Volltext Seite (XML)
Wochenblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radevnrg, Moritzbnrg nnd Umgegend. Erscheint: Mittwoch« u. Sonnabend« früh 8 Uhr. Abonnementspreis: Vierteljährlich 12j Ngr., auch bei Bestellungen durch die Post. Inserate werden mit 1 Ngr. für den Raum einer gespaltenen Corpus-Zeile berechnet und sind bis spätestens Dienstags und Freitags VormrttagS 10 Uhr hier auszugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. - » StchsundjwaiyiMer Jahrgang. s Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M, Tschersich. Dresden: Annoncen bureau von C. Graf und Haasen stein L Vogler. Leipzig: Bernhard Freyer, Rudolph Mosse, Haasenstein L Vogler und Eugen Fort daselbst. Auswärtige Annoncen-Austräge von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. üe« Sonnabend 15. tztngufi 1874. Verordnung, die Einschärfung -er für -aS Maaß- un- Gewichtswesen besteben-en Vorschriften und -ie Bestrafung von Zu widerhandlungen betretend. Obschon die Maaß- und Gewichtsordnung des Deutschen Reichs bereits seit dem 1. Januar 1872 vollständig in Kraft getreten, ist doch mehrfach wahrzunehmen gewesen, daß den Vorschr ften derselben nicht allenthalben gehörig nachgegangen wird. Insbesondere werden noch öfter Waaren nach altem, dem angezogenen Gesetz nicht' entsprechendem Maaß und Gewicht angeboten oder gesucht, und läßt sich hiernach annehmen, daß auch beim Verkaufe dieser Waaren noch unzulässige Meß- und Wäge- Jnstrumente angewendet werden. Das Ministerium des Innern sieht sich hierdurch veranlaßt, auf die Vorschrift in Artikel 10 der Maaß- und Gewichtsordnung, nach welcher zum Zumessen und Zuwägen im öffentlichen Verkehr nur in Gemäßheit dieses Gesetzes gehörig gestempelte Maaße, Gewichte und Waagen angewendet werden dürfen, sowie auf die Bestimmung in 8 369 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich, welche Gewerbtreibende, bei denen ein zum Gebrauche in ihrem Gewerbe geeignetes, mit dem Stempel eines Eichungsamtes nicht versehenes Maaß oder Gewicht, oder eine unrichtige Waage vorgefunden wird, oder welche sich einer anderen Ver letzung der Vorschriften über die Maaß- und Gewichts-Polizei schuldig machen, mit Geldstrafe bis zu 30 Thlr. oder niit Haft bis zu 4 Wochen bedroht, hierdurch noch mals hinzuweisen. Alle Wohlfahrtspolizeibehörden aber werden angewiesen, über die genaue Beobachtung der für das Maaß- und Gewichtswesen geltenden Bestimmungen pflichtmäßig Obsicht zu führen und Zuwiderhandlungen zur gesetzmäßigen Ahndung zu bringen. Dresden, den 31. Juli 1874. MinisteriumdesJnnern. von Nostitz-Wallwitz. Fromm. Ter aus Ottendorf bei Radeberg gebürtigen Johanne Christiane Kluge ist in Folge einer gegen sie vorliegenden Anzeige Vorhalt zu thun. Da dem Vernehmen nach die Kluge sich als Landstreicherin umhertreibt und ihr derzeitiger Aufentbaltsort unbekannt ist, so wird dieselbe hiermit öffentlich vorgeladen, -en 14. Septemver 1874, Vormittags S Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle sich einzuftnden, und werden alle Polizeibehörden andurch ersucht, die rc. Kluge im Betretungsfalle auf diese Vorladung aufmerksam zu machen und über den Erfolg kurze Nachricht anher gelangen zu lassen. Pultznttz, am 13. August 1874. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Fellmer. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 28. September 1874 das dem Bandweber Friedrich August Frenzel in Ohorn zugehörige Grundstück Nr. 109 des Katasters, Fol. 127 des Grund- und Hypothekenbuchs für Ohorn, welches Grundstück am 15. Juli 1874 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 700 Thaler -- —- gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Pulßnitz, am 16. Juli 1874. Das Königliche Gerichtsamt. Fellmer. Deutsches Reich. Dresden. Der Landesculturrath für das Königreich Sachfen erließ folgende Warnung: Im Hinblick darauf, daß weder die Statuten noch die Geschäftsleitung der Sächsischen Viehversicherungsbank zu Dresden geeignet sind, Vertrauen zu erwecken, sieht sich der Landescultur rath zufolge in jüngst stattgehabter Plenarsitzung gefaßten Beschlusses veranlaßt, die sächsischen Landwirthe vor einer Versicherungsnahme bei dieser Gesellschaft eindring lichst zu warnen. — Die betreffende Versicherungsbank verwahrt sich nun in einer öffentlichen Erklärung auf das Energischste gegen die Anschuldigungen des Landes- culturraths und gegen Auslassungen der landwirthschaft- Uchen Zeitschrift „Der Landwüth." Besonders heftig ^gegriffen werden in dieser Erwiderung die Herren v. -Metzsch Ed v. Langsdorf. . Dresen. So hätten wir denn die vorher so M ^lehnte, andererseits aber auch so viel gefürchtete Vogelwiese glücklich wieder hinter uns; glücklich nämlich muß sich Jeder preisen, der nicht als harmloser Spazier- gänger, wenn er in den Abendstunden den sogenannten besuchte, von herumtobenden übermütbigen Menschen, die sich zu anderer Zeit so gern zur anständigeren Classe zahlen, irgendwie comprvmittirt oder wohl gar insultirt wurde. Noch am letzten Tage betrug sich ein Arbeiter vor dem königlichen Zelte, in welchem die üblichen Zierlichkeiten nach erfolgtem Königsschusse stattfanden, so roh und ungeberdlg, daß die Feierlichkeit gestört und der Arbeiter vom Militär festgenommen wurde. Ganze Trupps hatten sich zusammengethan und verübten ihre Ungezogenheiten auf das Abscheulichste; Schlägereien und Excesse fanden die ganze Nacht statt, Arreturen kamen vor und zum Schluß durchzog eine Schaar junger Leute zum Kehraus unter rohem Gebrüll mit von den Zelten und sonst weggeriffenen Fichten die Straßen der Vogel wiese. Eben so wenig Zufriedenheit äußert sich über den neuen Platz selbst, denn die Gesellschaft hatte wenig Mcksicht auf die Besucher der Schiebwiese genommen; alle Wege und Stege befanden sich im schlechtesten Zu stande, so daß der Wunsch, wenn es, wie stark zu zweifeln ist, der Bogenschützengesellschaft nicht gelingt, eine durch greifende Veredelung dieses Volksfestes herbeizuführen, sicher ein allgemeiner werden wird: keine Vogelwiese mehr. Leipzig, 7. August. Die hiesige Kreisdirection hat neuerlich für den Bereich ihres Regierungsbezirkes die Bestimnlungen über den Transport des Schlachtviehes eingeschärft und unter Anderm alles Mißhandeln des Schlachtviehes bei dem Transport auf Wagen oder Karren — es geschehe durch Zusammenschnüren und Binden mit andern als Strohseilen, oder durch mit Martern für dasselbe verbundenes Ausladen und Legen — und das Treiben und Treibenlassen des Viehes durch Hunde ohne Beißkörbe verboten. Leipzig. Vorletzten Dienstag machte hier ein Schneider aus der Meißner Gegend gründlich mit einer Schwindelei Fiasko. Dem pfifigen Schneiderlein mußte das Herumhantieren mit Nadel und Scheere zu langweilig geworden sein, genug, er kam auf den speculativen Ge danken, sich taubstumm zu stellen und als Fechter von Ravenna das Mitleid seiner Mitmenschen zu erregen. Das Geschäft hatte sich denn auch ganz hübsch rentirt, nur war es dem Held der Nadel blutsauer gefallen, in Einem ört den Schnabel, den er sonst stets vornweg hat, galten zu müssen und dieser leidige Uebelstand brach dem chlauen Fechtmeister auch den Hals. In einer Re- tauration am Peterskirchhof, wo derselbe abermals unter rührenden Gesten die Portemonnaies der Gäste zu er weichen suchte, verplapperte er sich plötzlich und erregte dadurch den dringendsten Verdacht eines der Anwesenden, so daß der Wirth, um der Sache auf den Trichter zu kommen, das taubstumme Schneiderlein in eine Droschke setzte und mit ihm in das Taubstummeninstitut fuhr. Hier half nun keine Verstellung mehr: der Betrüger wurde, trotzdem er anfänglich die verzweifeltste» Gesichter schnitt und seigx Arme wie Telegraphmflügel arbeiten ließ, entlarvt und umgehend an das Polizeiamt abgeliefert, wo sich die Sprache des Aermsten hoffentlich in ihrer ganzen meißnerischen Schönheit wiedergefunden hat. Oesterreich-Ungarn. Wien, 10. August. Die „Wiener Tagespreise" meldet, daß ein Circularschreiben der deutschen Regierung, welches die Anerkennung der gegenwärtigen Negierung in Madrid befürworte, am Sonnabend hier eingetroffen sei. Das Cwcularschreiben beschränke sich darauf, den europäischen Cabineten die Erwägung nahe zu legen, daß es opportun sein dürfte, die spanische Republik nun mehr anzuerkennen. Frankreich. Paris, 9. August, Abds. Aus dem Meerbusen von Biscaya wird die Ankunft von Kriegsschiffen gemeldet, die verschiedenen Mächten angehören. — Nach dem „Moniteur" geht das französische Kanonenboot „Ori- flamme" am 13. d. M. in See, um die in den spanischen Gewässern kreuzenden französischen Schiffe zu verstärken und der Ueberwachung der spanischen Küste weiteren Nachdruck zu geben — Das legitimistische Journal „Union" meldet, Marschall Serrano hätte den dabei interessirten Mächten angezeigt, daß er für den Meerbusen von Biscaya den Blocademstand zu erklären beabsichtige. Das Blatt will wissen, Seitens des englischen Cabinets sei darauf erwiedert worden, daß es in diesem Falle sofort die Carlisten als kriegführende Macht anerkennen werde. . Paris, 11. August. Die Morgenblätter melden die Flucht Bazaiue'S von der Margaretheninsel in der Nacht vom Sonntag zum Montag. Wie es heißt, verließ er das Fort mittelst einer Leiter und eines Strickes und erreichte ein italienisches Schiss- Dunkelheit der Nacht sowie herrschendes Unwetter und Sturm unter stützten die Flucht. Paris, 11. August. (K. Z.) Frau Bazaine und einer ihrer Vettern sollen die Flucht des gefangenen Marschalls bewerkstelligt haben. In einem gemietheten