen des Rcichsforstmeisters über die Verwaltung oder Bewirtschaftung im Benehmen mit dem Reichs minister des Innern. 2. Der Reichsforstmeister kann für die Führung der Staats aufsicht über Forsten, die im Privateigentum stehen, den aufsicht- Sächsische Elbzeitung Kurze Zeit, bevor die Abstimmungskommission für das Saargebiet in Saarbrücken ihr Amt aufnahm, erklärte der Führer der französischen Frontkämpfervereinigung „Croix de feu" („Feuerkreuz"), in einer Versammlung der Asso ciation de la Sarre: „Im Saargeblel gib» es einige Bezirke, die zu Frank reich wollen. In diesen Bezirken wird sich die Bevölke rung nach der Abstimmung gegen die Nationalsozialisten zu wehren haben. Man wird dieser Bevölkerung helfen müssen. Die Feuerkreuzler stehen zum Eingreifen bereit." Die Meldung wurde von der kommunistischen „Huma- nitS" verbreitet und ist weder von der Association Fran- cais« de la Sarre noch von der Leitung der Feuerkreuzler dementiert worden. An ihrer Richtigkeit besteht demnach kein. Zweifel. Hierzu ist zunächst erneut mit allem Nachdruck zu er klären, daß die längst durch die Tatsachen ad absurdum ge führte Behauptung, es gäbe im Saargebiet einige Bezirke, „die zu Frankreich wollen", dadurch nicht glaubhafter wird, daß man sie wiederholt. Seitdem Clemenceau das Wort von den 150 000 Saarfranzosen mit bewußter Fälscher- absichl in die Welt setzte, haben die angeblich „französi schen" Bezirke des Saargebiets dazu herhaltcn müssen, um die wahren Ziele derjenigen Kreise, die nach dem Besitz der reichen Kohlenschätze streben, zu verschleiern. Der Trick ist zu alt, er zieht nicht mehr. Das Land an der Saar ist deutsch. Das weiß alle Welt. Nun könnte man geneigt fein, dem Geschwätz der fran- zösifchen Chauvinisten ebensoviel oder ebensowenig Wert beizumessen als allen ähnlichen Aeußerungcn der letzten Zeit, die ihren Ausgangspunkt in Kreisen der gleichen Gei steshaltung haben, wenn diefe unoerhüllte Drohung der Feuerkreuzler zu einem bewaffneten Einfall in das Saar gebiet nicht in einer Versammlung der Association de la Sarre ausgesprochen worden wäre. Man darf auf keinen j Fall in dieser Vereinigung etwa einen privaten Verein er blicken. Sie ist vielmehr eine Art halbamtlicher Organisa tion, die von französischen Regierungsstellen und, was in diesem Zusammenhang stark zu beachten ist. der französi schen Grubenverwaltung im Saargebiet finanziell cmter- stützt wird. Jn den Versammlungen dieser Vereinigung ergreifen führende französische Politiker das Wort, Staats männer. die in Regierung und Parlament eine große Rolle spielen, und auch Generäle, wie erst vor einiger Zeit der General Andlauer, der ehemalige Kommandant der früher