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Dienstag — Nr. «5. — «. März 184» Dit Zell«», »scheint »glich. Au bezttben durchulltPost ämter de»In- und ««„<«»„< »e«! in Frankreich durch «. st. «lexand» in Straß, dura, und bei Drmselven in Pari«, ktr. 2L. eu« «otra vmu, <>e «»r»r«u>; Deutsche Allgemeine Zeitung. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» «„England durä>Ms«im« R Rörgate in üond»n. 14 Henrietta. Street, Co- »ent-Marden. Prei« stlr da» Vierteljahr 2 Ihle. JnjertlonigebSbr sstr den Raum einer Zeile 2 Rgr. Zur Nachricht. Uuf d-s mit d-m l. April t8»9 brglnmnd- vitritljährllch- Abmn-mrnt d,r Deutschen Allgemeinen Zeitung werden bei allen Postämtern und Zeitungsexpeditionen des In- und Auslandes Bestellungen angenommen. Der Preis beträgt viertel jährlich in Sachs-» 2 Thlr., in Mk-«ßen 2 Thlr. 5'/» Sgr., in Oesterreich 7 Fl- 38 Kr. UeverbliS. Deutschland. Frankfurt a. M. Gesetzentwurf zum Schuhe der deut- , schen Auswanderung. * Dresden. Die Verhältnisse mit dem Hause Schönburg. 0 Dresden. Dcputationsbcricht in Betreff der Aufhebung der Lodtenschau. Credit für die Commission zur Erörterung der Gewerbs- und Arbeiterverhältnisse. — Die Einführung der Waffenröcke. DasMilitair in Thüringen. * Aus Saiern. Die Zustände. — Die bairische Erklärung. München. Hr. v. Scheurl. Das Steucrgesetz. Die Märzfeier. Hr. v. Abel. Di« Grundrechte. — Aufruf an daß Baiernvolk. * Hannover. Die Grundrechte. Hr. Briegleb. — Die Kammern. * Mannheim. Preu ßische Truppen. Die Volksvereine. Die Bürgerwchr. Die Militairdienst- zeit. — Erklärung Willich's. — Der Proceß Struve's. Kassel. Die Stände.— Der BezirkSrath von Marburg. Darmstabt. Gesetze. Preß- proceß in Mainz. Wiesbaden. Die Jnsubordinationsvcrgchcn. Schwe rin. Die Kammer der Abgeordneten. Gldenburg. Wahlgesetz. Ham burg. Dänischer Kurier. Von der Eider. Kurier nach Kopenhagen. Kiel. Die Kündigung des Waffenstillstandes. Marinecapitain Donner. Nreutzen. Serlin. Der Jahrestag der Revolution. Denkmal. Der Be lagerungszustand. Ständehaus. Wahl des Hrn. Grebel. — Hr. Sass. Die israelitische Gemeinde. — Die Truppen. Abg. Jung. — Frhr. v. Schäffer-Bernstein. — Die Portofreiheit. — Der Krieg mit Dänemark. — Rußland. * Aus Schlesien. Die Stimmung. * Posen. Die Polen. Ivefterreich. D Kremsier. Reichstag, Interpellation wegen der Russen. Der 8. 15 der Grundrechte. Die tiroler Frage. Wien. Kroaten. Der Entwurf der Constitution. Die Quarantaineanstalten. — Kundmachung. — Die Mörder Latour's. Handel und Industrie. -j-Leipzig, 5. März. Von Frankfurt a. M. wird der Entwurf zu einem Rcichßgesetz, den Schutz der Auswanderung betreffend, mitge- theilt, der nicht sehr praktisch und eher etwas monopolistisch und im Geiste des Bevormundungssystems angelegt erscheint. Ferner erhielten wir eine zweite Collectiverklärung von Preußen und einer Anzahl Re gierungen mit Abänderungsvorschlägen zu den Vcrfassungsabschnittcn vom Reichstage, Reichsgericht und Rcichsrathe. Aus Baiern schil dert unsere Korrespondenz die Unklarheit der dortigen Verhältnisse, die cs denn auch noch zu keinem neuen Ministerium hat kommen lassen. Zn Hannover haben beide Kammern solcnniter das Verlan gen ausgesprochen, cs möge das Ministerium an der Spitze der Ver waltung bleiben. Die mecklenburgische Landcsversammlung hat bei der Verfassungsberathung beschlossen, daß der Charakter der Re gierung nicht monarchisch-demokratisch, sondern demokratisch-monarchisch sein solle. Die Praxis davon wird abzuwarten sein. Am preußi schen Hofe ist eine außerordentliche Gesandtschaft der Großherzogc von Baden und Hessen angelangt; auch verlautete von dem Eingang einer Note aus Kopenhagen, die nur gegen Garantien, wie sie nicht zuge standen werden können, von Feindseligkeiten, Blockade der Ostseehäfen und Aufbringen der Schiffe in See nach dem 26. März abschcn zu wollen erklärt. Man hofft indessen, daß England helfen werde den Dänen Vernunftzu lehren. Eine Märzfcicr wird in Berlin (trotzdem Be lagerungszustände) und in andern größern Städten eifrig betrieben. Aus Posen wird Klage über dortige Misverhältnisse geführt. Der österreichische Reichstag verweilt noch bei §. 15 der Grundrechte, die Verhältnisse von Staat und Kirche betreffend. Es waren Inter pellationen wegen des Einmarsches von Russen in Siebenbürgen und über das ganze Verhältniß zu Rußland cingebracht worden. Aus Ungarn sind Nachrichten von am 26 und 27. Fcbr. durch den F.-M. Windisch-Grätz über dieJnsurgenten erfochtcnenSicgen, ebenso directeNachrichtcn aus Sie- ' benbürgen eingegangen. Die in Ferrara erhobene Strafcontribution ist ' vom Kaiser zur Verfügung des Papstes gestellt worden. Das Gesuch des- - selben um bewaffnete Intervention der vier Mächte Oesterreich, Frankreich, Neapel und Spanien wird von Paris aus bestätigt. Das durch den Aus schluß sich beleidigt fühlende Sardinien soll aber bereits Protest gegen eine j § , solche Intervention erhoben haben. In Rom verfahrt die Republik - einstweilen mit Einziehung der geistlichen Güter und nimmt nach Nord e und Süd eine kriegslustige Haltung an. Zn Toscana sollen die ) großherzogl. Truppen unter Laugier sich aufgelöst haben. Die Nach- - richten aus Frankreich sind ohne besondere Erheblichkeit. Zm briti- c schen Parlament war die irische Armengesetzgebung Gegenstand der ' Verhandlung. Die englische Presse fängt an, der russischen Besetzung der Donaufürstenthümer mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Deutschland. Frankfurt a. M., 1. März. Der volkswirthschaftliche Aus schuß hat in seiner gestrigen Sitzung die Berathung eines umfäng lichen Gesetzentwurfs zum Schutze der deutschen Auswande rung beendigt, der in den nächsten Tagen der Nationalversamm lung zur Berathung vorgelcgt werden wird. Der Entwurf lautet: §. 1. Der Schutz und die Fürsorge des Reichs für deutsche Auswanderung wird durch ein, von der Centralgewalt einzusetzendes Auswanderungsamt geübt. §. 2. Dem Auswanderungsamte steht das Recht zu, Agenten für Auswanderung zu ernennen und zu entlassen. Nur die vom Auswande- rungsamtc mi.t Concesfion versehenen Agenten sind befugt, Agenturen für Auswanderung:zu betreiben. Wer ohne diese Erlaubniß derartige Geschäfte betreibt, verfällt in eine Geldstrafe bis zu 1VV0 Fl. Rh. 8- 3. Jeder Agent für Auswanderung ist verpflichtet, zur Sicherung gewissenhafter Erfüllung der von ihm gegen Auswanderer übernommenen contractlichen Obliegenhei ten eine von dem AuswanderungLamte bestimmte angemessene Caution zu bestellen. §. 4. Die Agenten für Auswanderung hasten den Auswan derern für alle erweislichen Schäden, welche diesen aus unterlassener oder nicht pünktlich erfolgter Erfüllung der von ihnen, im Namen und Auftrage Dritter", mit denselben zur Beförderung abgeschlossenen Verträge erwachsen, sowie für alle aus Nichtbefolgung gesetzlicher Verordnungen zugezogenen Nachthcile. Bei Beförderung von Auswanderern von deut schen Seehäfen aus hört diese Verbindlichkeit mit der contractlich erfolg ten Einschiffung auf. Die Agenten sind zum Ersätze der Schäden aus eignen Mitteln und ohne sich dagegen durch Beziehung auf Diejenigen schützen zu können, in deren Auftrage sie mit den Auswanderern Bc- fördcrungsverträge abgeschlossen haben, als Selbstschuldner verpflichtet. 8. 5. Zur Sicherung überseeischer Auswanderungen von deutschen Seehäfen aus werden von dein Auswanderungsamte über die Beförderung der Aus wanderer, insbesondere über Verproviantirung der Schiffe, über den für die Unterbringung der Passagiere nach den Bestimmungen des 8- 10 crfo- derlichen Schiffsraum, über die Verpflegung der Passagiere am Hafcnplatze bis zur Einschiffung und über die Assecuranz der Passage- und Berwen- dungsgelder für alle deutsche Seehäfen gleichförmige Bestimmungen getrof fen. §.6. Jeder Agent, welcher Contracte zur Beförderung deutscher Aus wanderer von nichtdeutschcn Seehäfen aus abschließt, ist gehalten, die Passage- und Verwendungsgelder in Gemäßheit der für deutsche Seehäfen geltenden Verordnungen und Gesetze, durch Assecuranz zu decken und die darüber ausgestellte Police an den Reichsconsul am Einschiffungsplatze ab- zugcbcn oder in Ermangelung eines solchen eine beglaubigte Abschrift da von an das Auswandcrungsamt sofort cinzusenden. 8- 7. Bei Beförderung von Auswanderern von nichtdeutschen Seehäfen aus ist der Agent ver pflichtet, außer der nach 8. 3 bestellten allgemeinen Caution noch eine be- ondere Caution zu dem Betrage des doppelten Passagcgcldes zu leisten, um im Fall der Nichterfüllung der eingcgangencn Verbindlichkeiten die Ko ten des Aufenthalts der Auswanderer in fremden Häfen und deren Wei- erbeförderung für seine Rechnung bestreiten zu können. Diese besondere Caution erlischt jedoch nach Eingabe der Police über die nach Vorschrift bewirkte Assecuranz und nach beigcbrachtcr glaubhafter Bescheinigung der contractmäßig geschehenen Einschiffung der Passagiere. Daß AuSwande- rungsamt ist ermächtigt, hierbei geeignete Controlmaßrcgeln anzuordncn. 8.8. In nichtdeutschen europäischen Seehäfen sind die Reichsconsul» ver- »unden, 'die deutsche Auswanderung zu überwachen und besonders dc- ür zu sorgen, daß den Passagieren die abgeschlossenen Ueberfahrtscon- . racte pünklich gehalten und erfüllt werden, auch nöthigenfalls zu die sem Zwecke bei Gericht und jeder andern geeigneten Behörde ejnzuschreiten.