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Dienstag. Nr. 23. 25. Februar 1879. Weißerih-Iettung. Amis-Mlatt für die Königs. Amtshauptmannfchast Dippoldiswalde, sowie für die Königt. Gerichts-Aemter und die Stadträthe zu Dippoldiswalde und Arauenüein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Ichnc in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Amtlicher Theis. Bekanntmachung. Auf dem die Firma E. Mende L Co. in Dippoldiswalde betreffenden Folium 71 des Handelsregisters für hiesigen Gerichtsamtsbezirk ist heute das Ausscheiden des zeitherigen Mitinhabers Herrn Moritz Adolph Hauschild in Schlottwitz verlautbart worden. Dippoldiswalde, den 21. Februar 1879. Königliches Gerichtsamt. Klimmer. Diebstahls-Bekanntmachung. In der Nacht zum 14. ds. Mts. sind aus der Räucherkammer in einem Gute zu Luchan mittelst Einsteigens und Einbruchs folgende Gegenstände: 4 Speckseiten zu je circa 12'/s ic§, eine dergleichen im Gewichte von circa 5 kx, 1 Stück Speck etwa 2 schwer, 2 Vorderschinken im Gewicht von je 9 bis 10 kß, 2 halbe Hinterschinken, circa 5 und 7 kg schwer, 11 Blutwürste, von denen ungefähr die Hälfte je 3 bis 8 >/, und die übrigen je 2 bis 2'/- kx gewogen, 1 Näpfchen Fett, circa 1 KZ schwer und ungefähr 8—10 Stücken geräuchertes Schweinefleisch im Gewichte von je 2 bis 3 KZ gestohlen worden. Zur Ermittelung der Diebe, welche anscheinend 4 an der Zahl gewesen sind, und Wiedererlangung des Gestoh lenen wird Solches hierdurch bekannt gemacht. Dippoldiswalde, am 22. Februar 1879. Königliches Gerichtsamt. Klimmer. Bekanntmachung. Zu Deckung des Fehlbedarfs bei den verschiedenen städtischen Caffen sind in Gemäßheit der gefaßten Collegial- beschtüfse im laufenden Jahre 23 Zehntheile des im Tarif zum hiesigen Anlagen-Regulativ enthaltenen Anlagensatzes vom steuerpflichtigen Einkommen und 21 Pfg. von jeder Steuereinheit vom Grundbesitz, mit Ausnahme der Steuereinheiten von den Vorwerks grundstücken, welche nur 12 Pfg. von der Einheit und zusanimen 64 Mk. 98 Pfg. zur Armencaffe beizutragen haben, zu erheben und in vier gleichen Raten und zwar am 15. Februar, l 15. August und 15. Mai, I 15. November pünktlichst zur Stadtcaffe abzuführen. Ueberdem sind am 1. Dezember ds. Js. die Beiträge an Geschoß, Erb-, Laas-, Wasser- und Gartenzins, sowie Bürger- und Schutzverwandtensteuer zu entrichten. In Gemäßheit des § 12 des Anlagen-Regulativs vom 25. Mai 1875 bringen wir Solches hierdurch zur öffent lichen Kenntniß mit dem Bemerken, daß gegen Diejenigen, welche sich nach Ablauf von 4 Wochen von jedem der vorge dachten Terminstage an gerechnet, mit Entrichtung von Abgaben im Rückstände befinden, nach § 13 des gedachten Anlagen- Regulativs ohne ^Weiteres das Executionsverfahren in Anwendung gebracht werden wird. Dippoldiswalde, am 13. Februar 1879. D e r S t a d t r ath.