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Wochenblatt für ' Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 144. Reichenbmnd, Siegmar, Neustadt und Ravenstein. N. Sonnabend, den 29. Februar LNV8. ^ > Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition tRerchenbrand, Pelzmühlenstraße 47v), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegcngenommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 10 Psg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur «ach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Annahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags 8 Uhr, bei den Annahmestelle» bi« nachmittags 2 Uhr. Bekanntmachung. Zum Zwecke der Neueinrichtung des polizeilichen Meldewesens macht sich die Ausfüllung von hausbogcn erforderlich. Dieselben werden dm Haushaltungsvorständen in den nächsten Tagen zu- gcslcllt werden. Die einzelnen Rubriken des Formulars sind mit größter Sorgfalt auszufüllen und hierbei als Unterlage Familtenstammbuch, Trauschein, Militärpapier, .Geburtsurkunde u. s. w. zu ver wenden. ' Im hausbogen aufzuführen sind sämtliche hier wohnhafte Personen (einschließlich etwa vorübergehend abwesender Personen> und zwar irr der Weise, daß zunächst der Familienvorstand, dann die Ehefrau und Kinder und sodann die After-, Untermieter, Dienstpersonal u. s. w. aufaesührt werden. Bei jeder einzelnen Person sind sämtliche Vornamen anzugcben und der Rufname zu unterstreichen. Die zu machenden Angaben sollen als Grundlage für das Meldewcsen verwendet werden und sind daher, um Rückfragen bei den Haushaltungsvorständen zu vermeiden, so genau als nur irgend möglich zu bewirken. Das ausgefülltc Formular ist für 20. Marz dieses Jahres zur Abholung bereit zu halten und sind die vorhandenen Urkunden zur Nachprüfung des ausgefüllten Formulars dem abyolenden Beamtm mit vorzulegen. Reichenbrand, am 26. Februar 1908. Der Gcmeindcvorstand. Vogel. Bekanntmachung. Am 1. März a. o. ist der 1. Termin der Gemeindeanlagen und des Schulgeldes auf 1908 fällig. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß nach Ablauf der für die Bezahlung zugelasscnen 1-ltägigen Frist gegen Säumige das Mahn- bez. Pfändungsverfahren ein- geleitet werden wird. Reichenbrand, am 25. Februar 1908. Der Gcmeindevorstand. Vogel. Anlolp, . .... ... „ - Parochie Reichenbrand-Stegmar neu zu besetzen. Geeignete Bewerberinnen wollen ihre Gesuche bis zum 9. Marz 1908 Relchenbrand, den 28. Februar^?908. ^ ^ Der Gcincindcvorstaiid. Vogel. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Relchenbrand und Rabenstein, am 27. Februar 1908. Der Gciiicindevorstaild. Der Gcmcindcvorstand. Vogel. Wilsdorf. , Als Beitrage der Besitzer von Pferden und Rindern zur Deckung der im Jahre 1907 a. an Viehseuchenentschadigung (Verordnung vom 4. März 1881, Ges.- u. V.-Bl. S. 13 fg.) b. an Entschädigung für nicht gewerbliche Schlachtungen besetz vom !ü0^ und Ausführungsverordnung vom 2. November 1906, Ges.- u. V.-Bl. S. 74 bez. 364 fg.) sind nach Maßgabe der Vtehaufzeichnung vom 2. Dezember 1907 zu leisten für jedes im Privatbesitz bcsmdliche Pferd zu s. 3 M. 26 Pf.. Rind unter 3 Monaten einschl. der Kälber unter 3 Wochen zu r». — M. 23 Pf., Rind von drei Monaten und darüber zu a. — M. 23 Pf., zu b. 1 M. 26 Pf., zus. 1 M. 49 Pf.. sowie für jedes im Reichs- oder Staatsbesitz befindliche Rind von drei Monaten und darüber zu b. 1 M. 26 Pf. Die zur Einhebung dieser Beiträge berufenen Polizeibehörden (Stadträte, Bürgermeister. Gemcindcvorstände) werden angewiesen, auf Grund der von den Kreis- oder Amtshauptmannschaften Bekanntmachung. -ekrrer^LekherrftUir Tw ner-i an sie zurückgclangten Verzeichnisse die oben ausgeschriebenen Beiträge von den Viehbesitzern unverzüglich . April 1908 unter Bcischluß der Verzeichnisse an die Kreis- und Amtshauptmannschaften abzuliefern. Die Kreis- und Amtshauptmannschaften haben die vereinnahmten Beiträge für das Viehseuchenentschädigungs- Konto in der gewöhnlichen Weise der Ministerialkasse zuzurechnen, die Beiträge für die Schlachtviehver. sicherung jedoch bis Ende April dtz. Zs. an die Kasse der Anstalt für staatliche Schlachtviehversicherung abzuliefern. Dresden, am 22. Februar 1908. Ministerium des Innern. Bekanntmachung. Den 1. März 1908 wird der I. Termin der diesjährigen Gemeindeanlagen fällig. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß diese Anlagen zur Der- meidung des Zwangsnollstrcckungsverfahrens bis zum 15. Marz 1908 an die hiesige Gemeindekasse abzuführen sind. Rabenstein, am 26. Februar 1908. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekmmtmach betr. Ravenstein, am ^28. Februar ^1908. ^ chs ch ch z s stZgZg Der Gemcindevorstand. WilSdorf. Bekanntmachung. Die nächste Reinigung der Schornsteine in Nabenstein findet vom 3. bis mit 16. März a. c. statt. Rebenstein, am 28. Februar 1908. Der Gemeindevorstand. WikSdor--/- Bekanntmachung. ffherr Richard Hugo Schwenke hier heute von der Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz als Verwaltungsvollstreckungabeamter für hiesigen Ort in Pflicht genommen worden ist. Neustadt, am 28. Februar 1908. Der Gemeindevorstand. Geißler. Bekanntmachung. Mn 15. dieses Monats ist der I. Termin der Gemeinde-Anlagen und des Schulgeldes für das laufende Zahr fällig. Derselbe ist bis spätestens zum 15. März 1908 an die hiesige Gemeinde-Kassen-Verwaltung abzuführen. Es wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß nach Ablauf dieser Frist gegen Säumige das Mahn- bez. Zwangsvollstreckungsversahren cingeleitet werden wird. Neustadt, am 14. Februar 1908. Der Gcmcindevorstiind. Mcistlcr. Die Sparkasse zu Neustadt verzinst Einlagen mit »Vs o/g. Für Einlagen» welche bis zum 3. eines Monats bewirkt werden, erfolgt Verzinsung für den vollen Monat. Die Sparkasse expediert täglich vormittags von 8—12 Uhr und nachmittags von 2 —6 Uhr. Durch die Post eingehende Einlagen werden sofort expediert. Sitzung des Gemeinderates zu Reichenbrand vom 26. Februar 1908. 1. Es wird Kenntnis genommen: von einer Einladung der Königlichen Amtshauptmannschaft zu einer Verhandlung am 27. dieses Monats; b. von einer Einladung derselben Behörde zu einem Dor trag über das Genossenschaftswesen im handwcrkcrvercinshaus in Chemnitz; c. von einem Gesuche des Frauenheims Tobiasmühle und des Rettungshausea Moritzburg; die Gesuche läßt man auf sich beruhen; ä. von einer Petition des Gemeindcrates zu Stötteritz, Doppelsteuerung betreffend, auch diese Petition läßt man auf sich be ruhen : c. von einem Gesuche der hiesigen freiwilligen Feuern,ehr um Anbringung einer elektrischen Lampe im Spritzenhause: das Gesuch wird bewilligt: l. von einen» Schreiben des hiesigen Hausbesitzer- Vereines, die Verunreinigung des Fußweges air der hoserstraße bei Beseitigung des Schnees durch die Schncckchrmaschtne der Straßen bahn betreffend. Es wird beschlossen, die Straßenbahnverwaltung zu veranlassen, diesein Ucbelstande in Zukunft abzuhelfen. 2. Beschlußfassung in Sparkassensachen. Die Vorschläge des Aus- schusses in Darlehnssachcn werden zun» Beschluß erhoben; dem Be schlüsse wegen Prüfung der Rechnung wird Zustimmung erteilt. 3. Beschlußfassung in Bausachen. ». Die zu 4 Bauaesuchen auf. gestellten Gemcindebedingungen werden gutgeheißen; b. Die Peschluß- fassung wegen der Straßenunterführung für das Gelände nördlich der Staatsbahn wird wegen weiter vorzunchmender Erörterungen nochmals ausgesetzt; c. gegen einen an die hiesigen Fluren angren- zenden Bebauungsplan in Siegmar sind Bedenken nicht zu erheben. 4. Schätzung Zugezogener. 5. Für den stellvertretenden Standesbeainten Deininger soll die Befugnis zur Vornahme von Eheschließungen nachgesucht werden. Sitzung des Gcmeindcrates zu Rabeustein voin 25. Februar 1908. 1. Es finden zunächst einige Armensachen, bez. Unterstützungssachen Billigung. Sodann nimmt man Kenntnis von: 2. einer Polizeiverordnung über Beseitigung der Tierkadaver; 3. einigen Schreiben von Rettung»- pp. Anstalten; 6. der Verpflichtung des Sparkasscnkassierers Seifert als Proto kollant und stellvertretender Standesbeamter; 6. einer Eingabe des Vereins sächsischer Gcmcindebcamten. Zur Beschlußfassung gelangt: 7. die Ueberweisung der Sparkassenrechnung 1907 an den Revisor; 8. die Ausleihung von Sparkassengeldern nach dem Vorschlag des Sparkasscnarisschusses; 9. die Beschotterung und Abwalzung der Straßen im Frühjahr nach d^r Vorschlägen der Ba^eputation; 1907 rund 6000 Märk beNägt.^durch mögliässte Isolierung Kossen- Kasse mit dem Einwohnermeldeamt zusammcngelegt werden soll. Letztere beiden Stellen werden irn jetzigen Polizeizimmer untergebracht. Man beschließt weiter: 11. die Bewilligung der Kosten für die Entwässerung des Rathauskellers; 12. die Annahme des vom Kirchenvorstand vorgelegten Projektes zum Friedhofskapellenbau und die Bereitstellung der Mittel bis zu 30000 Mark. Einige Gedanken zur Fortentwicklung der allgemeinen Fortbildungsschule lernen wir, sondern für das Ledcn!^ Die Dollrsschulc kann dieser Forderung nur insofern genügen, als sie im Rahmen ihres Lehrplans die allgemeine Bildung pflegt, die später als Grundlage für die Spezialbtldung dient. Tritt aber der Schüler aus der Schule ins Leben und widmet sich einem bestimmten Beruf, so gewinnt dadurch sein ferneres Leben einen Mittelpunkt, auf der» sich fortan sein gesamtes Denken. Tun und Wollen vereinigt. An der Stätte seiner Wirksam- keit wird er sich praktisch für seinen Berus ausbilden. Aber die praktische, mechanische Verrichtung aller Obliegenheiten des Berufes genügt heutzutage nicht mehr. Unsere wirtschaftlichen, sozialen, siaat- lichcn und kulturellen Verhältnisse fordern, daß man theoretisch den Anforderungen des Lebens gewachsen ist. Die Praxis und die Theorie müssen sich ergänzen und verschmelzen, daß die Heranwachsende gewerbliche Jugend nicht nur mit der Hand, sondern auch »nit dem Kopse, ja mit dem Herzen arbeitet. Zur Erreichung dieses Zieles mitzuwirken, ist die Aufgabe der Fortbildungsschule. Wir müssen offen erklären, daß die Fortbildungs- schule, wenn sie noch an den Bestimmungen des Gesetzes vorn 26. April 1873 und an den Lehrplan vom Oktober 1881 engherzig sesthält. diese Aufgabe nicht, oder doch zum mindesten sehr unvollkommen lösen kann. Nach diesen Bestimmungen trägt sie den Charakter der langweiligen Wiederholungsschule, sie ist nur ein Lückenbüßer und ein Ausbesserer des Defizits, das die Volksschule zurückgelasscn hat. Das genügt nicht, jo cs schadet oft der beruflichen Ausbildung des Zöglings. Sie muß l rn Schüler ausstatten mit den Waffen, oie er in» Kampfe ums Dasein später so notwendig braucht. Sie muß »nit der Arbeitstüchtigkeit auch die Arbeitsfreudlgkeit und die Liebe zum Benif erhöhen helfen, sie »nuß ihm sittlichen Halt und Sicherheit in allen Lebenslagen in» Bewußtsein seiner eignen Kraft verleihen. Sie muß den Erwerbenden Intelligenz zuführen. Dann wird sie auch beitragen, deutschen Handel, deutsche Industrie, deutsches Handwerk dem Auslande gegenüber konkurrenzfähig zu machen; denn auf diesen Gebieten wird die Nation siegen, die die bestgeschulten Augen und Hände besitzt. So sehen wir. daß die Fortbildungsschule ein Kulturfakior ist. dessen Bedeutung nicht unter- schätzt werden darf. Darum gilt es aufklärend zu wirken, damit der Segen der Fortbildungsschule bei zweckentsprechender Organisation immer mehr erkannt wird und ihrer Entwicklung nicht Steine in den Weg gelegt werden. Ein kleiner Beitrag zur Lösung dieser Aufgabe sollen diese Ausführungen sein. Das Zeitalter der Erfindungen und Entdeckungen, des Dampfes und der Elektrizität hat auf allen Gebieten menschlicher Tätigkeit gewaltige. Umänderungen hervorgebracht. Ein gewaltiger Kampf ist