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Anzeiger »n» Elbeblatt für Riesa, Strehla Md deren Umgegend. Wochenschrift zur Belehrung und Unterhaltung. 13. Dienstag, -en 12. Februar 1850. Dresden, 24. Januar. (Schluß.) Die Mitglieder der Anstalt haben auf die ge wöhnlichen Zinsen der von ihnen eingezahlten Gel der zu Gunsten des Vereins selbst Verzicht zu leisten. .Dagegen zahlt die Anstalt in dem der Ein zahlung nächstfolgenden Jahre von 100 Thaler Einlagebetrag 3 Thaler Renten baar aus. Mit dem dritten Jahre beginnt die Nenteustei- gerung. welche in den ersten Jahren zwar langsam, vom 30. Lebensjahre an aber immer bedeutender wird, bis sie endlich mit 150 Thaler jährlicher Rente auf jede einzelne Einlage ihren höchsten Satz erreicht. Die Anstalt gewährt bei dem Abgänge eines Mitgliedes durch Tod oder Auswanderung die volle Zurückzahlung der eingelegten Gelder, abzüg lich der auf die vollen Einlagen bereits baar aus gezahlten Renten. Auf das Abgangsjahr wird den Erben noch die Renten des Jahres gewährt. Bei Stückeinlagen wird im Falle des Austrit tes der erste Einlagebetrag so wie die baaren Nach zahlungen unverkürzt den Erben oder Auswande rern zurückgczahlt. Nur die auf diese Beträge gutgeschriebencn Renten werden zurückbehalten und bilden den Erbanfall für die übrigen Mitglieder der betreffenden Classe. Diese Erbanfälle, vereint mit den ansehnlichen und alljährlich eintretenden Verwaltungsüberschüs- scn vermehren das Rentencapital der jungernund de» Leibrentenfond der ältern Elasten, und bewir ken vorzugsweise, die bedeutende Rentenstcigerung, so daß die Rcntcnsvmme für die am längsten Le benden wohl das 300fache des ursprünglich einge zahlten Kapitals betragen kann. Aus allen Diesem geht hervor, daß nicht nur die Zinsen von den, eingelegten Summen, aus welche die Mitglieder beim Eintritte gegen die zu empfangenden Renten verzichtet hatten, an die Jahresgesellschaft zurückfließen, sondern auch daS ursprünglich eingezahlt« Capital nebst de» noch durch die Verwaltung erübrigten ansehnlichen Ber- mögcnstheilen den Mitgliedern in der Form von Jahresrenten vollständig wieder zurückerstattet werden. Welche bedeutende Summen die Anstalt ihren Mitgliedern auf diese Weise nach und nach ge währt, «rgiebt folgendes Beispiel. ES ist eine Jahresgesellschast auS 1000 Mit gliedern znsainmengrtrcteu, deren jedes sich mit einer vollen Einlage von 100 Thlr. betheiligt hat. In den ersten 20 Jahren geht nach den Stcrb- lichkcitstabellen ein Dritthcil der Mitglieder mit Tode ab, welche nebst den übrigen noch lebenden das eingelegte Geld, — wenn sie verstorben, in Renten und baaren Capitalrückgewährungen, wenn sie noch leben, in Renien allein — jedoch ohne Zinsen wieder zurückcrbalten hatten. Nach 93 Jahren erlischt diese IahreSgesell- schäft, und die Summe aller bis dahin an sie gezahlten JahreSrenten beträgt überhaupt 326,697 LA 27 anßer diesen wurden für Ab fertigungen an die Erbe» ver storbener Mitglieder gezahlt. 16,262 - 18 - in 8umms 342,960 LA 15 -ZA Ziehen wir hiervon . . 100,000 - — , als Einlagecapital, welches nach den ersten 2V Jahren zu rückerstattet worden war, so bleiben . 242,960 . IS , übrig, welche.während der Lebensdauer der »och vorhandenen 670 Personen vertheilt worden -sind.