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Lci-ztger Tageblatt und Anzeiger ^ IS8. Sonnabend, dm 17. Juli. 1847 Im Monat Jnni <847 Wurde Frau Limburger, Henriette Julie verw., Hausbesitzerin Herrn Händel, Karl Albin, Buchhändler; - Fließbach, Christian August', Viktualienhändler; - Fränkel, Jacob Bernhard, Banquier; - Bochmann, Gustav, Mechanicns; - Ottiliae, Franz Lraugott, Bäcker; - Stöltzner, Christian Friedrich, Restaurateur; - Barth, Fiedrich August Robert, Mcubleur; - Kaestner. Johann Gottlob, Hausbesitzer; - List, Johann Gottlob, Lohnkutscher; , Tippmann, Gregorius Hermann, desgl.; - Schneider, Friedrich Karl Gustav, Kaufmann; das hiesige Bürgerrecht ertheilt an: 'Herrn Stickel, Franz Albert, Seifensieder; - Sander, Johann Wilhelm, Schänkwirth; - Föhring, Ernst Theodor, Mefferschmidt; - Neumann, Franz Julius, Seiler; - Bethmann, Wilhelm Julius, Uhrmacher; - Wostratzky, Johann Karl, Mützenmacher; - Häckel, Theodor Ferdinand, Klempner; - Kitze, Johann Friedrich Wilhelm, Kaufmann; - Hirsch, Heinrich, desgl.; - Engert, Johann Cvristlieb, italienischer Waaren. Händler und Schänkwirth. Ueber die DorfichtSmaaßregeln, welche der Hundebesitzer befolgen muß, um den Hund für sich und Andere unschädlich zu erhalten.*) Bei so vielen Eigenschaften, durch welche der Hund sich dem Menschen zum Nutzen und zum Vergnügen empfiehlt, führt doch daS Halten desselben nicht nur für den Besitzer, sondern auch für andere Menschen manche Nachtheile und Gefahren herbei, welche durch Befolgung gewisser Vorsichts» maaßregrln zwar nicht ganz aufgehoben, aber doch vermindert werden können. Es bestehen diese Nachtheile und Gefahren, außer der durch die größere Zahl der Hunde an einem Orte veranlaßten starken Consumtion von Nahrungsmitteln, welche der Mensch hätte genießen können, besonders noch 1) in der Gefahr, daß Kinder durch das Anspringen von Hunden, wenn auch kein Biß dabei erfolgt, doch durch den erlittenen Schreck leicht in bleibende Nervenkrankheiten verfallen (namentlich in Epilepsie und Veitstanz) oder auch in der gehörigen Entwickelung ihres Sprachvermögens und ihrer geistigen Fähigkeiten bedeutende Hemmungen erleiden, welche von den übelsten Folgen sein können; 2) in der Gefahr, welche aus der den Hunden eigen- thümlichen Krankheit entsteht, welche man Wuth nennt, indem diese durch den Biß auf Menschen und Lhiere sich übertragen und den Tod unter den Erscheinungen der Wasser scheu herbeiführen kann. Je größer das Unglück ist, wenn eines dieser Ereignisse «intritt, um so mehr wird ein Jeder, welcher sich Hunde hält oder mit diesen Lhieren sich beschäftigt, es schon von selbst als seine Pflicht erkennen, alles was in seinen Kräften steht, «rtzuwenden, daß durch die ihm zugehörigen oder ihm an vertrauten Lhiere seinen Nebenmenschen Nachtheil und Ge sah« nicht erwachse und deshalb nicht nur den obrigkeitlich -'s»-,,.. , . , ' ' - ' ' Das desAunirn neuerlich mehrere kurze unv gemein- faßliche »elehrir,gen, dieHund-wuth betreffend, bearbeiten und zur Verbreitung im Lande au die Behörden verttzetle» lassen. Nachstehendes ist die erste dieser Belehrungen. angeordneten Maaßregeln, wie sie im Allgemeinen durch daS Mandat vom 2. April 1796 für das Königreich Sachsen vorgeschrieben find, willig Folge leisten, sondern auch auS eigenem freien Willen das zur Verhütung jener Nacheheile und Gefahren beitragen, was davon in seine Hand gelegt ist. Zuvörderst gehört dahin die Beschränkung der in einzel nen Ortschaften allzusehr sich anhäufenden Zahl der Hunde, durch welche schon an sich die angeführten Nachtheile und Gefahren des Hundehaltens sich vermehren müssen, zum Theil aber erst erzeugt und hervorgerufen werden. Die bei theuren Zeitläuften so drückend werdende Vermehrung der Consumtion von Nahrungsmitteln, welche durch den Hund in sehr be deutendem Grade herbeigeführt wird, steigert sich nothwendig mir dem höheren Ansteigen der Hundezahl selbst an einem gewissen Orte; die Gefahr der Erkrankung aber und nament lich die Verbreitung der hier in Rede stehenden Krankheiten wird in der That durch die große Hunbezahl in vielen Fällen erst hervorgerufen, in allen jedenfalls gesteigert. In Rück sicht hieraus liegt die unleugbare Nothwendigkeit vor, das Halten der Hunde so viel als möglich auf die mindeste Zahl zu beschränken, daher von den geworfenen Jungen der Hün din nur eins oder das andere zur Erhaltung ihrer eigenen Gesundheit zu lassen ist, alle andere aber zu tödten sind; insbesondere aber sind alle Hunde zeitig zu tödten, welche einen bösartigen Charakter zeigen und beißig sind, eben so die gebrechlichen und kranken. UebrigenS wird Jeder um so mehr geneigt sein, unnöthige Hunde abzuschaffen, als er dar mit einer schweren Verantwortlichkeit, welche ihn seinen Ne benmenschen gegenüber treffen kann, sich entschüttet. Ein Jeder, welcher einen Hund für sich zu halten ge sonnen ist, wird zunächst darauf Bedacht nehmen, einen Hund von guter Raffe und guter Zucht zu wählen, welcher gesund und kräftig aufgewachsen ist und durch eine ange messene Abrichtung wenigstens zur Folgsamkeit sich gewöhnt hat. Kränkliche, gliederschwache, mit hartnäckiger, oft wieder- kehrender Räude, mit unreinen Ausflüssen, Krebsgeschwülsten und Geschwüren behaftete Hunde, so wie solche, welche von Natur widersetzlich, tückisch und beißig sind, oder Spuren hohen Alters zu erkennen geben, fallen den Menschen über-