Volltext Seite (XML)
Inserate werden bi. spätesten. Mittags de. vorhergehenden Tage- des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenztile mit 10 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz un^Umgegend. Amtsblatt für den Stadtgcmeinderath zu Zwönitz. 85^ Sonnabend, de» 20. Juli 1878. z. Jahrg. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). AbonnementSpreis beträgt vierteljährlich 1 Mark 2V Pf. pesenumsranäo. AMiger für Zur Wilhelms-Spende! Am 20., 21. und 22. Juli dieses Jahres soll nunmehr die in allen Zeitungen angekündigte Wilhelms-Spende gesammelt werden. , In allen Städten und Dörfern des Deutschen Reiches, in Schule und Haus, bei den Deutschen aller Religions- Bekenntnisse sollen die Hände sich regen zur Darbringung dieser Spende. Mann und Frau, Kind und Greis, ein Jeglicher soll beisteuern; denn nicht die Größe der Gabe, sondern das Gefühl, in welchem sic gegeben wird, ist von Bedeutung. Kein Wort ist genügend zum Ausdrucke des Schmerzes, daß unser geliebter Deutscher Kaiser, der Einiger des Reiches, von ruchloser Hand verletzt wurde. Kein Wort ist genügend, um die Freude auszudrücken und den Dank gegen Gott, daß das Leben des Kaiserlichen Greises gerettet wurde. Wo aber das Wort versagt, ist zu allen Zeiten ein äußeres Opfer dargebracht worden. So möge also Jeder zur Wilhelms-Spende ein Kleines beisteuern als Ausdruck des Schmerzes und des Leides, aber auch als Ausdruck der Freude und des Dankes, und jedes deutsche Gemüth möge sich daran erquicken, daß es beitrug, seinem Kaiser für den Ihm von Einzelnen angethanen Schmerz millionenfältige Freude zu bereiten. Berlin, den 13. Jnli 1878. Im Namen und Auftrage des vom General-Feldmarschall Grafen von Moltke geleiteten Comites für die Wilhelm-Spendei der geschäftsführende Ausschuss. Duncker, Bürgermeister von Berlin, Vorsitzender des Ausschusses; Bitter, Wirkl. Geheimer Rath, Präsident der Kgl. Seehandlung, Schatzmeister des ComitöS; Graf Arnim-Boytzenburg, Oberpräsident a. D.; vr. Berthold Auerbach; vr. Engel, Geheimer Ober-Negierungsrath, Direktor des Königl. Statistischen Bureaus; Graf Eulenburg-Prassen, Rittmeister a. D.; Wiebe, Direktor des Kaiserlichen General-Postamtes. 2. o ff das Untere Kirchgasse, Ziegengasse, obere Theil der Kühnhaidnerstraße, Herr Traugott Friedrich Günther, Handelsmann. Rathhausstraße, niederer Anger, am Mühlgraben, Stadtverordneter Herr Christian Gottlob Weber, Glasermeister. Dreirosengasse, neuer Anbau u. s. w., Herr Christian August Neukirchner, Schuhmachermeister. Langestraße, Schützberg, untere Kühnhaidnerstraße u. s. w, Herr Johann Christian Noscher, Mühlenbesitzer. 3. 4. 5. 6. Ueber .... Gesammt-Ergebniß der Sammlung zur Wilhelms-Spende soll Sonnabend, den 27. d. M. im Amtsblatts gewissenhafte Rechenschaft abgelegt werden. Zwönitz, am 19. Juli 1878. —Schönherr, Bürgermeister. Im Anschluß obigen Aufrufs wende ich mich vertrauensvoll an die gesammte Bürger« und Einwohnerschaft unserer Stadt mit der Bitte, zu dieser Wohlthätigkeits-Stiftnng mit einer Gabe, sei sie auch noch so klein, beiznsteuern. Mehr als eine Mark ist von einem Einzelnen nicht anzunehmen. Auch Pfenniggaben sind willkommen. Die Sammlung wird im hiesigen Orte von Haus zu Haus erfolgen und ist zu diesem Zwecke die Stadt in sechs Bezirke einge- theilt. Nachgenannte Herren haben bereitwilligst sich zum Umgang erboten und zwar: 1. Bezirk, obere Gasse u s. w., Herr Gottlob Heinrich Laube, Schnhmachermeister. Markt, obere Theil der Kirchgasse, Neumarkt und Badergasse, Stadtverordneter i. V. Herr Friedr. Aug. Hoffmann. Bekanntmachung, die staatliche Einkommensteuer betreffend. Das diesjährige staatliche Einkommeusteuer-Cataster für die Stadt Zwönitz ist hier eingegangen und liegt für die Beitragspflich tigen an Rathsstelle zur Einsicht aus. Die Beitragspflichtigen erhalten in den nächsten Tagen noch besondere Zufertigungen, aus welchen das Ergebniß der Einschätzung und der hiernach zu zahlende Steuerbetrag ersichtlich ist. Diejenigen Beitragspflichtigen, welche eine solche Zufertigung bis zum 20. dieses Monats nicht erhalten haben, werden aufgefordert, sich schleunigst wegen Mittheilung des Ergebniß ihrer Einschätzung in der hiesigen Stadtsteuer- Emnahme zu melden. Reclamationen gegen die Einschätzung sind, zur Vermeidung der Ausschließung, binnen drei Wochen, vom Tage der Behändigung der Zufertrgung ab gerechnet, bei der Königlichen Bezirkssteuer-Einnahme Chemnitz schriftlich unter Anführung specieller Be schwerdegründe und unter Hinzufügung der Zufertigung einzubringen. Zwönitz, am 15. Juli 1878. Schönherr, Bürgermeister. Bekanntmachung, die Erhebung der Einkommensteuer betreffend. Durch Verordnung des Königlichen Finanz-Ministeriums ist als Termin für Abführung der ersten Steuerhälfte der 22. Juli K I. festgesetzt. Wer nach Verlauf von 3 Wochen, vom Zahlungstage an gerechnet, noch in Rückstand ist, hat sich der executivischen Einhebung zu gewärtigen. Zwönitz, am 15. Juli 1878. Schönherr, Bürgermeister.