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Wochenblatt Wilsdruff, Tharandt, Reffen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Dtadtrath da,rlbst. 'liMeljährlichkr PränumerationSpreiS IO Ngr. — Jnscrtionsgebühren für den Raum einer gespaltenen Corpus,eile 8 Pf. — Annahme von Inseraten bi« Montag resp. Donnerstag Mittag. — Etwaige Beiträge, welche der Tendenz des Blattes entsprechen, werden »nt großem Danke angenommen, nach Befinden honorirt. 62. Freitag, den 25. September 1868. Verordnung des Justiz-Ministeriums vom 19. September 1868. . .^2 Justiz-Ministerium fordert mit Bezug auf Z. 9 des Gesetzes voin 14. September 1868 die Stadträthe und die Gemeindevor- uande hierdurch auf, in ihren Gemeinden der Aufstellung der Urlisten für die Geschworncn-Wahlen mit thunlichster Beschleunigung sich zu unterziehen, da die öffentliche Auslegung der Listen zu Jedermanns Einsicht während einer vierzehntägigen Frist nach ß. 10 des 'ungezogenen Gesetzes noch im Laufe deS nächsten Monats stattfinden soll. Dresden, den 19. September 1868. M i n i st e r i u m der I u st i z. 5-, für die Gerichtsamtsbezirke 6-, für den Gerichtsamtsbezirk Dresden, den 17. September 1868. . . der 2. November d. I. festgesetzt worden, bis zu welchem Tage Mittags 12 Uhr alle Befreiungsansprüche und sonstigen Einwendungen bei Verlust derselben vor Wk ' > im Gewandkause zu Dresden versammelten Aushebungs-Commission persönlich und unter Beibringung der erforderlichen Nachweise anzubringen sind. Zur vorläufigen Benachrichtigung der Obrigkeiten, sowie zur Nachachtung der Betheiligtcn, welche letztere den ihnen durch ihre Lbrigkeiten noch weiter machenden Weisungen im Bezug auf ihre Gestellung pünktliche Folge zu leisten haben, wird dies hierdurch bekannt gemacht. Gasthof zum „Adler" zu Wilsdruff, und M drn 16-, 11. und 19. Oktober d. Z., Tagesgeschichte. Tas Justizministerium fordert die Stadträthe und Gemcindevor- üandc auf, in ihren Gemeinden der Aufstellung der Urlisten für die iNschwvrmnwahlcn mit thunlichster Beschleunigung sich zu unterziehen, die öffentliche Auslegung der Listen zu Jedermanns Einsicht wäb- send einer vierzehntägigcn 'Frist noch im Laufe des nächsten Monais flattfinden soll. We die „Dr N." hören, wird bei unserm Militärwesen von Aeusahr an wieder eine preußische Einrichtung in Kraft treten. Näm lich das von Unteroffizieren und Soldaten bisher gewährte Beklci- dungsgeld soll in Wegfall kommen und anstatt dessen alle BcklcidungS- gegennände, sowie sämmtliche Wäsche den Mannschaften vom Staate geliefert werden. Auch an den Dingen sollen die Schirme wegfallen und bei den Stiefeln das Zweckenregiment eingeführt werden. Da künftiges Jahr, wie schon gemeldet, das bisherige Bcklei- dungsshstem der sächsischen Armee wegfällt, so wird bereits nächsten Bekanntmachung. Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft hat für die Aushebung der innerhalb ihres Bezirkes den 21. dieses Monats iur Anmeldung kommenden Gestellpflichtigen vom Jahre 1868 folgende Aushebungstage und Gestellungsorte festgesetzt: l-, für den Gerichtsamtsbezirk den S. Oktober d. Z., Rathhaus zu Radeberg, 2-. für di? Gerichtsamtsbezirke und den 10. Oktober d. Z., Rathhaus zu Radeburg, 3-- für den Gerichlsamtsbezirk ZtippoUIiMV» »lei« den 12. und 13. Oktober d. I., Rathhaus zu Dippoldiswalde, 4-, für den Gerichtsamtsbezirk den 15. Oktober d. Z., Königliche A m t s h a u pt m a n n s ch a f t. von Vitti«.Ludwig. Monat das von den Soldaten aus den Kammern eigcnthümlick Er worbene, nach vorheriger Taration der Abnutzung Seiten der Wirth- schaftsvffiziere, vom Staate zurückgekauft. Was Einzelne gutgemacht, wird ihnen baar ausgezahlt, während etwaige Schulden nach und nach vom Tractament abgezogen werden. Das Gerichtsamt in Dresden hat die im Amtsbezirke wohnhaften Bäcker und Brodhändler angewiesen, das Gewicht und die Preise der von ihnen zu verkaufenden Waaren in ihren Verkaufslocalen mittels für Jedermann erkennbaren Anschlags öffentlich bekannt zu machen. Der in Dresden erbaute Renz'sche Circus wird in einen Win tergarten mit Schlitischuhbahn nebst einer großen Restauration um- gewandelt. Aus Rochlitz, 20. Sept, berichtet man den „Dr. N." So lange gewiße Leute nicht die Humanilätsprinzipien kennen lernen, die in der neuern Zeit allgemein anerkannt werden, sondern so lange sie vermöge ihres Standes, besser ihrer Kaste, ein Recht zu haben glau- Gewandhaus zu Dresden, »üNIvu den 20. Oktober d. J>, Gewandhaus zu Dresden, 7., für den Bezirk der Stadt den 21., 22., 23., 24., 26., 27., 28. und 29. Oktober d. I., Gewandhaus zu Dresden. Es haben daher an diesen Tagen und Orten die sämmtlichcn, dem norddeutschen Bunde angehörigen, im hiesigen Bezirke wohn- kastcn Militairpflicktigen, welche im Jahre 1848, oder in früheren Jahrgängen geboren und noch nicht militairfrei find, sowie die bei früheren Aushebungen aus irgend einem Grunde Zurückgcstellten vor der Aushebungs-Commission persönlich sich zu gestcllen. Zum Reclamationstermin ist