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Jahrgang Drahtanschrift: „Tageblatt" Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2040 Dienstag, den 8. Dezember 1936 rs Märtyrer der deutschen Ehre Zum Beginn des Mordprozesses David Frankfurter Mit dem Beginn des Mordprozesses gegen den feigen Mörder an dem Landesgruppenleiter der Landes gruppe Schweiz der NSDAP., Wilhelm Gustloff, am 4. Februar d. I. lebt im Herzen des ganzen deut schen Volkes der Name und die Gestalt Wilhelm Gustloffs wieder auf. Für uns ist Gustloff nicht tot. Für uns lebt er fort als Märtyrer der deutschen EhreundFreiheit, als leuchtendes Vorbild eiserner Pflichterfüllung, als Kämpfer für den Nationalsozialis mus. Die Schüsse, die Wilhelm Gustloff trafen, verwun deten die deutsche Nation, der sie auch galten. Jeder An griff auf die deutsche Ehre ist aber nur immer wieder An latz, die Reihen noch fester zu schließen. Und an der ehernen Front der deutschen Schicksalsgemeinschaft werden alle feigen Ueberfälle sich zerschlagen. Unser Kampf gegen die jüdischen Hetzer hört nicht eher auf, als bis wir als Sieger das Feld beherrschen. Wir werden sehen, wer den längeren Atem hat. So mag nun das Schweizer Gericht urteilen nach bestem Wissen und Gewissen. Wir werden es nicht be hindern und beeinflussen. Die jüdischen Hetzer da gegen haben am Vorabend einen neuen Verleumdungs feldzug eingeleilet, um auf das Gericht einen Druck aus zuüben. Das stellen wir fest! Und unser Kampf gegen die Verleumder und Hetzer wird dieser Aktion zu begegnen wissen. Uns geht es darum, der Welt zu zeigen, wo die Friedensstörer sitzen und wie sie arbeiten. David Frankfurter ist nur einer aus ihren Reihen, der vorgeschickt wurde. Die Draht zieher bleiben in der Etappe. Hinter Frankfurter steckt die ganze Meute jener international ver sippten Judenclique, die, wo es auch immer sei, den Kampf gegen das nationalsozialistische Deutschland führt. Und mit ihr arbeite^ Hand in Hand die internatio nale Hetzpresse, der jedes Mittel recht ist, um durch Lügen und Verdächtigungen das neue Deutschland zu schädigen. Diese Presse, die sich mit Vorliebe der Hilfe von Emigranten und allerlei lichtscheuen Gesindels, das allen Grund hatte, Deutschland den Rücken zu kehren, be dient, hat es fertiggebracht, am offenen Grabe des ge mordeten Landesgruppenleiters düe Parole auszugeben: Nicht der Mörder ist schuld, sondern der Ermordete. Und mit Freuden hat dieselbe Lügenpresse in ihrer E n t l a st u n g s o f f e n s i v e für ihren Rasse genossen Frankfurter aus der Anklage wegen Mordes eine Hetze gegen die nationalsozialistische Aus landsorganisation konstruiert mit dem Erfolg, daß jeder Zusammenschluß und jede nationalsozialistische Betätigung eines Reichsdeutschen im Ausland verboten werden sollte. Leider hat sich die Schweiz durch diese Machenschaften auf hetzen lassen, und große Teile des Volkes sind ein Opfer dieser Hetzapostel geworden, die es erreichten, daß die Landesgruppe Schweiz der NSDAP, verboten wurde. Sosehr aber die Giftmischer und Fälscher sich be mühen mögen, aus dem Mord an Wilhelm Gustloff Kapi tal für ihre Hetze zu schlagen, um so mehr wird das deutsche Volk in Wilhelm Gustloff den Mann sehen, der für die deutsche Sache fiel. Gustloffs Leben und Sterben ist in vielem ähnlich dem Leben und dem Tode des Ber liner Sturmführers Horst Wessel. Wie dieser, so wurde auch Gustloff feige in seiner Wohnung nieder- geknallt Wie Horst Wessel, so stand auch Gustloff einsam auf vorgeschobenem Posten, aber dennoch hielt er männlich aus und stritt für die Sache, der er sich verschrieben hatte. Jetzt, wo der Prozeß David Frankfurter noch einmal das ganze Geschehen und das Wirken jenes Untermen schentums aufdecken wird, das den Mord am Gegner als heldische Tat feiert, werden sich vermutlich auch wieder alle jene Kreaturen melden, die sich seinerzeit, als sich kaum die Erde über dem toten Gustloff geschlossen hatte, in Paris zu einem Komitee zur Verteidigung des Mörders zusammengcschlossen hatten. Alle Register haben sie ge zogen, um den Ausblick auf die Brutalität und Gemein heit dieses Mordes zu verdunkeln. David Frankfurter haben sie zu einem Bewunderungsgegenstand aller derer gemach?, die ein Interesse daran haben, daß durch solche Verbrechen der Völkerfrieden gestört wird. Nicht genug damit, daß die Drahtzieher dem Mörder den Mut zum Verbrechen gaben, mit ihren Feldzügen für den Verbrecher unternehmen sie eine beispiellose Verherrlichung des poli tischen Mordes. Mit der ganzen Skrupellosigkeit ihres Kampfes gegen den Bestand Europas versuchen sie, den Zynismus eines Untermenschen, der einen unschuldigen, aufrechten Mann von der Seite seiner Familie gewissen los mitten aus einem tätigen Leben riß, zu einem selt samen Heroismus emporzulügen. Was diese Giftspritzer aber auch ersinnen mögen, um einen neuen Hetzfeldzug gegen das nationalsozialistische Deutschland zu inszenieren, wir Deutsche, wir National sozialisten werden uns darum nur um so fester zusam menschließen. Für uns ist Gustloff nicht umsonst gefallen. Aus seinem Opfer wird sich der Geist des neuen Deutschlands immer wieder erneuern. Und was der Landesgruppenleiter Wilhelm Gustloff im Leben nicht er- Zer AW-Mder m dem Rilhter Mordprozeß David Frankfurter in Chur. Werden die Hintermänner entlarvt? Vor dem höchsten Strafgericht des Schweizer Kan tons Graubünden in Chur beginnt am Mittwoch der Prözetz gegen den Juden David Frankfurter, der am 4. Februar d. I. in Davos den Landesgruppenleiter der Landesgruppe Schweiz der NSDAP., Wilhelm Gustloff, in seiner Wohnung niedcrschotz. Für die Verhandlungen, die im Sitzungssaal des „Großen Rates" stattfinden, sind vier Tage vor gesehen. Das bündlerische Kantonsgericht be steht aus fünf ordentlichen Mitgliedern, dem Kantons gerichtspräsidenten Dr. Rudolf Ganzoni aus Chur, der den Vorsitz führt, dem Altregierungspräsidenten Dr. Jo seph Vieli aus Chur, der Mitglied der Kantonsregierung ist, dem Rechts- und Großrat Giovanni Nicola aus Bo- vcredo, dem Oberst der Militärjustiz Christian Gartmann aus St. Moritz und dem Standespräsidenten Dr. Johann Peter Sonder aus Salux. Die Anklage vertritt als Amts träger sä Koo Dr. Friedrich Brügger aus Chur. Anklage lautet auf Mord Die Anklage gegen den Juden Frankfurter lautet auf Mord und stützt sich auf den 8 88 des Strafgesetzbuches des Kantons Graubünden vom 8. Juli 1861. Dieser Para graph bestraft wegen Mordes denjenigen, der die wider- rechtliche Tötung eines anderen mit Vorbedacht ausgeführk hat. Dieses Verbrechen wurde früher mit dem Tode be straft. Heute ist die Todesstrafe in lebenslängliches Zucht haus umgewandelt. Beim Vorliegen „ganz besonderer Milderungsgründe" beträgt die Mindeststrafe 15 bis 25 Jahre Zuchthaus. Eine Berufung gegen das Urteil des Kantonsgerichts ist nickt zulässig, dagegen können Beschwerden über Formverletzungen im Rekurs- bzw. Kassationswege vorgebracht Werder Frau Gustloff tritt dem Verleumdungsfeldzug entgegen Im Gegensatz zum deutschen Strafrecht ist nach dem des Kantons Graubünden die Zivilklage zugelassen. Frau Gustloff hat von diesem Recht in einem bewunderungs würdigen und mutigen Entschlusse Gebrauch gemacht, um dem Verleumdungsfeldzug und den schamlosen Ver drehungsversuchen der bolfchewisckschen und jüdischen An stifter und Hintermänner entgegenzutreten. Ihre Prozeß vertreter sind der schweizerische Anwalt Dr. B. Ur sprung aus Zürzach sowie Prof. Dr. Grimm- Essen. reicht hat, das wird der tote Gustloff erreichen und voll enden. Das Schweizer Volk, das sich trotz aller Hetze den klaren Blick für die Tatsachen bewahren wird, wird ein sehen müssen, daß es seiner nicht würdig ist, sich von land- und volksfremden Juden gegen das deutsche Nachbarland aufhetzen zu lassen. Die Schweiz wird einsehen lernen, daß Wilhelm Gustloff nicht die Ursache des Unfriedens war, sondern ein Garant des Friedens in der Schweiz. Wir Deutsche sind bemüht, mit der Schweiz in Frieden und Eintracht zu leben. Wir werden aber nicht aufhören, für die Erkenntnis in der Welt zu kämpfen, daß jene internationale Hetzerclique die deutschen Friedensbemühungen sabotiert. Der des vorsätzlichen Mordes angeklagte David Frankfurter wird von dem Züricher Rechtsanwalt Dr. Curti verteidigt. Die jüdischen Anwälte de Moro- Giafferie (Paris) und de Vries (Amsterdam), die in aller Oeffentlichkeit erklärten, das Weltjudentum plane, den Prozeß gegen Wen Mörder Frankfurter als eine P r o p a g a n d a a k t i o u gegen Deutschland aufzn ziehen, und die so mit einen aufschlußreichen Einblick in die Hintergründe der Tat tun ließen. Das Verbrechen vom 4. Februar Wenn jetzt die Ereignisse jenes Mordtages und di« Hintergründe jener feigen Lat vor Gericht noch einmal aufgerollt werden, dann wollen wir uns ins Gedächtnis zurückrufen, was am 4. Februar in Davos ge schah: Der Jude David Frankfurter, der sich in Bern als Medizinstudent aufhielt, kam am 4. Februar nach Davos. Er begehrte Einlaß in die Wohnung Gustloffs und Wurde in sein Büro geführt. Als der Landesgruppenleiter in das Zimmer trat, gab der 27jährige Jude fünf Schüsse ans Gustloff ab. Alle trafen und töteten Gustloff auf der Stelle. Der Mörder floh und meldete sich dann später bei der Polizei, wo er in Haft genommen wurde. Beim ersten Verhör schon erklärte er, er habe die Tat aus politi schen Gründen ausgeführt, weil er Jude sei, und wolle mit ihr das gegenwärtige Regime in Deutschland treffen. Oie Hetzer an -en Pranger? Die feige Tat des Juden Frankfurter ist das Er gebnis einer jahrelangen systematischen H etz e in der Schweiz gegen den Nationalsozialismus, die eine Atmosphäre des Hasses schuf. Aus, dieser Atmosphäre wurde der Mord an Wilhelm Gustloff geboren. Mit David Frankfurter gehörten heute alle jene jüdischen Hetzer und Giftmischer auf die Angeklagebank, die den Haßfeldzug gegen das neue Deutschland begonnen haben. Dieser ganze jüdische Klüngel und das Emigrantengesindel haben die Vorarbeit zu diesem Mord geleistet. Die Beurteilung der Tat des Juden Frankfurter, die in der ganzen Kulturwelt tiefsten Abscheu auslöste, ist alleinige Sache des schweizerischen Gerichts, dessen Spruch die deutsche Oeffentlichkeit mit Vertrauen erwartet. Trotz aller Herausforderungen wird sie es mit peinlichster Gewissenhaftigkeit nach wie vor vermeiden, sich in das schwebende Verfahren einzumischen. Mit Ge nugtuung stellt sie auch fest, daß die schweizerische Regie rung durch das Verbot des Ludwig Cohnschen Mach werkes „Mord in Davos", das ein bisher beispiel loser, einziger Erpressungsversuch ist, Richter und Oef fentlichkeit in der Schweiz vor diesem jüdischen Ein mischungsversuch bewahrt hat. Leider ist dieser Versuch nicht der einzige geblieben. Die verlogeneHetze, die am Vorabend des MordprozesseL David Frankfurter mit erneuter Wucht eingesetzt hat, zurückzuweisen, ist eine Pflicht, die nicht nur die Wahrheit, sondern auch der Opfxrtod Wilhelm Gustloffs gebieterisch verlangt, der sein Leben getreu dem Gebote seines Führers für die Ver besserung der Beziehungen zwischen seinem Vaterlands und feiner Wahlheimat, der Schweiz, hingab. Infolge Lleberzeichnung Erhöhung -es Reichsanleihebetrages um ^00 Millionen Mark Auf die in der Zeit vom 20. November bis 5. De zember 1936 zur öffentlichen Zeichnung aufgelegten 408 Millionen Mark 4Vsprozentigen auslosbaren Schatzanwei sungen des Deutschen Reiches, dritte Folge, sind nach den bisher vorliegenden Meldungen über 500 Millionen Markgezeichnet worden. Um die zahlreichen, insbesondere auch die kleinen Zeichner befriedigen zu können und der weiteren Kon solidierung der Reichssinanzen zu dienen, hat das Reich mit dem Konsortium vereinbart, noch einen weite ren Schatzanweisungsbetrag der gleichen Art in Höhe von 100 Millionen Mark über den ur sprünglich in Aussicht genommenen Betrag zur Ver fügung zu stellen, um so die Zeichnungen möglichst voll be rücksichtigen zu können. Da bereits von vornherein 100 Millionen Mark dieser Anleihefolge fest übernommen waren, erhöht sich deren Gesamtbetrag auf 600 Millionen Mark.