Volltext Seite (XML)
6«. Jahrgang. AK 312 Donnersrag. «. Juli 1S22 DrahlauschrD: «achrichle» »n,»e>. Eernixrecher-Sammelnummer: 2S 241 Nur lür «achlgesprlche: 20 011. Gegründet 18M ,k»k ^ Dre^img- ^Xakao, LekokoiaSe. E^onfitünen. Tueker'v/ai'LN. ssirms gegr. 1838 * 18 msl pfsmiisrt'.. Schristlcilung und KaupIgelchSilsftelie: »arirnstr-«,, 3S/4O. Verlag von lliepsch L «rlchardl in Dresdem Postscheik-Konlo 10SS Dresden. kttornncr-lAokliifir Dr-L^n b-I Mglich ,w«lmallger Julraguna mono». N M.. I 4ln,oieion-T)roiso Die breile Jeiie?», ausierh, Sachsens«.«. Familienanzeigen. Anzeigen uni. Slellen.u.WvhnungsmarkI. ypali.An. <-"gUZ5 Li)öI1Ui)k oder durch die Post bei lagl. zweimaligem Versand mono». 3L.« j <kttgeiILU-^>kLi)L. u.Derkliuse dis Zeilen». Porzugsplatze II. Tans. Ausw.Auslriig-geg.Vorauedezahl. —Einzelnummer 2». Sonnlagsausg. 2,50» Nachdruck nur mit denlticher Suelenangad» «.Dresdner Nachr.'» zutiilftg. - Unverlangte EchrisislSche «erden nicht auidewadrl. Lenkins-Lpskkekcis Nir Nlatnvoknungen, tterr-cbaktskllcben »n<I Orobbetriede, unUkertroNen In l.el»<ung unrl lialtkarkett bei decteutenser Nvlilenerrpnrnl». äileinverkaul: lülk liSPML Ink ".kotzet vk.rMgmtr.ir IIIII « um IIIU bernsprecbvr: 18282 SiNtis k>rv«rpreckor: KOMMSNLÜlgSTSllSLllSsl kUrnKprvckt'r: 14026. 14034. 14038 1L 1L k'ei-nvorliHtir 20804 8sm1>. bsilkmLkigen Lesvkätte. finanriellö vekslung kilsx 6IÖSS k4sekf. d4oritL8ir»Ke l8. Lslsucktunß^kSrper, Ll6k1rl8cde Glätten, Locdlüpke, Lckütte - I-LNL - Lockplallen. Das republikanische Schutzgeseh im Reichstag Die Degriinöung Dr. Kösters. raht Meldung un srerBerllnerLchrtttletiung.» Berlin, S. Juli. Der Reichstag machte beute nicht den Eindruck, den man sonst an groben Tagen gewohnt ist. HauS und Tribunen waren schwach besetzt, ebenso die Neaicrungs- tische. Reichskanzler Dr. Wirth mar bei Eröffnung der Sitzung nicht anwesend. Seinen Platz nahm NcichSminister deö Innern Dr. Küster ein. Präsident Loebc eröfsnete die Sitzung mit der Mitteilung von dem Ableben dcS Abg. Däumig. Die Begründung und Besprechung der Inter pellationen soll erst morgen stattsinden. da man noch heute das Gesetz zum Schutze der Republik an den Aus schub bringen will. Der Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Republik siebt im 8 1 die Todesstrafe oder lebenslängliches Zuchthaus für Personen vor, die an einer Vereinigung teilnebmen, von der sie wissen, das, zu ihren Zielen gehört, Mitglieder der im Amte befindlichen oder einer früheren republikanischen Regierung zu töten, ferner für Personen, die in Kenntnis der vorgezeichnctcn Ziele eine solche Vereinigung durch Zu wendungen unterstützen, Personen, die um daS Dasein einer solchen Vereinigung wissen, werden mit Zuchthaus, bet mildernden Umständen mit Gefängnis bestraft, wenn sie eS unterlassen, sowohl der Behörde wie de« durch Ver brechen bedrohten Person unveMglich Kenntnis zu geben. Keine Anwendung findet diese Vorschrift auf Geistliche bet Ausübung der Seelsorge. 8 2 bestimmt: Mit Gcfäugnis zwischen 8 Monaten und 5 Jahren, woneben auch auf Geldstrafe bis 6 Millionen Mark erkannt werden kann, wird bestraft 1. wer össentlich Geivalttaten gegen die republikanische Siaatsform des Reiches oder eines Landes oder gegen Mitglieder der amtierenden oder einer früheren republi kanischen Regierung verherrlicht oder ausdrück lich billigt, oder wer solche Gewalttaten belohnt oder die Täter oder Teilnehmer begünstigt, ober wer verstorbene Mitglieder einer solchen Regierung, die einer Gewalttat zum Opfer gefallen sind, verleumdet oder öffentlich be schimpft: 2. wer zu Gewalttaten gegen die republikanische Re gierung des Reiches oder eines Landes ausfordert oder solche Gewalttaten mit anderen verabredet: 8. wer Mitglieder der amtierenden oder einer früheren republikanischen Regierung verleumdet oder öffentlich be schimpft: 4. wer öffentlich die verfassungsmäßige republikanische Siaatsform dcS Reiches oder eines Landes oder die Reichs oder Landesfarben beschimpft: ü. wer an einer Verbindung teilnimmt oder durch Zu wendungen unterstützt, die bezweckt, die republikanische Staatsform zu untergraben. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Zuchthaus. Das Gesetz bestimmt ferner, daß den Verurteilten der Aufenthalt in bcstimmtne Teilen oder an bestimmten Orten des Reiches auf die Dauer bis 6 Jahren verboten werden kann. Relchsminifler Dr. Köster begründet den Entwurf des Gesetzes zum Schutze der Re publik und bat um schleunigste Erledigung. Der Entwurf sei aus einem Notstand hervorgegangen, aus einem Notstand aber, der wochenlang vorbereitet gewesen sei. Mit dem Gesetz solle eine dauernde Regelung geschaffen werden. Wir können, sagte der Minister, «ns nicht begniigcn mit einem Instru ment. durch bas wir lediglich eine augenblicklich erregte politische Situation meistern können, die sich in einigen Wochen wieder vollkommen geändert habe« kann. Wenn aus jenem Sumpfboden, aus dem die Ermordung Nathe- naus erwachsen ist, nicht immer wieder neue Mordtaten entstehen sollen, dann müssen wir endlich den Mut und die Verantwortung finden, das zu tun, was die Situation er fordert, was das deutsche Volk vielleicht schon längst von seiner Regierung erwartet hat. (Sehr richtig! links.) Ans diesem Grunde finden Sie in dem Gesetzentwurf Materien behandelt, die auf den ersten Blick mit dem gegenwärtigen Notstand nicht in direktem Zusammenhänge stehen. Wir wollen nicht warten, bis man der Republik den Hals ab- schnetdet. (Sehr richtig! links.) Wir wollen aber auch nicht Ereignisse erwarten, deren Regelung immer neue Verord nungen erfordert. Der vorliegende Gesetzentwurf ist der Beginn einer Sanicrnngsaktion für unser ganzes vergif tetes innerpolitisches Lebe». In einem Laude, das von aus wärtigen Kontrolleuren und Gläubigern alle Augenblicke wieder in die furchtbarste wirtschaftliche Notlage hinein- gastoßen wird, ist diese Ausgabe besonders schwer. Wir bitte» den Reichstag, sich hinter «ns zu stelle«. Ueber Einzelheiten der Methode kann geredet werden. Im übrigen ft ehe« und falle« wir mit dieser Saniernngs» a k t i o «. DaS Gesetz zum Schutze der Republik bekommt erst die -rast durch die Tätigkeit der Länder. Riesengroß ist die Verantwortung, die die Länder tragen. Ich appelliere von dieser Stelle aus noch einmal an die Bevölkerung der Länder, im Interesse der Einheitlichkeit dieser ganzen Sanierungsaktion diese Verantwortung auch dann zu über nehme«. wen« sie etwas schwerer sein sollte, als die unsrige. Es ist gesagt worden, dieses Gesetz sei ein Sozialisten gesetz zweiter Auflage. Das ist falsch. Das Sozia listengesetz knebelte Gesinnungen, knebelte die Propa ganda für Ideen, für ein Wirtschaftssystem, für eine Staatsform. Alle freisinnigen Anträge, die darauf htnans- gingen, dem Sozialistengesetz seine Grundtendenz zu nehmen, sind abgelehnt worden. Mit diesem Gesetz werde keine Gesinnung geknebelt, werde die Pflege keiner Tradi tion verletzt. (Lachen rechts. Lärm links. Ruse: Raus mit den verwünschten Mördern!) Mit diesem Gesetz werden Beschimpfungen. Verleumdungen und Gewalttaten bestraft. Es ist gesagt worden, dieses Gesetz oder einzelne seiner Partien entsprängen aus einem genessen Rachegcsühl. (Sehr richtig! rechts.). Wir denken dabei nicht an die Vergangenheit, sondern an die Zukunst und nicht an ein paar gefährdete Personen, sondern nur an die Sache. Unser Land ist in Ge fahr. Die Regierung erwartet, daß jedermann seine Pflicht und Schuldigkeit tut. Nach dem Minister sprach Abg. Silberschmidt namens der Sozialdemokraten, die eine Reihe von Verschärfungen verlangten. Abg. Dr. Bell (Z.): Mit bitterernstem Gefühl üben wir Rückschau auf die Vorgänge, die Anlaß zu dieser Gesetzes- voxlage gegeben haben. Aber Gesühlspolitik bringt uns aps MsLvor fast verzweifelten Lage nicht heraus. Wir sind bereit, uns auf den Boden dieser Gesetzesvorlage zu stellen. Kleine Mittel Helsen nicht angesichts der ungeheuren Ge fahren, die durch Mvrderzentralen dem deutschen Volke drohen. Z« einem Ausnahmegesetz werden w>r aber nie mals unsere Hand biete». Wir erwarten eine Aus gestaltung des Gesetzes im Ausschuß, die eine möglichst trag fähige Mehrheit des deutschen Volkes und des Reichstages findet. Aba. Dr. Pctersen gab im Namen der demokrati schen Fraktion eine Erklärung ab, in der es heißt: Wir sind gewillt, für diese Zeit tiefster Erregung und Be drohung dem Staate diejenigen straftrechtlichen Mittel in die Hand zu geben, deren er zur Abwehr aller Anschläge auf seinen Bestand, seine verfassungsmäßige Gestalt und seine Sicherheit und Ehre und der Anschläge auf Leben und Ehre seiner Führer bedarf. Verbrechen derart, wie wir sic nun mit straftrechtlichen Mitteln treffen müssen, fand die deutsche Geschichte bisher nicht in der Häufung und Gefähr lichkeit dieser Zeit. Wenn hieraus die notwendigen neuen, bisher nicht vorgesehenen Strafbestimmungen folgen, so kann daraus niemand den Vorwurf ableiten, daß ein Aus nahmegesetz gegen einzelne Volkskreise oder politische Rich tungen geschaffen werden soll. Es handelt sich vielmehr um nichts anderes, als die notwendig gewordene Ergänzung unseres Straftrechtö mit gleicher Geltung sür alle Volks genossen. Abg. Düringer sD.-N.): Jeder Staat und jede Staats- fvrm hat den Trieb der Selbsterhaltung. Das gilt auch von der deutschen Republik. Die jetzt aufgedeckte Ge he i m o r g a n i s a t i o n, die sich über ganz Deutschland erstreckt, könnte man mit Recht eine Mörderzentrale nennen. Es ist ein furchtbares Verbrechen, ein fluchwür diges Vergehen, dem einer der hervorragendsten Männer zum Opfer gefallen ist. Daher haben wir daS Einschreiten des Reichspräsidenten auf Grund des Artikels 48 der Ver fassung als berechtigt anerkannt. Es sind vor allem deutsch» völkische Kreise, die Fanatiker in sich jchließen, die im fluch würdige» Haß dem Triebe der Leidenschaft mit einer poli tischen Borniertheit nnd Verblendung ohnegleichen nach gehen nnd selbst vor Verbrechen nicht zurückschrecke». Solche Fanatiker sind aber nicht nur in diesen Kreisen. Ist die Republik in ihrer Verfassung nicht auch von links bedroht? Diese Frage aufwerfen, heißt sic bejahen. fNbg. Höllcin unterbricht den Redner dauernd und wird vom Präsidenten Loebe aufgeforbert, nicht die sachlichen Ausführungen des Redners zu stören.) Ich bedauere, daß der Justizmintster eine Theorie verteidigt, die in der Strafrechtspflege aller Kulturstaaten aufs schärfste verurteilt wird. Dieselben Taten, die bei de» Anhängern der Linksrichtung begangen nach de« allgemeinen Strafgesetze» abgeurtcilt iverden, unterliege» der Ausnahmevcrordnung, wenn sic ein An hänger der Rechtsparteien begangen hat. DaS widerspricht dem Artikel v der Ncichsverfassnng, wonach jeder Deutsche vor dem Gesetze gleich ist. DaS vorliegende Gesetz aber richtet sich einseitig gegen rechts. Die Deutsch nationalen sind seit dem fluchwürdi gen Verbrechen an Rathenau beinahe vogelfrei. Jede Verleumdung wird zugelassen, sogar hier im Parlament. Das Gesetz soll a u f f ün f I a h r e geschaffen werden. Es ist im Zorne, i« der Aufregung versaßt, eS ist ein Dokument parteipolitische« Terrors. (Sehr richtig! rechts.) Das Ver brechen, dem Rathenau zum Opfer fiel, wird parteipolitisch ausgenutzt zur Niederhaltnng der Deutschnationalen Partei. DaS Gesetz wirb die Republik nicht schützen. Allzustraff gespannt, zerspringt der Bogen. Dabei hoffe ich auch bei Ihnen Verständnis zu finden. Ich und mit mir alle» die auf dem Boden der Verfassung stehen, müssen dafür sorgen, daß das Gesetz in dieser Form abgelehnt wird. (Beifall rechts.) Abg. Dr. Nosenfeld (Unabh.) erklärte, alle Attentate in der letzten Zeit feien auf das Konto der Monarchisten zu schreiben. Die Mörderbanden ständen mit den Deutsch- nationalen in enger Verbindung. IKortfetzuna de» ReichStaasberiLtes sleüe Sette U Am einen Judaslohn. Nicht um Müliü Silberlinge, sondern um MONO ent- wertete deutsche Papiermark sein Vaterland schnöde zu ver raten und einen alten Namen mit unauslöschlicher Schmach zu bedecken, hat der bayrische Freiherr v. Leoprechting fertig- gebracht, der nun dafür nach dem Urteil des bayrischen Volkügerichts mit lebenslänglichem Zuchthaus büßen muß. Lebenslängliches Zuchthaus! Gewiß ein furchtbares, in seiner ganzen Trostlosigkeit kaum auszndenkendes Schicksal, das der Unglückselige auf sich geladen hat. Verständlich aber wird die Härte des Richtersprnchs, wenn man sich vergegen wärtigt, worauf das Treiben des Hochverräters hinanslies, wie völlig skrupellos er um largliche» Lohnes willen das Heiligste, das eigene Land, verraten, wie geradezu toll und wahnwitzig verbrecherisch er gehandelt hat. Die Tätigkeit des Verurteilten führt in die Zeit zurück, als der bekannte Herr Tard nvch französischer Gesandter in München war. Damals tauchten Gerückte auf nnd erhielten sich mit großer Hartnäckigkeit, daß in Bayern eine starke franzosenfreund liche Bewegung bestehe und daß die leitenden Kreise, gestützt aus die überwiegende Mehrheit des bayrischen Volkes, eine Lostrennung vom Reiche erstrebten, um Tirol an Bayern anzngliedern und auf dieser Grundlage einen bayrischen Dvnaustaat unter dem Wittelsbachcr Zepter zu errichten. Gleichzeitig sollte angeblich Oesterreich mit Ungarn ver einigt und unter habsburgische Herrschaft znrückgeführt wer den. Das einzig Tatsächliche an diesen Behauptungen war, daß derartige Ziele von der französischen Negierung wirk lich verfolgt wurden. Die Pariser Politik stand nm jene Zeit noch ganz im Banne ihrer Fata Morgana vom Donan- bnnd, der unter französischem Protektorat mit Hilfe der Häuser Wittelsbach und Habsbnrg der französischen Vor machtstellung im Süden und Südosten Europas den Weg ebnen sollte. So verrückt diese Rechnung war. soweit die Unterstützung des Hauses Wittelsbach und Bayerns dabei als Faktor eingesetzt wurde, so glaubte man in Paris dock ernstlich an die Möglichkeit ihrer Durchführung, weil man sich dort nvch völlig im unklaren über die wahre Stimmung und Gesinnung der bayrischen Bevölkerung und der maß gebenden Mitglieder des Hanfes Wittelsbach befand. Sv wurde denn Herr Dard als Vollstrecker dieser Politik nach München entsandt, und dieser Agent Poincarös hatte, kaum daß er Münchner Boden betreten, nichts Eiligeres zu tun, als sich nach Helfershelfern deutschen Geblüts umznsehcn. Zunächst versuchte er es bei der Presse. Ein ganzes Bündel von bayrischen, badischen und württcmbcrgischcn Blättern ist von Herrn Dard aufs Korn genommen worden. Da kam er aber überall an die falsche Adresse, und diese Fest stellung ist ein Lichtpunkt in dem sonst so dunklen nnd trüben Bilde, das der Prozeß Leoprechting entrollt hat. In welcher Form die unverschämten Vestcchnngsancrbictmigcn zurückgewiesen worden sind, hat Herr Dard nicht verraten. Verdient hätte er jedenfalls, die Treppe hinuntergcworfeu zu werden. Er hatte nachher nvch die Geschmacklosigkeit, seinem käuflichen Werkzeuge, dem Freiherr« v. Leoprechting. gegenüber zu „bedauern", daß es in Süddeutschland keine bestechlichen Zeitungen gebe! Leider waren nicht alle, die München unter dein Namen deutscher Staatsbürger passierten, von so aufrechter nationaler Haltung und Gesinnung, wie die Organe der Presse. Herr Dard konnte triumphierend verkünden, daß seine Gesandtschaft von deutschen Individuen, die sich ihm als Verräter anbotcn, „förmlich überlaufen" wurde, nnd zu diesen verlorenen Existenzen gehörte auch der Freiherr v. Leoprechting, den Dard alsbald als brauchbare „Hilfs kraft" erkannte und in Dienst nahm. Der Manu begann damit, daß er zuerst in die linksradikale Presse seine blöd sinnigen Alarmmeldungen einschmuggelte, die dann leider auch von der mehrheitssozialistischen Presse ausgenommen wurden nnd dadurch noch mehr Gewicht erhielten, so daß schließlich selbst auf bürgerlicher Seite in der nvrddciitschei, Ncichshälfte manche Elemente stutzig wurden »nd nicht recht wußten, was sie von den mit Nachdruck wiederholten Loyalitätsbeteucrnngcn der banrischen Presse und der Reaic- rung halten sollten. So wurde die ganze Atmosphäre zwischen Berlin und München vergiftet, nnd die gegenseitigen Be Ziehungen erhielten eine Schärfe, die im Ausland den grund falschen Eindruck erwecken mußte, als wenn die französischen Bestrebungen, Bauern vom Reiche zu trennen, Aussicht auf Erfolg hätten. War schon diese Seite des Treibens deS Freiherr» von Leoprechting unheilvoll genug, so krönte er sein verbrecherisches Werk durch positive Ver abredungen mit der französischen Regierung über die Los- trcnnung des deutschen Südens vom Norden. Das Urteil erklärt hierüber mit deutlichen, nicht mißzuverstehendcn Worten folgendes: „Dard hat mit der französischen Regie rung vereinbart, daß nach entsprechender Vorbereitung durch ihn die im Rheinland stehenden Generäle mit ihren Trup pen überraschend schnell die Mainlinie besetzen sollten zum Zwecke der dauernden Separation des deutschen Südens vom Norde». Der Angeklagte hat den sranzösischen Gesandten bei seinen Bestrebungen mit alle« Kräften unterstützt." In -er Urteilsbegründung v *rd die verbrecherische Wirksam-