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Vrschetst täglich früh 6', Uhr. U»d§ll1,v nur Eipedttl»» IvhamiiLgasse 33. r»rnV^vn!>n» tn Nküaclio»: s-ormütaat! 10—12 Uhr. Aoü>>»-.uügr 4—v Uhr. Dmaüv r brr für dir nächst' iviaenüe Nummer bestimmten Snseralr an Wochentagen bis Fllhr Nachmittags. an Soun- -/nd Krittagrn früh vis '/,9 Uhr. »ru Filiale» für Z»l.->auadoir! Dtto Klemm. ilmverstlattzkr. ^r, »^S?L<chf.^ itbarineustr.18.p -irr di- ','.8 Uhr. TaMM Anzeiger. Organ für Politik, Lvkalgcskl'ichtt, Handels- nnd Geschästsverkthr. iXS 39. Donnerstag den 8. Februar 1877. «»fl«»- 15,00«. zt>«»urw.iit»prrt§ viertelt. 4»/,Mk., iucl. Bringerlohn 5 Ml., durch die Po,, bezogen V Mt. Irre einzelne Hummer N» Pf. Belvgexemplar 10 Pf. tSebübr, n für Lxrrabeilaq» obnr Pvndesörderung Z« Ml. mit P>.'stdefvrdcruug 4b Ml. 2»>crair »gefp. vourgeoisz. 29 Pf Grvhcrr Schriften laut unserem Preirverzcichniß Tabellarischer say nach hötierem Larff. Ltliawl, uiiler dew Lrdacttaa^irtch bl« ?pal>reile 4» Pf. Inserate s»>tl- fürs an d. Sr»eötl1oa zu senden. - Rabatt »rrd mch« gegeben Zahlung s>rr>Eouu.or»»ch« oder durch Postvorschutz. 71. Jahrgangs Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, den 'ArrSbruch der Rmderpest betreGe»d. In ernem Gedöste zu Dresden ist die -Rinderpest auSgebrocben und amtlich coostattrt worden. Die nöthigen Maßregeln zu Verhinderung der weiteren Ausbreitung und zur Unterdrückung der Senckc sind sofort in Anwendung gebracht worden. Indem daS Ministerium deS Innern dies hiermit bekannt macht nnd die Viebbesitzer zur größten Vorsicht ermahnt, verweist Dasselbe zugleich auf die einschlagenden gesetzlichen Bestimmungen, namentlich auf tzh 4 und 5 de- BundeSgesetzeS, Maßregeln gegen die Rinderpest detr. vom 7. April 1869 (Bunde-- gcsetzblall S. 105) und die Htz. 16 stg. der durch Erlaß vom 9. Juni 1873 publicirten revivirten Inffruction zu demselben BunbeSgesetze (Reichsgesetzblatt vom Jahre 1873, S. 147). Insbesondere wird auch darauf aufmerksam gemacht, daß jede Erkrankung von Vieb an der Rinderpest oder an einer andern den Verdacht der Rinderpest erweckenden Krankheit nach H 4 de- Gesetzes vom 7. April 1869 sofort der Ort-Polizeibehörde anzuzeigen ist und daß sich diese Anzeigepflicht im Seuchenorle selbst nach tz 19 der revrdirten Instruction auf jeden ErkrankungSsall von Rindvieh und anderen Wiederkäuern, mit Ausschluß der Fälle nur äußerer Verletzungen, erstreckt. Die Polizeibehörden baben für genaue Befolaung der bestehenden Vorschriften Sorge zu tragen. Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Bestimmungen oder gegen die von der zuständigen Behörde. be,iehentlich dem bestellten Seuchencommiffar, LandeSthierarzt Medicinalrath vr. Haubner, getroffenen Anordnungen sind nach K. 328 des ReicbSstrasgcsetzbucheS zu bestrafen. Dresden, den 6. Februar 1877 Ministerin« deS Inner«. v. Rostitz-Wallwitz. Pseisser. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend. Zu tbunlichster Verhütung der auS dem Ueberhandnehmen der Rindervest drohenden Gefähr dungen wird von dem Ministerium de- Innern Folgende- bestimmt: Die Eil fuhr von -Rindvieh jeder Art und Race über die österreichische Grenze nach dem Königreiche Sachsen und durch dasselbe ist biS auf Weitere- ««bedingt verboten 'Der Grenzverkehr mit Hornviehgespannen wird dadurch nicht berührt. Andere Wiederkäuer, namentlich Schafe und Ziegen, dürfen nur unter den in 2. 3, 6 und 8 der Verordnung vom 23. Januar 1877 gedachten Voraussetzungen eingesührl werden, mso» weit sie nicht auö Rußland eoer Galirien stammen und solchenfalls ihre En,- und Durchsubr nach tz Id dieser Verordnung gänzlich verboten ist. Von der Einfuhr über die Sächsisch-Oesterreicbische Grenze sind ferner alle von Wiederkäuern stammenden thierischen Thrile im frischen Zustande, insbesondere frische- Fleisch, mit AuSuahwe jedoch von Milch, Butter und Käse, ausgeschlossen. Dagegen ist der Verkehr mit vollkommen trockenen oder gesalzenen Häuten und Därmen, mit Wolle, Haaren und Borsten, mit geschmolzenem Talg in Fässern und Wannen, sowie auch mit voll kommen lufttrockenen, von thierischen Weichtheileu befreiten Knochen. Hörnern und Klauen nicht beschränkt. Die Bestimmungen der Verordnung vom 23. Januar 1877 bleiben insoweit in Kraft, alS sie ,n Vorstehendem nicht abqeändert sind. Zuwiderhandlungen sind nach tz, 328 deS RcichSsirasgesetzbucheS zu bestrafen Gegenwärtige Verordnung ist in den Amtsblättern abzutrucken. DreSden, oen 6. Februar 1877. Ministerin« deS Innern. v. Rostitz-Wallwitz. Pfeiffer. Bekanntmachung, Maßregeln gegen die Rinderpest betr. Rach AuSbruch der Rinderpest in einem Gehöfte bei DreSdeu wird aus Grund von tz. 17 der rcvidnten Instruction zu dem ReickSgesetze vom 7. April 1869, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend, ReichSgesetzblatl vom Jahre 1873. Seite 147 — die Abhaltung von Diehinarkte« innerhalb der TerichtSamtSbezirle DreSden, Dippoldiswalde, Prrna, Stolperi, Radeberg, Radeburg. Meißen, Wilsdruff und Tbaranvt biS ans Weiteres untersagt. DreSden. den 6 Februar 1877. Aönigliehe KretShauptneannsehast von Einsiedel. Stenz, S Nntzholz-Auction. Areitag de» 8 Februar ». «« sollen von Vormittags 9 Ndr im Forstreviere Connewitz aus dem Mtttelwaldschlage in Abth. 16s und 17s ca. 81 eichene. 43 buchene, 1 eschener. 54 rüsterne, 19 ellerue und 3 lindene Nutz -l-tze, sowie 14 eschene und 7 ellerne SchtrrhSlzer unter den im Termine an Ort und Stelle öffentlich auSgehaugenen Bedingungen und der üblichen Anzablung an den Meistbietenden verkauft werden. Ansanrinenknnft: aus dem Holzschlage t« sogenannten Streitholze bei Connewitz, unweit WafferleitungSanlage Städtische Gewerbeschule. Der Unterricht deS Sommersemester- beginnt Montag de« 8. April. der CursuS der Tagesschule mit wöchentlich 36 Unterrichtsstunden früh 7 Nh», die Cnrse der Abendschule mit wöchentlich 14 Unterrichtsstunden Abends 7 Np». Lehrplan. ». TageSschnl«. « Stande» Matbe«atik. 3 Stunden Artthmetik. 3 - Geometrie. 8 Stnnden -Real»tsse»schaft. 2 Stunden Phhsik. 2 - Chemie 2 Gevgrapbir und Gcschubte der Leipzig am 24 Januar 1877. Des Math- Fürst depntatio». Holz-Auttion. Montag den 18. Februar ». «. solle» von BormittagS 9 Uhr an im Forstreviere Connewitz aus dem Mittelwalvschlage in Abth. 17» 153 Raummeter eichene, 4 Raummeter buchene, 5 Raummeter rüsterne und 15 Raum meter ellerne Brenuschette unter den im Termine öffentlich ciuSgehangenen Bedingungen und der üblichen Anzahlung an den Meistbietenden veikauft werden A»sa«nre«kn»ft: aui dem Holzschlage nu logenannten Streitholze bei Connewitz, unweit der WasserleitungSaulage. Leipzig, am 5 Februar 1877. Dr» -Rath» Foefldepntatt»». >8 Stnndr« Zeichne». 4 Stunde» ConstrucliveS Kormenzeichnen 4 - Geometrische- u. ProjeclümSzeichnen. 4 - Freihandmusterzeichnen 6 - »Freihandzeichnen nach Vorlagen und Modellen. « Stunden Sprachnnteeelcht. 3 Stunden Deutsch. 3 Stunden Französisch. >l». Abendschule. I. CursuS 2 Stunden ConstrucliveS Krrmcnzeichne». >2 Stunden Deutsch. 2 - Geometrische- u. ProiectionSzeichnen 12 - Französisch 4 - Freihandzeichnen (s. o.). >2 - Arithmetik und Geometrie. II CursuS 8 Stunden Zeichnen. 2 Stunden Deutsch, Geschäfts»»)', und gewerbliche Buchführung. 2 Standen Französisch und 2 Stunden Mathematik und technische Gewecdekunde Fachenrse 14 Stunden Modelliren und Bossiren in Tbon l 4 Stunden Baakunde u architektonische-Zeichnen und Wach- ß4 » Mechanik und Maschinenzeichnen Schulordnung. 1) Die Gewerbeschule hat einen einjährigen EursuS mit voller Tagesschule und einen darauf folgenden zweijährigen Abendkursus. 2) Nur wer die Ziele der 2. Clafie einer hie sigen Volksschule erreicht hat, kann in die Tages schule ausgenommen werd.n. 3) Der Unterricht an der Tagesschule wird in wöchentlich 36 Stunden ertheilt. 4) Rur wer die Tagesschule ein Jahr laug be- sucht oder deren Ziele erreicht hat, kann in den ersten AbendcursuS eintrelen, und nur wer den ersten AbendcursuS vollendet oder dessen Ziele er reicht hat, kann in den zweiten AbendcursuS aus- 5) In jedem CursuS der Abendschule werden wöchentlich 14 Unterrichtsstunde» ertheilt, 12 St an Wochentagen Abend- von 7 biS 9 Übr und 2 Stunden am Sonntage früh von IS—12 Uhr 6) In der Tagesschule beträgt da- Schulgeld jährlich 40 .< in der Abendschule jährlich 2V ^k 7) Die Aufnabme in die Gewerbeschule findet aus Grund der Ergebnisse einer besonderen Ans- nahmeprüsuug statt. 8) Rur wer den vollen CursuS der Gewerbe schule beendet hat, erhält ein AbgangSzeugniß mit einem Nrtheil Über oie Leistungen genommen werden. Annierkung. Der Besuch der Gewerbeschule befreit von der Verpflichtung zum Besuche der allgemeinen FortdildungSclassen. Anmeldungen zur Aufnahme sind im Schulgebäude (östl. Flügel der Hl Bürgerschule), D«» dener Straße Nr. 17, täglich zwischen >/i>2 und r/», Uhr bis spätestens Ende diese- MouatS z» bewirken. Leipzig, am 6 Februar 1877. Die Dtreeti»« der städtische» ««Werbeschole. -Neper, Pros. Bekanntmachung. DaS vom StistSrathe vr John»» «r»»z Bor« für einen m Leipzig geborenen, die Rechte ftudirenden Sohn s eineS Beisitzers der hiesigen Iuristensacultüt, oder, da deren keiner vorhanden, k e,neS Beisitzer- deS vormaligen hiesigen Schöppenstuhles, oder, da ein solcher auch nicht wäre, v eine- RathSherrn allhier. und wenn deren ebenmäßig keiner zu finden. «l. eineS hiesigen Bürgers gestiftete «Stipendium im Betrage von jährlich 41 Thlr. 3 Gr 3 Pf — 123 ^ 33 ist aus Me Jahre 1877 und 1878 zu vergeben. Der Empfänger diese- Stipendii hat jede- Jahr am 12. Ivni über ein „argumentum jurickianm" zu peroriren und diese Oration schriftlich nebst einem auf deS Stipendiaten Koste« zu druckenden Programm de- Herrn Ordinarius der Iuristensacultüt bei un- einzureichen Wir fordern diejenigen Herren Studirenden, welche aus obiges Stipendium Anspruch machen wollen, hierdurch auf, sich unter Bescheinigung ihrer stiftung-gemäßen Qualifikation biS zum 1 März d. I schriftlich bei unS anzumelden, widrigenfalls sie die-mal unberücksichtigt bleiben. Leipzig, am 5. Januar 1877. Der -Unrk der >-riadt Leipzig. Messerschmldt Holz-Äuction. Do»«erst»g de» IS. «edruar »- e. sollen von Vormittag- 9 Ubr an nn Forstreviere Grnsdorf auf dem Scklage im sogenannten Schanz ca. LII La»gha«fr« und - SH Mdr»a«tz«»fe» unter den im Termine öffentlich au-gehangenen Bedingungen und der Üblichen Anzahlung an den Merstbietenden verkauft werden. Zufa««e»ku»ft: im Schanz in der Nähe de- BahnwärterhaufeS Leipzig, am 6. Februar 1877. DeS -kaths ^orstdepntatio». Leipzig, 7. Februar Der Slurz Midhat Pascha-, der wie ein Meteor am politischen Himmel ausgetaucht und verschwunden ist, lenkt von Neuem die Blicke Europa- »ach Konstantinopel. Der Orient, wo die Wundergeschichten von „Tausend nnd eine Nacht" zu Hause find, ist noch immer da- klassische Land der Uederraschungea. An die Spitze de- OSmanenreichcS stellt sich im Augenblicke seiner tiessten Erniedrigung und Zerrüttung ein kühner Staatsmann, der eS zum Staunen aller Zeit- ! genossen mit seltener Zauberkunst zu «verklär lichem Glanze emporhebt, der aber, auf der Höhe s'mer Scheinerfolge angelangt, jählingS in die liefe stürzt Denn Midhat ist nicht freiwillig «uS dem össeutlicben Leben gegangen, sondern ! k, rzer Hand vom Leben zum politischen Tode be- fordert worden In früherer Zeit wäre ihm auch Iver physiscbe sicher gewesen; vor dem Schicksal der seidenen Schnur bewahrte ihn die Furcht, die j-tzt auch ,n Koustantinopel vor de» Urtheil Europas empfindet, welches wach samer alS früher die Ereignisse im Orient ver folgt. Blitzartig fuhr der vernichtende Schlag aus daS Haupt de- allmächtigen Midhat herab; Absetzung, Verhaftung, gewattsame Beförderung nach einer fernen Insel fielen in EinS zusammen: sein kaiserlicher Gönner, der Midhat seine Thron erhebung verdankt, und die bisherigen Werkzeuge de- rücksichtslos durchgreifenden GroßvezikrS, sie haben eben von ihm selbst die Kunst gelernt, sich unbequemer Machthaber in weniger denn 24 Stunden zu entledigen. Und die Bedeutung deS ganzen Vorfalls? Vor läufig liegen die Triebfedern, auS denen er her vorgegangen, noch nicht klar zu Tage. ES mögen wohl auch verschiedene Kräfte zu», Sturze Midhat'S zusammen gewirkt baben; der Haß der alttürkischen Partei gegen de« Versuch, der Türkei auch nur den Schein eine- europäischen Verfassung-staateS zu geben, mag zuletzt «ine willkommene Handhabe ge funden haben in der Besorgniß vor der allzu be denklich hervortretenden Vereinsamung der Pforte! und vor einem immer dichter hereindrohenden Ver nichtungskriege Rußland-. Freilich werden sich die Alttürken verrechnet haben, wenn sie etwa glauben, daß nun. nach der Beseitigung Midhat'S, von einer Reform Politik keine Rede mehr sein könne. Vielmehr lassen die heute einlausenden Nachrichten durchblicken, daß dieErsetzung Midhat'S durch Evhem Pascha weniger einen Scenenwechsel im Innern, alS eine Frontveränderung nach außen bedeutet. Die Reformen sollen nicht ver tagt, sondern vielmehr ernsthaft und schleunig in Angriff genommen werden. Zugleich aber zeigt die neue Regierung, indem sie die Frieden-Unter handlungen mit Serbien in entgegenkommender Weise aufnimmt und die frühere Forderung von Garantien fallen läßt, daß sie auch nach außen hin mildere Saiten auszuzrehen und die von Midhat eingehaltene Bahn einer schroff ab weisenden, jeder fremden Einmischung wehrenden Politik zu verlassen gedenkt Jedenfalls hat diese neueste Phase der Orient krifiS wieder einmal gezeigt, wie unberechenbar die Zustände in der Türkei sind und wie wenig sich Europa mit seinen Resornnvünschen für die slawisch-christlichen Provinzen auf den mehr oder weniger gnten Willen ver Pforte verlassen kan». Selbst wenn Edhem Pascha die Versprechungen seine- Vorgänger- wahrzumachen versucht — «er steht unS dafür, daß er nicht eine- schönen Tage- selbst den Weg Midhat'S wandelt und unsere Hoffnungen mit in die Verbannung nimmt? Hieran schließen wir die heute eingegangenen Nachrichten vom Orient: Konstantinovel. 6. Februar, lieber den Wechsel im »roßvezierat ist weiter »u berichten: M'dhat Pasch« wurde durch einen Adlntanttn dr« Sultans m da« PalaiS berufen, und von dort unverzüglich au Vorr drr lästerlichen Yacht „Izzedüi" gebracht Das Sck>ssf lief sogleich in das Mittelländisch« Meer an« Mar glaubt, es werde nach Thra gehe»